Hallo zusammen und Danke für Ihr Interesse bzw. Ihre Antwort.
In meinem Haus ist eine Wendeltreppe vom 1 OGAbk. zum 2 OG vorhanden.
Ich habe alle Wohnflächenverordnungen und DINAbk. zur Wohnflächenberechnung gelesen, aber in keiner wird eindeutig festgelegt, wie bei einer Wendeltreppe zu Verfahren ist.
Wird die Grundfläche der Treppe in beiden Etagen abgezogen?
Der Raum über 2 m Höhe unter der Treppe ist sehr gering. Im 2 OG habe ich über der Treppe 2 m Höhe. Wird dieser Raum nicht berücksichtigt?
Danke und Grüße
Heiko Müller
Wendeltreppe, doppelter Abzug von der Wohnfläche?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Wendeltreppe, doppelter Abzug von der Wohnfläche?
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laut Wohnflächenverordnung
sind die Grundflächen von "Treppen mit mehr als 3 Stufen und deren Podeste" bei der Ermittlung der Grundflächen nicht zu berücksichtigen. Ob ab irgendeinem Punkt der Treppe eine Höhe von mehr als 2 m vorhanden ist, ist unerheblich.
Demnach: Treppengrundfläche im EGAbk. zählt nicht mit, im DGAbk. auch nicht, denn da ist im Bereich der Treppe nur eine Deckenaussparung ohne Grundfläche vorhanden.
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