Mängel an wen melden?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Mängel an wen melden?
An wen muss ich Mängel melden die mir z.B. am Rohbau aufgefallen sind?
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Rauchzeichen
Melden Sie Ihrem Architekten die vermeintlichen Mängel meinetwegen per Rauchzeichen. Sie scheinen ja nicht miteinander zu sprechen!? -
Meldung
die Meldung an den Architekten erfolgt bei der frühvisite im stillgestanden. -
Wenn der Mangel akut ist,
dann ist es ein sog. "Heißmangel". In den Gelben Seiten nachsehen, unter "Heißmangel" gibt es entsprechende Institute! -
Heißmangel
ist gut, kann man damit alles wieder glattbügeln?
Generell sollte ein Mangel natürlich bei dem reklamiert werden, der ihn verursacht hat. Das ist manchmal nicht so einfach zuzuordnen, es macht also Sinn, den Architekt als Fachmann einzubeziehen.1) Reden Sie mit dem Architekten, er sollte Ihnen sagen können, ob es sich um reale oder vermeintliche Mängel handelt. Oft lässt sich das ohne eigene Praxiserfahrung nicht unbedingt sagen.
2) Der Architekt sollte dann nach Rücksprache mit Ihnen den Mangel beim Ausführenden rügen und Nachbesserung/alternative Lösung im schlimmsten Fall Nachlass verlangen.
3) Wenn der Architekt als Bauleiter eines Bauträgers fungiert, kann es evtl. schwierig werden. Dann brauchen Sie im Ernstfall sowieso einen externen Gutachter. Das Wörtchen TÜV Ihrem Architekten gegenüber könnte da schon Wirkung haben ...
(Alles Laienvorschlag!)
Gruß -
Kollegenscherze beiseite
Sie befinden sich noch in der Bauphase? Dann ist der Architekt Ihr Mittelsmann, er leitet dann die fachgerecht formulierte Mängelanzeige mündlich oder schriftlich an die jeweilige Firma (oder sagt Ihnen, dass es sich gar nicht um einen Mangel handelt). Ist das Objekt allerdings fertig, so können Sie den Architekt nur dann noch mit Mängelanzeigen "belästigen", wenn Sie von einem Planungs- oder Überwachungsmangel ausgehen, andernfalls müssen Sie sich dann direkt an die jewilige Firma wenden, denn Leistungsphase 9 (Mängelbeseitigungsbetreuung) haben Sie ja nicht beauftragt. -
Warum kann man ernsthafte Sachverhalte nicht ernsthaft diskutieren?
Sollte, müsste, könnte ist zu unverbindlich.
Vielleicht zwingen 2 Beispiele zu einer verbindlicheren Aussage.
1. An einer Wand zum Heizungsraum aufsteigende Feuchtigkeit.
Rohbauer sagt kein Fehler von mir, Heizungsmann sagt meine Rohrleitungen sind dicht, Bauleiter (Architekt) sagt "ich werde das dokumentieren"
Wer hat sich nun verbindlich die Mängelbeseitigung zu veranlassen?
2. Fenster zu klein gem Ausführungszeichnung (30 cm in der Breite). Bauleiter merkt das nicht. Fehler des Rohbaueres.
Wer hat verbindlich die Mängelbeseitigung zu veranlassen?
Ich habe doch einen Bauleiter (30 % der Honorarkosten) weil ich Laie bin und mich beruflich nicht um Ausführungsmängel kümmern kann -
Antworten - sogar sachlich
Zu 1: Der Verursacher des Mangels/Schaden kann hier auf der Plattform nicht ausgemacht werden, daher kann hier auch keine Antwort gegeben werden.
zu 2: Hier hat sich der Bauunternehmer nicht an die Ausführungsplanung gehalten, vorausgesetzt, die Zeichnungen wurden wirksam als Vertragsgrundlage vereinbart und die hiermit verbundendenen Obliegenheiten wurden beiderseits erfüllt. Oftmals kommt es nämlich vor, dass Pläne einen Freigabevermerk des Architekt oder vom Bauherren haben müssen. Sollte dem so sein, muss der Bauunternehmer ändern und dem Bauleiter würde ich auf die Finger hauen, da er solche Dinge sehen muss. Es reicht allerdings, wenn Ihr Bauleiter dies spätestens bei Abnahme der Leistungen des Bauunternehmers erkennt und bemängelt.
Keine Rechtsberatung - meine eigene Meinung! -
einfacher
Mit Firmen müssen Sie sich nicht herumstreiten. Mangels Fachwissen werden Sie als Bauherr untergebuttert.
Fachwissen haben Sie in Form des Architekten engagiert. Der ist Ihr Ansprechpartner.
Der Architekt darf sich nicht aufs Dokumentieren beschränken. Er muss den Mängeln auf den Grund gehen, den Verursacher feststellen und Mängel abstellen lassen. Dies muss er auch aus Eigeninteresse. Sie können sich stets an ihn halten, auch finanziell. Er haftet gesamtschuldnerisch nach Werkvertragsrecht - im Gegensatz zu Dienstleistern wie TÜV, Dekra, VPB usw., die auftragsgemäß nur Protokolle über stichpunktartige Baubegehungen liefern und Ihnen das Handeln überlassen können.
Natürlich können strittige Mängel da sein, bei denen die Verantwortlichkeit hin- und hergeschoben (hingeschoben, hergeschoben) wird. Der Architekt darf sich aber nicht von vorne herein auf die Position zurückziehen, er wisse nicht wem er einen Mangel anlasten soll. Er muss Ihnen jemand benennen und er muss ein klares Lösungskonzept vorlegen und vorbereiten, damit Sie rechtsgeschäftlich handeln können.
Das Handeln sieht so aus:- Benennen des Mangels spätestens bei der Abnahme mit Hilfe des Architekten (zur Sicherheit auch bei möglichen anderen Verursachern)
- ggf. Verweigerung der Abnahme, Minderung, Aufforderung zur Mängelbeseitigung, Teilkündigung, Ersatzvornahme.
Wird später (z.B. bei Beseitigung oder durch Sachverständigen) eine andere Ursache festgestellt, haben Sie trotzdem Ansprüche. Entweder weil genügend Vorbehalte gemacht wurden, oder aus Schadenersatz, oder gegen den Architekten (deshalb sollte er sich anstrengen). Der muss dann bei den Firmen Regress nehmen. Sie sind immer abgesichert.
In komplizierten Fällen gibt es das Rechtsmittel "Selbständiges Beweisverfahren". Da kommt ein vom Gericht benannter Sachverständiger. Was er feststellt ist Fakt und gerichtsverwertbar. Spätestens wenn es so weit ist sollte sich keiner mehr vor der Mängelbeseitigung drücken können. Hierzu kann Sie Ihr Architekt beraten, siehe auch der Link. -
konkret
Im Fall der feuchten Wand wir der gute Architekt (1. weil er gut ist, 2. weil er muss, 3. weil er haftet) Folgendes tun:- einen Mangel beim Rohbauer rügen
- einen Mangel beim Heizungsbauer rügen
- einen der Höhe nach benannten Abzug bei den nächsten Rechnungen vorschlagen (es ist nach BGBAbk. mindestens das Dreifache der voraussichtlichen, vom Architekten geschätzten, Mängelbeseitigungskosten möglich)
- die Firmen mit Fristsetzung zur Beseitigung auffordern
- Mängelvorbehalte in die Abnahmeprotokolle aufnehmen
- ggf. die Abnahmeverweigerung empfehlen
- Schriftstücke zum ganzen restlichen Repertoire der Teilkündigung und Ersatzvornahme verfassen
Je nach Vollmacht wird er das Meiste eigenständig erledigen (1-6) und Ihnen seine Aktivitäten dokumentieren, ggf. wird er Dokumente liefern, die Sie nur noch unterzeichnen müssen (7). In komplizierten Fällen wird er Sie auf die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung oder von Rechtsmitteln hinweisen.
-
und den Abdichter nicht vergessen
sofern der Keller nicht vom Rohbauer abgedichtet wurde! Der Heizungsbauer soll per Druckprüfung protokollieren, dass seine Rohre dicht sind. Dann bleibt nur Feuchte von außen oder Kondensatfeuchte, wenn Ihr Architekt das allein nicht unterscheiden kann, sollte er sich einen Sachverständigen dazu holen.
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