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Fehler in LV
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Fehler in LV

'Entschuldigung, Beitrag ist etwas lang geraten. Gleich vorab, unsere Architektin leistet gute Arbeit soweit es um die Umsetzung geht, Zahlen sind aber offensichtlich nicht ihre Stärke. Sanierung Altbau 1850, Vergabe der Einzelgewerke mit LVAbk. nach VOBAbk., Planerin dafür auch beauftragt.
Es war uns von Beginn an klar, dass bei Sanierungen Kosten auch in größerem Umfang nicht immer absehbar sind, die gab's auch, aber c'est la vie ...
1. Im LV Rohbau wurden für neue Bodenplatte und Ausschachtung 46 m² ausgeschrieben, laut Grundriss d. Arch. + Abrechnung d. Rohbauers sind es allerdings 58 m². Extrem ärgerlich, denn ein anderer Anbieter war gerade in diesen Teilen, wie auch den nicht vorhersehbaren zusätzlichen Betonarbeiten, deutlich günstiger und hätte evtl. den Auftrag erhalten, beide lagen insgesamt sowieso dicht zusammen.
2. WDVSAbk. war im Kostenvoranschlag mit 120 m² angenommen worden, dieser wurde auch für die Finanzierung der Bank vorgelegt. LV Wärmedämmung 315 m² (!), stimmt allerdings auch nicht, es sind eher 250 m² ...
Das Haus wurde übrigens in den Außenmaßen nicht verändert.
Der Rohbauer hat natürlich sein Geld schon bekommen, WDVS sollte halt möglichst auch noch gemacht werden. Unsere Idee ist nun, die letzte Architektenrate (ca. 7-10 T€, fällig ca. 12/04) erst Mitte-Ende 2005 zu zahlen, da ja die derzeitige mangelnde Liquidität auch zum großen Teil von unserer Planerin zu vertreten ist. Prügeln jetzt alle Architekten los, oder gibt's zumindest einen, der das als vernünftigen Kompromiss ansieht? Hier geht es wirklich nicht um Drittelfinanzierung :-)
Wenn jetzt jemand fragt, wie man denn nur ohne nachrechnen dem LV trauen kann, beiße ich meine Tischkante ganz kaputt und das kostet dann auch noch einen neuen Tisch :-((
  1. Risiko und Chance

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Aufgedröselt lese ich:
    1. Budget aufgebraucht, wegen Winter aber dringend Arbeiten zu vergeben
    2. Lösung: Architektin finanziert zwischen, Begründung:
    3. Kostenschätzung/LVAbk.-Mengen zu niedrig, Baukosten werden überschritten
    4. LV-Mengen unstimmig, möglicherweise wäre ein anderer Bieter günstiger gewesen

    Den Ersatz höherer Baukosten oder Drittelfinanzierung streben Sie nicht an. Sie wissen aber nicht genau, ob Sie Anspruch auf Ersatz zusätzlicher Finanzierungskosten und/oder Anspruch auf Schadenersatz wegen Vergabefehlern haben. Einfach "gute Miene" machen kommt für Sie nicht in Frage, eine schwierige Situation muss gelöst werden. Sie wollen durch In-den-Raum-stellen eventueller Ansprüche erreichen, dass das Zahlungsziel für das Architektenhonorar gestreckt wird. Ein unglücklicher Schwebezustand, der genauer präzisiert werden muss um zur Lösung zu werden.
    Aus Sicht der Gegenpartei:

    1. Ich würde mich auf ein längeres Zahlungsziel einlassen, wenn ich wüsste, es ist was an den Ansprüchen dran und diese werden im Gegenzug fallengelassen. Das Ganze müsste schriftlich fixiert werden.
    2. Blieben alle Vorbehalte im Raum, würde ich mich darauf nicht einlassen, sondern die rasche gemeinsame Aufarbeitung anstreben. Bis zum Abschluss der Aufarbeitung müsste ich mir allerdings einen Einbehalt gefallen lassen.

    Mit Variante 1 gewinnen Sie die Zeit, die Sie benötigen. Mit Variante 2 gewinnen Sie auch Zeit, aber etwas weniger, andererseits besteht die Chance auf Schadenersatz. Bei Variante 1 hat die Architektin ihr Honorar gesichert, bekommt es nur später. Bei Variante 2 bekommt sie es schneller, aber eventuell weniger. Setzen Sie sich zusammen, das Ganze sollte kompromissfähig sein. Vielleicht stellt Variante 1 für beide das Optimum dar, sie ist (bei Verzicht auf Schadenersatz) kalkulierbar und mit wenig Aufwand verbunden. Variante 2 bedeutet Prüfen, Streit, Chance und Risiko.

  2. Danke, Herr Stubenrauch,

    eine solche abgewogene Beurteilung hatte ich erhofft. Wenn unser Ansatz Diskussion- bis Kompromissfähig erscheint, werden wir mal versuchen, einen solchen Kompromiss zu erreichen. Schadenersatz o.ä. wäre Unsinn, da ein konkreter Schaden nur extrem aufwendig zu ermitteln wäre und es sich nicht lohnt, dafür eine prinzipiell gute Zusammenarbeit zu (zer-) stören. Es geht wirklich mehr um 'warum soll ich allein darunter leiden, wenn jemand anders nachweislich den Mist gebaut hat'.
    Nochmals danke + Grüße
  3. Leider geht's weiter

    und die zweite Flasche Wein leert sich ziemlich schnell :-(. Ganz lang, aber das Problem wird auch langsam ganz groß, denn das ist jetzt insgesamt kaum noch finanzierbar. Das wird wohl nix, mit der Einigung. Nach den letzten Tagen stellt sich jetzt eher die Frage, ob wir unsere Architektin 'von ihrer Arbeit entbinden', sprich rauswerfen können. Neben den o.g. Fehlschätzungen gab' s noch: 1. Fenster: Kostenschätzung brutto für Sprossenfenster, Holz, wird bei jedem Angebot netto ohne Sprossen, um 100 % überschritten 2. Telefonisch abgespr., welcher Dachdecker Zuschlag erhält, heute 2 Wochen nach mündl. Vergabeauftrag an A. (es musste wieder mal schnell gehen, wir sind einfach zu blöd..) Originalangebot erhalten: 6 Positionen auf Deckblatt LVAbk., Summe laut Angebot 15000,-, nachrechnen dieser 6 Pos. ergibt 19500,-, war der 'Überwacherin' nicht aufgefallen.
    Kann man denn nicht einmal darauf vertrauen, dass jemand es schafft, 6 Positionen in einem LV zu addieren? Das ist unserer Meinung nach entweder Unfähigkeit oder Absicht (eher unwahrscheinlich), in jedem Fall aber ein Grund, die Zusammenarbeit zu beenden. Falsch addieren und in Urlaub zu fahren, während der Dachstuhl gestellt wird könnten wir auch selbst (wenn wir das Geld noch hätten).
    Insgesamt liegen die leider nur von uns projektierten Kosten (sie hat keinen Überblick, ob Rohbau bei 40 T oder 80 T, der Bauleiter vom Rohbauer hatte es nach 2 h) statt 160 T brutto bei ca. 220 T netto.
    Was wir wollen: Zahlen für die bisher geleistete Arbeit, entbinden von allen weiteren beauftragten Aufgaben (wäre 'nur' noch Überwachung Zimmermann, Dachdecker, WDVSAbk. (kommt sowieso erst nächstes Jahr) ), noch nicht geleistete Arbeiten wie z.B. Überwachung für Zimmermann, Dachdecker, Fenster, Vergabe WDVS usw. nicht ausführen lassen und auch nicht zahlen.
    Nur zur Erinnerung, alle o.g. Punkte beruhen allein auf grob falschen Schätzungen oder sogar falschen genau berechenbaren Mengen im LV, 'unerwartete zusätzliche Gründungskosten' o.ä. werfen wir unserer A. natürlich nicht vor, dafür hätte 30 % Reserve wohl gereicht!
    Begründung: 'Erwiesene Unfähigkeit' im Projektmanagement, wie ein Anwalt das formulieren würde, wissen wir morgen.
    Probleme: 1. Vertragliche Beauftragung für o.g. Gewerke (aber die Fehler kommen uns schon gravierend genug vor), 2. Nix schriftlich, bisher haben wir uns leider mündlich über die jeweiligen Entscheidungen verständigt (wie MEGA-dämlich ...), wie z.B. Dachdecker-Vergabe. Im Zweifelsfall können wir kaum beweisen, dass die Entscheidung für Firma X auf falschen Zahlen beruhte.
    Ob Architekt oder Rechtsanwalt und egal ob's um Berufskollegen geht: Gibt es eine Chance, damit durchzukommen?
    Vielen Dank an alle, die bis hierher gelesen haben.
    Gruß
  4. moderat

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Was Sie wollen ist vergleichsweise moderat: eine Kündigung des Architektenvertrags aus wichtigem Grund, Bezahlung aller bisher erbrachten Architektenleistungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie damit Probleme bekommen. Gründe scheinen Sie genügend zu haben.
    Einer Auseinandersetzung darüber, ob die Kündigung eine "freie" (immer möglich, aber mit Honoraransprüchen für noch nicht erbrachte Leistung verbunden) oder eine "aus wichtigem Grund" (Honoraransprüche nur für Erbrachtes) ist, können Sie eventuell aus dem Weg gehen, wenn Sie den Vertrag einvernehmlich auflösen.
    Ob Ihnen mehr zusteht, sollten Sie von einem Anwalt prüfen lassen (falls Sie das anstreben). Stichworte: Honorarkürzung wegen mangelhafter Architektenleistung, Schadenersatz. Anspruchsgrundlagen gibt es viele. Schauen Sie sich in einer ruhigen Stunde mal die Seite
  5. Danke,

    immer wieder nett, wenn das eigene Rechtsempfinden ausnahmsweise mit der rechtlichen Lage übereinzustimmen scheint. Kompetente Anwälte kennen wir zum Glück genug, aber das ist zweitrangig, jetzt muss erstmal eine Finanzierung her und die kann man nicht auf evtl. Schadensersatz bauen.
    Ich vermute, wir brauchen bei Kündigung oder Vertragsauflösung auch einen neuen 'sachkundigen Verantwortlichen' für die Bauleitung (Hessen)?
    Gruß
    Volker
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