Eigengrenzüberbau: Was tun bei Grenzüberschreitung? Rechtliche Folgen & Standsicherheit
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Eigengrenzüberbau: Was tun bei Grenzüberschreitung? Rechtliche Folgen & Standsicherheit

Hallo
Ich habe diverse Hinweise von Urteilen zu diesem Begriff erhalten. Dabei handelte es sich bei allen Urteilen um ein vorher einheitliches Grundstück eines Eigentümers, das dann bebaut wurde, Anbauten erstellt wurden, und auch über die Grenze gebaut wurde. Beim Verkauf dieser Häuser wurden dann die Grundstücke neu vermessen. Dabei soll bei der neuen durchschnittenen Grenze geachtet werden, dass wirtschaftliche Einheiten erhalten bleiben, und wesentliche Bestandteile nicht sinnlos zerstört werden. Hinweis auf § 93 BGBAbk., = = wesentliche Bestandteile einer Sache==.
Mit dem § 912 BGB entschuldigter Überbau hat dies nichts zu tun. Es wurde in meinem Fall auf § 93 BGB hingewiesen.
In meinem Fall: : Nachbaranbau illegal gebaut, keine eigene Standsicherheit, keine eigene Giebelwand, keine Grunddienstbarkeit
Nachträgliche Baugenehmigung wurde erteilt, ohne LBOAbk.-Vorschrift eigene Standsicherheit, ohne eigene Giebelwand.
Meine Grenzwand soll als wesentlicher Bestandteil des Nachbargebäudes gem. § 93 BGB gewertet werden?
Für RA und Architekt ist diese Fallanwendung § 93 BGB im Zusammenhang mit der unerlaubten Inanspruchnahme meiner Grenzwand schleierhaft.
Wie ist denn der Stand der Technik und LBO im Normalfall, wenn eine Lücke zwischen 2 Häusern geschlossen wird? Und bei dieser Schließung die Häuser einem Eigentümer gehören.
Vielleicht hat noch jemand aus dem Forum einen Rat?
  • Name:
  • Puck
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    🔴 Kritisch: Bei Beeinträchtigung der Standsicherheit des Nachbargebäudes ist sofortige Handlung erforderlich.

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    Ein Eigengrenzüberbau liegt vor, wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil über die Grundstücksgrenze hinaus auf das Nachbargrundstück gebaut wurde. Die rechtlichen Folgen hängen von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere davon, ob der Überbau versehentlich oder vorsätzlich erfolgte.

    🔴 Gefahr: Ein ungenehmigter Eigengrenzüberbau kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, bis hin zum Rückbau. Zudem kann die Standsicherheit des Gebäudes beeinträchtigt sein, wenn der Überbau nicht fachgerecht ausgeführt wurde.

    • Prüfung der Baugenehmigung: Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Baugenehmigung für den Überbau vorliegt oder nachträglich beantragt werden kann.
    • Einigung mit dem Nachbarn: Eine gütliche Einigung mit dem Nachbarn ist anzustreben, beispielsweise durch die Bestellung einer Grunddienstbarkeit oder den Kauf der überbauten Fläche.
    • Statische Prüfung: Die Standsicherheit des Gebäudes sollte durch einen Statiker überprüft werden, insbesondere wenn der Überbau die Grenzwand des Nachbargebäudes betrifft.

    🔴 Gefahr: Wenn der Überbau die Standsicherheit des Nachbargebäudes gefährdet, besteht dringender Handlungsbedarf.

    👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Architekten oder einen Fachanwalt für Baurecht hinzu, um die Situation zu beurteilen und die notwendigen Schritte einzuleiten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Eigengrenzüberbau
    Ein Eigengrenzüberbau liegt vor, wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil über die Grundstücksgrenze hinaus auf das Nachbargrundstück gebaut wurde. Dies kann unbeabsichtigt oder vorsätzlich geschehen. Rechtliche Folgen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBAbk.) geregelt.
    Verwandte Begriffe: Grenzüberschreitung, Überbau, Nachbarrecht.
    Grunddienstbarkeit
    Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Eigentümer eines Grundstücks (dem herrschenden Grundstück) bestimmte Nutzungen auf einem anderen Grundstück (dem dienenden Grundstück) erlaubt. Sie dient oft dazu, dauerhafte Regelungen zwischen Nachbarn zu treffen.
    Verwandte Begriffe: Nießbrauch, Wohnrecht, Wegerecht.
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dazu, die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan.
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht umfasst die gesetzlichen Regelungen, die das Verhältnis zwischen Grundstücksnachbarn regeln. Es beinhaltet unter anderem Regelungen zu Grenzabständen, Lärmbelästigung und Überbau.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionen, Hammerschlags- und Leiterrecht.
    Standsicherheit
    Die Standsicherheit bezeichnet die Fähigkeit eines Bauwerks, allen auftretenden Belastungen standzuhalten, ohne einzustürzen oder unzulässige Verformungen aufzuweisen. Sie ist ein wesentliches Kriterium für die Sicherheit von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Statik, Tragwerk, Lasten.
    Grenzwand
    Eine Grenzwand ist eine Wand, die direkt an der Grundstücksgrenze steht oder diese überschreitet. Sie kann Teil eines Gebäudes sein oder als separate Mauer errichtet werden. Ihre Errichtung und Gestaltung unterliegen besonderen baurechtlichen Vorschriften.
    Verwandte Begriffe: Brandwand, Schallschutzwand, Einfriedung.
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen. Er ist verantwortlich für die Erstellung von Bauanträgen, die Bauleitung und die Überwachung der Bauausführung.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Statiker, Bauleiter.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Eigengrenzüberbau?
      Ein Eigengrenzüberbau liegt vor, wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil über die Grundstücksgrenze hinaus auf das Nachbargrundstück gebaut wurde. Dies kann unbeabsichtigt oder vorsätzlich geschehen und hat rechtliche Konsequenzen.
    2. Welche rechtlichen Folgen hat ein Eigengrenzüberbau?
      Die rechtlichen Folgen hängen davon ab, ob der Überbau genehmigt ist, ob er versehentlich oder vorsätzlich erfolgte und ob eine Einigung mit dem Nachbarn erzielt werden kann. Mögliche Folgen sind die Pflicht zum Rückbau, die Zahlung einer Entschädigung oder die Bestellung einer Grunddienstbarkeit.
    3. Was ist eine Grunddienstbarkeit?
      Eine Grunddienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das dem Eigentümer eines Grundstücks (dem herrschenden Grundstück) bestimmte Nutzungen auf einem anderen Grundstück (dem dienenden Grundstück) erlaubt. Im Falle eines Eigengrenzüberbaus kann eine Grunddienstbarkeit dem Eigentümer des überbauenden Grundstücks das Recht einräumen, den Überbau zu dulden.
    4. Was ist zu tun, wenn ein Eigengrenzüberbau festgestellt wird?
      Zunächst sollte die Baugenehmigung geprüft und eine Einigung mit dem Nachbarn angestrebt werden. Gegebenenfalls ist eine nachträgliche Baugenehmigung zu beantragen oder eine Grunddienstbarkeit zu bestellen. Es empfiehlt sich, einen Fachanwalt für Baurecht hinzuzuziehen.
    5. Kann ein Eigengrenzüberbau auch positive Auswirkungen haben?
      In seltenen Fällen kann ein Eigengrenzüberbau zu einer Wertsteigerung des überbauten Grundstücks führen, insbesondere wenn er die Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks erweitert. Dies ist jedoch stark vom Einzelfall abhängig.
    6. Was passiert, wenn keine Einigung mit dem Nachbarn erzielt werden kann?
      Wenn keine Einigung mit dem Nachbarn erzielt werden kann, kann der Nachbar Klage auf Beseitigung des Überbaus erheben. Das Gericht wird dann entscheiden, ob der Überbau zu beseitigen ist oder ob eine Entschädigung zu zahlen ist.
    7. Wie wirkt sich ein Eigengrenzüberbau auf die Standsicherheit aus?
      Ein Eigengrenzüberbau kann die Standsicherheit des eigenen Gebäudes oder des Nachbargebäudes beeinträchtigen, insbesondere wenn er nicht fachgerecht ausgeführt wurde. Es ist ratsam, eine statische Prüfung durchführen zu lassen.
    8. Welche Rolle spielt die Grenzwand bei einem Eigengrenzüberbau?
      Die Grenzwand ist die Wand, die direkt an der Grundstücksgrenze steht oder diese überschreitet. Bei einem Eigengrenzüberbau kann die Grenzwand betroffen sein, was besondere baurechtliche und nachbarrechtliche Fragen aufwirft.

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