Kostenschätzung: Zwei essentielle Gewerke vergessen!?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Kostenschätzung: Zwei essentielle Gewerke vergessen!?
ich habe mal eine Frage an die Experten " rund ums Bauen". Ich plane den Neubau eine Einfamilienhauses. Ich habe einen Bauingenieur mit Aufgaben von der Planung bis zur Durchführungskontrolle beauftragt. Nun ist die Ausschreibung abgeschlossen und die Angebote wurden ausgewertet. Ergebnis ist, dass die vom Bauingenieur gemachte Kostenschätzung das Papier nicht Wert ist, auf dem sie steht (in der Schätzung war von 165 T€ Gesamtkosten die Rede, nun sind es 200 T€). Nicht etwa, dass dies auf gestiegene Baupreise zurückzuführen ist, nein: Der Bauingenieur hat zwei essentielle Gewerke (Treppe und Stahlbetonarbeiten) einfach bei der Kostenschätzung vergessen. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
1.) Die Darlehenskonditionen sind bekanntermaßen abhängig vom Beleihungsauslauf, d.h. je größer der Eigenkapitalanteil, desto billiger ist das Darlehen. Die Darlehenskonditionen wären also deutlich günstiger ausgefallen, wenn ich gleich angegeben hätte, dass ich mehr Eigenkapital einsetzen werde.
2.) Wir haben dem Bauingenieur vorab gesagt, dass unsere Kostenobergrenze bei 165 T€ liegt. Wir hatten nämlich schon ein Festpreisangebot mit Fertigstellungsgarantie einer Massivhausfertigbaufirma (entsprechend unseres Kostenrahmens) unterschriftsreif vorliegen; uns dann aber Aufgrund einer Empfehlung zum Bauen mit freier Ausschreibung entschlossen, weil uns Bekannte (und auch der Bauingenieur) vor Fertigbaufirmen gewarnt haben und wir ja eine scheinbar gangbare Alternative gefunden hatten.
Nun zu meiner Frage: Kann ich den Bauingenieur in irgend einer Weise haftbar machen? Über Meinungen/Ratschläge würde ich mich sehr freuen!
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welcher schaden
mal ein paar Laiengedanken und Nachfragen:- Punkt 1) verstehe ich nicht. Jetzt, wo es teurer wird zaubern sie plötzlich mehr Eigenkapital aus der Tasche und sagen: Hätte ich das vorher gewusst, dass ich das brauche, hätte ich gleich mehr EKAbk. eingesetzt? Normalfall wäre doch, Sie hätten das EK gleich zu Anfang mit verplant und müssten jetzt den Kredit aufstocken? Oder ist jetzt noch schnelle eine solvente Oma Eingesprungen? Ich denke auch, dass die 35 T€ mehr EK nicht gleich 2 % günstigere Kreditzinsen verursacht hätten. Wo liegt der Unterschied in Ihrem Fall genau?
- Punkt 2) Was wollen Sie? Mit dem BAu-Ing weiterbauen? Dann würde ich nicht klagen (vor Gericht) sondern reden! Die fehlende Treppe und die Betonarbeiten hätten Ihnen doch ggf. auffallen können, oder? Die Frage ist (wenn sie denn unbedingt jemanden Haftbar machen wollen): Welcher Schaden ist entstanden? Hätten sie sonst den schlüsselfertig-Generalunternehmer gewählt? Ist schon angefangen worden zu bauen? Welche Kosten hat der Bau Ing bisher verursacht? Waren das Kosten, die für Sie nutzlos sind, oder gibt es inzwischen bereits einen genehmigen Bauantrag, eine Statik usw? Wofür wollen Sie also Geld haben? Dafür dass sie mehr zahlen müssen als beim schlüsselfertig-GUAbk.? Da bekommen Sie aber vermutlich ein anders Produkt, d.h. beides ist nicht vergleichbar. Sie bekommen ja etwas für ihr Geld. Sehe also nicht den Punkt, für den Sie etwas verlangen können. Wie gesagt: bin Laie, die Experten müssen wissen wie verbindlich Kostenschätzungen sind und was drauf steht wenn man die im Auftrag macht und arg daneben liegt ...
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Ein Versuch der Präzisierung ...
Vielen Dank für die präzisen Nachfragen!
ad1) Ich habe ein Darlehen in Höhe von 150 T€ aufgenommen und habe 55 T€ Eigenkapital, dass ich aber nicht vollständig im Bau einsetzen wollte (angegeben habe ich den Einsatz von 25 T€ + Boden + bereits geleistete Kosten). Letzteres muss ich aber nun doch tun! Bei einem Beleihungsauslauf von mehr als 60 % kostet mich der Kredit 0,1 % mehr. Dies entspricht in etwa einem barwerten Nachteil von 1500 €.
ad2) In der Kostenschätzung taucht die Position Mauer- und Stahlbetonarbeiten auf. Der Bauingenieur hat jedoch angebeblich in einer Nebenrechnung vergessen, die Stahlbetonkosten zu den Mauerkosten hinzuzurechnen und nur die Mauerkosten angegeben. Die Holztreppe - dachte ich - sei Bestandteil der Kostenposition Zimmer- und Holzbauarbeiten (Zimmerarbeiten, Holzbauarbeiten) bzw. der Position Tischlerarbeiten. Für mich als Laie war der Fehler also nicht ersichtlich. Und der Bauingenieur sollte doch ein Profi sein! Schließlich bezahle ich Ihn, dass er 1 und 1 zusammenzählt. Sonst bräuchte ich Ihn ja nicht und hätte selbst kalkulieren können ...
Hätte er die deutlich höheren Kosten von Anfang an benannt, dann hätte ich mit der Fertigbaufirma gebaut! Von der Ausstattung usw. waren beide identisch. Ich bekomme jetzt also etwas vergleichbares und zahle dafür etliches Mehr.
Wir haben gerade mit den Erdarbeiten begonnen, die wir in Eigenregie durchführen, weil wir über die Technik verfügen. Bisher hat der Bauingenieur ca. 3/4 seines Honorars bekommen. Das letzte 1/4 fällt für die Durchführungskontrolle an. Ich bin bereits mit einem genehmigten Bauantrag in die Gespräche gegangen; den hatte ich bereits vor zwei Jahren gestellt. -
jetzt klarer
ad1) aha, jetzt sehe ich klarer', so macht es Sinn ...
ad2) wird auch einiges klarer. Natürlich erwarte auch ich bei entsprechender Beauftragung, dass der Mann 1+1 rechnen kann. So wie Sie es jtzt schildern, würde ich mich auch nicht mitschuldig fühlen. Soweit so gut. Zur Frage, ob Sie wirklich etwas Vergleichbares bei Generalunternehmer und Bau-Ing. bekommen würden, halte ich mich mal zurück. Solche Aussagen sind immer Steilvorlagen für einige hier im Forum (wo bleiben Blücher und JDB): Will sagen: Darüber kann man vortrefflich diskutieren, wissen wird man es vermutlich nie. Hängt stark von dem Generalunternehmer ab. Wenn solche Summen dazuwischen liegen, dann MUSS es nach meinem Gefühl einen Unterschied geben, denn nur durch "Großeinkauf" holt der Generalunternehmer den finanziellen Vorteil nicht raus. Zusätzlich muss er ja auch noch einen Gewinn machen ... Oder fahren die Handwerker, die der Bau-Ing ausgesucht hat alle Porsche?
Zur Frage nach der Haftung beim "Verschätzen bei den Kostenschätzungen" gebe ich auch lieber an die Experten weiter. Als nicht Jurist, finde ich das Eis an dieser Stelle unter mir zu dünn -
ach hätte er doch
geschwiegen, dann wäre die Zeit nicht verloren gegangen, um mein Nichtwissen zu Kenntnis zu nehmen. Soll heißen: bin nur Laie ohne jede Ahnung.
Meine Einschätzung:
Die "fehlenden" Kosten sind sowieso Kosten, also von Ihnen alleine zu tragen (sagt der Ing.)
Nein, sind NICHT sowieso, da andernfalls mit Generalunternehmer gebaut, für gleiches Geld (sagt der BH [also Sie])
Also bleibt einzig die Frage, ist Generalunternehmer / Einzelgewerke vergleichbar?
Nein, Sie werden den Beweis nur sehr schwer, bzw. gar nicht erbringen können, so detailliert kann gar keine Beschreibung sein (Ausnahme: Sie arbeiten heute immer noch mit den gleichen LVAbk.'s, mit denen der Generalunternehmer angeboten hat).
Fazit: Nur wenn Sie die Beweisführung schaffen und glaubhaft machen können, dass nur bei Parität die Einzelvergabe in Frage kam, haben Sie eine Chance die sowieso Kosten zu wiederlegen und damit einen Schaden nachweisen zu können. Adernfalls werden Sie drauf sitzen bleiben.
Sie haben im übrigen mein volles Mitgefühl. Alles o.a. ist keine Rechtsberatung, weder vom Grundsatz her, geschweige denn von irgendwelchem Sachverstand. -
wo ist die Architektur?
was hat ein verschätzter Bauingenieur mit Architektur zu tun? soviel wie ein geplatztes wiener würstchen mit einer laugenbretze!- wann lernen Profi-Laien mal den Unterschied!?
hat der Bauingenieur einen Planungsauftrag nach HOAIAbk.?
erbringt er Planungsleistungen nach HOAI?
rechnet er nach HOAI ab?
dann muss das Papier "Kostenberechnung nach DINAbk. 276" heißen, das der Bauingenieur vor der Genehmigungsplanung ihnen abgeliefert hat.
eine Kostenschätzung sollte er in der Vorplanungsphase abgeliefert haben!
nur so wie der Fall geschildert wird hat das mit seriöser Planung nach HOAI so viel zu tun wie der gesamtthread mit Architektur -- bedenkliche Grüße -
bravo Blücher ...
der Schuster soll bei seinen Leisten bleiben ...
@ Bauherr: der Bauingenieur soll mal mindestens die nachrangigen Nachfinanzierungskosten auf 17 oder 24 Jahre tragen oder das ganze kapitalisiert bar auf den Tisch - und die Mehrkosten sind glatt bezahlt
Dumm gelaufen - es kann nur noch besser oder schlimmer kommen
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