Architektenrechnung bei Baumängeln: Prüfung, Kürzung & Vorgehen bei Streit?
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Architektenrechnung bei Baumängeln: Prüfung, Kürzung & Vorgehen bei Streit?

Hallo, ich habe ein Problem mit einer Rechnung. Ich habe einen Architekten beauftragt, die Bauleitung für eine Bausanierung an meinem Haus zu übernehmen. Eine Baufirma stellte mir ein Angebot und diese wurde mit den angebotenen Arbeiten beauftragt. Nun stellte sich heraus, dass noch mehrere und umfangreichere Mängel beseitigt werden mussten und der Unternehmer sollte diese Arbeiten mit ausführen. Nach erfolgreicher Fertigstellung bekam ich von ihm die Rechnung, die natürlich über der Summe des ursprünglichen Angebotes lag. Diese Rechnung gab ich dem Architekten zur Prüfung. Obwohl alle geleisteten Arbeiten aufgeführt waren, schickte der Architekt mir diese Rechnung nach 2 Wochen mit der Begründung zurück, die Rechnung sei zu undifferenziert. Der Unternehmer sagte mir, dass er aus anderen Gründen, wegen eines anderen Objektes, mit dem Architekten starke Differenzen habe und dieser deswegen aus reiner Schikane die Rechnung nicht freigegeben habe. Ich bat ihn, da ich die Rechnung nicht nachprüfen könne, mir diese bitte detaillierter aufzulisten. Das tat er dann auch. Die Rechnung war jetzt mit jeder Arbeit genau beschrieben und mit dazugehörigen Kosten versehen, fiel jetzt aber um einiges teurer aus. Die Begründung des Unternehmers lautete, dass er die erste Rechnung pauschal zusammengefasst und so günstig gestellt habe, mit der Annahme, dass diese auch prompt bezahlt werden würde. Bei der neuen Rechnung habe er gemerkt, dass er die Arbeiten zu niedrig angesetzt hatte und dieses korrigiert. Da ich die erste Rechnung nicht angenommen habe, könne er so Verfahren. Ich möchte jetzt nicht zum Streitpunkt dieser beiden Herren werden und möchte nur wissen, wie ich am besten Verfahren solle. Wenn ich diese 2. Rechnung dem Architekten vorlege, dann bekomme ich diese wahrscheinlich wieder zurück. Die Arbeiten sind ja zur besten Zufriedenheit erledigt und auch bei der 2. Rechnung nicht zu teuer ausgeführt, wie mir ein Bekannter versicherte, der sich damit besser auskennt als ich. Aber da ich jetzt durch diese Haltung des Architekten mehr bezahlen muss, kann ich ihn dafür haftbar machen?
Wie lange darf er für die Prüfung der Rechnung benötigen, die ja eigentlich sehr ausführlich und nicht sehr lang war.
Muss er als Architekt nicht über die nötigen Kenntnisse verfügen, eine solche Rechnung prüfen zu können?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
  • Name:
  • P. Friedrich
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    Ich verstehe, dass Sie Probleme mit der Architektenrechnung aufgrund von Mängeln bei der Bausanierung haben. Es ist wichtig, die Rechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls zu kürzen.

    Prüfung der Architektenrechnung:

    • Grundlage: Vergleichen Sie die Rechnung mit dem ursprünglichen Angebot und dem Architektenvertrag.
    • Leistungsphasen: Wurden alle abgerechneten Leistungsphasen tatsächlich erbracht?
    • Mängel: Dokumentieren Sie die Mängel detailliert und setzen Sie dem Unternehmer eine Frist zur Beseitigung.
    • Prüfung durch Sachverständigen: Bei Unsicherheiten kann ein Bausachverständiger die Leistung des Architekten beurteilen.

    Kürzung der Architektenrechnung:

    • Mangelhafte Leistung: Bei nachweislich mangelhafter Leistung können Sie die Rechnung anteilig kürzen.
    • Zurückbehaltungsrecht: Bis zur Mängelbeseitigung können Sie einen angemessenen Teil des Honorars zurückbehalten.

    Vorgehen bei Streit:

    • Schriftliche Kommunikation: Dokumentieren Sie alle Beanstandungen und Fristsetzungen schriftlich.
    • Mediation: Versuchen Sie, eine außergerichtliche Einigung mit dem Architekten zu erzielen.
    • Rechtsberatung: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Rechte zu wahren.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Architektenrechnung und die Mängel von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen, um eine fundierte Grundlage für weitere Schritte zu haben.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen Bauherrn und Architekt. Er sollte detaillierte Angaben zu den Leistungen des Architekten, dem Honorar und den Zahlungsbedingungen enthalten.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
    Baumangel
    Ein Baumangel ist eine Abweichung vom Soll-Zustand eines Bauwerks, die dessen Wert oder Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt. Baumängel können verschiedene Ursachen haben, z.B. Planungsfehler, Ausführungsfehler oder Materialfehler.
    Verwandte Begriffe: Sachmangel, Gewährleistung, Mängelanzeige
    Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
    Die HOAI ist eine Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars, ist aber nicht zwingend bindend, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzone
    Leistungsphasen
    Die HOAI unterteilt die Architektenleistung in neun Leistungsphasen, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
    Verwandte Begriffe: Grundlagenermittlung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung
    Mängelanzeige
    Die Mängelanzeige ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Architekten oder Unternehmer über festgestellte Mängel. Sie ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Rügepflicht, Gewährleistung, Nacherfüllung
    Nacherfüllung
    Die Nacherfüllung ist das Recht des Bauherrn, vom Architekten oder Unternehmer die Beseitigung der Mängel zu verlangen. Der Architekt oder Unternehmer hat die Möglichkeit, den Mangel selbst zu beheben oder einen Dritten damit zu beauftragen.
    Verwandte Begriffe: Mängelbeseitigung, Reparatur, Nachbesserung
    Zurückbehaltungsrecht
    Das Zurückbehaltungsrecht ist das Recht des Bauherrn, einen Teil des Honorars bis zur Beseitigung der Mängel einzubehalten. Die Höhe des einbehaltenen Betrags muss angemessen sein und die voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung decken.
    Verwandte Begriffe: Honorarkürzung, Sicherheitseinbehalt, Druckmittel

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rechte habe ich bei mangelhafter Architektenleistung?
      Sie haben das Recht auf Nacherfüllung, Minderung des Honorars, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag, abhängig vom Schweregrad der Mängel. Dokumentieren Sie die Mängel sorgfältig und setzen Sie dem Architekten eine angemessene Frist zur Beseitigung.
    2. Wie kürze ich eine Architektenrechnung richtig?
      Die Kürzung muss verhältnismäßig zur mangelhaften Leistung sein. Dokumentieren Sie die Mängel und den daraus resultierenden Minderwert der Leistung. Informieren Sie den Architekten schriftlich über die Kürzung und die Gründe dafür.
    3. Was ist ein Zurückbehaltungsrecht?
      Das Zurückbehaltungsrecht erlaubt es Ihnen, einen Teil des Honorars bis zur Beseitigung der Mängel einzubehalten. Die Höhe des einbehaltenen Betrags muss angemessen sein und die voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung decken.
    4. Wann sollte ich einen Anwalt einschalten?
      Wenn eine außergerichtliche Einigung mit dem Architekten nicht möglich ist oder die Mängel schwerwiegend sind, sollten Sie einen Anwalt für Baurecht konsultieren. Dieser kann Ihre Rechte prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.
    5. Was ist der Unterschied zwischen VOB und BGBAbk.?
      Die VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk für Bauverträge, das vor allem bei öffentlichen Aufträgen Anwendung findet. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt allgemeine Vertragsbeziehungen, einschließlich Bauverträge. Die VOB muss explizit im Vertrag vereinbart werden, um Geltung zu erlangen.
    6. Wie weise ich Mängel nach?
      Mängel sollten detailliert dokumentiert werden, idealerweise mit Fotos und einem Mängelprotokoll. Ein Bausachverständiger kann die Mängel fachkundig beurteilen und ein Gutachten erstellen, das als Beweismittel dient.
    7. Was tun, wenn der Architekt die Mängel bestreitet?
      Wenn der Architekt die Mängel bestreitet, ist es ratsam, ein unabhängiges Gutachten einzuholen. Dieses Gutachten kann als Grundlage für weitere Verhandlungen oder eine gerichtliche Auseinandersetzung dienen.
    8. Welche Fristen muss ich beachten?
      Es gibt verschiedene Fristen zu beachten, z.B. die Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Diese Frist beginnt in der Regel mit der Abnahme der Architektenleistung. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die relevanten Fristen zu informieren, um keine Ansprüche zu verlieren.

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  2. Architektenrechnung: Rechnungsprüfung als Leistungsbestandteil (LPH 7+8)

    Rechnungsprüfung Leistungsbestandteil
    Werter Fragesteller
    Wenn Sie im Vertrag mit dem Architekten Auftragsvergabe und die Bauleitung (Leistungsphasen 7 + 8) vereinbart haben, gehört die Rechnungsprüfung zu seinen Leistungen.
    Hält er eine Rechnung für nicht prüfbar, muss er dies dem Unternehmer gegenüber anmelden und begründen. An Sie zurückgeben ist nicht! Und nach der Rechtsprechung muss eine Rechnung schon massive Mängel aufweisen, um nicht prüfbar zu sein. Oder es fehlen Unterlagen/Angaben. Die sind nachzufordern.
    Für die Rechnungsbegleichung gibt's (je nach Vertrag mit dem Unternehmer) Fristen aus VOB oder BGBAbk.. Diese Fristen gelten für Sie. Ergo muss der Architekt in entsprechend kurzer Zeit prüfen. Und dazu sollte er in der Lage sein.
    Ob er für die höhere Rechnung durch sein Verhalten haftbar ist, Frage man einen Baurechts-RA. Aber den sollte man vorher fragen, ob die zweite höhere Rechnung des Unternehmers zulässig ist.
    Denn 1. sollte es Preise geben, die vor Rechnungslegung klar waren und die sind bindend, 2. sollte der Leistungsumfang eindeutig sein und 3. kann man nicht Belieben Leistungen "anpassen".
    Selbstverständlich hat der Unternehmer das Recht, Leistungen, die in der ersten Rechnung nicht enthalten waren und wirklich erbracht wurden, nachzuberechnen. Aber z.B. das Stemmen eines Lochs kann nicht erst 1 Std. und dann plötzlich 1,5 Std. dauern.
    Vorsicht Falle, würde ich vermuten.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architektenrechnung bei Baumängeln: Prüfung, Kürzung & Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Bei Baumängeln ist die korrekte Prüfung der Architektenrechnung entscheidend. Die Rechnungsprüfung ist Teil der Architektenleistung (Leistungsphasen 7+8). Mängel in der Rechnung muss der Architekt dem Unternehmer melden. Bei Streitigkeiten sollte man die VOB und das BGBAbk. berücksichtigen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Architektenrechnung: Rechnungsprüfung als Leistungsbestandteil (LPH 7+8) darf der Architekt eine nicht prüfbare Rechnung nicht einfach zurückgeben, sondern muss dies dem Unternehmer gegenüber begründen.

    ✅ Zusatzinfo: Die Einhaltung von Fristen gemäß VOBAbk. und BGB ist für die Rechnungsbegleichung wichtig. Eine frühzeitige Prüfung der Architektenrechnung hilft, Differenzen zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Bei Unklarheiten oder vermuteten Baumängeln sollte man sich rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um die Architektenrechnung korrekt zu prüfen und gegebenenfalls zu kürzen. Die Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten ist essentiell, um Streitigkeiten zu vermeiden.

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