Architekt unzuverlässig? Planungsfehler, Bauantrag verzögert & Alternativen prüfen
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Architekt unzuverlässig? Planungsfehler, Bauantrag verzögert & Alternativen prüfen
wir gehören zu den "Eigenheimzulagepanikern" und sind seit ca. 4 Monaten kräftig am Planen mit einem Architekten. Wir hatten ihn aus verschiedenen Architekten ausgewählt: er hatte nur positive Referenzen, seine gebauten Häuser gefielen uns und er erschien uns sehr nett. In der Planungsphase hatte er immer gute Ideen und uns einen tollen Grundriss vorgestellt, den wir zusammen für unsere Vorstellungen perfektioniert haben.
So weit, so gut. Allerdings sind in dieser Planungszeit ab und zu Dinge vorgekommen, die uns nicht gefallen haben. Zum einen hat er nicht immer termingerecht gearbeitet, also versprochene Termine abgesagt ("Habe ich noch nicht ganz fertig ... ") und so weiter. '
Zum anderen haben wir manchmal den Eindruck, dass er nicht ganz ehrlich ist (er sagte, er hätte wegen der Garage auf dem Bauamt nachgefragt. Auf meine Frage wann er dort war - weil ich auch wegen der Garage auf dem Bauamt war und eine andere Antwort als er bekam - wurde er rot und hektisch ... und sagte uns ein Datum. Ob es stimmt oder nicht wissen wir ja nicht!) oder Dinge so hindreht, wie es ihm gerade passt (mal sind seine Beziehungen zum Bauamt super, mal sagt er. "Naja, der Bauamtsleiter sagt viel. Wenn wir es nicht schriftlich haben, bringt es nix! ").
Wir hatten ihn zu Beginn gefragt, ob er den Bauantrag dieses Jahr noch stellen kann; daraufhin hat er stets gesagt: "Ja, bekommen wir hin! ".
Letzte Woche sagten wir, wir möchten den Bauantrag nicht im letzten Moment abgeben, also deutlich vor dem 19.12.2003. Er sagte, er wäre schon in den Berechnungen (unser DGAbk. wäre knapp unter der Vollgeschoss-Grenze, also zulässig), der Geometer hätte auch schon die Lagepläne gebracht und wir würden spätestens am 17.12.2003 abgeben. Gestern Abend (12.12.2003 Freitag Abend!) ruft er an und sagt: " Es gibt ein kleines Problem: der Luftraum im DG zählt doch zur Grundfläche des DG und somit ist das DG ein unzulässiges Vollgeschoss! ". Ich war geschockt und dachte, alles wäre hinfällig. Er meinte, er hätte angenommen, dass der Luftraum nicht zur Grundfläche des DG dazugezählt wird und der Geometer hätte ihn eines Besseren belehrt. Somit müssten wir überlegen, was wir nun tun.
Nach vielen Überlegungen haben wir uns dazu entschlossen, den Kniestock zu senken, um die 75 % zu erreichen. Allerdings werden dadurch zwei Zimmer im DG, welche sowieso schon recht klein waren, noch kleiner!
Insgesamt sind wir uns nun nicht sicher, ob der Architekt das alles nicht hätte schon während der Planung wissen und berücksichtigen müssen? Außerdem ist das alles ziemlich kurzfristig und wir haben Bedenken, ob er das zeitlich hinbekommt (er sagt immer "Ja"!).
Wir wissen nun nicht, ob das keine schwerwiegenden "Verstöße " sind ("kann mal vorkommen") oder ob er das alles hätte wissen müssen? Wie schwierig und riskant ist es, nach dem Bauantrag den Architekten zu wechseln (wegen Schnittstellenproblemen und so)?
Ich hoffe auf Ihre Hilfe!
Vielen Dank!
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Es scheint, dass es in der Zusammenarbeit mit Ihrem Architekten zu Problemen kommt. Mehrere Anzeichen deuten auf mögliche Planungsfehler und Kommunikationsschwierigkeiten hin.
Mögliche Probleme:
- Fehlende Termine: Das Nichteinhalten von Terminen für Lagepläne und Berechnungen ist ein Warnsignal.
- Planungsfehler: Die Probleme mit dem Luftraum, der Grundfläche und dem Kniestock deuten auf mangelnde Sorgfalt in der Planung hin. 🔴 Dies kann zu erheblichen Verzögerungen und Mehrkosten führen.
- Kommunikationsprobleme: Unklare Antworten und das Ausweichen auf Fragen sind nicht professionell.
- Bauamt-Beziehungen: Die Andeutung von Beziehungen zum Bauamt ist unseriös und sollte kritisch hinterfragt werden.
Empfehlungen:
- Prüfung der Planung: Lassen Sie die bisherige Planung von einem unabhängigen Architekten oder Bausachverständigen prüfen.
- Gespräch mit dem Architekten: Suchen Sie das offene Gespräch mit Ihrem Architekten, um die Probleme anzusprechen und Lösungen zu finden.
- Alternativen prüfen: Holen Sie Angebote von anderen Architekten ein, um einen Vergleich zu haben.
👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Planungsstände schriftlich. Ziehen Sie einen unabhängigen Bausachverständigen zurate, um die Planung zu überprüfen und mögliche Baumängel frühzeitig zu erkennen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bauantrag
- Ein Bauantrag ist ein formelles Verfahren, das bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. Er beinhaltet alle notwendigen Unterlagen wie Baupläne, Lagepläne und Berechnungen. Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Baurecht.
- Lageplan
- Der Lageplan ist eine zeichnerische Darstellung des Baugrundstücks mit allen relevanten Informationen wie Grundstücksgrenzen, Gebäude, Zuwegungen und Freiflächen. Er ist ein wichtiger Bestandteil des Bauantrags. Verwandte Begriffe: Katasterplan, Flurkarte, Grundstücksplan.
- Kniestock
- Der Kniestock ist die Wandhöhe im Dachgeschoss, auf der die Dachkonstruktion aufliegt. Er beeinflusst die Wohnfläche und die Nutzbarkeit des Dachgeschosses. Ein höherer Kniestock ermöglicht mehr Wohnraum im Dachgeschoss. Verwandte Begriffe: Drempel, Drempelwand, Dachgeschossausbau.
- Grenzabstand
- Grenzabstände sind im Baurecht festgelegt und definieren den Mindestabstand, den ein Gebäude zu den Grundstücksgrenzen einhalten muss. Sie dienen dem Schutz der Nachbarn und der Sicherstellung der Belichtung und Belüftung der Gebäude. Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Abstandsflächen, Baulinie.
- Bauamt
- Das Bauamt ist die Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben zuständig ist und die Einhaltung der Bauvorschriften überwacht. Es prüft die Bauanträge und erteilt die Baugenehmigungen. Verwandte Begriffe: Baubehörde, Bauaufsicht, Stadtplanungsamt.
- Architekt
- Ein Architekt ist ein Fachmann für die Planung und Gestaltung von Gebäuden. Er erstellt Baupläne, überwacht die Bauausführung und berät Bauherren in allen Fragen rund um das Bauen. Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Innenarchitekt, Bausachverständiger.
- Planungsfehler
- Planungsfehler sind Fehler, die bei der Planung eines Bauvorhabens entstehen können. Sie können zu Bauzeitverzögerungen, Mehrkosten und Baumängeln führen. Eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich. Verwandte Begriffe: Baumängel, Bauzeitverzögerung, Mehrkosten.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was tun, wenn der Architekt Planungsfehler macht?
Lassen Sie die Planung von einem unabhängigen Experten prüfen, suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten und holen Sie Angebote von anderen Architekten ein. - Wie erkenne ich einen unzuverlässigen Architekten?
Achten Sie auf Nichteinhalten von Terminen, unklare Antworten, mangelnde Kommunikation und Planungsfehler. - Welche Konsequenzen haben Planungsfehler?
Planungsfehler können zu Bauzeitverzögerungen, Mehrkosten und Baumängeln führen. Im schlimmsten Fall muss die Planung komplett überarbeitet werden. - Was ist ein Kniestock?
Der Kniestock ist die Wandhöhe im Dachgeschoss, auf der die Dachkonstruktion aufliegt. Er beeinflusst die Wohnfläche und die Nutzbarkeit des Dachgeschosses. - Was ist bei der Einhaltung von Grenzabständen zu beachten?
Grenzabstände sind im Baurecht festgelegt und müssen eingehalten werden, um Nachbarschaftsstreitigkeiten und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. - Wie wichtig ist der Lageplan?
Der Lageplan ist ein wichtiger Bestandteil des Bauantrags und zeigt die genaue Lage des Baugrundstücks, die Gebäude und die Grenzabstände. - Was ist ein Bauantrag?
Ein Bauantrag ist ein formelles Verfahren, das bei der Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten. - Welche Rolle spielt das Bauamt?
Das Bauamt ist die Behörde, die für die Genehmigung von Bauvorhaben zuständig ist und die Einhaltung der Bauvorschriften überwacht.
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Wichtige Aspekte des Baurechts für Bauherren.
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Bauantrag: Schriftliche Vereinbarung sichert Termine!
Haben Sie es irgendwo schriftlich vereinbart
das der Bauantrag in diesem Jahr in gültiger, genehmigungsfähiger Form beim Bauamt eingereicht wird? Wenn nicht hilft nur ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben per Einschreiben Rückschein (hier auf dem Rückschein mit angeben: Bestätigung Terminwahrung) in der etwa so anfängt: Der guten Ordnung halber bestätigen wir am ... ein Gespräch folgenden Inhaltes geführt zu haben : ...! Und hier zählen Sie auf, was Ihnen versprochen wurde. Ich hoffe er widerspricht dem Schreiben dann nicht, sonst haben sie ein echtes Problem! -
Architekt vs. Geometer: Wer kennt Luftraum-Regeln?
Nein, aber ...
Nein, aber das können wir ja erst einmal machen.
Was wir uns allerdings fragen (Frage vor allem an andere Architekten): hätte unser Architekt das mit dem Luftraum nicht wissen müssen? Wieso muss ihm das der Geometer sagen, ich dachte, der hätte andere Aufgaben? -
Bauantrag 2003: Eingangsstempel entscheidend für Frist!
30.12.2003 ist auch noch 2003
Warum sollte er schon deutlich vor dem 19.12. abgeben müssen? Kann er das erklären? Oder hat er nen Urlaub gebucht ...
Unser Antrag wurde im letzten Jahr am 23.12. abgegeben (da gab es ja auch die Eigenheimzulage-Panik - wenn auch wir sowieso schon viele Monate am Planen waren). Der Eingangsstempel muss halt von 2003 sein. Wenn das Bauamt am 30.12. arbeitet, dann reicht auch das noch. Ist ja schließlich 2003. Sie können den Antrag auch selbst abgeben - und dabei darauf achten, dass der Eingangsstempel nicht vergessen wird.
Das ist zumindest meine Bauherrenmeinung. -
Eingangsstempel Bauamt: Zeitpunkt der Antragsstellung
Eingangsstempel hängt nicht von Dienststunden ab.
Jeder Inhalt eines Briefumschlages, der in einem Amt eingeht, erhält einen Eingangsstempel. Für den Nachtbriefkasten gibt es in einigen, aber eher noch selteneren Fällen eine automatische Stempelung. Dann müsste die betr. Sendung tatsächlich bis zum 31.12.03,24 Uhr, durch den Schlitz fallen.
In den meisten Fällen kommt aber auf alles, was am 02.01.04 morgens nach Dienstantritt aus dem Kasten geholt wird, der Stempel vom 31.12.03. So, dies war keine Tatsachenbehauptung, sondern meine Erfahrung. -
Architekt unzuverlässig? Bauchgefühl & Gesamtumstände prüfen!
Die Frage lautete doch anders..
@Bernd Jähn & Hr. WolRei & Torsten: Simone wollte wissen, ob sie noch mit "ihrem" Architekt bauen kann oder nicht.Weshalb hier alle auf das Datum abfahren, wundert mich. Wir haben den Fragestellern doch schon oft genug gesagt, dass diese übereilten Eigenheimzulage-Jagden oft ein Rohrkrepierer sind.
@Simone: Ich bin kein Planer und kann zur Frage des anzurechnenden Luftraumes nichts sagen. Das werden hier sicherlich andere noch tun.
Wenn ich versuche, Ihre Schilderung zu verstehen, bekomme auch ich ein Kribbeln in der Magengegend, wenn schon _VOR_ dem Spatenstich die Chemie zwischen Euch und Architekt gestört ist. Aber die Frage, ob Ihr mit diesem Architekt bauen könnt oder nicht, wie soll die Euch einer abnehmen? Das geht, anhand der mangelnden Kenntnisse der Gesamtumstände nicht und selbst bei noch ausführlicherer Schilderung wären vor einer Aussage beide Seiten zu hören. Das würde die Erwartungshaltung an so ein Forum wahrscheinlich sprengen.Wenn es denn sein soll, dann auch von mir noch was zur Abgabe: Es zählt nur dann noch die diesjährige Abgabe wegen der Eigenheimzulage, wenn der Antrag nicht nur rechtzeitig, sondern auch _vollständig_ ist. Und es zählt die Abgabe bei der Behörde, wo auch die Baugenehmigung erteilt wird.
Solltet Ihr in einer Gemeinde bauen, die selbst NICHT Baurechtsbehörde, sprich Genehmigungsbehörde ist, dann müsste der Antrag ja noch vorher von der Gemeinde abgesegnet werden, bevor der Antrag zur Baurechtsbehörde kommt. Erscheint mir nach Blick auf Kalender unwahrscheinlich, dass das noch klappen könnte.Ich drück Euch die Daumen!
Gruß -
Eigenheimzulage-Frist: Architektenschlampigkeit vermeiden!
@Klaus Fuchs
Weil die Fragestellerin wohl auf Gedei und Verderb auf diesen Architekten angewiesen ist, wenn Sie das Risiko, die Eigenheimzulage nicht oder nur in veränderter Form zu erhalten, nicht eingehen will. Offensichtlich hat sie ja nach Referenzen gefragt und alle waren mit dem Architekten zufrieden, nur leider ist er eventuell von Natur aus etwas schlampig was die Theorie angeht. Ein anderer Architekt kommt sicher nicht mehr in Frage, wenn die Frist 31.12. gewahrt werden soll, da es mit einer neuen Planung zu knapp wird.
Das kaufmännische Bestätigungsschreiben mit dem besprochenen Datum, dient dazu, den Architekten ggf. später haftbar zu machen und ihm mal den Ernst der Lage vor Augen zu führen.
Im übrigen kommt es bei der Zustimmung der Gemeinde immer darauf an, in welchem Bundesland der Bauantrag gestellt wird. Bei uns in Sachsen-Anhalt holt die Baubehörde (hier Stadt oder Landkreis) die Zustimmung der Gemeinde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ein, also wenn der Eingangsstempel vorliegt. Und selbst wenn etwas fehlt, gibt es einen Brief mit Frist, in dem es heißt: Reichen Sie innerhalb von 14 Tagen nach. Das ändert nichts am Eingang der Genehmigung, Erst wenn diese Nachfrist verstrichen ist, geht die Genehmigung zurück. War bei mir auch so, alles fristgemäß nachgereicht und es wurde weiterbearbeitet.
An die Fragestellerin: Architekten wechseln ist wohl zu spät, schaffen könnte er es noch, das mit dem Luftraum, wenn es so ist, hätte er wissen müssen. Eventuell kann ja noch ein Architekt sagen ob es wirklich so ist, das Luft als Fläche angerechnet wird. Persönlich würde ich Montag das Bauamt anrufen und mich rückversichern. -
Bauamt-Frist 19.12.: Genehmigung durch Landratsamt?
Danke erstmal!
... für die zahlreichen Antworten.
Am 19.12.2003 soll deshalb abgegeben werden, da das Bauamt gesagt hat, dass an diesem Tag noch alle Mitarbeiter im Hause wären (danach sei teilweise Urlaub - ist eine kleine Gemeinde).
Allerdings kommt die Genehmigung wohl vom Landratsamt, also nicht vom Gemeinde-Bauamt. Ob nun für die Eigenheimzulage der Stempel des Gemeinde-Bauamtes oder der des Landratsamtes gilt, konnte mir das zuständige Finanzamt nicht sagen! Werde da aber nochmal nachhaken.
Uns ging es auch hauptsächlich darum zu erfahren, ob ein Architekt diese Berechnung (Luftraum als DGAbk.-Fläche) hätte wissen müssen?
Unser Architekt sagte, er hätte noch die alte Regelung im Kopf gehabt und darin wäre der Luftraum nicht zur DG-Fläche gehorend. Stimmt das, gab es so eine Regelung und wie alt ist sie?
Außerdem habe ich auch hier im Forum mal gelesen, dass es zu der Berücksichtigung des Luftraumes unterschiedliche Meinungen gibt: mal wird er berechnet, mal gehört dieser Luftraum zum EGAbk.. Welche Aussage ist nun die Richtige, es muss doch eine Verordnung oder sowas geben?
Vielen Dank für die Hilfe! -
Vollgeschoss-Regelung: Luftraum bei Berechnung beachten!
Vollgeschossfrage
Bei der Vollgeschossfrage wäre ich ins Grübeln gekommen. Es gibt mehrere Vorschriften, die dazu Regelungen enthalten (Baunutzungsverordnung, Landesbauordnung, II. Berechnungsverordnung, DINAbk. 277). Außerdem regelt jedes Bundesland geringfügig anders. Klar ist, dass Lufträume keine Wohnfläche im Sinn der II. BVAbk. darstellen. Lufträume zählen auch nicht zur Grundfläche eines Geschosses im Sinn der DIN 277. Einheitlich steht in den Landesbauordnungen, dass Geschosse sich vom Rohboden bis zum nächsten darüber liegenden Boden bzw. bis zur Dachhaut erstrecken. Demnach wäre bei einem Luftraum ein Teil des unteren Geschosses höher und kann nicht gleichzeitig zum Obergeschoss zählen. Im Obergeschoss fehlt an dieser Stelle auch der Boden.
Da die Vollgeschossregelung aber auf die Kubatur des Gebäudes abzielt, tendiere ich trotz aller negativen Regelungen dazu, dass der Luftraum zum Obergeschoss zählt.
Der Architekt hätte sich zumindest speziell damit auseinandersetzen und eine Klärung herbeiführen müssen. -
Eigenheimzulage: Vernünftige Planung spart Bausumme!
Hier mal meine Meinung so machen wir es ...
Hier mal meine Meinung (so machen wir es auch)
Eigenheimzulage sind ungefähr 10 % von der Bausumme. Durch vernünftige Planung ist das einfach einzusparen - denke ich 😉. Wenn ihr jetzt so Hals über Kopf baut geht sicherlich mehr schief als das man durch die Eigenheimzulage raus bekommt. Schaut auch mal im Internet nach, heute Nacht haben sie sich scheinbar auf die neuen Gesetze geeinigt. Wenn ich es richtig verstanden habe wird die Eigenheimzulage um 30 % reduziert (Achtung: Wie es mit der Eigenheimzulage weitergeht habe ich auch nur im Internet gelesen - also darauf keine Garantie!). Da würde ich lieber klären wie der Kniestock aussehen muss. Den Raum den ihr durch den niedrigen Kniestock verliert ist wahrscheinlich mehr Wert als die 30 % Eigenheimzulage. Wenn ich es richtig gerechnet habe muss etwas am Haus nur um ca. 7000 € teurer werden und der Gewinn mit der Eigenheimzulage ist hin.
Beispiel aus unserem Leben: Das mit dem Ziegel ist kein Problem! 2 Monate später - aber es kostet 5600 € mehr ...
Alles Ruhig angehen, lieber eine Zulage weniger aber dafür gut/günstig geplant und zur Zufriedenheit ausgeführt.- Bauherrenmeinung, keine Rechtsberatung -
Jürgen
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Architektenwahl: Referenzen & Sicherheit im Bauprojekt
@ J.A.. Weiß
Hallo Herr Weiß,
danke für Ihre Mitteilung. Ich muss darauf hinweisen, dass wir zwar die "alte" Eigenheimzulage bekommen möchten, aber keineswegs kurzfristige Hetzjagden machen!
Wir sind schon seit 2002 in der tieferen Planung, was Finanzierung, Bauweise, Grundstückssuche etc. angeht. Wir hatten auch Kontakt mit vielen Firmen, waren mehrfach in Musterhaus-Ausstellungen, haben uns Angebote machen lassen usw. Daraus resultierte unser Entschluss, mit einem Architekten zu bauen, der unsere nun seit Mitte 2003 konkreten Hausvorstellungen umsetzen sollte. Wir haben verschiedene Referenzen von den diversen ortsansässigen Architekten eingeholt, um weitestgehend Sicherheit zu haben, dass wir den Richtigen auswählen.
Zudem haben wir einen unabhängigen Sachverständigen des VPB, der uns hoffentlich hilfreich zur Seite stehen wird.
Ich hoffe, dass ich somit nicht mehr in die selbe Schublade gesteckt werde wie diejenigen, die wegen der Eigenheimzulage irgendetwas Unüberlegtes! Dazu ist dieses Projekt einfach zu kostenintensiv und wichtig.
Viele Grüße! -
Bauentscheidung: Keine Eile bei Eigenheimzulage!
Simone Ich will sie nicht in die Schublade ...
@Simone
Ich will sie nicht in die Schublade der IchwilljetztnochdieEigenheimzulagewasesauchkostet-Leute stecken. Ich habe gesehen dass sie sich schon länger mit der Sache beschäftigen. (By the way - auch noch länger als ich). Aber ein Ding dass ich mir vorgenommen habe ist: Keine wichtige Entscheidung unter Zeitdruck. Ich weiß wie sich fühlen. Bei uns war es ja das Gleiche: Sollen wir unter Zeitdruck arbeiten um Eigenheimzulage zu bekommen oder nicht? Zum Glück haben wir den Luxus um langsamer Arbeiten zu können, da wir z.Z. doch nicht so schnell Umziehen können. Bei Ihnen kann dass natürlich ganz anders aussehen. Es war auch nicht belehrend gemeint. Mehr als Vorschlag.
Sie dürfen mich einen Kniestock-Fanatiker nennen. Ich finde dass jeder cm extra besser ist. Wie ich dann gelesen habe dass da einfach 75 % weniger Kniestock auf ihr Haus kommen soll, habe ich einfach ein komisches Gefühl bekommen. Muss ja alles kein Problem sein! Da wir hier ja nicht alle ihre Details kennen, kann ich auch 100 % daneben liegen. Daher ist auch alles eine Meinungsäußerung (basiert auf limitierten Informationen).
Zurück zum Kniestock:
Jeder kann Fehler machen auch ihr Architekt. Wichtig scheint mir dann wie behebt man den Fehler. Ihr Haus ist doch geplant mit X cm Kniestock. Damit haben sie die Räume im DGAbk. eingeteilt. Wie sehen die Räume jetzt aus? Sind sie noch immer so nutzbar wie es ursprünglich geplant war? Natürlich kann jeder den KS kleiner machen wenn er selber da nicht wohnen muss. Hat der Architekt ihnen auch andere Alternativen genant? Oft führen doch mehrere Wege nach Rom.
Ein Haus wird als ganzes geplant. Bei uns z.B. bestimmt die Höhe des Daches auch wie tief der Keller eingegraben sein muss. Wird die Gesamthöhe des Hauses niedriger. Muss der Keller weniger tief ausgehoben werden (Spart Gelt beim Aushub und der Keller bekommt mehr Licht). Dann kommt aber auch die Terrasse höher und dass heißt ... und so weiter und so weiter. Hat der Architekt daran gedacht dass eine Veränderung vieles nach sich zieht, dass sich neue Möglichkeiten auftun und alte Optionen wegfallen? Leider weiß ich nicht was sie Später noch alles verändern können. So hat mein Vater noch 20 cm Kniestock genehmigt bekommen nachdem mit dem Rohbau schon begonnen war. Auf der anderen Seite muss ihr Architekt dass doch alles wissen und sie beraten können. Wofür bekommt er den sein Geld?
Ich wünsche ihnen viel Erfolg beim Weiterbauen und hoffe, dass (was sie auch tun) sich am Ende herausstellt das es die richtige Entscheidung war! -
Kniestockhöhe: Planung vs. Gebäudeästhetik im Fokus
@Jürgen
Bei Ihnen scheint die Höhe des Kniestocks ja im Mittelpunkt einer (guten) Planung zu stehen. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass ein (zu hoher) Kniestock auch ein Gebäude verunstalten kann? Der Kniestock ist sicher nicht das Maß aller Dinge.
MfG Ortwin -
Architektengespräch: Klärung & positives Ergebnis erzielt!
Hallo an alle vielen Dank für die Antworten ...
Hallo an alle,
vielen Dank für die Antworten! Ich bin ein Fan dieses Forums und ich denke, es hat mir schon sehr viel Infos eingebracht.
Da wir nun einige Denkanstöße bekommen haben und uns in den letzten Tagen um Einiges diesbezüglich gekümmert haben, mlchte ich gerne die Diskussion beenden. Wir hatten ein klärendes Gespräch mit unserem Architekten und hoffen, dass nun alles gut wird 😉
Vielen Dank nochmal an alle (besonders Herrn Stubenrauch für die schnelle Hilfe!)! -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
BauKI Hinweis:
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💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Unzuverlässigkeit eines Architekten, Planungsfehler, Verzögerungen beim Bauantrag und mögliche Alternativen. Die Wichtigkeit einer klaren Kommunikation mit dem Architekten, die Einhaltung von Fristen für die Eigenheimzulage und die korrekte Berechnung von Wohnflächen werden hervorgehoben. Es wird auch auf die Bedeutung von Referenzen bei der Architektenwahl und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Planung hingewiesen.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie die Fristen für den Bauantrag, um die Eigenheimzulage nicht zu gefährden. Details dazu im Beitrag Eigenheimzulage-Frist: Architektenschlampigkeit vermeiden!.
✅ Zusatzinfo: Eine vernünftige Planung kann helfen, Kosten einzusparen, die durch den Verlust der Eigenheimzulage entstehen könnten. Siehe Eigenheimzulage: Vernünftige Planung spart Bausumme!.
📊 Fakten/Zahlen: Die Eigenheimzulage kann bis zu 10% der Bausumme ausmachen. Dies unterstreicht die Bedeutung einer fristgerechten Einreichung des Bauantrags.
👉 Handlungsempfehlung: Führen Sie ein klärendes Gespräch mit Ihrem Architekten, um Missverständnisse auszuräumen und sicherzustellen, dass alle Fristen eingehalten werden. Überprüfen Sie die Berechnung der Wohnfläche und die Vollgeschossregelung, wie im Beitrag Vollgeschoss-Regelung: Luftraum bei Berechnung beachten! erläutert.
Die Diskussionsteilnehmer betonen die Wichtigkeit, sich nicht unter Zeitdruck setzen zu lassen und alle Aspekte der Planung sorgfältig zu prüfen. Die Wahl des richtigen Architekten ist entscheidend für den Erfolg des Bauprojekts. Es wird empfohlen, Referenzen einzuholen und das Bauchgefühl bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Weitere Informationen zur Architektenwahl finden Sie im Beitrag Architektenwahl: Referenzen & Sicherheit im Bauprojekt.
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