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Definition Schlechtwettertage und Ausfalltage
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Definition Schlechtwettertage und Ausfalltage

Hallo Forum,
wir beabsichtigen einen Bauvertrag in Baden-Württemberg für Rohbauarbeiten über den Winter zu vergeben. Gibt es eine klare Definition ab welcher Temperatur oder welcher Regenmenge über einen bestimmten Zeitraum nicht mehr gearbeitet werden kann?
  1. Früher waren es ...

    Früher waren es die vom Arbeitsamt anerkannten Schlechtwettertage (weil die mussten es bezahlen). Ich bin heute überfragt ob es noch immer so ist. Ausfalltage waren eigentlich immer die Tage zwischen den Tagen (Weihnachten z.B. ) Belehrt mich bitte, falss ich schief liegen sollte. Viele Grüße
  2. Hallo!

    Na ja, das mit dem Arbeitsamt funktioniert dergestalt nicht mehr, dafür haben unsere Jungs jetzt Arbeitszeitkonten.
    Also, wir (Generalunternehmer) handeln in etwa solche Regelungen mit unseren Kunden aus.
    Anerkannte Schlechtwettertage sind z.B.
    Wenn ohne Zusatzmittel im Beton die Temperatur soweit gefallen ist, dass selbst mit den üblichen Schutzmaßnahmen (Schutzmatten), Heizen der Filigrandecken usw. ein Sach- und Fachgerechtes (Sachgerechtes, Fachgerechtes) Betonieren nicht mehr gewährleistet ist.
    Schwammig ich weiß, aber in ihrem eigenen Interesse sollten Sie Betonierarbeiten ab ca. -5 ° nicht mehr erlauben (nicht jeder Bauunternehmer hat den ganzen Tag einen Betontechnologe auf der Baustelle rumsausen).
    Schwarzabdichtungen jegicher Art wird von den entsprechenden Firmen schon ab 0 ° Durchschnittstemperatur (auch Nachts) in der Regel nicht durchgeführt.
    Wenn die Baustelle vereist ist, ist ein gefahrloses Arbeiten nicht mehr möglich, wenn Enteisung z.B. von Ihnen bezahlt wird, dann geht es weiter.
    Soweit als Beispiele aus Sicht eines Generalunternehmer's.
    Ehrlicher Tipp:
    Handeln sie einen realistischen Zeitplan aus, im Winter dauert es halt ein wenig länger und denken sie ein wenig an die Jungs draußen, während der Rest der Nation im warmen Büro sitzt.
    Die Baufirmen haben allein aus Kostengründen eh ein Interesse an einer schnellen Abwicklung.
    Gruß
    Achim Mantel
    • Name:
    • Reg2023-Herr Ach-066-Man
  3. ist halt auch gewerkeabhängig

    Foto von Martin Kempf

    ich bin als Maler/Verputzer ebenfalls im Hauptgewerbe mit Witterungsbedingtem Arbeitsausfall. Selbstverständlich gibt es bei uns andere Kriterien als beim Betonbau. So sind wir zurzeit dabei, eine Holzlasur im Außenbereich zu renovieren  -  vor 11 oder 12 Uhr brauchten wir da in den letzten Tagen trotz Sonnenschein gar nicht aufkreuzen, weil die Bretter triefnass von Kondenswasser waren. Auch sowas ist witterungsbedingter Arbeitsausfall.
  4. zwingende Witterungsgründe

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Im Merkblatt 4a "Beschäftigungsförderung in Baubetrieben" des Arbeitsamtes zum Thema Zuschuss-Wintergeld (ZWG), Mehraufwands-Wintergeld (MWG) und Winterausfallgeld (WAG) heißt es, dass der Arbeitsausfall ausschließlich durch zwingende Witterungsgründe verursacht sein muss.
    Zitat: "Zwingende Witterungsgründe liegen vor, wenn atmosphärische Einwirkungen (Regen, Schnee, Frost usw.) oder deren Folgewirkungen so stark oder so nachhaltig sind, dass trotz einfacher Schutzvorkehrungen (insbesondere Tragen von Schutzkleidung, Abdichten der Fenster- und Türöffnungen (Fensteröffnungen, Türöffnungen), Abdecken von Baumaterialien und Baugeräten) die Fortführung der Bauarbeiten technisch unmöglich oder wirtschaftlich unvertretbar ist oder den Arbeitnehmern nicht zugemutet werden kann".
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