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Architekt Kostenschätzung falsch: Was tun bei Abweichungen & Eigenleistung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architekt Kostenschätzung falsch: Was tun bei Abweichungen & Eigenleistung?

Grundidee:
Hausbau in Eigenleistung. Wir beauftragten einen Architekten mit der Baubetreuung unseres Einfamilienhaus. Den Grundriss lieferten wir, sowie die max. zur Verfügungsstehenden Geldmittel. Auf verlangen der Banken mussten wir nun eine Zeichnung sowie eine Kostendarstellung durch den Architekten abgeben. Dieser stellte nun die einzelnen Gewerke in Zahlen da. Nach nun 5 monatiger Bauphase (bis auf Dachstuhl und Filigrandecke alles nur durch meine Frau und mich erstellt ) stellt sich langsam heraus, das 80 % seiner Kalkulationszahlen unter anderem bis zu 100 % abweichen. Der Dachstuhl. Kalkulatorisch 11000 €. Fakt 15000. Ich habe ihn gebeten uns diesen für 11000 zu besorgen. Nicht in der Lage. Sein bestes Angebot 14000 bei Selbstaufbau. Verglasung. Kalk. 9500 €. 4 Angebote liegen vor. Keins unter 19000 €. Verputzarbeiten nicht mit kalkuliert. Hier Angebot 12500 €. Treppe nicht kalkuliert. Hier 3500 €.
Dachpfannen. Kalk. 3500 €. Selbst ein Angebot über die allergünstigsten Dachpfannen und Ortgänge etc. liegt schon bei 4800 €. Kann mir einer sagen ob ich eine handhabe gegen diesen Herren habe? Sollten sich nämlich noch mehr so "kleine" Abweichungen ergeben, wird es eine weitere nicht fertiggestellte Bauruine in Deutschland geben.
Danke Thorsten
  • Name:
  • Thorsten Sikora
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie eine falsche Kostendarstellung durch Ihren Architekten erhalten haben, obwohl Sie ihm Ihre finanziellen Rahmenbedingungen mitgeteilt haben. Das ist natürlich sehr ärgerlich und kann zu erheblichen Problemen führen.

    Zunächst ist es wichtig, das Angebot des Architekten genau zu prüfen. Welche Gewerke sind enthalten? Sind die Kalkulationszahlen realistisch? Vergleichen Sie die Angebote mit anderen Quellen, um ein Gefühl für die Marktpreise zu bekommen. Bei Eigenleistungen sollten Sie die Materialkosten und Ihren eigenen Arbeitsaufwand realistisch einschätzen.

    Wenn die Abweichungen erheblich sind, sollten Sie das Gespräch mit dem Architekten suchen. Klären Sie, wie es zu den Fehlkalkulationen gekommen ist und welche Möglichkeiten es gibt, die Kosten zu reduzieren. Eventuell können Sie Gewerke in Eigenleistung erbringen oder günstigere Materialien verwenden.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Absprachen und Vereinbarungen schriftlich. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen unabhängigen Bausachverständigen hinzu, um die Kostenschätzung zu überprüfen und sich beraten zu lassen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Kostenschätzung
    Eine Kostenschätzung ist eine Prognose der voraussichtlichen Kosten für ein Bauprojekt. Sie dient als Grundlage für die Finanzplanung und hilft, das Budget einzuhalten.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Kalkulation, Budget.
    Eigenleistung
    Eigenleistung bezeichnet die Arbeiten, die Bauherren selbst an ihrem Haus verrichten, um Kosten zu sparen. Sie sollten jedoch nur Arbeiten übernehmen, die sie fachgerecht ausführen können.
    Verwandte Begriffe: Selbstbau, Do-it-yourself, Muskelhypothek.
    Gewerke
    Gewerke sind die einzelnen Handwerksbereiche, die am Bau beteiligt sind, z.B. Maurer, Zimmerer, Elektriker. Jedes Gewerk hat seine eigenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
    Verwandte Begriffe: Handwerk, Bauabschnitt, Bauleistung.
    Kalkulationszahlen
    Kalkulationszahlen sind die Basis für die Berechnung der Kosten eines Bauprojekts. Sie umfassen Materialkosten, Lohnkosten, Gerätekosten und sonstige Kosten.
    Verwandte Begriffe: Preis, Angebot, Kostenvoranschlag.
    Filigrandecke
    Eine Filigrandecke ist eine Stahlbetonfertigdecke, die im Rohbau schnell verlegt werden kann. Sie besteht aus einer dünnen Betonplatte mit integrierten Stahlträgern.
    Verwandte Begriffe: Betondecke, Fertigteildecke, Elementdecke.
    Ortgang
    Der Ortgang ist der seitliche Abschluss eines Daches. Er schützt das Dach vor Witterungseinflüssen und sorgt für eine optisch ansprechende Gestaltung.
    Verwandte Begriffe: Giebel, Dachrand, Traufe.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Bauprojekte beurteilt und berät. Er kann Mängel feststellen, Kostenschätzungen überprüfen und bei Streitigkeiten vermitteln.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Bauingenieur, Architekt.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was tun, wenn die tatsächlichen Baukosten die Kostenschätzung des Architekten übersteigen?
      Vergleichen Sie die Kostenschätzung mit aktuellen Marktpreisen und holen Sie Vergleichsangebote ein. Sprechen Sie mit dem Architekten über mögliche Einsparungen, z.B. durch Eigenleistungen oder alternative Materialien. Dokumentieren Sie alle Vereinbarungen schriftlich.
    2. Wie kann ich meine Eigenleistungen bei der Kostenschätzung berücksichtigen?
      Listen Sie alle Eigenleistungen detailliert auf und schätzen Sie den Wert Ihrer Arbeitszeit realistisch ein. Berücksichtigen Sie auch die Materialkosten und eventuelle Werkzeugmieten. Klären Sie mit dem Architekten, wie die Eigenleistungen in der Kostenschätzung berücksichtigt werden.
    3. Welche Rolle spielt die Bauphase bei der Kostenschätzung?
      Die Bauphase ist entscheidend, da die Kosten je nach Baufortschritt variieren können. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten nach Bauphasen hilft, den Überblick zu behalten und frühzeitig Abweichungen zu erkennen. Achten Sie darauf, dass die Kostenschätzung die einzelnen Bauphasen berücksichtigt.
    4. Wie finde ich einen unabhängigen Bausachverständigen?
      Suchen Sie nach Bausachverständigen in Ihrer Region und prüfen Sie deren Qualifikationen und Referenzen. Achten Sie auf eine Zertifizierung und Mitgliedschaft in einem Fachverband. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch, um den Sachverständigen kennenzulernen und Ihr Anliegen zu besprechen.
    5. Was ist eine Filigrandecke und welche Kosten sind damit verbunden?
      Eine Filigrandecke ist eine Stahlbetonfertigdecke, die im Rohbau schnell verlegt werden kann. Die Kosten hängen von der Größe, Dicke und Ausführung der Decke ab. Holen Sie Angebote von verschiedenen Anbietern ein und vergleichen Sie die Preise.
    6. Wie kann ich die Kosten für Verputzarbeiten senken?
      Vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Putzern und wählen Sie das günstigste Angebot. Achten Sie auf die Qualität des Materials und die Ausführung der Arbeiten. Eventuell können Sie Vorarbeiten selbst erledigen, um Kosten zu sparen.
    7. Welche Faktoren beeinflussen die Kosten für Dachpfannen?
      Die Kosten für Dachpfannen hängen von der Art des Materials (z.B. Ton, Beton), der Farbe, der Form und der Qualität ab. Vergleichen Sie Angebote von verschiedenen Herstellern und wählen Sie die passenden Dachpfannen für Ihr Haus.
    8. Was ist bei der Kalkulation von Ortgängen zu beachten?
      Ortgänge sind die seitlichen Abschlüsse des Daches. Die Kosten für die Ausführung der Ortgänge hängen von der Art der Ausführung (z.B. mit oder ohne Verblendung) und dem Material ab. Achten Sie auf eine fachgerechte Ausführung, um Schäden durch Witterungseinflüsse zu vermeiden.

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  2. Architekt Kostenschätzung: Beauftragung, Angebote & Preise

    bevor man dazu etwas sagen kann
    müssten sie schon genauer erläutern: was war definitiv beim Architekten beauftragt, sind das Netto- oder Bruttopreise, wer hat die Angebote eingeholt und bei wem wurden diese eingeholt? warum haben sie denn eigentlich beauftragt, wenn die Angebote nicht passten? alles kleckerweise ausgeschrieben? Beispiel Angebot Dachpfannen: kann irgendwie nicht sein, das wird fertig verlegt sein. habe gerade ein Angebot über BMI BRAAS-Doppel-S dachsteine: die Kosten (fertig verlegt) pro m² 15,80 €. bei 180 m² sind das dann 2850 €. da kommen dann noch ortgänge und First als Zulage dazu. Ich nehme mal an, hier ist ziemlich viel schiefgelaufen und das Pferd wurde von hinten aufgezäumt. Kostenfalle Eigenleistung: Bauherr malt Pläne, der Architekt soll sich um die "schwierigeren Dinge" kümmern ... ein Gewerk komplett selbst, das andere lieber ausschreiben ... schnittstellenproblematiken sind vorprogrammiert. so sollte man nicht bauen  -  auch nicht der Selbstbauerei. gerade beim selbstbau ist eine detaillierte Planung und Ausschreibung notwendig  -  und zwar komplett. freundliche Grüße
  3. Kostenermittlung: Architekt, Grundriss & Bauvorhaben-Kalkulation

    Dazu gesagt 1 Wir haben einen bestehenden Grundriss ...
    Dazu gesagt:
    1. Wir haben einen bestehenden Grundriss aus einer Bauzeichnung übernommen, welche der Ar. nach unseren Wünschen und Bedürfnissen neu gezeichnet hat. Darauf hin ist er von uns beauftragt worden, die Kosten explizit für dieses Vorhaben zu ermitteln, damit wir anhand seiner Kalkulation ersehen konnten, ob wir uns dieses Bauvorhaben wenigstens annähernd erlauben konnten. darauf hin haben wir eine Finanzierung inkl. eines Sicherheitszuschlages aufgestellt und genehmigt bekommen.
    2. Die Ansprechpartner für die Bestellungen der einzelnen Gewerke wurden vom Ar. empfohlen. Ob es sich dabei um Brutto oder netto handelt ist meines ehrachtens unerheblich, weil ich weder noch auf seine Preise komme.
    3. Dachpfanne. Ein gutes Beispiel. Verlegt 15,80 €. Bei 260 m² Gesamtfläche sind dies auch bereits schon 4108,00. Ortgänge ca. 66 Meter. BMI BRAAS deckt meines Erachtens nach 36 cm. das sind 184 St. a ca. 2 €. =366,00 € plus First 20 Meter= 54St. noch mal 108 €. Und schon wieder das ziel verpasst.
    4. Die einzelnen Gewerke waren im Vorfeld, vor der Kostendarstellung bereits Festgelegt. Das Geißt welche Fensterform, Tondachpfanne, Verputztechnik (Aussehen und Form).
    Mir geht es gar nicht darum auf den Cent genau seine ermittelten Zahlen einzuhalten. Nur annährend wäre doch nicht schlecht. Oder? Das "Schnittstellenproblem" zwischen uns und zum Beispiel dem Zimmerer gab es überhaupt nicht. Das zusammenarbeiten hat Top geklappt.
    MfG
    Thorsten
  4. Baufinanzierung: Vernunft, Selbstdisziplin & Architekten-Kalkulation

    Hallo Thorsten
    zu einer knappen Kalkulation gehören Vernunft und Selbstdisziplin.
    Diese beiden Faktoren bei der Erfüllung des Lebenswunsches Eigenheim einzuhalten ist schwer. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Diese, meine Erfahrungen an die Bauherren weiter zu leiten gelingt mir bei meinen Klienten auch nicht immer, da die Leute ihre Träume nicht einschränken und zügeln wollen.
    Wenn ich aber nun den Beitrag lese, kommt mir in den Sinn, dass 260 m² Dachfläche sicherlich KEIN bescheidenes Häuschen abdecken und zu den Tondachsteinen von BMI BRAAS gibt es auch günstigere Alternativen.
    Vielleicht hatte Euer Architekt nicht den Mut den Rotstift anzusetzen, weil er selber diesen Auftrag brauchte und ich kenne auch die Problematik des Planens mit dem Rotstift. Beispiel Treppen:
    Holz war der Wunsch der BH, kostet aber je Stockwerk über 5 t€,
    alternative Beton + Belag Holz + Geländer Holz über 3 t€,
    meine billigere Lösung und auch nicht mein Schönheitsideal: Stahlkonstruktion mit Holzstufen und Metallgeländer ca. 2 t€.
    Gleiches kann ich auch mit anderen Gewerken vorführen. Besonders prädisteniert sind Fliesen und Bodenbeläge, Sanitärgegenstände, Heizungsanlage, Türen und Fenster. Hier muss nun irgendwann die Einsicht einsetzen und Ihr müsst Prioritäten setzen.
    Wenn Sie nun überlegen würden welches Haus Sie schlüsselfertig für Ihre fin. Möglichkeiten bekommen würden, habe Sie auch einen Anhaltspunkt dafür, was Sie in Eigenleistung erreichen können. Entweder dieselbe, meist billige, Ausstattung und vielleicht ein kleines bisschen größer, oder die gleiche Größe und in einigen wenigen Bereichen etwas mehr Komfort. Aber nicht beides auf einmal!
    Zurück zu Ihrem Haus: gibt es beim Dachstuhl einen Anlass zu dem Preis, ist das Dach auffällig in seiner Form? Warum nicht ein günstiges Satteldach, ohne viel Schnickschnack und eine saubere Ausschreibung? Auf diese Weise wird günstig gebaut! Sicherlich haben Sie damit mehr Kosten für Ihren Architekten, aber überlegen Sie mal was die Preisabweichungen von nur durchschnittlich 5 % über Kalkulation ausmacht und was Sie dagegen an Honorar für den Planer haben. Ich will nicht behaupten, dass Sie leichtfertig waren. Sie waren MUTIG, und um nun keine Bauruine zu produzieren sollten Sie unter die bisherige Arbeitsweise einen Schlussstrich ziehen und vielleicht auf das eine oder andere Extra verzichten. Ohne die Kenntnis Ihres Planes und den dazugehörigen Ausstattungsvorstellungen kann ich da nun aber auch nicht weiter helfen.
    Suchen Sie sich einen kompetenten Berater/in und überdenken Sie die vielen Ideen und Wünsche noch mal ganz genau anhand von eingeholten Angeboten!
  5. Architekt Kostenschätzung: Vages LV & Massenermittlung – Risiko!

    Foto von Stefan Ibold

    ne, das ist kein Einzelfall
    Moin Herr Jentsch,
    so wie der Fragesteller das beschrieben hat, ist das kein Einzelfall.
    Und wenn Sie schon andeuten, dass der Architekt selber u.U. den Auftrag brauchte, dann passiert evtl. Folgendes: (aus eigener Erfahrung miterleben müssen)
    Architekt macht nur ein vages LVAbk. und lässt die Massen aus einer 1:100 Zeichnung vom potentiellen AN selber ermitteln.
    Der rechnet selbstverständlich einen ordentlichen Sicherheitsbereich ein, damit er nicht teurer wird als die ursprüngliche Gesamtsumme hergibt.
    Architekt mahnt an, die ganz genauen Massen einzusetzen. Begründung: "erst einmal niedrig rangehen, Änderungen und/oder Mehrkosten werden wird dem BH schon abverlangen können, Hauptsache, wir bekommen den Auftrag". (Zitatende).
    Diese Art der "Ausschreibung und Preisanfrage" hat er durch alle Gewerke gemacht.
    Erfolg: geplante Baukosten rd. 450.000 DM + 50.000 Architektenhonorar.
    Bisheriges Zwischenergebnis: bislang angefallene Baukosten bei 1/2 Fertigstand und Baustopp seit 3 Jahren: 650.000 DM und Klage vom Architekt gegen BH auf 127.000 Architektenhonorar.
    Es erfolgte KEINE Mehrkostenanzeige, die Kostenverfolgung nach DINAbk. 276 wurde nachweislich derart manipuliert, dass einige Gewerke zwischendurch einfach herausgerechnet wurden, obwohl diese unbedingt erforderlich sind.
    Es wurden ausdrücklich KEINE teuren Sonderwünsche gefordert.
    Der Architekt des Fragestellers kann m.E. nicht rechnen. Und wenn es erst im Nachhinein auffällt, dass die Psitionen (erheblich) teurer werden, ist er denn seiner Info-Pflicht gegenüber dem BH nachgekommen? Hat er ihn, den BH, auf Einsparmöglichkeiten hingewiesen?
    Grüße
    Stefan Ibold
  6. Abrechnung nach Aufmaß: Risiko bei fehlender Ausschreibung!

    @SI
    Nicht Herr! Auch Frauen können ...
    @ Thorsten:
    meine Denkweise ist folgende:
    Angebot Dachstuhl ohne Statik nach 100stel Plan 11 000 €, Abrechnung nach Aufmaß = 15 000 €, UND? Ist doch normal! Wer einen Auftrag unterschreibt mit Abrechnung nach Aufmaß und keine Ausschreibung hat, will es NICHT anders, UND, ODER wurde besch ... beraten.
  7. Architekt Kostenschätzung: Objekt-Kenntnis vor Kritik wichtig!

    dämliche Architekten ...
    gibt's natürlich auch, stefan!
    momentan geistern ja auch wieder selten dumme fragen, von anonymen Planungshalbgöttern
    (oder doch nur von gewieften Laien?) gestellt, durch alle Foren ...
    ich würde aber, ohne im oben beschriebenen Fall die Darstellung des Architekten  -  und überhaupt:
    das bauobjekt!  -  zu kennen .. dann doch etwas einbremsen? 😉
    die von isa beschriebene Situation kenne ich nämlich auch nur zu gut  -  man baut ja
    schließlich nur einmal, dann darf's ruhig a bisserl mehr kosten. und wehe, die Planer
    raten zur minimal notwendigen, anstatt zur technisch optimalen Lösung!
  8. Architekt Kalkulation: Überschreitung vs. Luxusausführungen?

    Das passt aber nicht so ganz:
    Was hat die Frage mit irgendwelchen Luxusausführungen zu tun? Es geht doch lediglich um die Überschreitung der Kalkulation des Architekten die auf den Vorgaben des Fragestellers basierte (und dabei ist es zunächst egal ob die Luxus- oder die Schlichtvariante gefordert war). Von Änderungen nach der Planungsphase oder kunstvollen Dachausführungen war nicht die Rede, und beides sollte man dem Fragesteller bis zur Klärung des Sachverhaltes auch nicht unterstellen.
  9. Bauplanung: Ehrlichkeit vs. Optimismus bei Budgetüberschreitung

    was macht's, wenn Wünsche nicht den Mitteln entsprechen
    Hier ist die Ehrlichkeit der Planer gefragt!
    Wenn jemand ehrlich und nach gewissenhafter Prüfung feststellt, dass es NICHT möglich ist das so zu bauen, wie es sich der BH vorstellt, ist er weg vom Fenster und der Auftrag geht einen Optimisten.
    @ markus
    Manchmal habe ich den Eindruck wir sind zu gut für diese Welt.
    @ Klaus-Peter Alde
    Haben Sie schon mal aus einem Traumhaus in finanzierbares Haus gemacht? In unserer Ratenkreditwelt kann man sich mit einem sichern Einkommen doch fast alles auf Kredit kaufen. Erst wenn's ums Haus geht fangen die Banken das Rechnen an und die Wünsche müssen überdacht werden. Und ich schieb nicht von Luxusausführungen an sich. Meine Erfahrung sagt aber, dass Leute aus einer beschränkten Wohnung gerne viel, viel größer bauen wollen, als es sinnvoll ist. Wir leben in einer Welt, die durch die Medien geprägt wird und das spiegelt sich im lifestyle-Hausbau wieder wie nirgendwo. Ich denke an Werbung, egal ob Prospekt, TV od. Messe. Dort werden die Extreme präsentiert und Wünsche geformt. Die sagen nicht dazu, dass es mit einem Otto-Normaleinkommen nicht machbar ist. Die schöne bunte Welt der Werbung!
  10. Architekt Kostenschätzung: Laie im offenen Messer – Unfair!

    Foto von Lieselotte Tussing

    unfair
    wieso gibt es augenscheinlich immer wieder Planer, die einen Laien ins offene Messer laufen lassen?
    Isa, du findest es gerechtfertigt, dass der Architekt  -  trotz negativem Prüfungsausgang  -  den Auftrag ausführt (ohne großartig was zu sagen!), weil der bauinteressierte Laie ansonsten zum Optimisten geht?
    Nö, kann doch nicht sein!
    DAS bezeichne ich  -  mit Verlaub  -  keinesfalls als zu gut für diese Welt!
    • Name:
  11. Architekt Kostenschätzung: Benötigte Infos für Bewertung

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    piano bitte
    Bevor wir über den Architekten herfallen können (wenn überhaupt), sind mehr Infos nötig: Größe des Hauses in m³ und m² Wohnfläche Beschreibung des gewünschten Standards zur Verfügung gestelltes Budget in Aussicht gestellter Wert der Eigenleistung tatsächlicher Umfang der Eigenleistung Liste der Änderungen, die während der Bauphase in Abweichung vom ursprünglichen Plan eingetreten sind tatsächliche Abweichung vom Gesamt-Budget Nur so kann man sagen, ob der Architekt die Unvereinbarkeit von Bauwunsch und Budget überhaupt hätte erkennen können, ob in angenommenem Maß Eigenleistung erbracht wurde und welche Kosten auf das Konto nachträglicher Änderungen geht. Mit Sicherheit ist dem Architekten bei dieser Konstellation auch ein Toleranzrahmen einzuräumen.
  12. Baufinanzierung: Kostenschätzung vs. Teuerung – Was nun?

    Das ist doch egal:
    Der Architekt hat Aufgrund der vorliegenden Planung eine Kostenschätzung gemacht. Der Bauherr hat Aufgrund der vorliegenden Zahlen gesagt: Jawohl, das kann ich mir leisten und ist zur Bank gelaufen.
    Jetzt wird offenbar durch die Bank alles teurer. Was soll in diesem Zusammenhang das Herumgedeutel an den überzogenen Wünschen des Bauherrn. Es hat eine klare Planung inkl. Finanzplanung gegeben die Aufgrund eines Fehlers (bewusst oder unbewusst) bei der Kostenschätzung nicht aufgeht. Wenn wir uns mal an die Fakten halten die der Fragesteller dargelegt hat kann ich die Diskussionen über überdimensionierte Häuser und ausufernde Bauherrenwünsche in diesem Thread nicht verstehen.
  13. Architekt Kostenschätzung: Tiefe der Planung entscheidend!

    Foto von

    nicht egal
    Ohne die Beantwortung meiner Liste kommen wir nicht weiter. Der Architekt hat keine Kostenschätzung gemacht. Er hat eine Planung, deren Tiefe wir nicht kennen, und die Kosten bereits vorgegeben bekommen und sollte die vorgegebenen Kosten auf Gewerke verteilen, für die Bank. Vielleicht hätte er die Unvereinbarkeit von Bauwunsch und Budget erkennen müssen, vielleicht hat er das und ist durch den Hinweis "machen wir alles in Eigenleistung" in die Irre geführt worden. Ohne mehr Infos wissen wir es nicht.
  14. Bauplanung: Sparen vs. Bauherrenwunsch – Herausforderung!

    Du hast mich missverstanden Lotte
    Der BH geht einfach, wenn Du ihm sagst dass Du da vereinfachen, verkleinern oder sparen musst, weil es sonst nicht finanzierbar ist.
    Aussagen wie:
    Diese zusätzliche Gaupe ist nicht notwendig, weil das Fenster in der Giebelseite ausreicht, und wir sparen damit 2500 €, will keiner hören.
    Anderes Beispiel:
    Überdachung Garage und Hauseingang kosten geschätzt 7000 € sind nicht im Rahmen, kann in ein paar Jahren dann gemacht werden,
    oder Sichtdachstuhl mit Aufdachdämmung wird zu teuer.
    Das ist Abschreckung pur, und BH will eine weitere Meinung.
    Wenn das dann eine optimistischere ist, bist Du weg. Dass er nun ins offene Messer läuft weiß er doch gar nicht. Er hört das was er hören will. Das sind dann Eigenleistung könn'se da machen und , ..., Statik, Ausschreibung und Werkplanung spar'ma auch noch.
    Ich weiß, dass es schade ist um diese Leute nur sehe' ich das Problem nicht in meiner Beratung, die war vielleicht schon zu umfangreich. Es liegt einfach nur daran, dass ich eine Frau bin. Und wenn dann ein männlicher Kollege das genaue Gegenteil behauptet, wird dem zu gerne Glauben geschenkt, weil "Bauen ist doch eigentlich Männersache" (in Bayern)!
    Nur Kunden, die auf Empfehlung kamen konnte ich den Kopf zurechtrücken, alle anderen waren nie wieder gesehen. Manch Einer hatte sogar den Anstand mitzuteilen, dass er sich anderweitig entschieden hat.
    Also, dann wünsch ich viel Erfolg, was soll ich sonst tun.
  15. Architekt Kostenschätzung: Risiko bewusst machen!

    ob es eine klare Planung
    gegeben hat, wissen wir gar nicht, Herr Alde. Ich will hier nicht dem Architekten den rücken stärken, aber auch nicht pauschal sagen, dass er an der ganzen misere der alleinschuldige ist. einen Fehler hat der Architekt mit Sicherheit gemacht: er hätte den Auftrag in dieser Form nicht annehmen dürfen und dem Bauherren das Risiko bewusst machen sollen.
    die Reihenfolge ist folgende: vorEntwurf, Entwurf, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung. sollten die Ergebnisse nicht passen, kann man noch planerisch eingreifen. Ich frage mich auch weiterhin, warum die Aufträge zu den "hohen" preisen erteilt wurden. nicht umsonst wird hier im Forum von den Architekten immer wieder empfohlen, die komplette planerische Palette zu beauftragen. nur das gibt Sicherheit, auch für den Selbstbauerei. in diesem falle hilft wohl keine Spekulation, sondern nur noch ein Rechtsanwalt.
    überzogene wünsche haben übrigens in der Tat nichts mit der Sache zu tun  -  eine klare und eindeutige Planung inkl. der zugehörigen Kostenschätzungen in den entsprechenden Leistungsphasen (!) umso mehr. freundliche Grüße
  16. Architekt Kostenschätzung: Spekulationen & Grundlagen

    ups, da ging's ja heiß her inzwischen
    Ich stehe auf ähnlicher Position wie Bruno.
    Hatte die Dachfläche als Grundlage für meine Spekulationen hergenommen.
    Aber wie Bruno schreibt wir wissen ja nichts genaues, Grundriss, Größe, Ausstattung!
    Der Plan war dem Architekt vorgegeben, wurde allerdings geschrieben und damit war der Wunsch der BH nicht vom Architekt bestimmt.
  17. Architekt Kostenschätzung: Realisierbarkeit im Kostenrahmen?

    @ Herr Stubenrauch
    Ich sehe immer noch nicht wo das Problem liegt. Der Bauherr kommt mit einem Plan (sicherlich nicht die beste Variante, aber sicher nicht unüblich) und einem Kostenrahmen zum Architekten. Der wird gebeten eine Schätzung vorzunehmen ob das Bauvorhaben im gegebenen Kostenrahmen realisierbar ist. Das ist doch eigentlich ein gutes und wünschenswertes Vorgehen.
    Bezogen auf diesen Fall gibt es nun zwei Möglichkeiten:
    • Der Bauherr gibt keine Details vor, der Architekt fragt nicht nach, plant Economy und der Bauherr will First Class umsetzen.
    • Der Bauherr macht Vorgaben, der Architekt kümmert sich nicht drum undplant unter Preis (aus welchen Gründen auch immer).

    Ich halte Variante 2 für deutlich lebensnäher, in beiben Fällen hat der Architekt (in seiner Funktion als Lieferant von Know How am Bau) versagt. Dem Bauherren würde ich die Schuld nur für den Fall zuschieben wollen das er Economy gesagt hat und nun First Class ausführt. Das scheint mir aber nach der Schilderung nicht der Fall zu sein.
    Wie auch immer, ein paar Erläuterungen des Fragestellers zum genauen Ablauf wären sicherlich hilfreich.

  18. Baukosten: Economy vs. First Class & Eigenleistung

    Foto von

    auf einer Linie
    @ Herr Alde: wir sind auf einer Linie. Der Effekt "Unterschied zwischen Economy und First Class" wird wohl im 10 %-Bereich sein, aufs Ganze gesehen, die kleinen Begehrlichkeiten eben. Hier liegt der Hase eher nicht im Pfeffer.
    Aber der Eigenleistungsblock ist schwer einschätzbar. Dokumente wie

    Das eben mal schnelle Aufteilen einer Summe auf Einzelgewerke führt nur scheinbar zu einer genaueren Schätzung. Stimmt die Ausgangsbasis nicht, sind alle Gewerke falsch geschätzt. Gehe ich von meiner eigenen Arbeitsweise aus, darf so ein Dokument weder an Bauherr noch an eine Bank rausgehen. Wenn ich Zahlen für Gewerke nenne, habe ich die Kosten entweder über Einzelpositionen erarbeitet oder ich habe über ein wirklich passendes Vergleichsobjekt hochgerechnet.

  19. Bauvorhaben: Finanzierung, Eigenleistung & Architekt-Aufgaben

    Grundsätzliches zum Bauvorhaben
    Hallo und Danke,
    ich freue mich riesig, das so viele Leute an dieser Fragestellung teilnehmen. doch bitte ich wollte keine Streitereien vom Zaun brechen. Ich wollte eigentlich gar nicht so sehr auf die Größe des Objektes eingehen, weil jeder sich das baut, was man denkt finanziell zuschaffen und was jeder sich in seinen träumen ausmalt. deshalb haben wir den ar. dazugenommen, um zu sehen ob überhaupt. mir ist bewusst bei unserem Bauvorhaben, das wir hier nicht über eine 150000 € Finanzierung bzw. fertiges Haus sprechen. Wir bewegen uns da schon in einem anderen Bereich, was aber auch von vornherein so geplant und auch finanziell zu bewerkstelligen war. das Haus soll auch weiterhin zu 80 % in Eigenleistung gebaut werden. nur was mich bei der ganzen Sache ärgert, ist doch die Tatsache, das sämtliche einzelnen Positionen wie Form und aussehen der Fenster, der Dachpfannentyp, die DachForm, die Anzahl der Gauben und die Treppe von vornherein feststanden. er hatte sämtliche vorgaben, wie wir uns das vorgestellt haben. in dieser Diskussion halte ich es für unerheblich, ob die Dachpfanne 10,12 oder 15 € kosten. es geht einfach in meinen Augen um die unkorrekte Arbeit einer Person. wie mein ich das? Ich bin als leitender Koch für die essen doch auch verantwortlich, sowohl in der Preisgestaltung als im Geschmack. stellen euch mal vor, ihr geht essen, sucht ein essen aus das 10 € kosten soll laut Karte. nachdem das essen kalt auf den Tisch kommt und dazu nicht geschmeckt hat, sagt der Kellner das kostet aber jetzt 12,50 und nicht mehr 10. was dann.?
    das als kleine anektode. so die Frage ist nun nämlich weiterreichend. was passiert, wenn ich durch die falsch oder sagen wir versehendlich nicht korrekte Kostendarstellung des ar. einen 3 rang in der Finanzierung aufnehmen müsste, welcher ja in der Regel um 1,5 – 1,8 % Punkte höher liegt als der erste. der erste rang ist voll, der 2 durch kfw abgedeckt, was nun. Zwar haben wir von Anfang an eine höhere Bausumme (hätten wir uns ja auch leisten können), jedoch auch bei uns tut dann eine solche Mehrbelastung schon etwas im Geldbeutel weh. Gruß Thorsten
  20. Architekt Haftung: Kostenermittlung & Versicherung – Fragen!

    Wollen wir die Frage mal vereinfachen
    Liebe antwortenden und mitlesenden Architekten, hier die Fragen die sich aufdrängen:
    1. Haften Sie als Architekten nach der allgemeinen Auffassung für Ihr Werk, hier, auch die Kostenermittlung?
    2. Ist dieses Risiko über Ihre Haftpflicht-Versicherungen versicherbar?
    3. Ist auch Ihrer Sicht für Thorsten der Gang zum Anwalt sinnvoll?
    Dies soll auch nicht in einer Rechtsberatung münden, aber mit einer Antwort auf Fragen 1 und 2 lässt sich für Thorsten wohl Frage 3 auch von selbst beantworten.
  21. Architekt Haftung: Gerichtsurteile & Versicherungsschutz

    --
    zu 1 =>ja, sie haften nach Auffassung der Gerichte
    zu 2 => wäre mir nicht bekannt  -  bei lloyds london vielleicht?
  22. Architekt Fehler: Beweislast, Zeugen & Rechtsanwalt-Empfehlung

    Ratschlag
    Auch ich möchte zunächst die Fragen beantworten:
    1. Ja!
    2. Ich glaube schon (Ein Blick in die AVB hilft).
    3. Unbedingt!
    Das Problem wird sein, das was hier im Forum geschildert wurde zu beweisen. Falls das nicht möglich ist (am besten schriftliche Unterlagen oder außenstehende Zeugen, d.h. andere außer Ehegatten, Kinder, Schwiegereltern), wird das Prozessrisiko groß. Vor dem Gang zum Anwalt, sollte man die Informationen zusammengestellt haben.
    Bei der Auswahl des Rechtsanwalts: (Auch da gibt es  -  wie überall  -  gute und schlechte Vertreter ihres Fachs) Auf Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte (Tätigkeitsschwerpunkte, Interessenschwerpunkte) achten. Nach Möglichkeit sollte der Tätigkeitsschwerpunkt im privaten Baurecht liegen.
    Die Konsequenz dürfte dann jedenfalls sein, dass ein neuer Architekt gesucht werden muss.
    Falls das finanzielle Polster nicht ausreichen groß ist, besteht sonst die Gefahr, dass sonst Kollegen meines Fachgebiets sich mit der Angelegenheit befassen dürfen. Mein Fachgebiet ist Insolvenzrecht.
    Viele Grüße
    Jürgen Lamprecht
  23. Architekt Kostenschätzung: Keine Garantie – Rechtliche Lage

    Danke. War beim Anwalt. das war nichts.
    Da der Ar. in keinem Schriftstück die Kalkulationssummen garantierthat, sondern immer nur mit: "Die Bausumme KANN unter Einhaltung der Zahlen eingehalten werden. " ist der halodri aus dem Schneider. Keine rechtliche Handhabe. Leider aufs falsche Pferd gesetzt.
    allen vielEN DANK UND viel Glück MIT EM AR.
    Thorsten
  24. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architekt Kostenschätzung falsch: Was tun bei Abweichungen?

    💡 Kernaussagen: Bei einer fehlerhaften Kostenschätzung durch den Architekten ist es wichtig, die Beauftragung genau zu prüfen, Angebote zu vergleichen und die Planungstiefe zu kennen. Ehrlichkeit und Transparenz seitens des Architekten sind entscheidend, um Bauherren vor finanziellen Risiken zu schützen. Die Eigenleistung spielt eine wesentliche Rolle bei der Kalkulation, sollte aber realistisch eingeschätzt werden. Im Zweifelsfall ist eine rechtliche Beratung ratsam, um die Haftung des Architekten zu klären.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Eine Abrechnung nach Aufmaß birgt Risiken, wenn keine detaillierte Ausschreibung vorliegt. Dies wird im Beitrag Abrechnung nach Aufmaß: Risiko bei fehlender Ausschreibung! thematisiert.

    💰 Kosten: Die Diskussionsteilnehmer weisen darauf hin, dass Einsparungen oft durch Reduktionen im Standard oder durch Eigenleistung erzielt werden müssen, wie im Beitrag Bauplanung: Sparen vs. Bauherrenwunsch – Herausforderung! erläutert wird. Es ist wichtig, die Kosten für Economy- und First-Class-Varianten zu vergleichen, um realistische Entscheidungen zu treffen.

    📊 Fakten/Zahlen: Die Größe des Hauses, der gewünschte Standard, das Budget und der Umfang der Eigenleistung sind entscheidende Faktoren für die Kostenschätzung. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten nach Gewerken ist unerlässlich, um die Kalkulation nachvollziehen zu können. Die Diskussionsteilnehmer betonen, dass ohne diese Informationen keine fundierte Bewertung möglich ist.

    🔧 Praktische Umsetzung: Es wird empfohlen, die Planungstiefe zu überprüfen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Baurecht zu konsultieren, um die Haftung des Architekten zu klären. Der Beitrag Architekt Fehler: Beweislast, Zeugen & Rechtsanwalt-Empfehlung gibt hierzu wichtige Hinweise. Zudem sollte man sich bewusst sein, dass Architekten nicht immer für ihre Kostenschätzungen haften, insbesondere wenn keine Garantie gegeben wurde, wie im Beitrag Architekt Kostenschätzung: Keine Garantie – Rechtliche Lage beschrieben.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten vorab ein realistisches Budget festlegen und die Planung entsprechend anpassen. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Kostenschätzung des Architekten kritisch zu hinterfragen. Eine transparente Kommunikation mit dem Architekten ist entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden und die Baukosten im Rahmen zu halten. Weitere Informationen zur Baufinanzierung und Kostenplanung finden Sie in den Beiträgen Baufinanzierung: Vernunft, Selbstdisziplin & Architekten-Kalkulation und Bauplanung: Ehrlichkeit vs. Optimismus bei Budgetüberschreitung.

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