Hallo,
ich habe mit einem Generalübernehmer einen Bauvertrag über einen Neubau im Januar abgeschlossen. Damals wurden als Frist bis zur Fertigstellung (konkrete Formulierung habe ich leider grad nicht parat) 7 Monate ab Auftragserteilung angegeben. Wenn dies nicht eingehalten werden kann, wurde eine Vertragsstrafe vereinbart.
Im Laufe der Zeit gab es Änderungen zum Vertrag, die immer die Klausel "[ ... ]verlängern die vertraglich vereinbarte Bauzeit [ ... ]" enthielten, allerdings ohne Angabe, um wieviel sie sich verlängert. Bis auf einmal habe ich diese Klausel aber (nach telefonischer Rücksprache) immer durchgestrichen auf der Bestätigung, weil die Änderungen die Laufzeit de facto nicht beeinflusst haben.
Zudem erbringen wir einiges in Eigenleistung (Trockenbau, Böden, ...), weshalb natürlich nicht die Bezugsfertigkeit als Kriterium herangezogen wurde, sondern das "ihre Leistungen erbracht sind".
Der Termin ist jetzt rum, ihre Leistungen sind nicht erbracht. An einer Verzögerung (Außenputz) tragen wir Mitschuld, da der Gipser sein Gerüst nicht komplett stellen konnte, da der Versorgergraben (vom Tiefbauamt ...) nicht rechtzeitig geschlossen wurde. An anderen definitiv nicht.
Mir ist klar, dass ich deshalb jetzt keinen Verzug anmahnen kann und somit die Vertragsstrafe auch nicht wirksam wird. Ich bin mir aber nicht sicher, ob ich nicht pro forma schriftlich den Ablauf der Vertragslaufzeit anmahnen müsste, um später (falls die Verzögerungen noch länger andauern) nicht Gefahr zu laufen, dass ich es damals hätte sagen müssen.
Meiner Meinung müsste mindestens ein neuer verbindlicher Endetermin vereinbart werden und zwar schriftlich. Muss ich dazu aber vorher schriftlich anmahnen?
Danke für die Hinweise!
Vertragslaufzeit / Verzug
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Vertragslaufzeit / Verzug
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Glatteis
Guten Tag Herr Heribert,
da begeben Sie sich auf ein gefährliches Glatteis. Schon der Umstand, dass Sie den putze behindert haben, kann gegen Sie sprechen. Sie haben einen Zeitraum ohne die Nennung eines Datums vereinbart, damit ist dies sehr wachsweich. Sprechen Sie daher jetzt mit dem Generalunternehmer und vereinbaren Sie einen genauen Fertigstellungstermin (Datum) für eine genau beschriebene Leistung.
Gruß
Raimund Förg
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10303: Vertragslaufzeit / Verzug
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