Mein Architekt hat mir vor dem Abschluss des Vertrages geraten, eine Bodenuntersuchung durchzuführen. Dies ist mit Hilfe eines Minibaggers und unter seiner Weisung dann auch geschehen (3 Bohrlöcher bis genau 2 Meter Tiefe - also gerade bis zur kritischen Grenze). Seine Aussage war "Gewachsener Wandkies mit Lehmanteilen - tragfähig".
Es stellt sich die Frage, wer den teuren Bodenaustausch denn nun bezahlt:
- Der Verkäufer, da er vor 40 Jahren auf dem Grundstück seine Jugend verbracht hat und nach menschlichem Ermessen (?) von der Deponie wissen musste?
- Der Architekt, da er nach 2 Meter Bohrung keinen Anlass sah, tieferzugehen, und seine falsche Analyse den Kaufvertrag und den Kaufpreis beeinflusste?
- Der Statiker, da der Architekt schon damals Fotos der Bohrlöcher dem Statiker vorlegte und dieser die Aussage des Architekten bestätigte?
- Oder ich als Bauherr, weil ich klugerweise nicht mit dem Verkäufer (ist mein Nachbar) oder dem Architekten (muss das Haus noch fertigbauen) Streit anfangen will? Zudem schätze ich den Architekten nach wie vor sehr. Der Vertrag mit dem Architekten (Komplettleistung) wurde zu allem Überfluss erst nachträglich abgeschlossen, also drei Monate nach seiner Grundlagenermittlung mit der falschen Analyse.
Wie sieht der Sachverhalt aus juristischer Sicht aus? Ich freue mich über Antworten und bedanke mich.