Architekt für Neubau finden: Kosten, Ablauf & Tipps zur richtigen Wahl?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekt für Neubau finden: Kosten, Ablauf & Tipps zur richtigen Wahl?
Es betrifft hier ein Selbstbauvorhaben. Grundstück und Bebauungsplan sind vorhanden. Die Grundlagenermittlung ist ausgiebig in Eigenleistung ermittelt worden. Der Architekt sollte "nur" LF2 bis LF7 erbringen. Die Bauleitung und Bauüberwachung wird in fachgerecht in Eigenregie durchgeführt. LF7 betrifft nur einzelne Gewerke.
Bis jetzt hätten wir die auf der Hand liegende Möglichkeit einen Vorort ansässigen nicht selbständigen junge Architekt zu beauftragen. Seine wenige uns bekannte Entwürfe/Stil gefallen uns auf dem ersten Blick relativ gut. Nur wir sind uns nicht so sicher, ob wir nicht besser ein Selbständige Architekt beauftragen sollten.
Vielleicht kann der Eine oder Andere hier mal was dazu sagen.
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Ich verstehe, dass Sie für Ihr Bauvorhaben im nächsten Jahr einen Architekten suchen, der Ihre Vorstellungen umsetzen kann. Die Architektensuche ist ein wichtiger Schritt, und ich helfe Ihnen gerne dabei, typische Fehler zu vermeiden.
Bei der Architektensuche empfehle ich Ihnen folgende Punkte zu beachten:
- Grundlagenermittlung: Klären Sie Ihre Bedürfnisse und Vorstellungen im Vorfeld genau ab.
- Architektenauswahl: Vergleichen Sie Referenzen, Qualifikationen und Honorarvorstellungen verschiedener Architekten. Achten Sie auf Erfahrung mit ähnlichen Projekten.
- Vertragsgestaltung: Schließen Sie einen klaren Architektenvertrag ab, der alle Leistungen, Verantwortlichkeiten und Honorare regelt.
- Bauleitung und Bauüberwachung: Klären Sie, inwieweit der Architekt die Bauleitung und Bauüberwachung übernimmt.
- Eigenleistungen: Definieren Sie klar, welche Eigenleistungen Sie erbringen möchten und wie diese mit den Architektenleistungen abgestimmt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Architektensuche und holen Sie mehrere Angebote ein. Lassen Sie sich von einem unabhängigen Bauberater unterstützen, um Fehler zu vermeiden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Architekt
- Ein Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Er entwirft Gebäude, erstellt Baupläne und überwacht die Bauausführung. Architekten sind in der Regel freiberuflich tätig oder arbeiten in Architekturbüros.
Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt - Bauleitung
- Die Bauleitung umfasst die Koordination der Gewerke und die Überwachung der Bauausführung. Der Bauleiter ist dafür verantwortlich, dass das Bauvorhaben gemäß den Plänen und dem Vertrag umgesetzt wird.
Verwandte Begriffe: Bauüberwachung, Projektsteuerung, Baustellenkoordination - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt. Er enthält Festsetzungen über die Nutzung, die Bauweise, die Gebäudehöhe und andere wichtige Aspekte.
Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baurecht, Bauordnung - Grundlagenermittlung
- Die Grundlagenermittlung ist der erste Schritt der Architektenleistung und dient dazu, die Bedürfnisse und Vorstellungen des Bauherrn zu erfassen. Sie bildet die Basis für die weitere Planung.
Verwandte Begriffe: Bedarfsplanung, Konzeptentwicklung, Vorplanung - HOAI
- Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist eine verbindliche Preisregelung und dient der Transparenz und Vergleichbarkeit der Leistungen.
Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Ingenieurhonorar, Leistungsphasen - Eigenleistung
- Eigenleistung bezeichnet die Arbeiten, die der Bauherr selbst oder durch Angehörige am Bauvorhaben erbringt. Eigenleistungen können die Baukosten reduzieren, sollten aber im Vorfeld mit dem Architekten abgestimmt werden.
Verwandte Begriffe: Muskelhypothek, Selbstbau, Bauhelfer - Bauüberwachung
- Die Bauüberwachung bezieht sich auf die Einhaltung der Bauvorschriften und die Qualität der Ausführung. Der Bauüberwacher ist dafür verantwortlich, dass das Bauvorhaben den geltenden Normen und Richtlinien entspricht.
Verwandte Begriffe: Qualitätskontrolle, Baubegleitung, Sachverständiger
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Kosten entstehen bei der Beauftragung eines Architekten?
Die Kosten für einen Architekten richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und sind abhängig vom Umfang der Leistungen und den Baukosten. Es ist wichtig, ein detailliertes Angebot einzuholen und die Honorarvereinbarung im Architektenvertrag festzulegen. - Welche Leistungen umfasst die Architektenleistung?
Die Architektenleistung umfasst in der Regel die Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauleitung und Objektbetreuung. Die genauen Leistungen sollten im Architektenvertrag definiert werden. - Wie finde ich den passenden Architekten für mein Bauvorhaben?
Suchen Sie nach Architekten mit Erfahrung in ähnlichen Projekten. Vergleichen Sie Referenzen, Qualifikationen und Honorarvorstellungen. Führen Sie persönliche Gespräche, um herauszufinden, ob die Chemie stimmt und ob der Architekt Ihre Vorstellungen versteht. - Was ist bei der Bauleitung durch den Architekten zu beachten?
Die Bauleitung umfasst die Überwachung der Bauausführung, die Koordination der Gewerke und die Einhaltung der Bauvorschriften. Der Architekt ist dafür verantwortlich, dass das Bauvorhaben gemäß den Plänen und dem Vertrag umgesetzt wird. - Welche Rolle spielt die Grundlagenermittlung bei der Architektenleistung?
Die Grundlagenermittlung ist der erste Schritt der Architektenleistung und dient dazu, die Bedürfnisse und Vorstellungen des Bauherrn zu erfassen. Sie bildet die Basis für die weitere Planung und ist entscheidend für den Erfolg des Bauvorhabens. - Was ist ein Bebauungsplan und welche Bedeutung hat er für mein Bauvorhaben?
Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks regelt. Er enthält Festsetzungen über die Nutzung, die Bauweise, die Gebäudehöhe und andere wichtige Aspekte. Der Bebauungsplan ist bei der Planung und Genehmigung eines Bauvorhabens zu beachten. - Kann ich Eigenleistungen bei meinem Bauvorhaben erbringen?
Ja, Eigenleistungen sind grundsätzlich möglich, sollten aber im Vorfeld mit dem Architekten abgestimmt werden. Es ist wichtig, dass die Eigenleistungen fachgerecht ausgeführt werden und die Gewährleistung nicht beeinträchtigen. - Was ist der Unterschied zwischen Bauleitung und Bauüberwachung?
Bauleitung umfasst die Koordination der Gewerke und die Überwachung der Bauausführung. Bauüberwachung bezieht sich auf die Einhaltung der Bauvorschriften und die Qualität der Ausführung. In der Praxis werden die Begriffe oft synonym verwendet.
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Intelligente Haustechnik für mehr Komfort, Sicherheit und Energieeinsparung. - Gartenplanung
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Architekt Neubau: Grundlagenermittlung – Wichtigkeit für Bauherren
@eric
schön, das ihr euch für die Zusammenarbeit mit einem Architekt entschieden habt. allerdings müsste beim Bauherren und Architekt schon ein interface im Gehirn eingebaut sein, um die "Grundlagenermittlung" von eurem Kopf in den des Architekten zu bringen ... ;--) der Architekt muss in jedem Fall die Grundlagenermittlung machen, sonst plant er ja ins blaue. der Bauherr ist hierbei sein gegenpart. er unterbreitet dem Architekt seine wünsche und Vorstellungen. wenn ihr diese schon parat habt ist das sehr schön, doch erspart euch das nicht die Leistungsphase 1 (lph 1) : --)
schöne Grüße -
Da passt was nicht, Rossi
Da passt was nicht, Rossi -
Bauüberwachung Eigenregie: Risiken und Haftung Architekt
vorsicht falle ...
wie erfolgt denn eine Bauüberwachung "fachgerecht" in Eigenregie? 😉
ist das Risiko klar?
ist auch das Risiko klar, wenn ein nichtselbständiger Architekt denn doch
"selbständig" (oder eher "nebenbei") arbeitet? Haftung? Versicherung? -
Architekt Neubau: Betreuung durch Experten – Erfahrungsaustausch
prima ...
die Entscheidung freut mich auch - mit oder ohne LP1 😉
Als alter BAU.DE Hase:
Wie wäre es denn mit 'einer Betreuung durch uns? (mal so ganz blöd und öffentlich gefragt?)
Uwe Misiok hat schon diesen Weg gewählt, morgen gibt's da wieder ein Treffen. Wie ich ihn kenne sagt er bestimmt gern was dazu aus Sicht des Bauherren.
Über E-Mail freut sich ... -
Architekt Neubau: Leistungsphase 1 – Grundlagen für Laien?
@fpt
die lph1 ist eine Architektenleistung, die der Laie ohne Architekturstudium gar nicht durchführen kann. das von ihnen genannte pflichtenheft (kommen sie aus dem anlagenbau? . -)) muss der Bauherr ja sowieso liefern (Raumgrößen, Raumbeziehungen etc.). in der Grundlagenermittlung werden aber weitaus folgenschwerere weichen gestellt, die sie hier mal eben unter den Tisch fallen lassen (Genius loci z.B. ... Erschließung, Belichtung, etc. etc. ...)
ich verstehe hier ihre Einstellung nicht so ganz. die Leistungsphase 1 (lph 1) ist eine wichtige lph als Grundlage zum vorentwurf.
jetzt verständlicher geworden? schöne Grüße -
Architekt Neubau: Aufgabenstellung, Beratung und Raumprogramm
goldene Mitte
Frank, da gehen Sie mit Rossi hart ins Gericht. Vielleicht hilft ein Blick in den § 15 HOAIAbk. auf den rechten Weg:- Klären der Aufgabenstellung
- Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
- Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- und evtl. als besondere Leistung: Aufstellen eines Raumprogramms
Ohne weiteres gestehe ich einem Bauherrn, der sich monatelang ernsthaft Gedanken gemacht hat, zu, die Aufgabenstellung geklärt zu haben. Möglicherweise muss auch nicht mehr darauf hingewiesen werden, dass Bodengutachten, Statik und Fachplanungen notwendig werden können. Auch ein Raumprogramm kann vom Bauherrn bereits voll ausgearbeitet sein, sozusagen der Spiegel seiner Wünsche. Eine Beratung des Bauherrn durch sich selbst möchte ich aber ein kleinwenig in Abrede stellen. Vier Augen sehen einfach mehr als zwei und professionelles Fachwissen ist in jedem Fall von Vorteil.
Zusammenfassend: Ohne Zweifel wird beim Fragesteller wesentlich mehr an Grundlage vorhanden sein als bei einem Bauherrn der völlig blank zum Architekten geht und sagt: ich habe ein Grundstück geerbt und möchte bauen, nehmen Sie sich bitte der Sache an. Und leicht wird die Aufgabe des Architekten, wenn die Grundlagen ordentlich zusammengefasst sind, das ist nämlich auch Bestandteil der LPh 1. -
Architekt Neubau: Leistungsphase 2 – Aufbau auf Grundlagenermittlung
100 points for Rossi:
Anlagenbau stimmt!
Zum anderen: Wenn Eric T. schon selbst meint, die Grundlagenermittlung sei gelaufen und soweit abgeschlossen, dass dann mit LPH2 darauf aufgebaut werden könnte, dann nehme ich ihm das vollständig ab. Was ist nicht abnehme, ist, LPH2 nur in Kombination mit LPH1 zu bekommen. Dieses so weitergedacht würde bedeuten, dass ich bei jedem Architektenwechsel während der Bauzeit bei Null (= LPH1) anfangen müsste, weil das "interface" noch nicht da ist. Das kann's doch nicht sein, oder?
@Bruno: Hart ins Gericht? Och Nö, doch ...
Wenn denn wirklich noch Teilpunkte aus LPH1 offen stehen, könnte man die nicht separat "einkaufen" als 100 % LPH1 zu benötigen. -
Architekt Neubau: Honorar für LPH 1 – Akquise oder Leistung?
so ist es Frank
Wir diskutieren außerdem fast um Nichtigkeiten. Die LPh 1 macht vielleicht 500 € Honorar aus. Wenn sie wie bei Eric Tuerling zum Großteil erbracht ist, reden wir von einem Bruchteil dieses Betrags, sagen wir mal von einmal ausgiebig Geschäftsessen gehen. Das ist eine Größenordnung, die meinetwegen noch unter Akquise laufen kann. Ganz ohne Einarbeitung geht es für den Architekten, der bei LPh 2 anfängt, aber nicht ab. Selbst wenn diese von einem Kollegen komplett erbracht und dokumentiert wäre, muss man sich einlesen und reinfinden. -
Architekt Neubau: Vorarbeiten – Honorierung in LPH 2 möglich?
Stimme zu , Bruno,
das "Verinnerlichen" der Vorarbeiten kann nicht unerheblich sein und muss (logo) auch honoriert werden. Ist es nach HOAIAbk. erlaubt, diese "Vorarbeiten" in der LPH2 "aufgehen" zu lassen (als eine neue LPH aufzumachen)? -
Neubau: Detaillierte Vorgaben – Traum für Architekten!
ein Beispiel
Ich hatte mal die Dt. Telekom als Auftraggeber für den Umbau von Ortsvermittlungsstellen. Vom Auftraggeber wurden die Richtl AnfoF (Richtlinien und Anforderungen an Fernmeldegebäude) zur Verfügung gestellt. Das war ein traumhaftes Werk, mit Raumprogrammen und detailliertem Raumbuch bis zum kleinsten Detail der Ausführung, z.B. Anstrich der Türen und Beschilderung. Nach aufmerksamer Auseinandersetzung mit diesem Werk gab es zur Grundlagenermittlung wirklich kaum noch Fragen. Im Gegenzug wurde die LPh 1 nur zu Bruchteilen bei der Honorierung herangezogen. -
Architekt Neubau: Pflichtenhefte – Aufwand und Honorar!
ich kenn mein swien an'n gang!
liegt aber daran, das ich auch öfter mal mit verfahrenstechnikern etc. zusammenarbeite, ftp. : --)
gibt zwei sorten: die, die gute pflichtenhefte machen und die, für die man 25 % Aufschlag nehmen muss!
aber bei beiden: immer lph1! ;--)
sind im übrigen nur 3 % des honoarars, da lohnt das streiten bei EFHAbk.-Bauten gar nicht!)
sehe gerade, bruno hat's schon geschrieben ... und 10 Stunden sollte man sich auch bei guter vorarbeit durch den Bauherren schon Zeit nehmen, um die Grundlagen kennenzulernen.
stefan Lappe fährt dann eben nicht zum Grundstück.. ;--)
schöne Grüße -
OT: Verfahrenstechnik im Neubau – Mineralölwirtschaft?
OT @ fpt oder: die millionenfrage
mineralölwirtschaft?
: ---) -
Architekt Neubau: Vertrauen, Fachkenntnis und Rollenverteilung
zurück zur Ausgangsfrage: Vertrauenssache
@Eric: Das A und O bei der Beauftragung eines Architekten ist die richtige Chemie. Wie die schlechten Beispiele im Forum zeigen, ist eine Zusammenarbeit, die von Misstrauen, Unverständnis füreinander und für die Rollenverteilung geprägt ist, zum Scheitern verurteilt. Die zweite Voraussetzung ist die Fachkenntnis und das richtige Berufsverständnis des Architekten. Er muss sein Handwerk verstehen und verinnerlichen, dass er mit einer Riesensumme fremden Geldes umgeht, mit Ihrem Geld, wahrscheinlich der größten Investition Ihres Lebens. Er darf nicht in Interessenskonflikten stehen, schließlich soll er ausschließlich Ihr Treuhänder sein. Ich begrüße ausdrücklich, dass Sie sich einem Architekten anvertrauen möchten. Schlagen Sie aber nur zu wenn Sie ein gutes Gefühl haben. -
Neubau: Lastenheft als Ersatz für Leistungsphase 1?
LF1 und weitere Reaktionen
Wir haben nur gedacht auf LF1 verzichten zu können, da wir unsere Vorstellungen samt Bilder schriftlich zusammengefasst haben. Dieses Dokument ist tatsächlich als Lastenheft zu sehen (und übrigens noch nicht ganz fertig). Darin sind außer das Bebauungsplan, unsere Zeichnungen, Stimmungsbeispiele, Raumplanung, Küchenplanung, Badvorstellungen, Etwaige Anordnung, Kostenrahmen etc. aufgenommen. Wenn der Architekt jetzt sein Gegenstück, auch Plichtenheft genannt dagegenüberrstellen möchte und das als LF1 sieht, ist uns das auch recht. Daran wird's wohl nicht scheitern. In meinem Fachbereich ist so etwas für größere Aufgaben der Normalfall.
Wir beschäftigen uns seit fast einem Jahr mit unserem Bauvorhaben. Da ist mittlerweile einiges zusammengekommen. Vieles an Wissen und Ideen und Vorstellungen. Messen, Hausaustellungen (ja auch die), aber auch BAU.DE haben mir sehr geholfen, einen Einblick in die Bauwelt zu ermöglichen.
Wir bauen selbst. Das ist halt unser Idealvorstellung. Dafür setze ich meine Arbeit längerfristig aus. Einer meiner Kumpeln ist Maurermeister und hat schon andere Häuser in mein Kumpelkreis hochgezogen. Die sind immer noch Kumpel 🙂 Der braucht übrigens auch nicht ständig da zu sein. Und einige Gewerke werden sowieso ausgeschrieben. Auch darüber möchte ich mit einem Architekt reden können, genau wie über die Ausführungsplanung.
MLS spricht durchaus ein für uns interessanter Punkt an: Ein nichtselbständiger Architekt ist vielleicht nicht ideal. Darüber möchte ich mich auch ein Bild machen. Planungshaftung ist durchaus ein Thema. Die Planung sollte schon vollständig und möglichst ohne Fehler sein. Ob es wirklich ohne Fehler sein wird, glaube ich kaum. Hauptsache keine grobe Fehler. Im Softwarebericht kann ich auch nicht behaupten, dass ich fehlerlose Programme Schreibe 🙂 Für die Bau-Ausführung haften wir natürlich selbst. Nach dem Motto: "Kein Pfusch, höchstens Fehler" und dafür stehen wir selbst gerade.
SL, Eine Entscheidung für einer der BAU.DE Architekten ist durchaus möglich. Warum nicht? Ein nicht unwichtiges Kriterium ist aber die Entfernung. Wir bauen in der Westpfalz. Und ... der Architekt müsste sich anfreunden können mit eine mediterrane Baustil (Nicht: Bauweise 🙂 im Rahmen des durchaus freizügiges Bebauungsplans.
Danke BS, für Ihre letzte Bemerkung. Das mit dem guten Gefühl werden wir verinnerlichen. Ich bin übrigens kein mistrauischer Mensch und ... wir sehen das Bauen mit dem Architekten als der richtige Weg. Wie schon geschrieben. Bauen, tun wir aber großtenteils selbst.
Danke an alle für die rege Teilnahme an der Diskussion. Das hilft ungemein, die Gedanken zu ordnen. Vielleicht gibt es noch einiges dazu zu sagen. Von meiner Seite aus sehe ich diese Diskussion als: "lautes denken". -
Architekt Neubau: Raumprogramm – Besondere Leistung nach HOAI?
zurück zur Ausgangsfrage
und nur zur Info gedacht, da sich Leistungsphase 1 (lph 1) bei einem EFHAbk. wirklich nicht so sehr aufs Honorar auswirkt:
@ eric: das hört sich schon sehr gut an mit dem Raumprogramm und den anderen allgemeinen Vorstellungen. wenn der Architekt das Programm aufstellt, ist das nach HOAIAbk. eine besondere Leistung, die extra zur lph1 bezahlt werden müsste. was ihr jetzt gemacht habt, sind die klassischen "bauherrenaufgaben" und jeder Architekt ist froh, wenn er diese so kompakt wie möglich vom Bauherren erhält. dieses Bauherrenpaket muss er sich verinnerlichen, dazu braucht er Zeit und somit auch Geld. er fährt zum Grundstück, fotografiert und sammelt Stimmungen der Umgebung, er bespricht das Raumprogramm mit den Bauherren und bringt hier eigene - und für den Bauherren oft überraschende - Erfahrungen mit ein. und dann geht's erst in die Leistungsphase 2 (lph 2).
am wichtigsten bei einem Selbstbauprojekt ist in der Tat die Leistungsphase 5 (lph 5) (Ausführungsplanung). da muss schon alles passen und auch vom Bauherren dann so eingebaut werden, wenn er Fehler oder Bauschäden vermeiden will. Ich Stelle mir das vorhaben "ein Jahr Urlaub für den Hausbau" durchaus als eine interessante Herausforderung vor und wünsche jetzt schon mal viel Spaß dabei, denn der ist das wichtigste!
schöne Grüße -
OT: Verfahrenstechnik – Wasser- und Abwasserbereich
OT@ Rossi - keine Mio. ,
d.h. doch noch länger arbeiten 🙂
Bin zwar Verfahrens-Ing. aber Bereich Wasser- / Abwasser. -
Planungshaftung: Haftet angestellter Architekt für Planung?
mal eine dumme Zwischenfrage - Planungshaftung
haftet ein nichtselbständiger - also angestellter - Architekt nicht für seine Planung? -
Planungshaftung: Selbstständiger vs. angestellter Architekt
Planungshaftung
Der 'Nichtselbständige' haftet einem Bauherrn, den er im Rahmen einer Nebentätigkeit betreut, ganz genauso. Er tritt ja in diesem Fall als Selbständiger auf. Anders sieht es mit seiner Haftung aus, wenn er in seinem Büro Fehler macht. Dafür haftet dann sein Arbeitgeber (der das Vertragsverhältnis mit den Bauherren hat) und dieser kann nur beschränkt auf ihn zurückgreifen. -
Planungshaftung: Haftpflicht für nebenberufliche Architekten
@werner
auch der nichtselbständige muss - wenn er nebenbei Planungsleistungen ausführt - eine Haftpflicht abschließen. das wird im Genehmigungsverfahren auch abgefragt. er sollte dies schon aus eigenem Interesse tun.
@fpt ... naja, die 500.000 reichen mir dann auch ... 🙂
schöne Grüße -
Baugenehmigung: Haftpflichtprüfung – Delegation der Pflichten?
täusch dich da mal nicht!
die meisten Genehmigungsbehörden interessiert das nicht mehr!
Haftungsdelegation und Minderung öffentlicher pflichten nennt man das! -
Baugenehmigung: Haftpflicht – Ankreuzpflicht bei EFH-Bau
bei uns
muss man das ankreuzen. das die Genehmigungsbehörden das nicht interessiert (besonders bei EFHAbk.) weiß ich, mls ... aber das ändert nix. 🙂 -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Architekt für Neubau finden: Kosten, Ablauf & Tipps
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Zusammenarbeit mit einem Architekten für einen Neubau, wobei die Bedeutung der Grundlagenermittlung (LPH 1), die Honorierung von Architektenleistungen und die Frage der Planungshaftung im Fokus stehen. Bauherren sollten auf eine klare Rollenverteilung, Vertrauen und die Fachkenntnis des Architekten achten. Ein detailliertes Lastenheft kann die Grundlagenermittlung unterstützen, aber nicht vollständig ersetzen. Die Haftung des Architekten ist sowohl bei selbstständiger als auch bei angestellter Tätigkeit relevant.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Bei Bauüberwachung in Eigenregie sind die Risiken und Haftungsfragen unbedingt zu klären, wie im Beitrag Bauüberwachung Eigenregie: Risiken und Haftung Architekt betont wird.
✅ Zusatzinfo: Ein Raumprogramm, das vom Bauherrn erstellt wird, kann als besondere Leistung nach HOAI extra honoriert werden, siehe Architekt Neubau: Raumprogramm – Besondere Leistung nach HOAI?.
💰 Zusatzinfo: Die Kosten für die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) sind im Vergleich zu den Gesamtkosten eines Neubaus oft gering, wie in Architekt Neubau: Honorar für LPH 1 – Akquise oder Leistung? diskutiert wird.
🔧 Zusatzinfo: Die Erstellung eines detaillierten Lastenhefts kann die Kommunikation mit dem Architekten erleichtern und die Vorstellungen des Bauherrn präzisieren, wie im Beitrag Neubau: Lastenheft als Ersatz für Leistungsphase 1? erläutert wird.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie frühzeitig die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen mit Ihrem Architekten. Achten Sie auf eine transparente Kommunikation und eine detaillierte Leistungsbeschreibung. Weitere Informationen zur Planungshaftung finden Sie im Beitrag Planungshaftung: Selbstständiger vs. angestellter Architekt.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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