Statik - Welcher Leistungsumfang ist zu erbringen?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Statik - Welcher Leistungsumfang ist zu erbringen?
Ich habe eine Frage zu der Statik unseres Hauses, bzw. den Leistungsumfang.
Wir wollen eine Doppelhaushälfte bauen und habe mit der Planung einen Architekten beauftragt. Dieser hat sich mit uns getroffen und sich die Sache angeschaut. Nach dem Gespräch wurde ein Preis vereinbart welcher pauschal xxxxxx € bertug.
In der Architektenleistung sinjd die Stufen 1-4 sowie Entwässerungsgesuch, Wärmeschutzverordnung und die Statik enthalten.
Der Architekt hat die Zeichnungen angefertigt und die Sache liegt jetzt auf dem Bauamt.
Letzte Woche kommt der Statiker zur Grundlagenermittlung. Er hat einen Vertrag mit welcher sein Honorar ausweist und u.a. darauf hinweist das er infolge einer unter Umständen zu erbringeden "Bewehrungsabnahme" nochmal auf die Baustelle kommen. In seinem Vertrag ist hierfür eine Abrechnung vorgesehen welche mich alleine bei der Anfahrt ca. 200 € kosten wird. Dazu kommen noch die Stunden seiner Anwesenheit!
Jetzt meine Frage:
Wenn ich mit dem Architekten einen Pauschalbetrag xxxxx€ ausgemacht habe und dieser Vertrag die Statik enthält, ist es dann rechtens das der Statiker einen Vertrag mit mir abschließen will. Muss er das nicht vielmehr mit meinem Architekten machen?
Und wie sieht es bei einer Statik aus? Ist eine evtl. erforderliche Abnahme auf der Baustelle nicht in der Statik "drin" oder werden diese Anfahrts und Stundenkosten immer der Statik Geldtechnisch zugeschlagen?
Ich danke im Voraus für die Infos zu meinem Anliegen!
Gruß
D. Sieger
-
jo mei ...
das ist schon " a bissi" heftig, zumindest hätte zuvor darauf hingewiesen werden sollen - ob das zwingend erforderlich ist, ist die andere frage, weiß ich nicht, bin kein Jurist. grundsätzlich ist es zwar richtig, das bEwehrungsabnahmen gesondert zu vergüten sind, dass aber der Architekt mit ihnen e. Vertrag abschließt, in dem Leistungen der Tragwerksplanung enthalten sind, ist schon höchst *ungewöhnlich* - zumindest schließt jeder Kollege von mir seine Verträge direkt mit dem Bauherrn - dieses nicht etwa gegen den willen der Architekten. ganz pragmatisch betrachtet werden sie wahrscheinlich in den sauren apfel beißen - einen Vorteil für sie hat diese ungewöhnliche Konstellation: ich nehme an, das Architekt und Statiker ganz gut "miteinander können" - was für die Qualität der Planung keineswegs nachteilig ist .. -
wenn's so wäre ...!
Erstmal danke für die Rasche Antwort!
Es wäre schön wenn der von Ihnen genannte Vorteil (gute Planung) bei meinem Bauvorhaben gegriffen hätte, aber was der Architekt gebracht hat das kann man mit einer Schulnote mit 5 bewerten! Aber das ist eine andere Sache.
Was mir bei dieser Sache etwas sauer aufstößt ist die Tatsache das Mein Architekt einen Statiker erkoren hat welcher um die 100 km von mir erntfernt zu Hause ist. Das kann doch eigentlich nicht mein Problem sein? Oder?
Wie auch immer, ich denke das Statiker ist eine gute Fachkraft auf seinem Gebiet und es ist ja auch nicht gesagt das er nach erstellen der Statik unbedingt nochmal auf die Baustelle muss.
Wie ist das denn mit diesen Abnahmen auf der Baustelle? Werden die in Frage kommenden Positionen von Statiker in seiner schriftlichen Ausführung dagelegt?
Naja mal schauen was sonst noch an Beiträgen kommt. Bin gespannt wie ein Flitzebogen!
Gruß an alle! -
Warum Statik zweimal bezahlen?
Also wenn Sie die Statik beim Architekt in Auftrag gegeben haben und dieser dafür auch sein Honorar bekommt, dann ist die Sache doch eindeutig geregelt. Ich würde an Ihrer Stelle mit dem Statiker bezüglich irgend eines Vertrages überhaupt nicht reden. Ihr Vertragspartner ist einzig und allein der Architekt. Der hat entweder die Statik selber zu erbringen oder jemand damit zu beauftragen. Da ein Statiker beauftragt worden ist (den haben Sie doch nicht beauftragt, oder?), ist somit für den Statiker der Architekt die Ansprechperson für die technische Seite und für das Honorar. Verweisen Sie den Statiker an den Architekten weiter. Die beiden sind doch die Fachleute und sollen das unter sich ausmachen. Sie zahlen an den Architekt und gut is. Oder gibt es einen Zusatz im Vertrag, der darauf hinweist, dass die Statik zusätzlich in Absprache mit dem Statiker zu vergüten ist? -
es kommt vermehrt vor, das Architekten
als Generalplaner auftreten und die Leistungen für die Planung von Tragwerk und Haustechnik dann weitergeben. im EFHAbk.-Bereich allerdings unüblich. den vertrag für diese Leistungen muss der Architekt dann mit dem Tragwerksplaner machen. die Bewehrungsabnahmen werden meist gesondert abgerechnet, sind dann aber auch im Vertrag aufgeführt. mit dem Statiker haben sie dann vertraglich nichts mehr zu tun. ansonsten war da wohl ein defizit an Beratung im spiel, nehme ich an? . ich würde den Statiker an den Architekten verweisen. soll der sich doch drum kümmern, wenn er solche konstrukte anzettelt. -
Theorie und Praxis ...
zur frage "Werden die in Frage kommenden Positionen von Statiker in seiner schriftlichen Ausführung dagelegt? " bei der Bewehrungsabnahme wird überprüft, ob das, was im Bewehrungsplan vorgegeben ist, von der Baufirma eingehalten wird. insofern ist die Antwort *theoretisch* ganz einfach: überhaupt kein Problem, die Abnahme könnte auch e. anderer machen. wir praktizieren das fallweise auch so, allerdings ist *praktisch*1. ein mitunter beträchtlicher Abstimmungsaufwand erforderlich
2. manches Tragwerk so kompliziert, da muss! der Ersteller der Statik hin Ergebnis für sie: "gegen" den Ersteller der statisch-konstruktiven Unterlagen geht "nix" obiges war zum fachlichen, jetzt zum spekulativen
zur Frage der Beauftragung hat AE e. IMHO beachtenswerten Ansatz beigesteuert: es dürfte tatsächlich zu klären sein, ob in dem schlampigen pauschalangebot Bewehrungsabnahme- bzw. allgemein stat. Bauüberwachungskosten enthalten sind. dieses teilproblem sollte ihnen der justitiar der für ihr Bundesland zuständigen Ingenieurekammer auseinanderfieseln können
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