Hallo,
wir haben unseren Architekten mit Grundleistungen der HOAIAbk. 5,6 und 7 beauftragt. Da zur Berechnung des Honorars die Bausumme zugrunde liegt würde ich gerne folgendes Wissen:
zu § 5HOAI
Trockenbauarbeiten und Elektrik werden von mir selbst übernommen müssen die dafür veranschlagten Summen aus der Berechnung des Architekten herausgenommen werden? (Beispiel: Baukosten ca. 500.000 - veranschlagte Kosten für die o.g. Gewerke = Summe zur Berechnung des Architektenhonorars)?
Bei dem Treffen (Architekt, Zimmerer, ich) mit dem Zimmer sind wir zu einer besseren Lösung unseres Daches gekommen - worauf unser Architekt meinte er hätte jetzt schon eine Detaillösung und will keine neue Zeichnen! Kann er dann die volle Summe des Gewerks als Grundlage seines Honorars zu Grunde legen? Wir haben den Zimmerer auch mit der von ihm vorgeschlagenen Lösung beauftragt.
zu § 6&7 HOAI
Wenn Gewerke nicht vergeben werden, kann der Architekt diese trotzdem berechnen? Beispiel: Wir haben einen Fensterplan vom Architekten bekommen haben uns allerdings selbst und die Vergabe gekümmert?
Vielen Dank
Architektenhonorar auch für nicht geleistete Detailplanung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architektenhonorar auch für nicht geleistete Detailplanung?
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Das sind leider Rechtsfragen
Die eben nur die dafür zugelassenen Rechtsanwälte beantworten dürfen. Aber vielleicht haben Sie ja Glück, dass sich einer meldet. -
Zu 1 Es stellt sich die Frage ob der ...
Zu 1: Es stellt sich die Frage, ob der vorangehende Plan so schlecht war, das er wegen wirtschaftlichen oder wegen technisch schlechter Lösung (Mangelhafte Planung) umgeplant werden musste. Bei einer Umplanung aus optischen Gründen und vielleicht noch nach dem Durchsprechen der Plänen mit dem Architekten, hätten Sie allerdings schlechte Karten.
zu 2: Wenn kein Einvernehmen bestand, kommt es einer Teilkündigung gleich. Er hat das Anrecht auf entgangenen Gewinn. Über den prozentualen Anteil gibt es in der Rechtsprechung zu unterschiedlichen Urteile. Kann aber durchaus bis 40 % ausmachen. Wird aber oft auch im Architektenvertrag festgelegt.
Keine Rechtsberatung, nur Diskussionsbeitrag -
keine Angst Herr MB, 2 der 3 Fragen sind nur Sachfragen <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/smile.png" title=":-)" alt=":-)" width="15" height="15">
Leistungen, die der AG/Bauherr selbst ausführt, sind trotzdem anrechenbare Kosten für die Berechnung des Architektenhonorars.
(siehe HOAI, § 10 Grundlagen des Honorars
(3) Als anrechenbare Kosten nach Absatz 2 gelten die ortsüblichen Preise, wenn der Auftraggeber
1. selbst Lieferungen oder Leistungen übernimmt, ...)
Haben Sie Ausschreibung und Vergabe einzelner Gewerke selbst übernommen, mindert sich das Architektenhonorar.
(siehe HOAI § 5 Berechnung des Honorars in besonderen Fällen
(2) Werden nicht alle Grundleistungen einer Leistungsphase übertragen, so darf für die übertragenen Leistungen nur ein Honorar berechnet werden, das dem Anteil der übertragenen Leistungen an der gesamten Leistungsphase entspricht. Das gleiche gilt, wenn wesentliche Teile von Grundleistungen dem Auftragnehmer nicht übertragen werden ...)
Hat der Architekt die Werkplanung für die Zimmererarbeiten gemacht, sind die Kosten des Gewerks anrechenbare Kosten. Zur Rechtsfrage wird das Ganze, wenn strittig ist, ob der Architekt nach Ihren Wünschen geplant hat und ob er überhaupt geplant hat.
Die HOAI können Sie unter dem Link nachlesen. -
noch was zur Fenstervergabe
Hatten Sie die Vergabe zuerst beauftragt, dann aber aus dem Auftrag herausgenommen und selbst durchgeführt, hat der Architekt Anspruch auf das Honorar abzüglich seiner ersparten Aufwendungen. Darüber lässt sich schön streiten, womit wir beim Juristischen angekommen wären. Wenn ich es überschlage, geht es dabei aber nur um 200 DM. (Fenster 30.000 DM, hv. 10 % Gesamthonorar = 3.000 DM, hiervon 14 % für LPh 6+7 = 400 DM, hiervon ein Anteil ersparte Leistung). -
Sehen se?
Ich habe eben etwas weiter gedachtHOAIAbk. habe ich ja hier liegen. Hat sich noch nicht rumgesprochen dass MB Martin Beisse ist?
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da haben wir wieder den Mist
Moin zusammen,
der BH übernimmt Teilleistungen selber, und das auch noch komplett, ist einmal der Architekt dabei, kostet es gleich die volle Kohle. Sicherlich wird er, so er denn seine Aufgaben wirklich treu und brav ausführt, einen gewissen Aufwand haben das Ganze zusammenzufügen.
Gehen wir aber den Schritt weiter. Der Architekt ist, warum auch immer, nen fauler Hund. Der BH kommt irgendwann mit ihm nicht mehr weiter. Der Architekt macht die Bauleitung nur noch sehr oberflächlich, hat aber letztlich Anspruch auf das volle Honorar.
Ich will hier keine Grundsatzdiskussion Architekt / nicht Architekt anfangen, aber die HOAIAbk. ist mir immer noch zu einseitig, auch wenn Rossi immer wieder zu erklären versucht, dass der Kunde / BH damit eine feste, einplanbare Größe hat. Das stimmt nur bedingt. Wenn ich mir den Passus Nebenkostenabrechnung ansehe, die entsprechenden Kommentare dazu lese, dann wird es mir schwindelig.
Nein, die HOAI ist mehr Architektenschutz als Nutzen des BH.
Wobei eines auch hganz deutlich gesagt werden muss: Wenn der Architekt eine wirklich gute Leistung abliefert, dann wird die HOAI tatsächlich vernünftiger, aber auch nur dann.
Grüße und guten Rutsch
Stefan Ibold -
Nein, Stefan Ibold
Stell Dir mal vor, wir würden unsere Planungen und Bauleitungen nach HOAIAbk. abrechnen:
Bei großen Bauvorghaben wenig Aufwand viel Gewinn (siehe Poco, VEW, Neuß, Düsseldorf, Breitscheider Kreuz etc.)
Bei den kleinen wäre die HOAI aber trotz hohen Aufwandes viel zu gering angesetzt. Denk mal nur an die Sanierung von Bungalows, Balkonen oder auch Bad Dingsbums, die Fassade.
Sinnvoller und fairer wäre eine Abrechnung nach Aufwand, nicht nach Bausumme.
Due kennst doch selber die kleinen Mistdinger, die wahnsinnig viel Aufwand erfordern und nur geringe Baukosten haben.
Da wäre dann die HOAI unfair gegenüber Planern -
nebenkosten
können nach Aufwand abgerechnet werden, oder auch pauschal, mir und dem Bauherren wird da nicht schwindelig. Sicherlich ist das Honorar bei einigen bestimmten Bauvorhaben sehr hoch, in der Regel kann man aber davon ausgehen, das die Abrechnung nach stundenaufwand kein anderes Ergebnis bringt, als die Abrechnung nach HOAIAbk.. bei einzelaufträgen mag dies anders sein - als Beispiel war hier ja mal die Sanierung einer großen Dachfläche genannt worden. hier ist sicherlich eine Abrechnung nach Stunden sinnvoll. die Bauherren von Bauvorhaben dieser Art wissen das aber und dies ist nicht u vergleichen mit dem EFHAbk., welches ja in der Regel hier diskutiert wird. Bei EFH geht m.e. eine Abrechnung nach HOAI meist zu Gunsten des Bauherren aus. (um mißverständnissen vorzubeugen oder als Voraussetzung: wir diskutieren nicht über "schubladenplaner" sondern über individuell geplante EFH)
abschließend an Herrn ibold: es ist aus ihrer Sicht nachvollziehbar, das sie eine Abrechnung nach Aufwand bevorzugen, da sie meist Teilleistungen erbringen. wenn sie davon ausgehen, das sie alle lph erbringen müssten (inkl. der "kreativen" Phasen), würden sie die HOAI sicherlich anders einschätzen. sie sollten gerade die kreativen Leistungsphasen beachten und einmal überlegen, was es bedeutet, diese Leistungsphasen z.B. einem offenen preiswettkampf zu opfern. die folge wäre, dass die Baukultur noch weiter verfallen würde. damit ist keinem der beteiligten geholfen, und ganz besonders nicht den Bauherren. die Handwerker würden dann alsbald auch überflüssig, denn den dann übriggebliebenen kram zusammenpoppen kann fast jeder ...
als Fazit kann ich nur sagen: wenn ein Architekt den Bauherren bezüglich der HOAI richtig berät, hat dieser 1. Kostensicherheit, 2. den für ihn richtig gewählten "Tarif" bzgl. der Nebenkosten. auch für evtl. Bausummenveränderungen kann man sich ja im Vertrag wappnen. das ist alles kein Problem und kann im sinne des Bauherren geregelt werden. der Architekt verdient sein Geld durch eine vernünftige Planung und nicht durch vertragsmanipulationen oder durch das schielen auf hohe Baukosten (dies gilt ganz besonders für Einfamilienhäuser!)
so ist es z.B. möglich, ein pauschalhonorar zu vereinbaren bzw. ein erfolgshonoarar bei Kosteneinsparungen durch entsprechende Planungen.
ein schönes neues Jahr und viele Grüße -
ich sehe schon
Moin,
wir nähern uns an :) )
Ich sprach auch von einem faulen Architekt! Und da können Sie mir nun wirklich nicht widersprechen.
Zu den Nebenkosten. Die wenigsten BH wissen, dass hier ein "Gefahrenpotential" vorhanden ist. Die brauchen nämlich nicht explizit VORHER vereinbart werden, es reicht wenn der Architekt im Nachhinein nachweisen kann (und der Nachweis ist in der Regel leichter als andersrum), dass die Nebenkosten notwendig waren, um den Bau laufen zu lassen.
Und noch eines dürfte auch eine Rolle spielen.
Es gibt wenn auch teure aber sehr gute Rechnerprogramme für Architekten. Hier kann sehr schnell etwas hinzugefügt, entfernt, verändert oder erst überhaupt kreiert werden. Die Zeiten, in denen der Architekt für jedes Haus noch zwei Zeichner beschäftigen musste sind meines Wissens nach vorbei.
Rossi, was mich einfach stört, ist die Altbackenheit der HOAIAbk., die vor 25 Jahren sicherlich noch mehr Berechtigung hatte als heute.
Und - das ehrt Sie - Sie gehen immer vom Idealfall aus. ABER - die Schurken nehmen nicht nur in Handwerkerkreisen zu, leider.
Hoffe, Sie hatten einen guten Rutsch.
Stefan Ibold -
Na, da sind wir uns ja endlich einig
Rossi, genau das meine ich. Gehen wir mal bei Architekten und Gesamtplanung aus: eine Halle erfordert sicherlich weniger Aufwand als das simpelste Einfamilienhaus. Hallen sind aber in der Regel teurer (meist ja auch größer).
Aber das sieht der Bauherr wiederum nicht. Woher soll er das auch wissen? -
@si
Sie sollten eben nicht immer von einem schwarzen Schaf ausgehen. Bei Ihrem Argument zu der EDV gehe ich absolut nicht mit. die Programme sind ab 15.000 DM zu haben, müssen ständig aktualisiert werden (früher nur die Rasierklingen) - ganz zu schweigen von der Hardware ... Kaufen Sie mal Architekt-Cad o.ä., Photoshop, ein Layoutprogramm und dann noch die Ausschreibungssoftware, Datenbank, Textverarbeitung usw. und halten das auf dem neuesten Stand ... Wenn Sie von einer Halbwertszeit bei der Hardware von 2-3 Jahren ausgehen, sind Sie gut bedient, danach können Sie den Kram dem Kindergarten spenden. Der Architekt braucht auch weiterhin seine Zeichner, wenn er sich nicht ständig mit dem PC auseinandersetzen will. Die Programme generieren auch keine Entwürfe, auch wenn es manchmal so aussieht. Die EDV hat zu erheblicher Mehrbelastung geführt, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, da ich sowohl noch die konventionelle als auch die elektronische Seite kenne. Lediglich bei größeren Bauvorhaben mit ähnlichen Typologien und vielen Änderungen bringt die EDV Vorteile. Für diese Bauvorhaben ist aber sowieso schon nicht mehr das volle Honorar zu erzielen, da der Bauherr solcher Gebäude sich den Wiederholungsfaktor natürlich auch vergüten lässt. Bei Wettbewerben ist es oft schon so, das man externe Spezialisten anheuern muss, um überhaupt noch wettbewerbsfähig zu sein, was die Darstellungstechniken der Zeichnungen angeht. Es werden ja teilweise schon Filme abgegeben, in denen man das Gebäude virtuell darstellt. Das alles nennen Sie dann "Vereinfachung duch EDV". Die Vereinfachung liegt allerdings nur in einem sehr kleinen Teilbereich, während die Kosten ins unermessliche zu steigen drohen. Wettbewerbsfähig wird neben sehr großen Büros irgendwann dann nur noch der Billigheimer sein können, der den Entwurf aus der Schublade zieht und für jeden neuen Bauherren dann eben dessen Entwurf "generieren" kann. Ist es denn solch eine Arbeitsweise, die Sie wollen?
Ich habe gerade im Architektenblatt einen Artikel von Christoph Münzer gelesen: "Nobelpreis für Leistungswettbewerb" (DAB 12/01): Dort wird beschrieben, das die Nobelpreisträger Akerlof, Stieglitz und Spence nachgewiesen haben, das Informationen in manchen Märkten (insbesondere den Dienstleistungsmärkten) asymmetrisch zwischen Anbieter und Kunde verteilt sind. Bei erklärungsbedürftigen Dienstleistungen kann der Anbieter dem Kunden über die wahre Qualität im Unklaren lassen. Die Folge sind im Zuge der weiteren Erfahrungen des Kunden (bzw. die Bekannten, Freunden etc. als Empfänger dessen Empfehlungen) nur ein durchschnittlicher Preis erzielt werden kann. Als Folge ist also ein Qualitätsverfall zu verzeichnen, da der Kunde zu sehr auf den Preis achtet und sich die Qualität erst dann erschließt, wenn die Dienstleistung bereits erbracht ist. Der Anbieter von Qualität hat es schwer, weil er teurer sein muss, um die Qualität zu erbringen, die der Kunde eigentlich erwartet. Akzeptiert der Kunde nur noch den Preis als Wettbewerbsargument, da er die Qualitätsmerkmale nicht selbst beurteilen kann, findet Qualität keine Abnehmer mehr: die Folge ist ein Preiswettbewerb, bei dem nur die billigen Schlechten überleben (können)
Als Lösung für den Markt der Qualität (immerhin haben wir es bei Architektur auch mit dem Allgemeingut zu tun - Baukultur!) gab es als logische Schlussfolgerung nur die Sicherung der Qualität durch Institutionen wie den Architekten und Ingenieurkammern. Durch die Akkreditierung der Mitglieder ist eine gewisse Qualität gewährleistet (Einzelfälle bzw. schwarze Schafe können wir in solchen Diskussionen nicht mit einbeziehen, die gibt es überall). Der Architekt ist also Aufgrund seiner Kammermitgliedschaft gewissen Berufspflichten unterworfen, die den Bauherren schützen und ihm bei seinem Vorhaben zum Erfolg verhilft. Der Architekt ist daran gehalten, den Bauherren dementsprechend auch bei der Vertragsgestaltung behilflich zu sein. Das mag idealistisch klingen, aber so ist es nun mal. Die HOAIAbk. schützt den Qualitätswettbewerb, das hatte ich Ihnen schon mehrfach versucht zu erklären, ich hoffe, das es diesmal etwas deutlicher geworden ist. Sicher gibt es immer mal wieder was zu verbessern, aber ich sehe, dass das System in der Praxis eigentlich ganz gut funktioniert, man muss eben nur den richtigen Vertrag für den Bauherren stricken, der genau seinen Bedürfnissen entspricht. Die HOAI muss allen Bedürfnissen gewachsen sein, das ist bei einem so komplexen Gebiet wie dem Bauwesen gar nicht so einfach. Ich meine, dafür ist sie ganz gut gelungen. Und wenn etwas 25 Jahre besteht, heißt es noch lange nicht, das es schlecht ist. Im Gegenteil, meine ich: Man sieht daran, das sich das System bewährt hat.
Mir ist aufgefallen, das Sie bereits viele Probleme angesprochen haben, die aber mit Hilfe der HOAI auch gelöst werden konnten. Man muss Sie halt nur als Rahmen sehen, in dem der Bauherr sich frei bewegen kann. Eine gute Beratung durch den Architekten bzw. dem Ingenieur gewährleistet dann auch, das alle Seiten zufrieden sind.
freundliche Grüße -
@mb
eine Halle KANN, muss aber nicht einfacher sein, als ein Einfamilienhaus.
Das von Ihnen angesprochene Problem der Honorierung von einfach strukturierten Gebäuden lässt sich mit Hilfe der Honorarzonen ja ganz gut regeln ... Und die ganz simplen und großen Hallengebäude kommen eh nicht vom Architekten, das sind dann Gesamtanbieter bei denen der Wiederholungsfaktor schon eingerechnet ist. Ich glaube, wir diskutieren hier über Randbereiche - für mich wird die HOAIAbk. dadurch aber nicht sinnlos oder auf diesem Gebiet verbesserungswürdig. -
Sinnlos nicht, verbesserungswürdig schon
Wir haben doch schon die Fälle gehabt, wo ein Einfamilienhaus nur deshalb teurer wird, weil der BH goldene Wasserhähne einbauen lässt, Dachziegel mit (sinnlosem) Lotus-Effekt etc. Ich meine hier also Dinge, die die Baukosten erhöhen, aber keinesfalls den Planungsaufwand.
Es ist nun mal so, dass ein BH den Preis sieht. Und bei der HOAIAbk. sieht er ihn eben nicht (Sie schon, ich auch, aber der BH nicht).
Wo Sie völlig Recht haben, ist der Verfall der Qualität. Was meckere ich eigentlich? Ich lebe ja davon
Das wird aber schon in einem anderen Beitrag behandelt. Grudproblem: nur der Preis (als absolut) wird gesehen, aber nicht der Preis mit der Leistung verglichen. Klar ist ein Lada billiger als ein Porsche. Aber genau so handeln viele Bauherren (und noch mehr öffentliche Vergabestellen): billig kostet weniger.
Mein Vorschlag: HOAI als Grundlage der Berechnung (nicht als Zwang!) und draus einen Festpreis bilden. Änderungen kosten natürlich genauso wie Zubehör beim Auto. -
genauso
habe ich es beschrieben, MB, und so ist es auch gängige Praxis.. aber dafür braucht man nicht an der HOAIAbk. herumwerkeln, die passt heute schon. Der Bauherr braucht eben nur den richtigen Partner, der ihm auch erklärt, wie die HOAI funktioniert. Schwarze Schafe tun dies nicht, das ist mir klar, verantwortungsvolle Architekten und Ingenieure hoffentlich schon! -
Trotzdem bleibt ein schaler Beigeschmack
wenn ich z.B. Innentüren selbst aussuche, einkaufe, einbaue und mir der Architekt eine Honorarrechnung präsentiert, in der die Gestehungs- / Anschaffungs- und Montagekosten der Türen als anrechenbare Kosten "enthalten" sind, obwohl er bloß das Maueröffnungsmaß ermittelt hat und sich um den Rest überhaupt nicht kümmern muss.
++++
Ist nur ein Beispiel ... -
Die berühmten Schafe
Einmal weiß, einmal schwarz. Das Problem ist ja, dass die HOAIAbk. von den schwarzen Schafen ja auch missbraucht werden kann. FPT hat ja jetzt ein Beispiel genannt. Es gibt so viele dafür, dass ich mir die Aufzählung erspare.
Was nutzt die beste Verordnung / Gesetz / Honorargrundlage wenn die missbraucht werden kann?
Deswegen meine ich ja: Festpreis. und wenn die Türen rausgerechnet werden geht das auch vom Festpreis ab. Aber wenn sich der Bauherr auf einmal für eine andere Fassade entscheidet, muss das natürlich auch honoriert werden.
Wieder ein Schwachpunkt für die weißen Schafe: ein BH entscheidet sich für eine billigere Fassade, die aber einen höheren Planungsauwand hat ... -
aber ein schlechtes Beispiel
denn der Architekt kauft und baut die Tür sonst auch nicht ein.. er wird Sie aber sicher dahingehend beraten, das Sie die richtige Tür kaufen ... und plant und zeichnet die Türen eben auch in seinen Plänen ein. Wenn Sie natürlich der Meinung sind, das sie 50 DM sparen können, weil der Architekt die Türen nicht ausschreiben muss, dann können Sie ihm dies sicherlich mitteilen, im Vertrag festhalten und dann wird er dies vom Honorar abziehen ... Die Bauleitung für den Einbau der Türen wird er ja sowieso machen müssen (Terminkoordination etc.). Letzten Endes haben Sie zwar 50 DM gespart, allerdings "volkswirtschaftlichen Schaden"
von etwa 200 DM verursacht. Ach ja, jetzt kostet ja alles nur noch die Hälfte, das habe ich jetzt ganz übersehen ...
Ich möchte dann aber nicht wissen, was passiert, wenn die Türen nicht richtig schließen, die Zargen eine zu große Fuge zum Putz haben etc. ... dann rufen alle wieder nach dem Architekten, der sich einen halben Tag damit beschäftigen muss, wer der Verursacher des Übels ist..
Nix für ungut, Herr Taschner, aber das ist eine Milchmädchenrechnung. Glauben Sie mir, Herr Taschner, das es sehr sehr viele Architekten gibt, die die x-te Änderung der Bauherren an der selben Sache akzeptieren, ohne auch nur auf die Idee zu kommen, gleich das Honorar in 50 €-Schritten zu erhöhen? Sowas würde mir jedenfalls nicht in den Sinn kommen, denn der Bauherr würde mich dann hier in Norddeutschland als "Pennschieter" bezeichnen.. (Übersetzt: Centfuchser o.ä.). Und ich bin der Meinung, das gerade im Einfamilienhausbau der Aufwand für den Architekten (Individualplanung!) immens hoch ist und kaum wirtschaftlich zu betreiben, jedenfalls wenn man sich mal die Mühe macht, den Stundensatz auszurechnen, der am Ende bleibt..
Trotzdem ein schöner Beruf! : --) -
Mir brauchen Sie das nicht zu sagen
Ich weiß, das bringen Sie es den Bauherren bei, denn die sind Ihre Kunden.
Das Bild des Architekten in der Öffentlichkeit sieht nun mal nicht so gut aus. Tun Sie was dagegen. Bessere Plattform als hier gibt es doch kaum.
Nochmal: werfen Sie sich selbst nicht auf einen Haufen mit den schwarzen Schafen. Mir geht es nicht darum, was DER Architekt macht, sondern was EIN Architekt machen kann. -
Trotzdem, Rossi,
es ging mir mit dem Beispiel um die für BH nicht nachvollziehbare Möglichkeit, Leistungen einzurechnen, die eigentlich gar nicht ansetzbar sein dürften. Wenn die Türen beim BH liegen, dann sind sie da komplett. Wieso der Architekt dann eine Terminkoordinierung machen muss, ist mir ein Rätsel.
+++++
Ich komme aus dem Großanlagenbau. Wir planten eine Kläranlage für 600.000 EWG im Iran und beaufragten dabei ein Ing. -Büro mit der Planung eines (in meinen Augen) in sich abgeschlossenen Teils davon. Dessen Teil betrug ca. 10 % der Gesamtauftragssumme. Was passiert nach HOAIAbk.: Deren Planungsleistungen wurden auf 100 % der Gesamtauftragssumme bezogen und abgerechnet. Da frage ich mich nun als Bauherr, warum sollte bei der Beauftragung von Teilleistungen eine (Honorar-) Abrechnung für die Gesamtleistung Rechtens sein. Wieso kann sich das Ing. -Büro Lieferungen und Leistungen anrechnen lassen, die zwar im gleichen Projekt angesiedelt sind, aber mit unseren anderen Planungsleistung nichts die Bohne zu tun haben? Entsprechendes gilt auch für mein Türbeispiel. Irgendwo passt da etwas nicht.
++++
Andere Bespiele wären Tapezierarbeiten der BH bzw. alle Eigenleistungen des BH. -
Ja eben, es ist der Ansatz
Die Einteilung in Schwierigkeitsgrae ist ja OK. Die in Leistungsphasen auch. Da ist ja nichts zu kritisieren.
Bleibt eben die für den BH nicht nachvollziehbare Abhängigkeit von der Bausumme, also der verbauten Summe.
Von der Bausumme hängt der Planungs- und Koordinierungsaufwand (Planungsaufwand, Koordinierungsaufwand) sicher nicht ab. Genau das wird auch kein BH nachvollziehen können. Da sollten dann doch lieber Einfamilienhaus eine eigene Kategorie bekommen. Im Prinzip nichts anderes als die Einteilung nach Schwierigkeitsgrad. -
well done rossi!
wenn du so weiter machst rossi wirst du noch Kammer präsident
ich freue mich über die konstruktive Diskussion - nur mb, wenn der Hemmschuh die Baukosten sein sollten, dann nehmen wir eben den umbauten Raum.
nur ändert das prinzipiell was am ganzen?
=>FP. T für eine Kläranlage hatten wir auch mal ein Klärwärterhaus zu planen. die Idee mit den anrechenbaren kosten der Gesamtmaßnahme ist ein Scherz, oder? -
Das ändert doch nix
Ob umbauter Raum oder Bausumme, beides ist doch eher abstrakt. Für den Planungsaufwand ist doch die Größe des umbauten Raumes nicht maßgebend.
Schon eher der nervige Schnickschnack wie Erkerchen und Beulchen. oll ja jeder bekommen, wie er will. Aber genau das erhöht den (ind diesem Falle) lästigen Planungsaufwand. Es sind mehr Details zu zeichen, die Berechnung des Wärmebedarfes wird lästiger etc.
Wär doch eine Idee: Grundlage ist unter Anderem die notwendige Anzahl von Details ... -
Oha ...
ich hör sie schon, die BH und HW's: Werkplanung brauchen wir nicht, das geht alles auch mit M1:100.
Das einzige was IMHO hilft, ist mehr Verhandlungsspielraum und aufgeklärte Bauherren.
Wenn die in der Zeitung gelesen haben Architekten braucht man nur für die Genehmigung und das machen die immer 50 % unter HOAIAbk. habe ich Schwierigkeiten zu erklären, warum damit die notwendige Qualität der Maßnahme nicht zu sichern ist. Sie ham's ja schwarz auf weiß und der Sachbearbeiter aus dem nächsten Amt kommt diesem Wunsch auf dem Küchentisch ja auch gerne nach ...
(nichts gegen die Kollegen, aber ist mir schon passiert, als dann Holland in not war rief der BH wieder an).
Die Pläne haben schwarze Striche und schließlich steht ja auch Plan drauf ...
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- … Wir bekommen vom Kollegen einen Architekten empfohlen, welcher mit einer günstigen Baufirma zusammenarbeitet. Ich schreibe dem …
- … Architekten also eine E-Mail und lasse mir grobe Zeichnungen für ein …
- … 150 m² Haus machen. Der Architekt soll 3000 für Bauantragsunterlagen, Statik und Wärmeberechnung bekommen. Er macht deutlich, dass er nicht zu der o.a. Baufirma gehört, sondern ein freier Architekt ist und uns die ausführende Firma nicht vorschreibt. …
- … uns einmal persönlich und der Architekt teilt mit, dass wir mit seiner Arbeit für 3000 anfangen können zu bauen. …
- … Irgendwann sind wir mit der Zeichnung zufrieden und ich schreibe per E-Mail, dass wir uns für eine Zusammenarbeiter mit ihm entschieden haben. Er macht schnell die Grundrisse und den Schnitt für die Kreditanfrage fertig. Wir entscheiden uns dann gegen die Zeichnungen, da mehrere Meinungen der Zeichnung eine glatte 6 geben. Wir wollen die Zusammenarbeiter beenden, der Architekt droht aber mit 500 die er für die bisherige Arbeit …
- … aus dem Fenster zu werfen einigen wir uns darauf, dass der Architekt den Grundriss überarbeitetet. …
- … E-Mail Korrekturen mit einem Grafikprogramm durchführe, der Architekt diese dann lediglich in eine Zeichnung umsetzt. Beratung oder Ideen seinerseits kommen nicht. Auch wird nicht auf die Sonneneinstrahlung eingegangen, dieses fällt uns erst spät auf, sodass wir den Architekten auf diesen Missstand hinweisen. Die Korrekturen nehme wieder nur …
- … Der Architekt erwähnt, dass es sich bei den Zeichnungen nicht um Ausführungsplanung im …
- … nur der Maßstab 1:100 vor. Auf Nachfrage werden die Werte vom Architekten korrigiert und der Maßstab 1:75 nachgeliefert. Hier korrigiert der Architekt …
- … hat und der Boden ausgehoben werden muss. Laut Bodengutachter muss der Architekt oder Statiker einen Schnitt erstellen und feststellen, wieviel Boden entnommen und …
- … wieviel aufgeschüttet werden muss. Weder Architekt, noch der beauftragte Statiker vom Architekten erklären sich dazu bereit. …
- … mit, dass sie mit den vorliegenden Plänen nicht bauen können. Der Architekt habe am Telefon gesagt, dass eine Ausführungsplanung nicht Teil des Vertrags …
- … auf Email Kontakt und der Aussage, dass wir uns für den Architekten entschieden haben. …
- … Was haltet ihr von der Arbeit des Architekten? Sind wir einfach zu blauäugig gewesen, oder wurden wir hier …
- … 1. für 3000 bekommt man nicht einmal eine Architektenplanung bis zur Baugenehmigung, erst recht nicht noch eine Statik und …
- … 2. Sie haben also selbst einiges falsch gemacht (vgl. Threads zu Architektenhonoraren, ganz frisch 1019 und 1022 unten) …
- … 4. wir kennen die konkreten erbrachten Leistungen des Architekten nicht, daher keine Stellungnahme möglich …
- … Wenn Sie an der Leistung und an dem Honorar Ihres beauftragten Architekten haben, lassen Sie diese prüfen, von einem Sachverständigen für dieses …
- … Sie eine verlässliche Grundlage für Ihre behaupteten Mängel am Werk des Architekten und ggf. dann auch für Minderungen der Vergütung, etc. …
- … > Der Architekt soll 3000 für Bauantragsunterlagen, Statik und Wärmeberechnung bekommen < …
- … eigene Arbeit bezahlen, sondern doch eher das Risiko Planungsfehler des externen Architekten selbst evtl. zu übersehen. …
- … Der Architekt soll 3000 für Bauantragsunterlagen, Statik und Wärmeberechnung bekommen. …
- … Rechnen Sie doch mal mit einem eher unterdurchschnittlichen Architektenstundensatz von nur 50 . …
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