Dachüberstand bei Grenzbebauung: Was zählt zur 15m-Regel in NRW (Garage, Carport)?
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Dachüberstand bei Grenzbebauung: Was zählt zur 15m-Regel in NRW (Garage, Carport)?

Die Umstände: Lt. unserem Architekten darf die Bebauung der Grenze zu Nachbargrundstücken insgesamt 15 Meter nicht überschreiten. Unser Haus (in NRW) ist so geplant, dass auf der linken Grundstücksgrenze ein Carport / eine Garage mit 6 Meter Tiefe und auf der rechten Grundstücksgrenze eine Garage mit 9 Metern Tiefe vorgesehen ist. Die 15 Meter Grenzbebauung sind damit also voll ausgeschöpft. Das Problem: Da das Dach aber schon aus optischen Gründen nach vorne und nach hinten um jeweils ca. 0,5 m überstehen soll stellt sich mir die Frage, ob das rechtens ist. Sind für die 15 Meter-Beschränkung die (schon stehenden) Wände maßgeblich, oder muss das Dach hierin schon berücksichtigt sein? Des weiteren stellt sich mir die Frage: Worin liegt rechtlich der Unterschied zwischen einem Carport und einer Garage? Ein Bekannter sagte mir, dass ein Carport gar nicht erst als Grenzbebauung zählt. Ist das richtig? ... und mein Problem mit dem Dachüberstand auf der anderen Seite damit dann eh erledigt?
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    Die Frage dreht sich darum, ob ein Dachüberstand bei einer Grenzbebauung in Nordrhein-Westfalen (NRW) bei der Einhaltung der 15-Meter-Regel berücksichtigt wird. Diese Regel begrenzt die zulässige Länge von Bebauungen direkt an der Grundstücksgrenze.

    Ob ein Dachüberstand bei der Berechnung der 15 Meter berücksichtigt wird, hängt von den konkreten Bestimmungen der Bauordnung NRW und den jeweiligen Bebauungsplänen ab. Generell gilt: Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist und dessen Volumen vergrößert, wird in der Regel angerechnet.

    • Garage: Garagen sind in der Regel genehmigungspflichtige Gebäude und werden bei der Berechnung der Grenzbebauung berücksichtigt.
    • Carport: Ob ein Carport als Grenzbebauung zählt, hängt von seiner Konstruktion und Größe ab. Geschlossene Carports werden eher als Gebäude betrachtet als offene Konstruktionen.

    🔴 Gefahr: Ungeklärte Grenzbebauung kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Nachbarn und zu Bußgeldern führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Bestimmungen mit Ihrer Gemeinde oder einem Anwalt für Baurecht. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Architekten oder Bauingenieur hinzu, um die korrekte Berechnung sicherzustellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grenzbebauung
    Bebauung, die direkt an der Grundstücksgrenze errichtet wird. Die zulässige Länge und Höhe der Grenzbebauung ist in den Bauordnungen der Länder geregelt.
    Verwandte Begriffe: Baulinie, Baugrenze, Abstandsfläche
    Dachüberstand
    Der Teil des Daches, der über die Außenwand des Gebäudes hinausragt. Er dient dem Schutz der Fassade vor Witterungseinflüssen.
    Verwandte Begriffe: Traufe, Ortgang, Vordach
    Bauordnung NRW
    Das Landesrecht, das die baulichen Anforderungen in Nordrhein-Westfalen regelt. Sie enthält Bestimmungen über Baugenehmigungen, Abstandsflächen und andere baurechtliche Aspekte.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Baurecht, Bebauungsplan
    Bebauungsplan
    Ein von der Gemeinde aufgestellter Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung eines Grundstücks regelt. Er enthält Festsetzungen über die Art der Bebauung, die Höhe der Gebäude und die Abstandsflächen.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baulinie, Baugrenze
    Garage
    Ein Gebäude oder Gebäudeteil, das zum Abstellen von Kraftfahrzeugen dient. Garagen sind in der Regel genehmigungspflichtig.
    Verwandte Begriffe: Stellplatz, Carport, Tiefgarage
    Carport
    Eine offene Konstruktion zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Carports können je nach Ausführung verfahrensfrei sein.
    Verwandte Begriffe: Stellplatz, Garage, Überdachung
    Abstandsfläche
    Der freizuhaltende Bereich zwischen Gebäuden und Grundstücksgrenzen. Die Größe der Abstandsfläche richtet sich nach der Höhe des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Baulinie, Baugrenze

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Zählt ein Dachüberstand zur Grenzbebauung in NRW?
      Das hängt von den konkreten Bestimmungen der Bauordnung NRW und den Bebauungsplänen ab. Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist und dessen Volumen vergrößert, wird in der Regel angerechnet.
    2. Was ist der Unterschied zwischen Garage und Carport bezüglich der Grenzbebauung?
      Garagen sind meist genehmigungspflichtige Gebäude und werden bei der Berechnung berücksichtigt. Carports werden je nach Konstruktion und Größe unterschiedlich behandelt. Geschlossene Carports zählen eher als Gebäude.
    3. Wo finde ich die genauen Bestimmungen zur Grenzbebauung in NRW?
      Die genauen Bestimmungen finden Sie in der Bauordnung NRW und den Bebauungsplänen Ihrer Gemeinde. Diese Dokumente sind öffentlich zugänglich.
    4. Was passiert, wenn ich die 15-Meter-Regel überschreite?
      Eine Überschreitung kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit den Nachbarn und zu Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall kann der Rückbau gefordert werden.
    5. Brauche ich eine Baugenehmigung für eine Grenzbebauung?
      Das hängt von der Art und Größe der Bebauung ab. Garagen sind in der Regel genehmigungspflichtig, während Carports unter Umständen verfahrensfrei sein können.
    6. Was ist, wenn mein Nachbar mit der Grenzbebauung nicht einverstanden ist?
      Bei Uneinigkeiten sollte man das Gespräch mit dem Nachbarn suchen und gegebenenfalls einen Mediator einschalten. Im Streitfall entscheidet das zuständige Gericht.
    7. Kann ich eine Ausnahme von der 15-Meter-Regel beantragen?
      In bestimmten Fällen kann eine Ausnahme oder Befreiung von den Bestimmungen der Bauordnung NRW beantragt werden. Dies ist jedoch von den individuellen Umständen abhängig.
    8. Wer kann mir bei Fragen zur Grenzbebauung helfen?
      Ein Architekt, Bauingenieur oder ein Anwalt für Baurecht kann Ihnen bei Fragen zur Grenzbebauung weiterhelfen. Auch die Baubehörde Ihrer Gemeinde ist eine gute Anlaufstelle.

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      Informationen zu den einzuhaltenden Abständen zu Nachbargrundstücken.
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      Regelungen und Gesetze, die das Verhältnis zwischen Nachbarn regeln.
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      Welche Dachformen bei der Planung einer Grenzbebauung zu berücksichtigen sind.
  2. Dachüberstand NRW: Nicht zur 15m-Regel bei Grenzbebauung

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    LBO
    § 6 Abs. 7  -  Vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge ... bleiben bei der Bemessung außer Betracht, wenn sie nicht mehr als 1,50 m vortreten.
    Wird also nicht mitgerechnet. Damit wir uns nicht missverstehen, mit Dachüberstand ist nicht etwa eine Überbauung der Grundstücksgrenze an der Giebelseite gemeint!?
    Die Aussagen zur 15 m Regelung sind korrekt.
    Von einem Carport geht nach § 6 Abs. 10 die gleiche Wirkung wie von einem Gebäude aus. Außerdem werden in § 6 Abs. 11 überdachte Stellplätze ausdrücklich in die Regelung miteinbezogen.
    Ihr Bekannter irrt in seiner Annahme.
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Dachüberstand bei Grenzbebauung in NRW: 15m-Regel

    💡 Kernaussagen: In NRW zählen Dachvorsprünge bis 1,50 m bei der Berechnung der 15-Meter-Regel für Grenzbebauung nicht mit. Dies gilt jedoch nicht für die Überbauung der Grundstücksgrenze an der Giebelseite. Die Aussagen zur 15m-Regelung sind grundsätzlich korrekt.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Nichtanrechnung des Dachüberstands gemäß Dachüberstand NRW: Nicht zur 15m-Regel bei Grenzbebauung nur gilt, wenn dieser nicht mehr als 1,50 m vor die Außenwand tritt. Eine Überbauung der Grundstücksgrenze an der Giebelseite ist gesondert zu betrachten.

    ✅ Zusatzinfo: Die 15-Meter-Regel in NRW bezieht sich auf die Gesamtbebauung der Grenze zu Nachbargrundstücken. Garagen und Carports werden hierbei berücksichtigt. Die korrekte Anwendung des Baurechts ist entscheidend für die Planung und Umsetzung von Bauvorhaben in Grenznähe.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die genauen Vorgaben der Landesbauordnung (LBOAbk.) NRW und konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Architekten oder Baurechtsexperten, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den geltenden Bestimmungen entspricht. Achten Sie besonders auf die korrekte Berechnung der Grenzbebauung unter Berücksichtigung von Dachüberständen und anderen vortretenden Bauteilen.

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