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zweite Berechnungsverordnung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

zweite Berechnungsverordnung

Laut zweiter Berechnungsverordnung können bei der Berechnung der Wohnfläche Balkone und überdachte Freisitze bis zur Hälfte angerechnet werden. Wie ist das bei Terrassen (nicht überdacht)? Was genau ist ein Erker? Unser schlafzimmerfenster (EGAbk.) ist nicht in der Ebene der Außenwand, stattdessen gibt es in ca. 70 cm Höhe eine Betonplatte, die als gleichschenkliges Dreieck ca. 1 m aus der Außenwand herausragt. Auf den Schenkeln der Dreiecksplatte stehen zwei Fenster, sodass der Wohnraum ab 70 cm Höhe über Fußboden nach außen größer ist. Dieser dreieckige Anbau verläuft über die Fassade des ganzen Gebäudes nach oben. Ist dies ein Erker? Und kann die Fläche bei der Wohnflächenberechnung mitangesetzt werden?
  • Name:
  • J. Rein
  1. Wohnflächenberechnung

    Ich habe zwar keine Antwort, aber noch eine Frage dazu. Wozu dient die detaillierte Wohnflächenberechnung denn? Die genaue QM Angabe bei Vermietung wäre für mich der einzige Grund. Wo schlägt sich sonst die genaue QM-Fläche nieder? Sorry für die zusätzliche Frage, aber ich habe keine Ahnung.
    • Name:
    • Ulrich
  2. z.B. für LAKRA

    denn bei bestimmten Kombinationen ist die m²-Zahl begrenzt. Bei uns z.B. 146 m². Und das kann es schon entscheidend sein, ob mit oder ohne Balkon. Mir wurde vom Architekt gesagt: diese DINAbk. ist sehr dehnbar. Man kann größer "rechnen". z.B. Vermietung, Verkauf. Dann zählt z.B. der Balkon zu 50 % dazu. Oder auch nicht. Kommt also drauf an was der "Auftraggeber" möchte. Und alles ist rechtlich korrekt. Halt eine "Gummi-DIN".
  3. Eine nicht überdachte Terrasse wird zu angerechnet Durch ...

    Eine nicht überdachte Terrasse wird zu 1/4 angerechnet. Durch die 70 cm Höhe ist dies eine Fensternische und wird nicht angerechnet. Für das darrüberliegende Gehschoss, wo die Nische bis auf dem Boden geht, kann man die wohl als Erker ansehen und fließt in die Berechnungen mit ein. Die Wohnflächenberechnung dient hauptsächlich für die Baugenehmigung (zulässige Geschossfläche), den Verkauf und sicher auch für die Vermietung. Eine Begrenzung ein m²-Zahl ist mir nur im Sozialbau bekannt. Zur Wohnflächenberechnung ist immer alles anzusetzen, auch der Balkon ... Eine DINAbk. hierfür kenne ich nicht, es wäre für mich aber mal interessant diese kennen zu lernen
  4. DIN

    Wohnflächenberechnung erfolgt nach DINAbk. 277.
    Quadratmeterangaben zum Vergleich der DM/m², Flächenbegrenzung im sozialen Wohnungsbau, Mindestgröße für KiZ 10 m² etc.
    Literatur dafür: schlüsselfertig und massiv bauen (muss ja nicht sein, aber Tipps gibt es da). Erhältlich von den Verbraucherzentralen, Kostenpunkt 25.-- DM, die sich lohnen.
    Zu bestellen auch über Internet. Kommt prompt. Es gibt noch mehr Literatur von VZ, will und darf wohl auch keine Werbung machen.
    Wir bauen danach. Heike
    • Name:
    • Heike
  5. Bitte, die Wohnfläche ermittelt sich nach ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Bitte, die Wohnfläche ermittelt sich nach nach DINAbk. 277? DAS stimmt überhaupt NICHT! Die Wohnfläche wurde früher nach der DIN 283 ermittelt, die aber ersatzlos gestrichen wurde. Heute ermittelt man die Wohnfläche nach der II. BVAbk.. Die Nutzflächen, Nebennutzflächen, Konstruktionsflächen etc. werden nach der DIN 277 ermittelt. Aber nicht die Wohnfläche.
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