Kein KfW40 mit WP?
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen

Kein KfW40 mit WP?

Hallo,
wir bauen momentan ein Doppelhaus in Holzrahmenbauweise und mit Luft/Wasser-WP als Heizung. Lt. Vertrag ist uns KfW40 zugesichert worden.
Zunächst hieß es, das Haus sei so gut gedämmt, dass KfW überhaupt kein Problem sei. Dann wurde uns mitgeteilt, dass wir eine zusätzliche Solaranlange bräuchte, um KfW40 zu erzielen.
Heute rückte unser Bauunternehmer damit heraus, dass wir mit noch so guter Dämmung mit einer WP den benötigten Wert erzielen könnten. Der "tatsächliche" Primärenergiebedarf liege zwar bei 22 kWh/ (m²a), aber durch die Berücksichtigung des für die WP benötigten Stroms steige der "rechnerische" Wert auf 60 kWh/ (m²a).

1) Kann es wirklich sein, dass man mit einer WP keinen besseren Wert als 60 kWh/ (m²a) erzielen kann oder versucht unser Bauunternehmer hier andere Mängel zu vernebeln.

2) Weiß jemand zufällig, ob in einem solchen Fall ein Anspruch auf Minderung des Baupreises besteht, denn schließlich hätten wir uns dann auch ein KfW60-Haus anbieten lassen können (selbst wenn der tatsächliche Verbrauch dann höher als 22 kWh/ (m²a) wäre).
Gruß
Michael

  • Name:
  • M. Friedewald
  1. Den Vertrag kennt hier keiner, auch nicht, welche ...

    Den Vertrag kennt hier keiner, auch nicht, welche Leistungen wie definiert wurden. Was also geschuldet ist, wissen wir nicht. Die Aussage des Bauunternehmer mit dem Strom für die WP ist jedenfalls Unfug. Für mich ein weiterer Beleg, wie Häuser mit Luft-WP schöngeredet und/oder schöngerechnet werden, um die Dinger an den Mann/Frau zu bringen.
  2. Es gibt doch einen ...

    Es gibt doch einen EnEVAbk.-Nachweis. Da muss doch sowas drinstehen. Oder ist der klammheimlich verschwundibus?
    TT: .. -) ) bei seriösen wird nichts schöngerechnet. Da stimmt es! Leider gibt es aber ein paar Hoschis die von tuten und blasen keinen Schimmer haben. Die sind in der billig-Ecke zu finden.
    Und ja! irgendwas stimmt da ganz und gar nicht. Fangen wir bei den Fenstern an, U-Werte der Wände (oder waren da wieder Rechenkünstler unterwegs?)
    Das ist mehr wie interessant ... :-) )
  3. @MoRüBe: Offensichtlich gibt es hier 2 EnEV-Nachweise: Nr ...

    @MoRüBe: Offensichtlich gibt es hier 2 EnEVAbk.-Nachweise: Nr. 1 kommt auf 22 kWh/ (m²a)  -  der war zum Verkauf bestimmt. Nr. 2 kommt auf 60  -  der Wert wird wohl eher stimmen. Aber es ist ja alles nur rechnerisch, in Wirklichkeit haben wir Eff. 55 :) Wer's glaubt.
    @M. Friedewald: Die Luft-WP erreicht eine ähnliche Anlagenaufwandszahl wie eine Gasbrennwerttherme. Deshalb kommt Ihr Bauunternehmer jetzt in Schleudern. Kaufen Sie sich Sachverstand ein und lassen Sie Vertrag und KfW40/Eff. 55-Nachweis, am besten alle bautechnischen Nachweise prüfen. Damit meine ich in erster Linie keinen Anwalt, sondern einen erfahrenen Planer (Bauingenieur., Architekt).
  4. Wenn Ihnen wirklich ...

    per Vertrag KfW40 als Eigenschaft zugesichert worden ist und nicht nur KfW40 Standard (was ein riesen Unterschied wäre), dann wäre das verfehlen desselben ein schwerer Mangel.
    Nehmen Sie sich einen Fachmann (Architekten/EnEVAbk.-Nachweisaufsteller) dazu, der den/die Nachweise mit dem Läusekamm durchgeht und mit der gebauten Realität vergleicht.
    Dann ab zum BAURECHTS-RA, damit der das von der vertraglichen Seite ableuchtet.
    Dann sind Sie viel schlauer (aber auch etwas ärmer)
  5. TT, genauso ist es, und das noch ...

    TT, genauso ist es, und das noch um RDs ersten Satz ergänzt.
    Ich wette jetzt: der Bauherr hat noch nicht mal Unterlagen ... :-) )

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