Hallo,
noch eine Frage zur Auslegung einer Wärmepumpe. Geplant ist eine Wärmepumpe für Heizung und Brauchwasser. Beheizt werden sollen 170 m² Wohnfläche mit Fußbodenheizung. Nun habe ich 3 Angebote von erfahrenen Wärmepumpen-Fachleuten. 2 bieten mir ein Produkt mit Nemmleistung B0/W35 = 2,1/9,4 kW an, der dritte bietet B0/W35 = 11,8 kW an und meint die anderen seien unterdimensioniert. Man ist wohl von einer Heizleistung max. 50 W/m² ausgegangen. Der Dritte sagt mir die höhere Dimensionierung müsse man wählen wegen der Sperrzeiten von 4 h/Tag und der zusätzlichen Warmwasserbereitung. Ich möchte auf keinen Fall mit einer zusätzlichen Heizpatrone nachheizen müssen. Was ist nun richtig?
Danke für Antworten
Gruß
Stefan
Hallo, noch eine Frage zur Auslegung einer Wärmepumpe ...
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen
Hallo, noch eine Frage zur Auslegung einer Wärmepumpe ...
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Wenn keiner von den
Experten-Kollegen eine genaue Heizlastberechnung durchgeführt hat, ist alles nicht sonderlich seriös. Klar, 50 W/m² ist eine Größe, die im Neubau (fast) immer passt. (Nach der alten DINAbk. 4701 käme sogar noch weniger raus ...) Oder haben Sie vielleicht einen Altbau? Dann könnten die 50 W/m² deutlich zu wenig sein.
Gerade bei einer Wärmepumpe sollte man endlich mit dem alten "viel hilft viel" aufhören und den Wärmeerzeuger mal eben - wie bei Öl oder Gas Jahrzehnte lang üblich - überdimensionieren.
Und wegen des ach so bösen Heizstabes machen Sie sich mal keine Angst. Den kann man wegschalten. Je nach Fabrikat direkt oder über die Regelung.
Mit sonnigem Gruß ... Lb -
Es handelt sich um einen Neubau..
die "Heizlastberechnung" des dritten Kollegen sieht so aus: 170 m² * 50 W/m² * 1,2 + 1 kW (Fläche * Heizleistung * Faktor für Sperrzeiten + Leistung Warmwasser). Die anderen sagen, Fläche * Heizleistung reiche locker aus, die Sperrzeiten könne man heutzutage (bei den heutigen Isolierungen der Häuser) in der Rechnung vernachlässigen, die 9, x kW wären locker ausreichend. Sind wirklich alles Fachleute aus unserer Region (so weit ich das beurteilen kann), mit vielen zufriedenen Referenzkunden usw.. Nur will ich als hoffentlich zukünftig zufriedener Betreiber einer Wärmepumpe sicher gehen, das ich nicht über- und auch nicht unterdimensionierte Technik kaufe.
Danke nochmal,
Gruß
Stefan -
Das ist ja alles gut und schön,
so mache ich das auch, wenn von mir ein Bauherr grob überschlägige Zahlen oder einen unverbindlichen Kostenvoranschlag haben möchte. Doch wenn es sich um ein konkretes Angebot handelt, muss entweder die Heizlast nach DINAbk. EN 12831 gerechnet und bekannt sein, oder ich mache es (gegen Bezahlung ) selbst. Das sind nun mal unabdingbare Planungsvoraussetzungen für eine neue Heizungsanlage.
Sicherlich stimmen die Werte aus dem üppigen Erfahrungsschatz der Kollegen sehr großzügig, doch auch anders herum habe ich vor Kurzem ein mehr als 200 Jahre altes Fachwerkhaus (!) gerechnet, das von Grund auf saniert und gedämmt wird, und ich kam auf eine Heizlast von erstaunlich wenigen 37 Watt/m²! Ich kann mich nur wiederholen: Gerade bei Wärmepumpen NICHT mit "dem dicken Daumen" ...
Was die Sperrzeiten angeht, so kann das EVU gesetzlich max. 3 x 2 Stunden pro Tag abschalten. Dieses nutzen die meisten Versorger aber erst gar nicht aus. Und die Speichermasse des Estrichs sowie die gute Dämmung des Gebäudes lassen den Zuschlag überflüssig werden. Insofern stimme ich meinen Kollegen zu. Und der Zuschlag des "Sicherheitskollegen" von 0,2 kW pro Person für die Warmwasserbereitung ist auch in Ordnung.
Aber dennoch: Warum rechnet denn keiner?
Mit sonnigem Gruß ... Lb
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