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Pelletheizung muss vom Bläckmän nicht gemessen werden
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen

Pelletheizung muss vom Bläckmän nicht gemessen werden

hat zumindest unser Bläckmän heute bei der Schlußabnahme gesagt. Das gilt aber nicht für andere Holzheizungen, z.B. Hackschnitzel.
Also ein  -  wenn auch kleiner  -  Kostenvorteil für Besitzer von Pelletheizungen.
Nur mal als Info ;-)
  1. Nicht ganz richtig, Ergänzung dazu

    Gilt aber auch für Pellets nur bis zu einer Kesselleistung von 15 kW. Bei größeren Anlagen kommt der Mess-Feger zur wiederkehrenden Überwachung nach § 15 BImSchV gerne. :-)
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
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