Brandgefahr zu Weihnachten
Brandgefahr zu Weihnachten
Der bunt geschmückte Tannenbaum und der Adventskranz bringen weihnachtliche Gemütlichkeit in die gute Stube, werden aber leider mit ihren brennenden Kerzen allzu häufig zum gefährlichen Brandherd. Gerade zur Weihnachtszeit stehen daher Wohnungen besonders häufig in Flammen. Die Brände, so teilen die ARAG Versicherungsexperten mit, entstehen dabei durch Leichtsinn oder mangelnde Kenntnis der verschiedenen Brandgefahren.
Grundsätzlich gilt: Beim Umgang mit offenem Feuer und leicht brennbaren Materialien ist höchste Wachsamkeit und äußerste Vorsicht geboten. So sollten brennende Kerzen am Weihnachtsbaum keinesfalls unbeaufsichtigt bleiben, gerade wegen der leicht entflammbaren Tannenzweige. Hat der Baum trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Feuer gefangen, kann der Brand mittels eines bereitgestellten Eimers Wasser oder eines Feuerlöschers schnell gelöscht werden. Man sollte sich allerdings überlegen, ob man ein schnell um sich greifendes Feuer aus eigener Kraft löschen kann.
Beim Versuch, die Brandbekämpfung selbst zu übernehmen, haben sich schon viele Leichtsinnige unnötig in Gefahr begeben. Häufig wird das Feuer nämlich mit falschen Mitteln bekämpft. So dürfen z.B. Fettbrände, wie sie bei einem Weihnachts-Fondue entstehen können, niemals mit Wasser gelöscht werden. Statt mit Wasser sollte man die Flammen mit einer speziellen Löschdecke oder einem passenden Deckel ersticken und die Kochstelle sofort abschalten. Jegliche Löschmaßnahmen sollten grundsätzlich nur dann ergriffen werden, wenn eine direkte Gefahr für Leib und Leben auszuschließen ist. Kann das Feuer nicht gelöscht werden, sollte man laut Auskunft der ARAG Versicherungsexperten die Türen zum Brandraum schließen und sofort die Feuerwehr rufen. Ist auch das nicht mehr möglich, sollte man Wohnung oder Haus verlassen und die Nachbarn verständigen.
Nachdem der Brand gelöscht ist, muß umgehend die Gebäude- / Hausratversicherung informiert werden und eine sofortige Besichtigung erfolgen. Um danach keine bösen Überraschungen aufgrund einer Unterversicherung zu erleben, sollte vor jedem Schaden eine Deckungssumme vereinbart sein, die im Verhältnis zur Quadratmeterzahl eine bestimmte Mindesthöhe erreicht - und zwar etwa 600 € pro Quadratmeter. Dann erhält man im Falle eines Falles auch tatsächlich den Neuwert für die zerstörten Gegenstände.