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ARGE: Schallschutz bei Fenstern

Schallschutz bei Fenstern

Die Fenster spielen beim Schutz gegen Lärmbelästigung von außen eine große Rolle, weil sie üblicherweise wesentlich kleinere Schalldämm-Maße aufweisen als die Massivwände, in die sie eingebaut sind. Die Güte der Schalldämmung wird in deziBel (dB) gemessen. Dabei ist wichtig, dass eine Erhöhung der Schalldämmung um 10 dB als Halbierung der Lautstärke empfunden wird.

Eine beidseitig verputzte massive Außenwand von 24 cm Dicke hat einen Schalldämmwert von 52 dB. Dagegen weist ein einfach verglastes Fenster nur ein Schalldämm-Maß von 20 dB, ein zweifach verglastes Fenster etwa 30 dB (bedeutet Verdoppelung des Schallschutzes gegenüber der Einfachverglasung). Spezielle Schallschutzgläser erreichen Werte von 35 bis 52 dB. Sie sind insbesondere dann zu empfehlen, wenn die Wohn- bzw. Schlafräume direkt zu vielbefahrenen Straßen oder Bahnlinien orientiert sind.

Ob im Einzelfall eine spezielle Schallschutzverglasung notwendig ist, um sich vor Lärmbelästigungen zu schützen, muß anhand der Gegebenheiten vor Ort entschieden werden. In der Regel reichen zur üblichen Geräuschdämmung die gängigen Verglasungen aus. Allerdings sollte dann eine wirksame Abdichtung zwischen Blend- und Flügelrahmen vorhanden sein.

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