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Stromtarif - Elektrizitätstarif, Strompreis, Energietarif, Stromrate, Stromkosten, Energiepreis, Strombezugspreis, Stromversorgungstarif, Elektrizitätsgebühr, Strompreismodell, Energiekostentarif

Stromtarif - Elektrizitätstarif, Strompreis, Energietarif, Stromrate...

Stromtarif
Bild: BauKI / BAU.DE

Kurz erklärt, Synonyme und Bedeutungsunterschiede: Stromtarif

Ein Stromtarif ist ein vertraglich festgelegtes Preismodell zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern, das die Konditionen für die Lieferung elektrischer Energie regelt.

Ein Stromtarif ist ein vertraglich festgelegtes Preismodell zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern, das die Konditionen für die Lieferung elektrischer Energie regelt. Er setzt sich typischerweise aus einem Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen. Moderne Stromtarife können verschiedene Preisstufen, zeitabhängige Komponenten oder spezielle Konditionen für bestimmte Verbrauchsmuster enthalten. Sie berücksichtigen dabei Faktoren wie Tageszeit, Jahreszeit, Verbrauchsmenge und Art der Energieerzeugung. Häufig sind auch Ökostromtarife verfügbar, die ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energiequellen garantieren.

Synonyme für "Stromtarif": Elektrizitätstarif, Strompreis, Energietarif, Stromrate, Stromkosten, Energiepreis, Strombezugspreis, Stromversorgungstarif, Elektrizitätsgebühr, Strompreismodell, Energiekostentarif

Bedeutungsunterschiede:

  • Stromtarif bezeichnet das grundlegende Preismodell für elektrische Energie, während der Strompreis den konkreten Geldbetrag pro Kilowattstunde angibt.
  • Ein Energietarif kann sich auch auf andere Energieformen beziehen, ist also breiter gefasst.
  • Die Stromrate beschreibt häufig den zeitabhängigen Verbrauchspreis, während Stromkosten die tatsächlich anfallenden Gesamtausgaben bezeichnen.
  • Der Begriff Energiepreis wird meist im größeren volkswirtschaftlichen Kontext verwendet, während der Strombezugspreis speziell den Einkaufspreis für Strom beschreibt.

Fachgebiete: Energiewirtschaft, Verbraucherschutz, Preiskalkulation, Energiehandel, Vertriebswesen, Kundenservice.

Situationen: Vertragsabschlüsse, Tarifvergleiche, Kundenberatung, Abrechnungen, Preisanpassungen, Vertriebsgespräche.

Kontexte:

  • Energieversorger entwickeln verschiedene Stromtarife für unterschiedliche Kundengruppen.
  • Im Verbraucherschutz werden Elektrizitätstarife auf ihre Fairness überprüft.
  • Energiehändler kalkulieren Strompreise basierend auf Marktentwicklungen.
  • Vertriebsmitarbeiter beraten Kunden zu passenden Energietarifen und Stromraten.

Beispielsätze:

  • Der günstige Elektrizitätstarif führte zu erheblichen Einsparungen bei den Stromkosten.
  • Der neue Energietarif berücksichtigt verschiedene Stromraten je nach Tageszeit.
  • Der Strombezugspreis wurde im Stromversorgungstarif transparent dargestellt.
  • Die Elektrizitätsgebühr setzte sich aus Grundgebühr und variablem Energiepreis zusammen.
  • Das flexible Strompreismodell ermöglicht individuelle Energiekostentarife für verschiedene Kundengruppen.

Weitere Erklärungen, Synonyme und Bedeutungsunterschiede von "Stromtarif" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Beispielbild:

Ein Stromtarif ist ein vertraglich festgelegtes Preismodell zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern, das die Konditionen für die Lieferung elektrischer Energie regelt.
Ein Stromtarif ist ein vertraglich festgelegtes Preismodell zwischen Energieversorgungsunternehmen und Verbrauchern, das die Konditionen für die Lieferung elektrischer Energie regelt.
Bild: BauKI / BAU.DE

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