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Grundschuld - Hypothekenbelastung, Sicherungsrecht, Grundstücksbelastung, Schuldrechtseintrag, Grundbuchbelastung, Immobilienpfandrecht, Grundsicherheit, Kreditbesicherung, Grundpfandrecht, Hypothekenrecht

Grundschuld - Hypothekenbelastung, Sicherungsrecht, Grundstücksbelastung...

Grundschuld
Bild: Mathieu Stern / Unsplash

Kurz erklärt, Synonyme und Bedeutungsunterschiede: Grundschuld

Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht, das zur Absicherung von Krediten dient

Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht, das zur Absicherung von Krediten dient. Sie gewährt dem Kreditgeber das Recht, das belastete Grundstück zu verwerten, falls der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nicht an eine konkrete Forderung gebunden und bleibt auch bestehen, wenn der ursprüngliche Kredit getilgt wurde. Durch ihre Flexibilität wird sie in Deutschland häufig als Sicherheit für Baufinanzierungen genutzt. Sie entsteht durch einen notariell beglaubigten Eintrag ins Grundbuch und bietet dem Gläubiger eine hohe Sicherheit, während sie dem Schuldner den Zugang zu günstigeren Finanzierungsmöglichkeiten erleichtert.

Synonyme für "Grundschuld": Hypothekenbelastung, Sicherungsrecht, Grundstücksbelastung, Schuldrechtseintrag, Grundbuchbelastung, Immobilienpfandrecht, Grundsicherheit, Kreditbesicherung, Grundpfandrecht, Hypothekenrecht

Bedeutungsunterschiede:

  • Grundschuld ist ein flexibles Sicherungsrecht, das nicht an eine spezifische Forderung gekoppelt ist, im Gegensatz zur Hypothek, die immer an eine konkrete Kreditsumme gebunden ist.
  • Die Grundschuld bleibt nach Tilgung des ursprünglichen Kredits bestehen und kann für zukünftige Kredite genutzt werden, während die Hypothek automatisch erlischt.
  • Andere Synonyme wie Grundbuchbelastung oder Grundpfandrecht betonen eher die rechtliche Dimension, während Begriffe wie Kreditbesicherung den Fokus auf die praktische Nutzung legen.

Fachgebiete: Rechtswissenschaft, Immobilienwirtschaft, Baufinanzierung, Grundbuchwesen.

Situationen: Immobilienkäufe, Baufinanzierungen, Umschuldungen, Sicherheitenmanagement bei Kreditverträgen.

Kontexte:

  • Im Rechtswesen wird die Grundschuld als flexibles Sicherungsinstrument betrachtet.
  • Die Immobilienwirtschaft nutzt die Grundschuld häufig zur Absicherung von Projekten.
  • Im Baufinanzierungssektor sind Sicherungsrechte wie die Grundschuld unerlässlich.
  • Im Grundbuchwesen ist die Eintragung von Grundpfandrechten eine häufige Aufgabe.

Beispielsätze:

  • Die Grundschuld wurde im Grundbuch eingetragen, um den Kredit abzusichern.
  • Eine Hypothekenbelastung stellt sicher, dass die Bank bei Zahlungsausfall Rechte am Grundstück hat.
  • Das Sicherungsrecht gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, die Immobilie zu verwerten.
  • Eine Grundstücksbelastung ist oft Voraussetzung für die Bewilligung eines Baukredits.
  • Der Schuldrechtseintrag ermöglicht es der Bank, die Immobilie bei Nichtzahlung zu versteigern.
  • Die Grundbuchbelastung schützt den Kreditgeber bei großen Darlehenssummen.
  • Immobilienpfandrecht wird verwendet, um Immobilien als Kreditsicherheit zu nutzen.
  • Grundsicherheit ist ein wichtiger Bestandteil jeder Baufinanzierung.
  • Kreditbesicherung erfolgt oft durch das Eintragen einer Grundschuld.
  • Das Grundpfandrecht ist eine der gebräuchlichsten Methoden zur Sicherung von Immobiliendarlehen.

Weitere Erklärungen, Synonyme und Bedeutungsunterschiede von "Grundschuld" siehe: Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo! Yandex

Beispielbild:

Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht, das zur Absicherung von Krediten dient
Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Sicherungsrecht, das zur Absicherung von Krediten dient
Bild: Mathieu Stern / Unsplash

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