Nachbar will Mauer nach 50 Jahren entfernen wegen Überbau, dient Absturzsicherung Kellertreppe
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Nachbar will Mauer nach 50 Jahren entfernen wegen Überbau, dient Absturzsicherung Kellertreppe

Hallo, unser Nachbar wohnt seit 2 Jahren hier, wir seit 2003. Unser Voreigentümer hat eine hochwertige, lichtdurchlässige schöne Mauer auf eigene Kosten errichtet, da direkt an seinem Grundstücks längs in den Garten hinein eine verrottete Kellertreppe ohne Handlauf verläuft.

Nun will der Nachbar das Vermessungsamt bitten, das Grundstück neu zu vermessen, mit dem Ziel unsere Mauer abzureißen. Unser Voreigentümer musste sein Grundstück und die dahinterliegende kleine Terrasse gegen Absturzgefahr die Kellertreppe hinunter sicher.

1. Besteht nach so vielen Jahren Bestandsschutz? Der Nachbar hat sich bisher nicht an der Mauer gestört.

2. Der Nachbar möchte durch die Drohung des Abrisses ein anderes Bauvorhaben erzwingen, ist dies eine unlautere Methode? Es geht ihm letztendlich um etwas anderes.

3. Ist ein Überbau erlaubt, wenn es der Absturzsicherung dient?

4. Wie können wir uns grundsätzlich gegen diese Angriffe wehren?

5. Welche Paragraphen sind hier ausschlaggebend?

6. Sollten wir einen Anwalt einschalten? Vielen Dank.

  • Name:
  • Sabine Schmitz
  1. aus der Beschreibung werde ich nicht schlau

    Wenn der Nachbar sein Grundstück neu vermessen lassen will, kann er dies jederzeit auf seine Kosten veranlassen.

    Bestandsschutz entsteht nicht durch Zeitablauf. Was nicht zulässig war, wird auch nicht nach Jahren der (illegalen) Nutzung zulässig.

    Ein Überbau auf das Nachbargrundstück ist grundsätzlich nicht zulässig. Da es von Grundsätzen aber Ausnahmen gibt, muss man das anhand des konkreten Falls beurteilen. Ggf. ist der Nachbar, gegen eine entsprechende Entschädigung/Rente, zur Duldung des Zustands verpflichtet.

    Worum geht es denn tatsächlich? Was will der Nachbar denn erreichen?

  2. zwei paar Stiefel

    Grundsätzlich kann jeder Grundstückseigentümer auf seine Kosten sein Grundstück vermessen lassen. Von Vorteil wäre gewesen, zum Kauf/Verkauf die amtlichen Messpunkte frei zu legen. Das Ziel, auf dem Nachbargrundstück etwas abzureißen erreicht er damit nicht. Eine Mauer dient der Einfriedung oder der seitlichen Abstützung. Eine lichtdurchlässige Mauer ist mir neu, oder ist es ein Zaun? Will der Nachbar eine Baugenehmigung erreichen, ist eine Nachbarzustimmung nicht zwingend. Offensichtlich versucht der Nachbar ein schikanöses Verhalten, im Baurecht erreicht er damit nichts. Eine Überbaurente greift auch nicht, weil der geldwerte Vorteil fehlt. Eine Mauer dient der seitlichen Abstützung, auf die der Nachbar ein Recht hat. Der Vorteil der Mauer liegt darin, dass der Nachbar durch Aufschüttung sein Grundstück besser Nutzen kann. Eine Beseitigung der Mauer führt zu Nachteilen, weil der Nachbar auf eigene Kosten einen vergleichbaren Zustand schaffen muss. Für sie bedeutet das: abwarten und grinsend Tee trinken.
  3. Ehe hier weiter gemutmaßt wird

    oder Allgemeinplätze erörtert werden wäre es ganz toll ein Foto vom corpus delicti zu bekommen und eine ergänzende Erklärung für welche bauliche Maßnahme der Nachbar seinerseits eine Zustimmung vom TE erzwingen will.

    Nachbarschaft ist immer ein geben und nehmen. Mal übernimmt man sich mal übergibt man sich.

    Scherz beiseite. Miteinander eine Lösung zu finden ist auf Dauer besser als gegeneinander.

  4. Antworten

    Hallo, er möchte eigentlich erreichen, dass er seine über die gesamte Länge gehende Terrasse komplett überdachen kann. Ich hatte ihm gesagt, dass ich einen Abstand von 2,50 Meter haben möchte, da es baulich nicht aussieht und auch Licht und Sicht nimmt, wenn ein derartiges Terrassendach so nah gebaut wird. Er will dies nun durch allerlei Drohungen erpressen. Baumbestand wollte er schon kürzen lassen, eine Mauer dahinter mauern und nun halt die Drohung der Neuvermessung. Die Mauer ist eine Glasbausteinwand und sieht optisch sehr schön aus. Direkt dahinter folgt seine Kellertreppe, die längs in den Garten geht genau parallel zu der Glasbausteinwand. Meine Voreigentümer haben diese 1977 gebaut, da es sonst lebensgefährlich gewesen wäre ohne eine Begrenzung. Er hätte von einem möglichen Überbau nichts, da dieses Stückchen hinter der Kellertreppe an unserer Terrasse ist. Außerdem hat es ihn die letzten 3 Jahre auch nicht gestört. Er bezieht weiterhin dauernd meine alten Eltern ein, die sich sehr aufregen und mich anflehen, ihm nachzugeben.

    Anhang:

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  5. Also alles nur Gezergel

    Terrassenüberdachung mit 2,50 m Abstand? Das ist doch auch Mist. Da kann ich den Nachbarn verstehen.

    Die Hecke mit über 2 m Höhe ist doch auch verschattend, oder? Von der fühlen Sie sich doch auch nicht beim Sonnenbaden gestört?! ach so  -  das ist ja IHRE Hecke. Die ist sicher auch nicht gemäß Bau- und Nachbarschaftsrecht (Baurecht, Nachbarschaftsrecht).

    Klar kann er den Rückbau der Glaswand fordern, wenn sie auf seinem Grund steht und wenn es seine Zaunseite ist, dann kann er gemäß Nachbarrechtsgesetz dort einen 1,20 m hohen Maschendrahtzaun setzen. Wollen Sie das?

    Vielleicht ja doch eine Einigung im Sinne der Eltern und des Nachbarn? Lieber noch mal mit dem Nachbarn reden statt streiten. Wenn jeder etwas nachgibt nennt man das einen guten Kompromiss. Wenn jeder nur fordert, wird es ein Jahrzehnte währender Nachbarschaftsstreit.

    Viel Spaß noch.

  6. Einigung ist gut

    Vorher stünde eine Beratung an über die Situation vor Ort bezüglich Baurecht und Nachbarrecht, über Heckenhöhe, Zaunhöhen und nicht mehr anfechtbare Baumaßnahmen. Ich gehe davon aus, dass keine Verstöße gegen das Baurecht vorliegen und die vorhandene Terrasse nicht höher als 1 Meter über dem gewachsenen Boden liegt. Dafür gibt es genehmigungsfreie Vorhaben wie Schuppen und Terrassenüberdachungen. Diese Beratung sollte zum Verständnis beitragen was jeder Nachbar machen kann. Ohne Verständnis führen selbst genehmigungsfreie Maßnahmen zum Krieg am Gartenzaun. Das Motto von Anwälten ist: nur kein Streit vermeiden!

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