schwierige WEG
BAU-Forum: Wohnungseigentum, Immobilien

schwierige WEG

Seit Jahren gibt es Probleme in einer aus Altbauten errichteten WEGAbk.. Dabei war auffällig, dass mit Kenntnissen aus Architektur, Bauverwaltungsrecht und Brandschutz keine WEG hätte gegründet werden können. Daraus folgt, dass auch ein seriöser Verwalter nicht hätte verwalten dürfen. Zuerst ist mal alles klar, es gibt einen Antrag auf Abgeschlossenheit, die entsprechende Genehmigung nach WEG § 7 und § 32 vom Bauamt und eine daraus hergestellte Gemeinschaftsordnung. Es bestand lange Zeit der Verdacht, dass die Pläne zum Antrag auf Abgeschlossenheit gefälscht sind. Das ist schon mal unmöglich, wenn der Antrag nach dem Gesetz zur Errichtung einer WEG vom 19. März 1974 erfolgt ist. Unmöglich deshalb, weil das Amt zur Genehmigung die Original-Baugenehmigung heranzieht. Zur Feststellung einer Fälschung benötigt man ein Original. Vorliegend gibt es das Original. Und jetzt gibt es die große Überraschung: Die Pläne zum Antrag auf Abgeschlossenheit sind exakt aus diesen Plänen als Ausschnittkopie hergestellt ABER jeder Plan wurde mit Tipp-ex und schwarzem Kugelschreiber verändert! Das Bauamt hat die Fälschungen nicht oder vorsätzlich nicht bemerkt. Damit sind alle Pläne gefälscht, somit die ganze WEG. Die Rechtsfolgen sind erst mal so, dass Fälschungen nicht zur Gewinnerzielung verwendet werden dürfen, das trifft auch für den Verwender zu. Eine Verjährung tritt durch den Fortsetzungszusammenhang nicht ein. Somit ist erst mal der Verwalter gefordert, der als e-Kaufmann nicht verwalten darf. Ich darf einen gefälschten Geldschein besitzen, darf ihn aber nicht ausgeben. Eine Verwendung eines falschen Geldscheines ist auch ohne Zeitpunkt der Fälschung und ohne Kenntnis über den Fälscher strafbar. Die Frage ist nun, wie das bereinigt werden kann wenn das Bauamt nichts unternimmt weil die Abgeschlossenheitsbescheinigung kein Bescheid ist, sondern nur eine Hilfe für das Grundbuchamt und der Verwalter zu unwissend ist und die Rechtsnachfolger (Erben) des Fälschers noch heute Anteile der WEG halten?
  • Name:
  • BK
  1. Ergänzung

    Die Möglichkeit das Bauamt haftbar wegen Vorteilsgewährung zu machen entfällt eben deshalb, weil es kein Bescheid ist. Auf den Antrag einer "kraftlos"-Erklärung reagiert das Amt nicht.
  2. Was ist denn eigentlich ihr Ziel?

    Sie sind Verwalter? Sie sind Miteigentümer?

    Wo soll die Reise denn hingehen?

    Variante A: Sie wollen die WEGAbk. gerne auflösen und die "Erben des Fälschers" gern zur Rückabwicklung eines seinerzeit auf unrechtmäßiger Basis zustande gekommenen Kaufvertrages zwingen?

    Variante B: Sie planen eine nachträgliche Legalisierung durch bauliche Herstellung der in den falschen Plänen vorhandenen baulichen Situation zur Heilung des tatsächlich zum Zeitpunkt der Teilungserklärung nicht vorhandenen Zustandes und deren "nachträglicher" Legalisierung  -  und sie sind dafür ebenfalls auf der Suche nach einem Kostenträger dieser Manahmen.

    Variante C: Sie suchen einen Kostenträger für die Umbaumaßnahmen, welche zur heutigen Legalisierung bzw. Erteilung einer Teilungserklärung führen können.

    Variante D: ?

  3. Lösungen

    Möglich sind mehrere Lösungen, wobei die Rückabwicklung die kostengünstigste Lösung für die Erben der Fälscher wäre. Auch die Herstellung einer WEGAbk. mit Abgeschlossenheit und legalisierten Schwarzbauten wäre möglich was aber auf eine bauliche und technische Totalsanierung hinausläuft. Und, das ist entscheidend: soll ich wirklich in eine neu zu gründende WEG eintreten und wieder mit Fälschern an einem Tisch sitzen und mich wieder von unfähigen Verwaltern ausplündern lassen? WEG neu gründen bedeutet nach einer neuen Teilungserklärung zu unterschreiben was wohl nicht geht, auch nicht mit einer Pistole im Rücken zum Notar.
    • Name:
    • BK
  4. es ist doch ganz einfach

    Zwei Möglichkeiten bleiben: entweder neue Abgeschlossenheitsbescheinigung oder Rückabwicklung. Und dazwischen ein Verwalter der die gefälschte Abgeschlossenheitsbescheinigung anwendet. Alle Beteiligten werden an einer Lösung interessiert sein, Entscheidung nach Kostenhöhe. Zusätzlich hat der Verwalter einen Ruf zu verlieren. Wenn alle Sondereigentümer bedenken, dass das gesamte Eigentum unverkäuflich ist und der Verwalter vermutlich wegen Vorsatz haftet, so wird es schnell gehen mit der Lösung. Aber nur, wenn die Fälschung einer forensischen Prüfung unterzogen wird, d.h. es muss wirklich das Original-Dokument vorliegen und sich nicht im Besitz der Fälscher befinden denn sonst ist es weg. Es "mal gesehen haben" reicht nicht.
  5. Einzigartig

    Das mir vorliegende Dokument ist einzigartig weil es die Original-Baugenehmigung ist. Dieses Original ist gebunden, d.h. einzelne Blätter und Pläne sind nicht zu entnehmen, sondern nur bei Kopierern mit Glasplatte kopierbar, das gibt es nur bis A3. Einzugskopierer gehen nicht. Wenn es nun "Grüneintragungen" des Bauamtes gibt, die sich auf den gefälschten Plänen wiederfinden, dann ist der Urspungsplan nach meiner Meinung eindeutig. Folglich kann man nun die illegalen Änderungen direkt vergleichen. Bei Bauanträgen hätte es neue Pläne ohne diese Grüneintragungen gegeben. Privatleute können nach meiner Ansicht keine Dokumente in persönlicher Eigenmacht herstellen. Das ist derzeit die Ausgangssituation. Dabei sollte es genügen, den Anwender auf die Fälschung aufmerksam zu machen, so würde man es auch bei Falschgeld machen.
    • Name:
    • BK

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN