neue Straße höher als Niveau Grundstück
BAU-Forum: Wer hat Erfahrung mit

neue Straße höher als Niveau Grundstück

Hallo,
wir haben vor 5 Jahren ein Haus von einem Bauträger gekauft. Hinter dem Haus verlief ein Feldweg (Ende der städt. Bebauung). Wir haben das Geländeniveau hinter dem Haus (Grundstücksbreite bis zur Grenzen dort 3 m) ca. 20 ca. tiefer gelegt, als dass vorhandene Gelände.
Nun baute die Stadt einen Radweg hinter dem Haus. Die Oberkante der Teerdecke ist nun ca. 40 cm. höher als das frühere Gelände. Die Teerdecke ist nun ca. 20 cm von unserer Grenze entfernt. Die Böschung ist aber nun ca. 60 cm in meinem Grundstück. Oder anders, genau auf der Grenze endet der Grünstreifen, ca. 50 cm über meinem Niveua und die Böschung ist vollständig in meinem Grundstück.
Muss ich diese Böschung dulden? Die Stadt meinte ja, denn die Straße war schon vor mir im Bebauungsplan so geplant.
Weiterhin haben wir, da vor 5 Jahren nichts vermessen war, unser Gartenhaus direkt an der Grenze aufgestellt.
Als ich nachfragte vor der Baumaßnahme, wie das mit der Böschung würde, so hieß es, die Stadt bleibt 20 cm weg.
Nun ist das aber nicht so gekommen, vielmehr dient das Gartenhaus als Stützwand für die Aufschüttung der Straße, oder anders, das Gartenhaus hält die Aufschüttung davon ab auch hier 60 cm in mein Grundstück zu böschen.
Eigentlich würde ich das Gartenhaus gerne stehe lassen. Aber nun muss ich die Erde und den Schotter ja in jedem Fall erstmal wegbringen vom Gartnehaus, um Verrottung des Holzes zu verhindert.
Ich kann aber die "Böschung" hier nicht, ausgehend von meinem Grundstück wegbekommen, sondern muss von der Straße aus, ausbuddeln. Darf ich das?
Unabhängig davon, werden wir sicherlich in Kürze vom Baurechtsamt informiert, dass unser Gartenhaus nicht die 40 cm Grenzabstand einhält und wir das versetzen müssen. Ich kann es Stand heute aber nicht mehr versetzen, da es von hinten zugeschüttet ist und schiebe ich, dann rutscht die Straße nach.
Die Böschung wäre mir ja sogar egal, aber das Gartenhaus muss ich gegen Feuchtigkeit schützen.
Was mache ich nun in welcher Reihenfolge?
a) ich tue nichts (Folge? Mein Gartenhaus verrottet, werde ich zum Verschieben bezwungen, kann ich immer noch sagen, dass ich würde, aber nicht kann. Hat das irgendeine negative Auswirkung, wenn ich nur warte und nicht gleich sage, Böschung ist nicht OK)
b) ich beschwere mich über die Böschung, dass die einen Eingriff in mein Eigentum darstellt. Bekomme ich da Recht? Ist eine solche Böschung innerhalb meines Grundstücks zumutbar? Wäre die Böschung weg, könnte ich die Wand des Gartenhauses schützen gegen Feuchtigkeit und bei bedarf auch Verschieben.
c) Ich buddele mein Gartenhaus aus? Kann ich da belangt werden, dass ich städtisches Eigentum verändere?
d) Kann die Stadt verlangen, dass ich nach 5 Jahren, wo es niemanden störte, nun mein Gartenhaus versetzen muss?
e) Soll ich der Stadt, bevor sie mich anschreibt, dass ich versetzen muss, sagen, dass ich gerne versetzen würde, aber nun nicht mehr kann. Man muss dazu sagen, dass die Stadt uns nie über die Baumaßnahme informiert hat. Freitags wurde vermessen, Montags kamen die Bagger.
Hätte ich es eher gewusst, hätte ich a) eine Stützmauer gebaut und b) mein Gartenhaus versetzt. Jetzt kann ich beides nicht mehr, denn immer würde ich an der städtischen Straße rumbuddeln.
Was soll ich nun tun?
Bundesland Baden-Württemberg/Stadt Stuttgart
Gruß Ulrike
  • Name:
  • Edith Kneitz
  1. Rumrätseln

    Bevor hier Alle rumrätseln, ob Sie nun Ihr Gartenhaus besser verschieben, oder ausbutteln, macht es da nicht eher Sinn, einen Ortstermin mit dem zuständigen Amt zu vereinbaren?
    Klärung der Probleme vor Ort!
    Noch eine Rätselfrage, sind Sie nun Edith oder Ulrike?

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