Kann Stadt trotz Baulasteintrag zur Einleitung zwingen
BAU-Forum: Wassersparen / Regenwassernutzung
Kann Stadt trotz Baulasteintrag zur Einleitung zwingen
Hallo
wir haben uns ein Grundstück gekauft und darauf neu gebaut. Als Baulast war eingetragen, das wir unser Regenwasser auf dem Grundstück versickern lassen dürfen. Ein Mitarbeiter des Tiefbauamts sah das aber anders und wir bekamen von dort die Mitteilung, das wir nicht versickern lassen dürfen.
Im Nachhinein haben wir schon mehrfach gehört, das diese Entscheidung nicht i.O. war. Unser Kanalsystem ist so verlegt, das eine nachträgliche Versickerung möglich ist.
Meine Frage: Darf sich das Tiefbauamt, bzw. ein Mitarbeiter, so entscheiden, obwohl die Versickerung als Baulast eingetragen ist und auch auf eine entsprechende Ausnahme im Entwässerungsgesetz der Stadt verweist?
Lohnt sich ein nachträgliches Vorgehen?
Danke
wir haben uns ein Grundstück gekauft und darauf neu gebaut. Als Baulast war eingetragen, das wir unser Regenwasser auf dem Grundstück versickern lassen dürfen. Ein Mitarbeiter des Tiefbauamts sah das aber anders und wir bekamen von dort die Mitteilung, das wir nicht versickern lassen dürfen.
Im Nachhinein haben wir schon mehrfach gehört, das diese Entscheidung nicht i.O. war. Unser Kanalsystem ist so verlegt, das eine nachträgliche Versickerung möglich ist.
Meine Frage: Darf sich das Tiefbauamt, bzw. ein Mitarbeiter, so entscheiden, obwohl die Versickerung als Baulast eingetragen ist und auch auf eine entsprechende Ausnahme im Entwässerungsgesetz der Stadt verweist?
Lohnt sich ein nachträgliches Vorgehen?
Danke
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Gibt es vom Tiefbaumenschen ...
Gibt es vom Tiefbaumenschen was schriftliches? und wenn ja, von wann? -
Dies ist eine ...
juristische Frage, die nur von zugelassenen Juristen, nach Kenntnis der Verträge und Satzungen beantwortet werden darf.
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