Neue Treppe zu lang
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern

Neue Treppe zu lang

Hallo zusammen,

Ich wende mich nun mal an Profis und hätte da mal eine Frage zu einer Treppe. Wir wohnen im schönen Schleswig-Holstein und haben im Februar 2020 eine neue Wohnung bezogen (Erstbezug). Der Mietvertrag wurde vor der Fertigstellung unterschrieben. Zum Thema: Nach der Fertigstellung des Gebäudes im Februar war auch die neue Treppe eingebaut! (Siehe Foto) Beim der ersten Begehung der neuen Wohnung ist uns sofort die neue Treppe aufgefallen und wir bemängelten direkt das Ende der Treppe, und zwar ist die letzte Stufe so weit in den Flur gebaut worden, dass wir wenn wir dort laufen quasi direkt in nichts treten könnten. Also denken wir, dass es schnell zum Problem werden könnte wenn Freunde oder Kinder sich oben zum laufen aufhalten. Unglaublich gefährlich und rücksichtslos vom Vermieter finden wir! Der Vermieter wurde natürlich direkt darauf angesprochen und sagte, er würde sich noch was einfallen lassen, natürlich bis heute keine Reaktion zu diesem Thema. Was meins ihr dazu, ist das wirklich unzulässig? Und was könnte man gegebenenfalls machen und wie sieht das rechtlich aus? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße Marc. S

Anhang:

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  • Name:
  • M. Schw
  1. Treppen ins Nichts

    In der Ausbildung war die Planung einer Treppe eine der ersten Aufgaben. Hier kann man viel falsch machen.

    Ob es eine Norm zu Treppen gibt? Mir ist keine bekannt. Aber es wäre merkwürdig, wenn das nicht genormt wäre.

    Außerdem gibt es in SH sicher eine Bauordnung. Man kann dazu die Leute vom Bauamt einfach mal anrufen bevor man sich durch die §§ sucht.

    Ich halte es für einen Mangel.

    Jede Abweichung von der Planung oder von den Vorgaben ist grundsätzlich ein Mangel. Auch dann, wenn es im Einzelfall eine Verbesserung sein sollte.

    Der Architekt hat vermutlich falsch geplant. Eigentlich sollte dies nicht möglich sein. Die heutigen Programme zeigen genau die Position der späteren Treppe mit allen Einzelheiten.

    Es könnte natürlich auch sein, dass das untere Geschoss später höher ausgeführt wurde, weil der Kunde es so wollte ...

    Oder die Wärmedämmung verlangte nach einer dickeren Mauer auf Kosten der Wohnfläche. Im Laufe des Bauablaufes kann vieles geschehen.

    Aber dazu müsste man die Norm finden, die derartiges regelt. Auch eine Baubeschreibung kann eine Anspruchsgrundlage sein, wenn dort etwas über bequeme oder sichere Treppen stehen sollte.

  2. Och Mönsch ...

    Och Mönsch Treppen:

    Aktuell würde ich mal sagen, ist das Geländer zu kurz ;-) Das würde ich mal so in Angriff nehmen und schauen, wie man das geregelt bekommt. Obs das Bauamt interessiert? Wohl kaum, die Verantwortung für ordnungsgemäße Ausführung ist immer weiter auf die Bauvorlageberechtigten übertragen worden. Man müsste mal schauen, was hier schief gelaufen ist ...

  3. Fehler eingeplant

    Der Fehler wurde beim Rohbau gemacht, indem der Ausschnitt im Rohbau schon in den Deckenausschnitt eingebaut wurde. Der Treppenbauer hat sich an den Ausschnitt angepasst. Das ist eine große Sturzgefahr insbesondere im Dunkeln. Es wäre leicht gewesen die letzte Stufe dem Flur anzupassen und mit einem Zentimeter pro Stufe diesen Fehler zu beseitigen. Aber wenn sie zwei bis dreimal gestürzt sind haben sie sich an den Mangel gewöhnt.
  4. Der Treppenbauer hat sich überhaupt nicht ...

    Der Treppenbauer hat sich überhaupt nicht angepasst. Der hat stur nach Zeichnung bestellt. Denn aufgemessen wurde da nichts so wie das jetzt aussieht. Ich tippe eher darauf, dass man den Grundriss des OGAbk. verändert hat. Sonst müsste man auch den Maurer fragen, wieso er nicht beim Loch angefangen hat..
  5. Wie hoch ist denn eine Steigung?

    Foto von wiki

    Als Mieter hat man ja die Wahl, und kann das vor dem Einzug schriftlich klären.

    Da sollte wohl ursprünglich mal ein Beton-Fertigteiltreppe angesetzt werden.

  6. Verzwickt

    Die Verlängerung der beiden Geländer zum Schutz gegen versehentlichen seitlichen Einstieg wäre sicher eine Lösung, wenn dadurch nicht die verbleibende Durchgangsbreite im Flur auf unter 80 cm sinken würde und sich jeder Erwachsene auf dem Weg ins Kinderzimmer dauernd die Hüfte anrammelt ...

    Man müsste die oberste Stufe der Treppe anheben und als "podestgleiche" Stufe ausführen (also eine neue Treppe bitte!), was zu einer Erhöhung der Steigung der neuen Treppe wegen "Verlust" einer Stufe führen würde  -  in der Hoffnung dass die zulässigen Steigungsmaße nach DINAbk. 18065 damit trotzdem noch einzuhalten wären. Dieser Komplettumbau der Treppe dürfte den Vermieter mal eben 15.000  -  20.000 € kosten worauf er verständlicherweise keine Böcke hat, wenn er niemanden hat auf den er die Kosten dieses Planungsfehlers abwälzen kann.

  7. das macht Sinn

    Eine geplante Betontreppe macht Sinn, denn dann wäre die oberste Stufe als Podest ausgeführt gewesen und die Stolperfalle wäre weg gewesen. Damit war einmal die Entscheidung für eine Holztreppe falsch, der Plan für die Holztreppe wurde nicht kontrolliert und der Treppenbauer hat sein Hirn nicht eingeschaltet. Um eine neue Treppe wird man wohl nicht herumkommen, wobei sich eine Betontreppe nur im Rohbaustadium einbauen lässt. Naja, auf jede Stufe ein Kasten in Stufenhöhe drauf und unten wird"s eine Stufe mehr, könnte man als Kunst am Bau tarnen. Das wäre aber die schnellste und kostengünstigste Lösung.
  8. Umbau auf Stahltreppe mit Holzstufen

    ... da ließe sich dann auch eine "podestgleiche" oberste Stufe einbauen.
  9. Das setzt aber voraus ...

    Das setzt aber voraus dass man im Antritt die 2 m-Linie einhält und entsprechender Platz unten vorhanden ist.
  10. Ja natürlich

    Die Treppe würde dadurch steiler werden und man müsste prüfen ob die Regeln der DINAbk. 18065 dabei noch eingehalten sind.
  11. Vorsicht Werte Dame und Herren

    Foto von Josef Schrage

    Warum diese Treppe die gezeigte fatale Eigenschaft hat ist müßig zu diskutieren. Es ist und bleibt eine Gefahrenstelle, die zu beseitigen ist.

    Aber, wie hier geschehen, den Fehler von der Treppenart abhängig zu machen ist schon abenteuerlich.

    Der Fehler steht nun wirklich in keiner Weise in irgendeinem Zusammenhang mit der Ausführungsart egal ob Stahlbeton Stahl-Holzkonstruktion odersonstwas.

    In jeder der genannten Ausführungsarten hätte man/Frau die Treppe richtig konstruieren können. Das Verhältnis von Auftritt und Steigung sowie die Gasamtlänge der Treppe hat absolut rein gar nichts mit der Ausführungsart Stahl-Sathbeton oder Holz sowie sonstnochwas zu tun.

    Freundliche Grüße

  12. oder die jetzige Treppe eine Stufe anheben,

    Foto von wiki

    und unten eine Stufe anbauen.

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