KS-Kellermauer
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau
KS-Kellermauer
Wir bauen z.Z. an einem Reihenhaus mit Keller. Der Rohbau des Kellers ist fertig. Jetzt wurden die Deckenplatten aufgelegt. Bei meiner letzten Besichtigung habe ich festgestellt, dass zwei der Kellerecken nicht versetzt gemauert sind. Es geht praktisch eine durchgehende Fuge über die gesamte Kellerhöhe. Ist das in Ordnung?
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Hallo steffixl, die Ausführung mit durchgehender Fuge über ...
Hallo steffixl,
die Ausführung mit durchgehender Fuge über die gesamte Höhe ist nicht richtig und stellt einen Verstoß gegen gültige Vorschriften dar. Es ist grundsätzlich (außer bei Mauerwerkstafeln) im Verband zu mauern.
Erschwerend hinzu kommen dürfte, dass im Eckbereich horizontale Kräfte aus der Dachkonstruktion wirken können.
Sie sollten eine Abänderung verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe -
Mangel
Hallo,
wie schon geschrieben, ist die höchstwahrscheinlich eine mangelhafte Ausführung.
Sie sollten eine Bauunterbrechung anordnen und die Stellungnahme des Tragwerksplaners (Statiker) bzw. die Mangelabstellung einfordern.
Die Ausrede "Stumpfstoß" ist hier höchstwahrscheinlich nicht griffig.
Mit freundlichen GrüßenWeiterführende Links:
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Nurdachhaus ...
oder wieso sollten im Eckbereich eines KELLERS Kräfte aus dem Dach wirken?
An sonsten ist der einzig sinnvolle Rat, eine schriftliche Stellungnahme vom Statiker einzufordern oder einen eigenen Statiker zu befragen. Ggf. noch die Hersteller von Flachankern und Steinen nach deren Freigabe zu befragen.
@ Herr Schwabe:
Die Stumpfstoßtechnik hat in vielen Bereichen die Verzahnung abgelöst und ist ein allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) -
@Ralf
Hallo,
die Stumpfstoßtechnik habe ich in die Diskussion "eingeführt".
Für Kelleraußenwände ist Sie, meiner Meinung nach, weder geeignet noch anerkannter Stand der Technik. Im übrigen muss sie für tragende und/oder aussteifende Wände bei der Tragwerkplanung berücksichtigt worden sein.
Deshalb => Stellungnahme des Tragwerksplaners oder Mangelabstellung einfordern
Ob da horizontale Kräfte eine Rolle spielen oder nicht, ist doch relativ uninteressant. Vielleicht nur nicht genau genug gelesen von @Schwabe. (Passiert mir auch.)
Mit freundlichen Grüßen -
dann auch mal nach dem Mörtel schauen!
Ich rate mal wieder:
Sie haben ein Endhaus
und die beiden anderen (freien) Außenecken sind verzahnt?
GrüßeWeiterführende Links:
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@Herr Stöckel ...
oder Volker :)
Die Anmerkung von Ralf war auf die Verallgemeinerung von Herrn Schwabe
"Es ist grundsätzlich (außer bei Mauerwerkstafeln) im Verband zu mauern. "
Was nicht grundsätzlich richtig ist.
Auch meiner Meinung nach ist stumpfstoßtechnik im Kelleraußenmauerwerk nicht zulässig, steht auch im DINAbk.. Ihr habt ja alle es parat :)
MfG -
"Für Kelleraußenwände ist Sie, meiner Meinung nach, weder ...
"Für Kelleraußenwände ist Sie, meiner Meinung nach, weder geeignet noch anerkannter Stand der Technik. "
Sie haben recht, Herr Stöckel. Lt. Herstellervorschrift dürfen Gebäudeecken von Kellergeschossen nicht in Stumpfstoßtechnik ausgeführt werden (Erddruck!).
Mit freundlichen Grüßen
Schwabe -
Waren Sie da, Herr Schwabe?
Wie können Sie eine Herstellervorschrift zitieren, wenn sie weder vom Stein noch vom Verbinder (so denn welche drin sind) auch nur das Material, geschweige denn den Hersteller kennen.
Oder haben Sie eine Bezugsquelle für Glaskugeln . Dann bitte ich um Mitteilung der Kantaktdaten dieser Quelle. -
"Oder haben Sie eine Bezugsquelle für Glaskugeln? " ...
"Oder haben Sie eine Bezugsquelle für Glaskugeln? "
Nein, aber ein Bild, auf dem ich das sehen konnte. Im Gegensatz zu einem anderen Forum, in dem Kommentatoren hellseherische Fähigkeiten besitzen, beziehe ich mich auf Fakten.