Was bedeutet einschließlich Anschluss an den öffentlichen Kanal
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Was bedeutet einschließlich Anschluss an den öffentlichen Kanal

Hallo Alle zusammen,
in meinem Bauvertrag gibt es eine Zusatzvereinbarung bezüglich der Kanalarbeiten. Nämlich: ... einschließlich Anschluss (Schmutzwasser) an den öffentlichen Kanal. Was genau bedeutet dieser Zusatz im Hinblick auf die Anschlusskosten für mich? Welche Arbeiten muss der Bauunternehmer Aufgrund dieser Klausel leisten. Nach meinem Laienverständnis bedeutet es, das er alle Kanalanschlussarbeiten auf dem Privatgrundstück bis Grundstücksgrenze ausführen sollte. Nun bekam ich aber zusätzlich zum Gebührenbescheid der Stadt auch noch eine Rechnung des Tiefbauers über die Arbeiten (inkl. Revisionsschacht), die auf meinem Grundstück verrichtet worden sind. Ist das so korrekt?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe
NRW
  • Name:
  • Claudia Friedsam
  1. Nach

    meinem Verständnis muss der Bauunternehmer den Schmutzwasseranschluss vom Haus an den öffentl. Kanal herstellen. Ist Kontrollschacht gefordert, gehört dieser dazu.
    Wer hat den Tiefbauer beauftragt? Sie doch wahrscheinlich nicht, also zunächst die Rechnung zurück mit dem Hinweis diese an den Auftraggeber (BU) zu senden.
    Was ist mit dem Regenwasseranschluss? Gibt es keinen wg. Versickerung? Oder?
    • Name:
    • M.P.
  2. Einschließlich ...

    heißt inklusive.
    Hallo,
    normalerweise verlegt die Stadt die Abwasserleitung bis ca. 50 cm in Ihre Grundstück rein den sie der Stadt bezahlen müssen.
    Es muss überprüft werden was bei der grundstückkauf von der Stadt geschuldet ist. Manche Grundstücke werden schon mit Revisionsschächte verkauft (oft bei Neubaugebieten).
    Ansonsten muss der Bauunternehmer die Kosten bis zum Grundstücksgrenze inkl. Revisionsschacht übernehmen.
    Keine Rechtsberatung!
    MfG
    Yilmaz
  3. Erst einmal vielen Dank für die Antwort, also ...

    Erst einmal vielen Dank für die Antwort, also lag ich doch nicht so falsch. Mir wurde vom Bauunternehmer gesagt ich solle den Tiefbauer beauftragen. Das habe ich dann auch getan (leider). Habe ich da noch eine Möglichkeit das an den Bauunternehmer weiterzubelasten, bzw. von einer Rechnung abzuziehen? Für das Regenwasser haben wir eine Rigole.
    LG
    • Name:
    • C. Friedsam
  4. Was sagt

    denn der Bauunternehmer dazu?
    Haben Sie ihn schon darauf angesprochen, dass ja gem. Baubeschreibung die Herstellung des Kanalanschlusses zu seinen Leistungen gehört?
    • Name:
    • M.P.
  5. Bis jetzt noch nicht. Wie gesagt ich bin ...

    Bis jetzt noch nicht. Wie gesagt ich bin Laie und war mir nicht sicher, ob diese Vereinbarung auch wortwörtlich gemeint war, bzw. ob Anschluss auch gleich Anschluss ist (so wie ich es versteh) und wenn wo genau ist der Anschluss an de öffentlichen Kanal? Daher wollte ich vorher erst mal ein paar Meinungen anhören bevor ich ihn darauf anspreche.
    • Name:
    • Claudia Friedsam
  6. Klarheit bekommen Sie über die Abwassersatzung der Gemeinde.

    Manche haben dort drin: BIS Grundstücksgrenze, manche (bzw. zunehmend) ab Kanal (meist in Straßenmitte).
    Letzteres bedeutet, dass Sie das Auf/Zubuddeln der Straße auch bezahlen dürfen. Bei erster Regelung zahlen Sie nur innerhalb vom Grundstück (und da muss eh "gegraben" werden). Das zweite kostet natürlich.
  7. Gebühren und Beiträge

    also, das Thema ist komplex, greift tief in die kommunale Gebührenstruktur ein und zuerst muss man mal die Begriffe definieren:
    Vom Fragesteller genannt war ein Gebührenbescheid, in vielen Kommunen gibt es nur Gebühren, dass sind regelmäßige Zahlungen während der Nutzungsdauer.
    Dann gibt es je nach Kommune noch Beiträge, d.h. da wird ein "Beitrag" zu den Kosten der gesamten Entwässerungsanlage der Kommune geleistet. Gibt es diese Beiträge nicht, so sind die entsprechenden Kosten auch über o.g. Gebühren abgedeckt.
    Und als drittes gibt es ggf. noch Kostenerstattungen oder Baukostenzuschüsse, die an den konkreten Grundstücksanschlusskanal gekoppelt sind. Gbit es diese Rechnungen der Kommune nicht, so sind die Kosten entweder über die Beiträge, oder  -  falls es die nicht gibt- über die Gebühren abgedeckt.
    Wie kho schon richtig schreibt, ist der Umfang des öffentlich erstellten Teils des Grundstücksanschlusskanals von Kommune zu Kommune unterschiedlich, was dann noch übrig bleibt trägt der Bauherr bzw. ist beim Fragesteller über seinen Vertrag abgedeckt.

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