Trennung von Mutterboden und Lehmboden
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Trennung von Mutterboden und Lehmboden

Bei meinem Bauvorhaben hat der Kellerbauer beim Ausheben der Baugrube in keinster Weise an eine Trennung von Mutterboden und Lehmboden gedacht, sodass ich nun einen riesen Haufen unbrauchbaren Bodenaushubs auf dem Grundstück liegen habe. Gleichwohl hat er mir aber ein Angebot für den Abtransport des Aushubs gemacht.
Nun meine Frage: Gibt es eine Vorschrift oder Norm, die eine solche Trennung vorschreibt? Habe ich einen Anspruch oder besser gesagt eine Möglichkeit die entstehenden Kosten dem Kellerbauer in Rechnung zu stellen?
  • Name:
  • Karl Jannsen
  1. Standardfrage ...

    Standardfrage was war wie beauftragt? mach ma, oder doch schon etwas genauer?
  2. Beauftragt ...

    Beauftragt war laut Vertrag leider nur der Aushub, die seitliche Lagerung und anschließende Verteilung und Verdichtung. Bei Vertragsunterzeichnung habe ich nicht an solch ein Detail gedacht, weil es eigentlich für mich selbstverständlich war. Was kann man da nun tun?
  3. Das war am falschen Ende gespart ...

    Das war am falschen Ende gespart tja und nun ist das Kind im Brunnen. Normalerweise ist MuBo im nutzbaren Zustand zu erhalten, sprich MuBo lösen, seitlich lagern, Lehmboden laden und abfahren, aber wenn es so nicht beauftragt war? Jetzt wird es noch teurer, weil aus fester Masse lose Masse und aus loser Masse noch mal lose Masse wird. So werden aus 200 m³ über 300 m³. Frage mal am Rande: Wie stark war denn die MuBo-Schicht? Den Lehmboden hätten Sie sofort abtransportieren lassen sollen, zum anfüllen taucht das Zeugs nun gar nicht, gerade wenn ich jetzt mal an unsere heimische Pampe denke. Tja, da heißt es wohl in den sauren Apfel beißen ...
  4. DIN 18300

    Ziel war es nicht an irgendeinem Ende zu sparen. Wir haben es wohl einfach nur verpennt. Trotzdem soll wohl in der DINAbk. 18300 "Erdarbeiten" die Trennung des "Oberboden" festgehalten sein. Leider komme ich nicht an den Text der DIN 18300 bzw. der VOBAbk. Teil A und B, sodass ich das mal selbst nachlesen kann. Kann mir vielleicht von den Bauexperten die entsprechende Stelle in der DIN 18300 benennen?
  5. A & B?

    Sie meinen VOBAbk./C 18300
  6. zu früh auf den Knopf gedrückt:

    3.4 Oberbodenarbeiten
    3.4.1 Oberboden muss von allen Auftragsflächen abgetragen werden.
    Von Lagerplätzen, Verkehrsflächen u. Ä. ist Oberboden nur in dem in der Leistungsbeschreibung vor-gesehenen Umfang abzutragen.
    3.4.2 Abtrag und Einbau von Oberboden sind gesondert von anderen Bodenbewegungen durchzuführen.
    3.4.3 Für Oberboden, der nicht nach den Grundsätzen des Landschaftsbaus, jedoch wieder als Ober-Boden verwendet wird, gelten nachstehende Festlegungen.
    3.4.3.1 Oberboden darf nicht durch Beimengungen verschlechtert werden, durch Baurückstände, Metalle, Glas, Schlacken, Asche, Kunststoffe, Mineralöle, Chemikalien, schwer zersetzbare Pflanzenreste.
    3.4.3.2 Bindige Oberböden dürfen nur bei weicher bis fester Konsistenz abgetragen und aufgetragen werden.
    3.4.3.3 Wird Oberboden nicht sofort weiterverwendet, ist er getrennt von anderen Bodenarten und abseits vom Baubetrieb und möglichst zusammenhänge[ lagern. Dabei darf er nicht durch Befahren oder auf andere Weise verdichtet den.
    3.4.3.4 Leicht verrottbare Pflanzendecken, z.B. Grasnarbe, werden wie Ob (den behandelt.

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