Kranausleger über unserem Grundstück
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Kranausleger über unserem Grundstück

Unser Nachbar baut einen Hausanbau in seinem Garten (BaWü). Der Kran steht ca. 3 m von unserer Grundstücksgrenze entfernt und schwenkt mit dem Ausleger ständig über unser Garten, in dem unsere Kinder spielen. Er ist zwar bemüht die Lasten nur über seinem Grundstück zu transportieren aber bei größeren Elementen wie z.B. Stahlmatten schwenkt er mit der Last über unser Grundstück. Bei Stillstand des Kranes steht der Ausleger permanent über unserem Grundstück. Das Lästige daran ist, dass auf dem Ausleger Scharen von Vögeln sitzen, die dort oben Beeren fressen. Kot und Beerenreste landen auf unserem Auto und auf unserer Terrasse, die somit unbenutzbar ist. Müssen wir das ohne unsere Einwilligung dulden?
  • Name:
  • Rudolf Schlosser
  1. ja

    denn sie besitzen nicht die Lufthoheit über ihrem Grundstück ...
    außerdem kenne ich kein Gesetz, dass den Vögeln das Scheißen bietet ... aber wenn es ein paar mehr von Ihnen gibt, dann haben wir das in Deutschland auch bald ...
  2. Sie schreiben selbst,

    dass Lasten nur in Ausnahmefällen über Ihr Grundstück geschwenkt werden. Man bemüht sich also. Der Kranführer wird sicher auch darauf achten, dass sich keine Personen unter der schwebenden Last aufhalten. Nach Feierabend steht der Drehkranz des Kranes sozusagen im "Leerlauf", damit sich der Ausleger nach dem Wind drehen kann. Und für das Verhalten der Vögel kann Ihr Nachbar nun gar nichts.
    • Name:
    • M.P.
  3. Nachtrag:

    Es ist schon merkwürdig, dass sich beim Bau von Häusern außerhalb eines Neubaugebietes immer irgendwelche "Nachbarn" finden, die so tun, als ob Ihr Haus nicht gebaut, sondern mit dem Hubschrauber abgesetzt worden sei. Muss ein deutsches Phänomen sein.
    • Name:
    • M.P.
  4. Mit dem Hubi: Sind sie irre?

    Wohlmöglich noch der Mittagszeit ... Wissen sie was für'n Lärm das macht? Und dann fliegen wohlmöglich noch Blätter von Nachbars Baum auf den Rasen vor die Gartenzwerge ... Nene Herr Peters in Deutschland werden wir bald dazu übergehen müssen, Häuser auszusähen ...
  5. Das sehe ich anders

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Das der Ausleger bei Untätigkeit über Ihrem Garten hangelt ist eine nicht notwendige Belästigung. Er kann genauso seins Grundstück halten. Schon mal mit dem Nachbarn geredet?
    Ich denke das lässt sich doch machen.
    Anders sehe ich es, wenn Lasten über den Garten transportiert werden und Personen unter den Lasten sind. Das ist nur bedingt tragbar. Der Kranführer ist verantwortlich und muss dafür Sorge tragen. Die Verkehrssicherungspflicht wandelt sich nämlich zu einer Kontrollpficht um.
  6. @Sigge

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Das mit der Hausaussaat ist zwar nett, aber es geht hier auch um ein Gefährdungspotential für Dritte. Kranlasten über Verkehrswege zu legen ist nur bedingt statthaft. Beispielsweise muss über mein Grundstück eine Abwasserleitung gelegt werden. In dem Vertrag habe ich drinstehen, das die Baustelle komplett kindersicher für Kleinkinder abzusichern ist. Kranlasten über das Grundstück sind nur dann erlaubt, wenn eine zusätzliche Aufsichtsperson den Transport begleitet. Die Stadt hat abgenickt und es schriftlich fixiert. Ansonsten baustopp bei Zuwiderhandlung.
    Sie sehen, es geht nicht um Geld oder Macht, sondern auch um die Sicherheit der Anwohner, in diesem Fall meine Kinder.
    • Name:
    • HF
  7. Fragesteller

    schreibt nur, dass nur bei größeren Elementen der Kran über sein Grundstück schwenkt. Natürlich hat er Anspruch darauf, dass durch geignete Kontrollen sichergestellt wird, dass neimand gefährdet wird. Größere Sorgen scheinen ihm aber die Vögel zu machen, die seine Terrasse "unbenutzbar" machen. Müssen irgendwelche Exotischen Riesenvögel sein, sonst könnte ein Besen helfen.
    @ H. Fahrenkrog:
    "Sicherheitsvorkehrungen  -  kleiner Aufwand, große Wirkung
    Durch ihre große Höhe (20-60 m) und die langen Ausleger (30-70 m) gefährden Kran-Stürze Personen und Gebäude in einem weiten Umkreis. Deshalb ist ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle zu richten. Als Bauunternehmer oder Bauführer:
    Der Kranausleger muss frei im Wind drehen können
    Wenn der Wind den Kran auf voller Breite erfassen kann, ist die Standsicherheit nicht gewährleistet. Bei Arbeitsschluss ist die Schwenkbremse zu lösen. "
    • Name:
    • M.P.
  8. @HF

    mir geht es primär um diesen Anteil "dass auf dem Ausleger Scharen von Vögeln sitzen, die dort oben Beeren fressen. Kot und Beerenreste landen auf unserem Auto und auf unserer Terrasse, die somit unbenutzbar ist. Müssen wir das ohne unsere Einwilligung dulden? "
    Sonst steht ja, dass das was geht über dem andern Grundstück transportiert wird, und beim Rest wird halt aufgepasst. Das mit der Sicherheit der Kinder ist völlig OK, klar sollte da beim Rüberschwenken ein zusätzlicher Mann stehen. ABER: diese Frage riecht ganz stark danach, dass sich der "neue" Nachbar bemüht, der alteingesessene aber lieber erst mal § sucht statt mit dem neuen Nachbarn zu reden, weil es ihm nicht passt, dass da was hin gebaut wird! Und als Hilfsargument kommt dann die Vogelscheiße ... fehlt nur noch die Frage "wieviel Geld steht mir zur Autowäsche zu? " (Wohlgemerkt "wieviel Geld" NICHT "steht mir ein sauberes Auto zu? ").
  9. @Sigge

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Das meinte ich (Kohle nennt man die Parole).
    • Name:
    • HF
  10. Danke

    für die vielen Meinungen.
    Ich weiß, dass ich den Ausleger über meinem Grundstück dulden muss und habe auch keine Probleme damit.
    Meinen Kindern habe ich bei Baustellenbetrieb ein Spielen im Garten verboten, der der Kran mit einer Fernbedienung bedient wird und der Kranführer nicht sehen kann, wo sich meine Kinder aufhalten, da eine Hecke dazwischen liegt.
    Leider lässt sich der Vogelkot nicht mit einem Besen beseitigen, da es sich um große flüssige (mittlerweile eingetrocknete) weiße und schwarze Flecken handelt.
    Das Auto habe ich heute morgen zwei Stunden mit der Hand gereinigt und parkt jetzt auf der Straße.
    Das Sonnensegel auf der Terrasse habe ich abgebaut, damit es nicht verschmutzt wird, und wir sitzen den Sommer über im Haus, anstatt auf der Terrasse.
    Ich möchte auch keinen finanziellne Schadensersatz. Ich finde diese Beeinträchtigung nur sehr störend, habe aber wohl keine Möglichkeiten etwas dagegen zu tun.
  11. Skandal!

    Ziemlicher Skandal  -  zweistündige Autowäsche am Sonntagmorgen!
    Gibt's denn da kein Gesetz ...
    (sorry, konnte ich mir nicht verkneifen)
  12. Drehkreis unter Lasten nicht ausreichend

    Für die Vogelsch ... beim Kran ohne Betrieb (Windfreie) kann man keinen neubauenden Nachbarn verantwortich machen.
    Jedoch muss jeder der neu baut auch die bisher erstellten Bauten Rücksicht nehmen. Heißt im Baudeutsch, die bisherigen baulichen Gegebenheiten sind bei der Planung und Baudurchführung zu berücksichtigen.
    Zur Planung eines BVAbk. gehört auch die Baustelleneinrichtung, u.a. der Kranstandort und die Auslegung des Kranes. (Drehkreis und Lastaufnahme!)
    Hinzunehmen für den Nachbarn ist jedenfalls nicht das schwenken von Lasten über das eigene Gebäude und Grundstück in einem üblichen Hausbaugebiet für EF, DH und RH.
    Reicht die Lastaufnahme des Baustellenkrans beim Drehkreis über das eigene Grundstück nicht aus, z.B. zur Verlegung von Filigranplatten, muss man einen Autokran ordern.
    Kostet übrigens nur ein paar Hundert €, weit weniger als mögliche Schäden an Gebäuden, geschweige denn an Menschen.

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