Maisonette / Treppe / DIN 18065
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Maisonette / Treppe / DIN 18065

Hallo zusammen,
ich habe noch eine Frage:
Gilt bei Treppen zu einem ausgebauten Spitzbogen (als Galerie) ebenfalls die DINAbk. 18065.
Hintergrund: Meine Treppe erscheint mir echt "lebensgefährlich". Nach oben komme ich ganz gut, aber runter ist eine Zumutung. Die Stufen haben insgesamt eine Tiefe von 19,5 cm, wobei allerdings eine Unterschneidung von 6 cm vorliegt (nennt man das so?). Jedenfalls ragen die Stufen jeweils 6 cm über die anderen rüber, sodass ich bei Runtergehen lediglich 13,5 cm Auftrittsfläche habe (da ich ja schlecht unter die Stufen treten kann).
Hoffe das war verständlich. Weiß jemand Rat? Ist das so akzeptabel?
DANKE!
  • Name:
  • Luigi
  1. dem Gesetzgeber ist es erstmal egal ...

    dem Gesetzgeber ist es erstmal egal wie Sie im Privatbereich von hier nach da, oder von unten nach oben kommen. Selbst eine Anlegeleiter könnte dazu dienlich sein. Jetzt sagen Sie aber, dass der Spitzbogen ausgebaut ist. Das bedeutet, dass es sich um eine Aufenthaltsebene, eventuell sogar um einen Schlafbereich handelt. Damit wird der Fall spannend und es greift die jeweilige Landesbauordnung. Für die Aufenthaltsräume im Spitzbogen müssen Sie nun, wie für die sonstigen Aufenthaltsebenen im Haus übrigens auch, zwei unabhängige Rettungswege bereithalten. Für den Spitzbogen bedeutet das, wenn es sich nicht um eine Galerie handelt, dass diese von Ihnen angesprochene Treppe den ersten Rettungsweg darstellt und ein zweiter Weg über ein Dachfenster oder Giebelfenster und über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt wird. Zu maximalen Höhen, Mindestgrößen und Lage solcher Fenster gibt es ebenfalls Forderungen. Auf Ihre Treppe zurückzukommen Lasten auf ihr die Forderungen der Treppen-DINAbk., wenn sie die Funktion einer notwendigen Treppe (Rettungstreppe) zu erfüllen hat.
    Sie können mich ansprechen wenn Sie den vorbeugenden Brandschutz in Ihrem Haus regeln wollen und damit der Gefahr aus dem Weg gehen, dass bei einer Harverie Menschen zu Schaden gekommen sind, für den man Sie verantwortlich macht.
  2. warum erst jetzt

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Warum denken Sie erst jetzt über die Treppe nach? Ich kann mir nicht vorstellen dass die Ihnen so "aufgedrängt" wurde, sondern dass die so bestellt wurde. Und selbstverständlich können Sie eine Treppe bestellen, die von der DINAbk. 18065 abweicht. Die DIN 18065 ist im Einfamilienhausbereich bauordnungsrechtlich irrelevant. Wäre denn der Platz für eine doppelt so lange Treppe (Stufenlänge 27 cm) vorhanden gewesen?
    @Herrn Heumüller: Luigi hat geschrieben, dass die Treppe zu einer Galerie führt. Also kommen auch andere bauordnungsrechtliche Anforderungen aus Brandschutz und Aufenthaltsräumen nicht zum Tragen.
  3. Zunächst einmal vielen Dank für ihre Antworten. Warum ...

    Zunächst einmal vielen Dank für ihre Antworten.
    Warum erst jetzt über die Treppe nachdenke, liegt daran, dass die Wohnung noch nicht existierte, als ich sie kaufte und ich mir über die Treppe und deren Stufen ehrlich gesagt Gedanken gemacht habe.
    Wie dem auch sei, da die entsprechenden Verordnungen bei einer Galerie wohl nicht einschlägig sind (warum auch immer) muss ich wohl mit der Treppe leben und hoffen, dass ich nicht runterfalle.
    Es wäre übrigens kein Platz für breitere Stufen gewesen, zumindest nicht so, wie die Treppe nun gebaut ist.
    Vielen Dank!

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