Feuchte Stellen im Keller nach starkem Regen, Vorgehen
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Feuchte Stellen im Keller nach starkem Regen, Vorgehen

Hallo,
nach einem starken Regenguss tauchten in unserem Keller plötzlich Wasserflecken auf dem Boden auf. Das Haus ist vor 4 Monaten fertiggestellt worden, der Keller hat folgende Parameter:
30 cm WU-Beton Bodenplatte, Folie, Estrich auf Trennlage, Mauern aus Kalksandstein 17,5, von außen abgedichtet mit Bitumendickbeschichtung, darauf 5 cm Polystyrol-Platten als Perimeterdämmung.
Ich habe den Generalunternehmer informiert, er will vorbeikommen. Deshalb möchte ich gerne vorher Bescheid wissen. Wie geht man in solchen Fällen für Gewöhnlich vor, um herauszubekommen, von wo das Wasser kommt? Als mögliche Ursachen fallen mir ein:
Eindringen durchs Mauerwerk an Undichtigkeit
Eindringen durch die Bodenplatte
Kondensbildung
Kondensbildung so spontan und in dieser Heftigkeit schließe ich schon sehr stark aus.
Gibt es für sowas empfohlene Test-Szenarien?
Vielen Dank,
David Göbel
  1. Gibt es für sowas empfohlene Test-Szenarien?

    Da hat jeder SV seine eigene Vorgehensweise, die im Enddefekt aber alle die selben Punkte umfassen (sollten. Ist aber ein Abendfüllendes Thema. Und wenn es immer so einfach wäre ...
    Nur eines mag ich in Ihrer Aufzählung nicht glauben. Sind die Keller/außen) Wände wirklich NUR 17,5 cm dick?
  2. Das kann langwierig werden

    Meinem Vorschreiber stimme ich zu und möchte noch ergänzen: Jeder wird sich scheuen, den Keller wieder aufzugaben. Obwohl das oft notwendig ist (Fehler Hohlkehle, Fehlstellen allgemein, zu dünne Beschichtung, fehlendes Gewebe etc.)
    Gutachter messen normalerweise zunächst Luftfeuchte, Temperatur und Bauteilfeuchte und deren Verteilung (auch ein abendfüllendes Thema). Ggf. auch Einsatz von Datenloggern (über längere Zeit Verlauf von Temperatur und Feuchte auzeichnen).
    Dazu gibt es noch Firmen, die verschiedene Leckortungssysteme anbieten.
    Kann also langwierig werden.
    (So, und jetzt mache ich Feierabend)
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  3. Korrektur

    Sie haben Recht, in den Bauplänen stehen Mauerdicken von 30 cm für die Außenwand und 36,5 cm für die Trennwand zum Nachbarn.
    Ansonsten wäre es wahrscheinlich doch zu klapprig, bei dem, was drüber steht. Der Generalunternehmer scheut sich natürlich, außen auf zu machen. Der Feuchteprofi war jetzt da, schlägt vor, erstmal die potentiellen Wände eine Woche mit Heizern auszutrocknen und anschließend die Zunahme der Feuchte an der Wand und am Boden zu messen. Daraus würde er versuchen, die Eindringstelle zu ermitteln.
    Ein Bekannter sagte mir, dass das Trocknen der Wände mit Methoden wie Infrarot die Bitumenbeschichtung kaputt machen kann. Ist das was dran?
    Viele Grüße,
    David Göbel
  4. Bodengutachten? Drainage?

    Gibt's denn ein Bodengutachten und Foto's aus der Bauzeit des Kellers?
    Wieso WU-Bodenplatte und Dickbeschichtung an den Wänden?
    Wirklich WU-Bodenplatte oder nur WU-Beton?
    Statik? Verlegepläne für den Baustahl?
    Richtige Verlegehöhe der Drainage, Kontrollschächte, gelbes Drainagerohr?
    Leitungen innen (Wasser, Heizung, Abwasser) dicht?
    Feuchte Stellen auf dem Boden ... aber die Decke ist trocken (wegen Tropfstellen Kondensat)?
  5. Die Formulierung aus der Baubeschreibung war: Die Gründung ...

    Die Formulierung aus der Baubeschreibung war:
    Die Gründung erfolgt als Flächengründung mit einer Stahlbeton-Sohlenplatte aus wasserundurchlässigem Beton gemäß der statischen Berechnung. Die Mindestqualität des Beton ist ein B25. und
    Die Wasserdichtigkeit wird durch eine Bitumendickbeschichtung der Kelleraußenwände gewährleistet.
    Eine Drainage wurde nicht ausgeführt, angeblich weil der Generalunternehmer im Ort keine Drainagen legen und an die Vorflut anschließen durfte. Aber ich habe während der Bauausführung gefragt. Angeblich ist bei uns gut versickernder Boden. Merke ich an den Tagelang stehenden Pfützen ;-)
    Im Keller ist alles dicht, Leitungen tropfen nicht und die Decke ist auch trocken. Wir lassen seit Wochen einen Kondensattrockner laufen und die Feuchte ist mittlerweile Mittel bis niedrig. Nur als das Wasser vom Regen durchkam, war die Raumfeuchte hoch.
    Welche Bilder sind gewünscht? (Bodenplatte, Mauer, Bitumen ...)
    Viele Grüße,
    David
  6. Soviel Bilder als möglich ...

    bitte über einen Link online stellen, so haben alle was davon.
    An der falschen Stelle gespart (Bodengutachten), Drainagewasser in Schacht und hochpumpen wäre die Lösung gewesen.
  7. Nachtigall ...

    Dickbeschichtung ist bei dem vorliegenden Fall des aufstauenden Sickerwassers unter den folgenden Voraussetzungen zulässig:
    1. Mindestschichtdicke 4 mm, protokolliert
    2. Gewebe-Einlage
    3. Kein drückendes Wasser
    Das wird man allerdings aus Bildern nicht beurteilen können. Da hilft dann wohl doch nur zumindest teilweises Aufgraben. Da die Flecke auf dem Boden auftauchen, liegt die Vermutung (!) nahe, dass die Hohlkehle mangelhaft ausgebildet wurde. Wenn auch nur eine Stelle undicht ist, heißt es, diese erst mal zu finden.
    Da wo das Wasser reinkommt, muss nicht die Schadenstelle sein. Die vorgeschlagene Methode ist also sehr ungenau.
    Nun wird versickerungsfähiger Boden behauptet. Nach der Abnahme muss der Käufer/Bauherr das Gegenteil beweisen, so weit ich weiß (juristischer Laie!). Schön wäre ein vorhandenes Bodengutachten wenigstens aus der unmittelbaren Nähe.
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  8. Bodengutachten

    Es soll ein Bodengutachten gegeben haben, habe ich aber nie bekommen. Mein Vater hat ein Labor an der Hand, ich werde ihm mal eine Erdprobe mitgeben.
    Gott sei Dank ist die Abnahme noch nicht erfolgt und die Beweislast ist andersrum.
    Bitte kommen vermutlich erst morgen.
    Vielen Dank
    David
  9. Bodengutachten und Vorgehen, Drainage

    Hallo,
    ich habe jetzt die Ergebnisse der Bodenanalyse bei uns am Haus.
    Kornanteil
    > 16 mm 2 %
    > 2 mm 5,09 %
    Sandanteil
    0,063-2 mm 72,82 %
    Feinstoffanteil
    <0,063 mm 22,86 %
    Erde wurde oberflächlich genommen, das ist natürlich klar. Die Werte sollten auch nur als Indiz und nicht als Beweis gelten. Versickerungsfähig ist der Boden nicht wirklich, oder?
    Darauf hatten wir ein Gespräch und der Kellerfachmann sagte, wir machen es außen auf. Endlich!
    Mein Gutachter besteht auch auf eine Drainage drumruf, um den Lastfall weg zu nehmen. Davon profitiert dann auch die Nachbarseite, auf der ein Haus steht. Der Nachbar hat nämlich keinen Keller.
    Der Bauunternehmer sagt, die Drainage dürfe er in NRW/Dortmund nicht so ausführen. Ist das richtig? Drainage ums Haus ist wirklich unzulässig?
    Danke und Gruß,
    David
  10. Eine Dränanlage dürfen Sie sicherlich bauen

    aber wenn nicht klar ist, wohin mit dem Wasser aus der Vorflut  -  ja was dann.
    Ich denke Ihr SV sollte sich dessen aber in klaren sein.
    Ortssatzung einsehen und nachfragen ob und wenn wie das Dränwasser abzuleiten ist
  11. Dortmund

    Da ist es tatsächlich nicht zulässig. Manche gehen den Ausweg, in einen Sickerschacht zu entwässern. In Datteln, ein paar Meter weiter, ist es übrigens erlaubt. Es gibt auch in Dortmund Baugebiete mit Ausnahmeregelungen. Aber bitte die Nachteile einer Drainanlage nicht unterschätzen (Verstopfungsgefahr, regelmäßiges Spülen, Überlaufgefahr, Rückstau etc.).
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  12. Risiko

    Hallo,
    aber kann das Risiko einer Drainanlage größer sein, als die von im Keller eindringendem Wasser?
    Wer kennt übrigens Methoden, um Wasser unterhalb der Trennlagen-Estrich-Folie herauszubekommen?
    Gruß,
    David
  13. Trocknungsmethoden

    Entweder Munters oder MBS-Service. Do-it-yourself geht da nicht.
    Wieso eigentlich nicht gleich richtig abdichten statt Drainanlage? Freigelegt wird doch ohnehin.
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  14. Abdichten

    Es wird noch mal ordentlich abgedichtet. Die Priorität ist nämlich eher so: Aufmachen zum Abdichten und wo man dabei ist, ist geplant, eine Drainage zu legen.
    David
  15. Hallo David, warum hörst Du nicht auf R. K.?

    Foto von Edmund Bromm

    Er hat Dir doch nur gute Ratschläge gegeben.
    Jetzt sollte doch noch geklärt werden ob die Drainanlage gebracht wird.
    Wie R.K. richtig geschrieben hat kann dies auch zur Bewässerung um das Haus beitragen.
    Vorsicht, entweder ist eine Abdichtung dicht oder nicht. Wenn dies dicht ist dann braucht es auch keine Drainanlage.
  16. Weil der Fragesteller sich was

    in den Kopf gesetzt hat.
    Ob es Sinn macht oder nicht  -  Spiel hierbei nun keine Rolle mehr.
    Drainageanlagen sind konsequent zu planen.
    Selbiges gilt für Abdichtungen.
    Hierzu ist idR. der Maurer von nebenan nicht in der Lage. Er ist gewöhnt diese Sache vielleicht zu erstellen (meist leider dann doch wieder falsch)  -  mehr denn aber doch nicht.
  17. Interessant

    ... dass jemand eher weiß, was ich denke, als ich. Ich habe den Hinweis bezüglich Bewässerung nicht bewusst überlesen. Allerdings lässt unser Grundstück einen solchen Umbau ohne größere Mehrkosten nicht zu. Es geht hier ja um eine Sanierung noch in der Abnahmephase und diese Kosten muss mein Bauträger tragen. Ich kann ihm nicht bestimmen, wie er den Schaden beseitigen muss und genauso wenig kann ich ihn zu unbezahlter Zusatzleistung heranziehen.
    Für einen Tank versenken ist wirklich kein Platz bei uns.
    Gruß,
    David
  18. Warnlampe

    Die geht bei mir an bei dem letzten Beitrag. Ich übertreibe mal bewusst: Der Bauträger pfuscht irgendwas hin, nur damit er die Abnahme bekommt. Danach sind Sie beweispflichtig.
    Übertreibung Ende
    Da sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse jemanden dazu holen, der die Abdichtung kontrolliert. Inwiefern wer was zu bezahlen hat, ist eine juristische Frage. Selbst wenn es 500 € kostet, ist es das allemal Wert. Denn wehe, es ist nach der Abnahme undicht. Dann können Sie eine 0 an die 500 malen und haben immer noch kein Recht bekommen (höchstens ein Urteil).
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  19. Guter Hinweis

    danke für den Hinweis, gut zu sehen, dass wir doch manches richtig überlegt haben. Es ist zwingend vereinbart worden, dass das Werk von meinem Gutachter "nun ja" begutachtet wird, bevor die Baugrube verschüttet wird.
    Da ja auch ein Schaden der Bodenplatte möglich, wenn auch unwahrscheinlicher ist, planen wir sowieso irgendwie das Geld zu bunkern. Sollte der Schaden innerhalb von 5 Jahren nicht wieder eintreten, wird das Geld bezahlt. Notaranderkonto ist eine Möglichkeit.
    David
  20. Wenn Sie das Gewerk abgenommen haben

    haben Sie keine Recht Geld einzubehalten, es sein denn dieses ist im Vertrag anders geregelt. IdR hat dann der AN das Recht ein Bürgschaft einzureichen und dieses Geld dann einzufordern. Die Höhen der Bürgschaften ist idR. aber deutlich niederiger als die Kosten einer Beseitigung von Abdichtungsmängel.
    Da Sie aber ein SV haben, sollter dieser in der Lage sein, etwaige Mängel festzustellen. Ist eigentlich auch keine große Herausforderung.
    Sollte ich zu harsch gewesen sein, so bitte ich um Entschuldigung. Ich habe nur neben den Zeilen gelesen, dass eine gewisse Beratungsresistenz zu erwarten ist. Wenn nicht  -  dann umso besser.
  21. Kein Problem

    wenn der Ton sich verändert, habe ich gelernt, schnell zu sagen, wenn es einem nicht passt. Aber Entschuldigung angenommen.
    Ich gehe auch davon aus, dass mein SV den Mangel oder dann hoffentlich nicht mehr Mangel erkennt.
    Der Hinweis bezüglich Abnahme und Zahlung ist in Ordnung. Allerdings ist ja die Restfrage, ob das Wasser nicht doch durch die Bodenplatte kommt, was ich nicht hoffen will. Wenn wir die Außenabdichtung jetzt abnehmen und es stellt sich danach heraus, dass es doch die Bodenplatte war, muss ich dann beweisen, dass der Fehler vorher da war (Umkehrung Beweislast mit Abnahme).
    Gruß,
    David
  22. Während der Gewährleistung

    aber nach der Abnahme, müssen Sie Nachweisen dass es ein Mangel IST  -  nicht das er vorher da war.
    Im Gegenteil, wenn Sie wissentlich einen Mangel abnehmen ..., mehr darf ich nicht, ist eine Rechtsfrage.
  23. Mehrere Mängel

    Hallo,
    jetzt habe ich den ersten Part durch. Das Haus wurde aufgemacht, geprüft und nachgearbeitet. Dabei wurden folgende Sachen gefunden:
    • 2 mm Dickbeschichtung statt Herstellerminimum 4 mm
    • keine Grundierung, sondern Dickbeschichtung direkt auf die Wand
    • keine Hohlkehle aus Zement, sondern nur mit Dickbeschichtung ausgeführt
    • Seiten der Kellerdecke wurden nicht mit abgedichtet

    Von daher mein Rat, an jeden Bauherren, der dies liest: Was versteckt wird, vorher immer kontrollieren. Und auch deutsche Bauunternehmer sind kein Garant für Qualität, wenn diese ausländische Firmen unterverpflichten.
    Jetzt kommt noch die Diskussion, wie wir das Wasser unterm Kellerestrich heraus bekommen. Vor allem durch die Folie hindurch.
    Gruß,
    David

  24. Jetzt kommt es durch die Decke

    Nachdem außen abgedichtet wurde, scheint der Boden bislang  -  trotz einiger heftiger Regengüsse  -  oberflächig trocken zu bleiben. Allerdings steht drunter noch einiges an Feuchte, was unter der Folie nicht diffundieren kann.
    Allerdings tropfte nach einen heftigen Regenguss Wasser durch die Kellerdecke runter. In unsere Stahlbeton-Hohldecken dringt von außen irgendwo Wasser ein, welches durch kleine Bohrlöcher wieder heraustropft. Der aktuelle Verdacht ist eine fehlende Fugenisolierung bei der Außenabdichtung. Oder gibt es andere mögliche Ursachen.
    Viele Grüße,
    David Göbel

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