Falsches Bodengutachten
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Falsches Bodengutachten

Hallo zusammen!
Letztes Jahr habe ich mit der Planung des Hauses (Vollkeller) und der Suche nach einem geeigneten Grundstück begonnen. Land: Niedersachsen.
Die Baufirma bestand auf ein Bodengutachten.
Dieses wurde erstellt. Ergebnis: soweit OK, es muss nur gegen drückendes Wasser geschützt werden (Drainage, Schaumplatten, Dickbeschichtung usw.). Daraufhin habe ich dann das Grundstück gekauft. Grundwasser wurde auf 14 Meter taxiert.
Heute war Baubeginn. Nach 1,5 Meter lief gleich reichlich Wasser in die Grube.
Jetzt sieht es danach aus, das ich eine Wanne brauche. Ferner wurde die Bodenklasse falsch ermittelt, statt 1-4 sind es 5 und schlechter.
Frage: Ist der Bodengutachter / das Bauunternehmen für diesen Schaden haftbar zu machen? Es war offensichtlich ein nicht korrektes Gutachten. Denn A) hätte ich das Grundstück überhaupt nicht gekauft und B) entstehen mir jetzt erheblich Mehrkosten.
Danke für Tipps, Kurt Welk
  • Name:
  • Kurt Welk
  1. Falsche Angaben

    Ohne das Gutachten zu kennen, gibt es Widersprüche in Ihrer Darstellung. Sie schreiben, " es soll nur gegegen drückendes Wasser geschützt werden".
    So ganz unerheblich ist das nicht. Gleichzeitig soll der Grundwasserspiegel 14 m unter irgendeiner Höhe liegen. Welche Höhe ist dort angegeben und im Bezug darauf, wo liegt Ihre Gründungsebene?
    Was sagt Ihnen der Begriff drückendes Wasser?
    Offensichtlich hat Ihre Baufirma doch ganz verantwortungsvoll gehandelt, indem sie, vermutlich in Kenntnis der Lage auf dem Gutachten bestand. Und jetzt wollen Sie gegen diese vorgehen?
    Wie lautete der beauftragte Umfang des Bodengutachtens?
  2. Wer war Auftraggeber ...

    Werter Fragesteller
    dieses Gutachtens? Sie oder der BU?
    Wenn Sie, warum wollen Sie dem Bauunternehmer an den Karren fahren?
  3. Wenn Sie

    jemanden haftbar machen wollen werden Sie genauestens darlegen müssen: was beauftragt war, was geleistet wurde, was nicht geleistet wurde, warum nicht nachgebessert wurde und worin der Schaden besteht.
    Drückendes Wasser ist genau das was Sie vorgefunden haben: Wasser, welches in die Baugrube läuft und sich dort sammelt, wenn keine Drainage es abführt.
    Wenn die Kritik bei der Bodenklassen"Fehleinschätzung" genauso stichhaltig ist, würde ich die Sache nicht weiterverfolgen.
  4. wo ist das Problem?

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    das Grundwasser kann durchaus in 14 m Tiefe sein. Trotzdem können Sie Schichtenwasser vorfinden, wie es bei Ihnen offenbar im Gutachten ausgesagt ist.
    "soweit OK, es muss nur gegen drückendes Wasser geschützt werden (Drainage, Schaumplatten, Dickbeschichtung usw.). "
    Es kann natürlich auch aufstauendes Sickerwasser sein.
    In beiden Fällen kann man mit Dränung von Teil 6 auf Teil 4 kommen.
    Ob und wie die Bodenklasse falsch bezeichnet ist, kann ich von hier nicht erkennen.
    Grüße
    Stefan Ibold
  5. Bitte entschuldigt das ich bisher nicht geantwortet habe, ...

    Bitte entschuldigt das ich bisher nicht geantwortet habe, ich musste mich erst registriren, und es gibt auch neue Erkenntnisse.
    Schuld ist wohl nicht der Bodengutachter  -  dieser war an der Baustelle und hat klar nachgewisen, das sein Gutachten richtig ist. Schuld ist offensichtlich die Baufirma, die das Bodengutachten wohl nicht gelesen hat  -  oder ein güstigeres Angebot ohne den Wasserschutz abgeben wollte und jetzt die Mehrkosten von mir bezahlt sehen möchte.
    Hier mal ein genauerer Abriss der Sache:
    Letztes Jahr (2004) habe ich mich dazu entschieden zu bauen.
    Als Bauträger habe ich die Firma XXX ausgewählt.
    Es sollte ein Einfamilienhaus mit Vollkeller gebaut werden.
    Als Baugrundstück konnte ich von meiner Nachbarin ein 1.500 m² großes Grundstück erwerben.
    Die Firma XXX bestand vorab jedoch auf ein Bodengutachten, welches ich bei der von XXX-Bau empfohlenen Ingenieursfirma Dr. XXX, erstellen lies. Die Kosten wurden mir bei Vertragsabschluss von der Firma XXX Bau erstattet.
    Das Bodengutachten wurde anschließend sofort der Firma XXX Bau übermittelt. Ich erhielt das OK und erwarb daraufhin am 23.11.2004 das Grundstück.
    Als Schutz gegen Erdfeuchte war bis November 2004 in allen Angeboten nur eine elastische Dickbeschichtung der Kelleraußenwände vorgesehen.
    Herr YYY Architekt und Bekannter von mir  -  tat mir den Gefallen dann einmal über das Angebot drüberzuschauen und empfahl mir, diese elastische Dickbeschichtung aus dem Angebot herauszunehmen und die Abdichtung selber vornehmen / beauftragen zu lassen.
    Die elastische Dickbeschichtung der Kelleraußenwände wurde dann gegen einen Preisnachlass von € 1.900,-- aus dem Vertrag herausgenommen und als Eigenleistung geführt. Der Vertrag wurde am 02.12.2004 unterzeichnet. Ich habe bereits eine Abschlagsrechnung von € 10.000 am 21.12.2004 erhalten, die ich auch gezahlt habe.
    Am 01.02.2005 fand ein Kick-Off Treffen bei XXX Bau statt, bei welchem auch mein Bekannter  -  Architekt zugegen war. Auf seine Anregung hin sollte XXX Bau ein Angebot zu einer WU-Beton-Bodenplatte machen, da ihm das ganze nicht geheuer erschien.
    Dieses Angebot kam erst auf mehrmalige Nachfrage hin am 14.04.2005 (also ein paar Tage vor Baubeginn). Da der Preis von € 3.500,00 recht hoch erschien, wollte ich hierzu eine Aufschlüsselung. Diese liegt jedoch bis heute nicht vor und wurde daher auch nicht beauftragt.
    Als Baubeginn war zunächst Anfang März avisiert worden. Leider verzögerte sich der Baubeginn aber bis zum 26.04.2005.
    Kaum hatte der Bagger die ersten 1 bis 1,50 Meter ausgehoben, lief die Grube sofort mit reichlich Wasser voll. Dies konnte sich der Bauleiter von XXX-Bau, "überhaupt nicht erklären".
    Es wurde ein Baustopp verhängt, und der Bodengutachter Herr Dr. XXX einbestellt. Dieser kam am 27.04.05 zur Baustelle und erklärte, das genau dies  -  das Schichtwasser  -  in seinem Bodengutachten stände. Man müsse laut seinem Gutachten rundherum eine Ringdrainage legen, oder  -  besser  -  eine Wanne nutzen. Eine WU-Bodenplatte und noch vieles mehr (ich kenne die Fachbegriffe leider alle nicht) sind notwendig, um gegen dieses drückende Wasser zu schützen.
    Mein allgemeiner Eindruck: Weder der Bauleiter, noch der Statiker der Firma XXX-Bau, habend das Bodengutachten gelesen.
    Am 22.04.2005 rief mich dann Herr XXX (Geschäftsführer) an und teilte mir mit, dass man nun wohl nur mit Wanne oder ohne Keller bauen könnte.
    Ich sehe nur folgende Möglichkeiten:
    1. Das Haus wird mit "Wanne" gebaut  -  wer trägt hierfür die Mehrkosten?
    2. Das Haus wird ohne Keller gebaut, und dafür größer gemacht (es waren ca. 100 m² Keller eingeplant)  -  wer trägt hierfür die Mehrkosten?
    3. Ich kündige den Vertrag und verkaufe das Grundstück wieder  -  kann XXX-Bau dann von mir Schadenersatz Verlagen, oder kann ich von XXX-Bau Schadenersatz (z.B. Verauslagte Gelder für Bauantrag, Verkaufsverlust beim Grundstück) verlangen?
    In wie weit ist es schädlich, das ich bei Vertragsabschluss die elastische Dickbeschichtung als Eigenleistung herausgenommen habe? Ist dadurch die gesamte Sicherung gegen Wasser mein Problem?
    Danke für eure Hilfe!
  6. Moin.

    auf die Gefahr hin, mich hier als Laiin zwischen alle Stühle zu setzen, will ich doch mal was anmerken: ich finde, man kann als Bauherr/-Frau nicht alle Entscheidungen und Risiken auf andere abwälzen, indem man (so klingt es zumindest) Bodengutachten nicht liest bzw. sich von einem Fachmann erklären lässt, Entscheidungen somit über dritte (hier Bauträger) macht, und hinterher (auch wenn man vorher schon Hinweise hatte?), wenn sich zeigt, dass es Probleme gibt, die Kosten auf andere abwälzen. Gut, Sie haben ein feuchtigkeitsmäßig teures Grundstück erworben  -  aber Sie haben sich ja auch nicht im Vorfeld selbst erkundigt (ich kenne das so, dass die Bauherren die Bodenuntersuchung bezahlen) und danach entschieden. Jetzt brauchen Sie eine aufwendigere Bauweise, aber die hat ja einen realen Gegenwert, und den erhalten Sie in Form von dichtem Keller oder mehr m², also müssen Sie das auch bezahlen  -  wie gesagt, finde ich, als weder Juristin noch FachFrau. Aber mich nerven sowohl die Abzockerei, die an manchen bauleuten versucht wird, als auch die "Mein-Name-ist-Bauherr-Hase"- Mentalität, mit der kostensparend durchs Bauen geschlittert wird und im Zweifelsfall immer alle anderen Murks gemacht haben.M.E. nach kommt daher viel von dem gegenseitigen Misstrauen, das Bauen verkompliziert und verteuert.
    Falls ich die Sachlage komplett mißverstehe, sorry,
    und Grüße von Indira Simon
  7. Sicherlich nicht!

    Das sehe ich etwas anders.
    Ich habe mich damals für Schlüsselfertiges Bauen entschieden, gerade WEIL ich keine Ahnung und auch keine Zeit habe. Schön das Sie (wohl vom Fach) die Ahnung haben, ich habe sie nicht.
    Als Bauherr muss ich mich ja auch nicht in die Elektrik, die Statik, die Dachkonstruktion usw. einarbeiteren. Die Statik lässt man sich ja auch nicht erklären, denn genau dafür bezahle ich die Baufirma. Wenn Sie ihr Auto in die Wrrkstatt bringen, dann vertrauen Sie doch auch der Arbeit des Meisters und lassen sich nicht erst das ganze Auto erklären oder wie man die Zündung einstellen muss.
    Das Bodengutachten auszuwerten ist die Aufgabe des Statikers, resp. des Bauleiters. Das hat mit Kostenabwälzung oder Abzocke doch nichts zu tun.
    Realer Gegenwert? Ich hätte das Grundstück niemals gekauft, wenn mir dies vorab gesagt worden wäre  -  aber mir wurde signalisiert, das alles in bester Ordnung ist. Ich habe also nur reale Mehrkosten.
  8. dann lesen Sie mal

    die Werkstatt-Test in der Auto, Motor & sport ... unterhaltsame aber auch furchterregende Serie immer so im Sommer, jedes Jahr wieder. Machen andere auch mit gleichen erschreckenden Ergebnissen. Und lassen Sie sich gesagt sein: Auf dem Bau arbeiten nicht gänzlich andere Handwerker (von der Einstellung) und machen nicht gänzlich andere Chefs die Vorgaben machen als im KFZ Gewerbe ... Wenn sie schon mit einem Auto-Vergleich kommen, dann muss solch eine Antwort auch erlaubt sein ;-)
    das Dumme ist: Hinterher ist man oft klüger, dummerweise baut man meist nur einmal ... mit dem Autokauf sieht es da zum Glück anders aus ...
  9. Nein. So einfach ist es nicht.

    Schlüsselfertig, gut und schön. Aber Sie haben nicht ein Haus mit Grundstück gekauft, sondern ließen auf Ihrem Grund bauen. Auch wenn Sie da Abhängigkeiten sehen, Sie haben Verantwortung für Ihren Grund und Boden.
    Sie bekommen ja vielleicht Recht, aber bestreiten Sie bitte nicht Ihre Verantwortung. (Das haben Sie m.E. in Ihrem letzten Beitrag getan.)
  10. Verständnisproblem

    Die Bodenklasse ist klar, das war wohl ein Fehler. Welche Mehrkosten sind denn dadurch entstanden?
    Aber die Abdichtung haben Sie doch selbst herausgenommen? Wo sind da Mehrkosten? Hat Ihr Freund und Architekt da falsch beraten oder kannte er das Bodengutachten nicht?
    Der Unterschied zwischen Abdichtung gegen nichtstauendes Sickerwasser (früher: Erdfeuchte) und aufstauendem Sickerwasser (früher: Schichtenwasser) ist doch nur ein Millimeter mehr Trockenschichtdicke und ein Gewebe.
    Aber genau das ist doch Ihre Eigenleistung. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch. Die 1900 € kommentiere ich mal nicht, dafür kann man es nicht selbst machen.
    Und wer kommt dann auf die Idee einer (wasserdichten) Wanne? Dann brauchen Sie theoretisch gar keine Abdichtung mehr. Und wozu überhaupt, wenn kein Grundwasser anliegt?
    Bei Ihnen läuft offensichtlich schon Beginn einiges schief. Mit Architekten zu bauen, kann ich Ihnen ja nicht raten, denn den haben Sie ja schon. Spätestens jetzt sollten Sie sich unabhängigen Rat von Fachleuten einkaufen.
    • Name:
    • Reg2003-R.K.
  11. Schlüsselfertiges Bauen

    ist offensichtlich nichts für Laien. Daher haben wir (0 Ahnung von diesem Fach) uns auch dafür entschieden, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, sowohl beim Erwerb des Grundstückes (hinsichtlich seiner Bebaubarkeit usw.) als auch beim Planen und tatsächlichen Bau. Wenn Sie also selbst ein Bodengutachten beauftragen und Fachleute um Rat fragen (und dann auch selbst bezahlen), dann sollten Sie die auch ggfs. haftbar machen können. Aber ein Bauunternehmer hat doch eigene Interessen, und selbst wenn ihm die Ihren wichtig sind, dann liegen ihm seine doch noch näher (was ja wohl auch OK ist). Also von dem dann die Wahrung Ihrer Interessen zu erwarten, ist unrealistisch.
    Und das meine ich: man kann nicht die Verantwortung auf seine Vertragspartner abschieben, wenn man selbst Kosten und Mühen tunlichst gescheut hat.
    Abzocken bezog ich nicht auf Sie, sondern auf die Konstellation AN/AG, wo auf der einen Seite anscheinend öfter versucht wird, Geldschneiderei oder Bequemlichkeit zum Maßstab zu machen, und auf der anderen Seite das Laientum als eine Art Medusenhaupt verwendet wird, mit dem man jeglichen Aufruf zur Eigeninitiative abwenden kann (Iich? ich bin doch Laie ...)
    Nix für ungut, aber wenn man wirklich ohne Scherereien bauen will und selbst keine Ahnung/Zeit usw. hat, dann hilft bestimmt der Gang zum guten Architekten. Dann kümmert sich nämlich der um Ihre Interessen (erhält dafür aber auch sein Honorar).
    I. Simon
  12. "Ich erhielt das OK und erwarb daraufhin am 23.11.2004 das Grundstück. "

    Wie haben Sie das OK erhalten?
  13. bezog sich auf #1,

    mein Beitrag. Habe da während des Schreibens den Anschluss verpasst.
    I. Simon
  14. was wollen sie?

    Mal eine ganz andere Frage. Da ist jett schon ein Loch auf Ihrem Grundstück. Nun denken sie ans Zuschütten, verkaufen, oder Haus ganz anders Bauen ... Da frage ich mich: Ist es nicht das Traumgrundstück? Ist das geplante Haus nicht so gut, dass sie jetzt Probleme hätten, es umzuplanen, gar einen Konzeptwechsel (kein Keller) mit rein zu bringen? Habe irgendwie den Eindruck, sie haben Grundriss und Grundstück auch so ausgesucht wie sie bauen wollten: Schnell, schnell, ich habe keineZeit mich zu kümmern ...
    Ist Ihnen nicht daran gelegen, die auftretenden Probleme zu beseitigen, Plnungsfehler zu korrigieren. Hier gehören ALLE an einen Tisch mit konstruktiven Vorschlägen und auch offenen Worten (wer was verbockt hat usw). Sie haben zum Preis x einen Keller vom Typ y beauftragt. Nun stellt sich raus: es muss wohl a zum Preis b sein. Fragt sich, wie sich b-x nun aufteilt. Da würde ich mich versuchen mit dem Generalunternehmer auf eine Aufteilung zu einigen, da auch er (so klingt es für mich) eine Fehlberatung gemacht hat. Ihr Architekt-Freud kann ja überwachen, ob der Generalunternehmer b vernünftig und fair berechnet. Wie groß ist b-x denn überhaupt?
  15. So sieht es jetzt Rechtlich aus

    Hallo zusammen,
    danke für alle eure Antworten. Da diese fast alle sich auf den "moralischen" Aspekt bezogen, hier jetzt das Ergebnis eines Anwalts (seit 20 Jahren nur Baurecht) und eines Sachverständigen.
    Die Schuld ist  -  trotz dem das ich die Außenkellerwanddichtung selber machen wollte  -  bei der Baufirma zu suchen.
    Deren Statiker und deren Architekt wären verpflichtet gewesen, die Ergebnisse des Bodengutachtens in die Planung und Angebotsabgabe mit einfließen zu lassen. So hätte von Anfang an nach dem Bodengutachten mit eine Wanne gearbeitet werden müssen.
    Entweder wird diese Wanne also von der Baufirma übernommen, oder ich kann den Vertrag kündigen, da die Geschäftsgrundlage (Bau dieses Hauses zu diesem Preis nicht möglich) entfällt. Sollte ich das Grundstück mit Verlust verkaufen müssen, stehen mir Schadensersatz zu.
  16. Anwalt ungleich letztinstanzlicher Richter ...

    Herr Welk,
    ich will Ihnen Ihre Laune nicht verderben, aber das ist die Meinung Ihres Anwaltes. Recht haben und Recht bekommen ... Sie kennen den Spruch? Ein Kündigung Ihrerseits, ohne, dass sie die Kosten für die fehlerhafte Planung übernehmen müssen, sehe ich auch. Der Schadensersatz bei verlustigem Verkauf des Grundstücks ist m.E. eine andere Sache ... Wie wollen sie glaubhaft machen, dass sie das Grundstück NUR wegen DIESES Angebotes gekauft haben, wenn sie jetzt schon an Planungen ohne Keller denken? Dazu auch immer noch meine vorstehende Frage: Wollen Sie das Grundstück bewohnen, oder haben sie es sich eigentlich anders überlegt und versuchen jetzt nur irgendwie schadlos aus der Sache raus zu kommen?
  17. Wenn Herr Welk nicht beweisen kann,

    dass er den Grundstückskauf von den Anforderungen aus dem Bodengutachten abhängig machen wollte, dann reduziert sich sein Recht darauf, einen Groll zu hegen. :-)
    Laienmeinung, natürlich keine Rechtsberatung.
  18. Schuld Baufirma?

    Hallo Herr Welk,
    ich glaube, Sie nehmen nur das auf, was Sie hören wollen. Ihre beiden Experten haben sicherlich nicht von Schuld im Sinne der Kostenübernahme gesprochen. Der Sachverständige kann nur technisch beraten nicht rechtlich. Wenn er die Wannengründung in Kenntnis des Bodengutachters für erforderlich hält, so mag das richtig seien. Den Zeitpunkt, wann die Baufirma Ihnen dieses kostenmäßig hätte anbieten müssen, kann er logischerweise nicht beurteilen. Wenn Ihr Jurist das kann, ziehen vor Gericht und vereinbaren gleichzeitig mit ihm, das Sie nur im Erfolgsfalle zahlen, dann natürlich angemessen.
    Was werfen Sie der Baufirma eigentlich konkret vor, wenn ich das Ganze bisher richtig verstanden habe, hat diese Ihnen ursprünglich einen Preis für einen üblichen Keller genannt. Die Baufirma war es auch, die das Bodengutachten gefordert hat. Warum eigentlich? Doch sicher nicht um Ihnen zu schaden, oder? Sie haben einen Fachmann an Ihrer Seite, der das Bodengutachten sichlich auch lesen kann und Ihnen die daraus vermutlich resultierenden Konsequenzen (Mehrkosten für den Keller) auch verständlich erläutern kann. Zurück zur Baufirma, da Sie das Gutachten eingefordert hat, wird Sie es auch gelesen haben. Mehrkosten für eine WU-Betonsohle hat Sie Ihnen auch angeboten. Vielleicht hat die Baufirma ja auch gesagt, warten wir das Ergebnis vor Ort ab (Aushub der Baugrube) um Ihnen dann technisch und wirtschaftlich das Beste Angebot zu unterbreiten. Schließlich liefert ein Bodengutachten, bei üblichen Beauftragungsumfang, nur Anhaltswerte. Steht nicht unter jeder Statik und vermutlich auch in dem Bodengutachten folgender Satz: " Die Baugrundverhältnisse sind örtlich vor Baubeginn zu überprüfen! "
  19. Ich denke das ich der Ansicht von einem ...

    Ich denke das ich der Ansicht von einem Anwalt (der nur Baurecht macht seit 20 Jahren), einem Sachverständigen und zweier Architekten vertrauen kann.
    Der Beweis das ich das Grundstück nur wegen dem Angebot und dem Bodengutachten gekauft habe, geht aus dem zeitlichen Ablauf hervor  -  Bodengutachten 07-2004, Kaufvertrag Grundstück 11-2004, Kaufvertrag Haus 12-2004.
    Und nein, ich habe es mir NICHT anders überlegt und will jetzt nur den Kopf aus der Schlinge ziehen. Ich habe bis heute schon eine Menge Geld, Zeit und Herzblut investiert, und habe mich wirklich auf ein schönes Haus gefreut. besonders, weil es praktisch direkt nebean ist und unsere Kinder auch gerne hier bleiben wollen. Was glauben Sie was ich alles für Scherereien habe wenn jetzt nicht gebaut wird? Finanzierung steht, ich sitze auf einem Grundstück, Versorgung ist schon vertraglich unter Dach und Fach ... wie bekloppt muss ich sein um das aus Lust und Laune zu schmeißen?
    Aber ich lasse mich auch nicht über den Tisch ziehen. Das Gutachten lag (auf Anforderung der Baufirma!) vor, die Baufirma hat es sich offensichtlich nicht durchgelesen (oder ignoriert). Wohl mit dem Hintergedanken, erstmal ein günstiges Angebot abzugeben um den Auftrag zu erhalten, und dann alle Folgekosten auf mich abzwälzen.
  20. dann bauen Sie!

    Wenn Sie bauen wollen, dann bauen Sie Herr Welk. Bisher haben ihre Beiträge (zumindest bei mir) den Eindruck hinterlassen, sie denken ernsthaft an den Verkauf. Wenn dem nicht so ist: umso besser. Also drohen Sie der Baufirma eine Vertragssündigung an. Wie reagieren die dann? Was soll denn der Keller nach der neuen Planung mehr kosten? Ihr befreundeter Architekt kann da sicher sagen, ob der Preis fair ist. Ich wiederhole mich. Lesen sie mein Posting weiter oben nochmal. Aber bedenken sie: wenn sie DER Baufirma jetzt per Anwalt ein paar Tausender aus der Tasche leiern und mit denen bauen, dann sparen die das irgendwo wieder ein.
  21. Kein Betrug

    Also, über den Leisten werden sie bis dato nicht gezogen.
    Gehen wir mal davon aus, dass die Grundwasser/Schichtwasserbeschaffenheit vorher bekannt wäre, dann hätte man Ihnen einen geänderten Preis genannt, wo die notwendigen Maßnahmen kalkulatorisch enthalten gewesen wären.
    Das hätte zwar bei Ihnen eventuell zu einer anderen Kaufentscheidung geführt, aber sie hätten für mehr Geld auch mehr bekommen, nämlich eine funktionierende Abdichtung.
    Ich verstehe die Aufregung nicht ganz. Erstmal würde ich die Mehrkosten kalkulieren lassen, damit man weiß , worüber man spricht.
    Gruß Christian
  22. @Herr Welk

    • keine Rechtsberatung  -  aber

    im allg. gilt nun mal, dass das Baugrundrisko beim Eigentümer liegt.

    1) Was die Baufirma im Bodengutachten nicht erkennen kann, ist nicht kalkulierbar, das Rundum-sorglos-Paket insb. beim Grundbau gibt es nicht. Schichtenwasser ist durchaus auch mit einer Dickbeschichtung abdichtungstechnisch zu meistern  -  ob nun die bei Ihnen angefallene Menge an Schichtenwasser aus dem Gutachten herauslesbar war, kann man von hier aus nicht beurteilen ...

    2) Aus Ihren Schilderungen heraus hat sich meiner Meinung nach die Baufirma sachlich korrekt verhalten  -  sollte Sie Ihnen auf die Gutachteraussage "Schichtenwasser" hin einen teuren WU-Keller anbieten und sich damit aus dem Wettbewerb kegeln?

    3) Vertrauen können sie zumindest Ihren Architekten und Bekannten nicht, denn deren Job wäre es gewesen, sie im Vorfeld zu einem Baugrundgutachten zu drängen und sie nicht ins Messer laufen zu lassen. Gerade weil es Profis sind, hätte im Vorfeld die Aussage kommen müssen  -  Du ich kenne das allg. Baugebiet o.ä. plane mal besser eine WW ein. Und der Tipp, eine solch elemtare Geschichte wie die Dickbeschichtung aus dem Angebot herauszunehmen und als blutiger Laie selbst machen zu wollen ist kurz vor strafbar!
    Da fällt mir ein Sprichwort ein: Baue nie mit Freunden oder Verwandten ...
    Lange Rede kurzer Sinn:
    Investieren Sie Ihr gutes Geld besser in eine WW als es den Rechtsanwälten in den Rachen zu schmeißen. Ist eine solidere Grundlage ...
    Gruß


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