Darf der Nachbar eine Wasserleitung in eine Kommunwand einbauen?
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Darf der Nachbar eine Wasserleitung in eine Kommunwand einbauen?

Hallo zusammen!

Ich habe da ein Problem! das Nachbarhaus wurde verkauft und der neue Eigentümer lässt gerade ein neues Bad einbauen! Trotz unserer Hinweise auf die gemeinsame Giebelwand, (24er Ziegelwand) und das dort unser Schlafzimmer ist, hat er die Wasserrohre in die Wand gelegt! Bei uns ist jetzt jedes Wasserziehen (Dusche, WC und Waschbecken) sehr laut zu hören. Nachtruhe ADE! Darf er das überhaupt, oder kann ich einen Rückbau verlangen? Ach ja, er hat weder einen Schallschutz noch eine Entkopplung eingebaut!

Hilfe!

  • Name:
  • Claudia
  1. aufwendige Beweisführung

    Nach Baurecht und Brandschutz ist dem nicht beizukommen, sondern nur nach technischen Vorschriften. Ein Foto der Rohinstallation wäre hilfreich. So bleibt nur eine aufwendige Messung über Tage und ein Minutenprotokoll der Geräusche. Auch ihre Hinweise vorher sind am Teflon-Nachbarn abgeperlt. Mit diesem Nachbarn wird es nie etwas. Der wird wohl nicht alles wieder freilegen und einen ordentlichen Schallschutz einbauen oder gar Aufputz installieren. Bleibt nur, auf ihrer Seite eine Schallschutzwand einzubauen. Gutachter und Gerichte kosten Geld und Nerven und führt zum Krieg (mit dem Nachbarn).
  2. Diese Dreistigkeit müssen Sie nicht hinnehmen

    Eine Unterlassungsklage wäre das Richtige gewesen oder eine Einstweilige Verfügung  -  um die Sache schon während ihrer Durchführung zu verhindern.

    Da der Nachbar widerrechtlich in Gemeinschaftseigentum eingefgriffen hat, können Sie dagegen klagen und den kompletten Rockbau erzwingen  -  vorausgesetzt Sie können beweisen dass es vorher anders war.

    Jetzt wo der Vorzustand komplett beseitigt ist, können Sie nur über Zeugenbeweise belegen, dass vorher keine Querschnittsschwächungen der Kommunwand vorgelegen haben inkl. alter Rohrleitungen. Wenn Sie das glaubhaft beweisen können, dann können Sie natürlich einen Rechtsstreit führen, da der nachbarliche Eingriff zu einer nutzwertverschlechternden Zustandsstörung geführt hat und die bereits vorher unzureichende Schallschutzsituation durch den nachbarlichen Umbau massiv verschlechtert wurde.

    Ein solches Gerichtsverfahren können Sie mit einem selbständigen Beweisverfahren nach §§ 485 ZPO vorbereiten. Dabei ist es SEHR wichtig, welche Fragen dem Sachverständigen im Beweisbeschluss gestellt werden.

    1) Welcher Schallschutz war von der Kommunwand vor Durchführung der nachbarlichen Baumaßnahmen zu erwarten, wenn der Sachverständige davon ausgeht, dass die Wand aus 25 cm Vollziegelmauerwerk mit beidseitig Putz bestand und vormals keine Querschnittsschwächungen durch Installationen etc. vorgelegen haben?

    2) Welche Schallschutzwerte (Luftschall UND Installationsschall) werden aktuell erreicht? Stellen diese Werte im Vergleich zu 1) eine maßgebliche Verschlechterung des Urzustandes dar, welche sich im Schlafzimmer der Antragsteller in erheblichem Maße störend auswirkt?

    3) Welche Rückbau- und Umbaumaßnahmen sind auf der antragsgegnerischen Seite erforderlich, um zumindest den Urzustand wieder herzustellen?

    4) Welche schallschutztechnischen Maßnahmen sind badezimmerseitig (antragsgegnerseitig) mindestens auszuführen, um ein Badezimmer an die einschalige Kommunwand als Trennwand zu einem nachbarlichen Schlafzimmer einbauen zu können?

    Klar, der Rechtsstreit dauert 1-2 Jahre, aber am Ende wird der Nachbar sein Bad komplett wieder zurück bauen müssen, weil er die gemeinsame Kommunwand nicht hätte antasten dürfen.

    Klar sollte Ihnen sein, dass Sie dann ab sofort mit dem Nachbarn Krieg haben werden, aber wenn es so ein ignoranter "Mensch" ist, dann werden sie sowieso auch zukünftig keinen Frieden haben, wenn sie ihn nicht erziehen. Wer weiß was als nächstes kommt?

  3. wem gehört die Wand?

    Wenn 12 cm ihnen und 12 cm dem Nachbarn sind so hat er seinen Teil benutzt. Nachteilig für Sie sind also nur die schädlichen Einflüsse durch Körperschall und damit ein falsches Installationsverfahren welches sich erst nach Fertigstellung herausgestellt hat und vermutlich durch Eigenbau oder Schwarzarbeiter verursacht ist. Selbst eine Firma können sie nicht verklagen denn es besteht kein Vertragsverhältnis mit ihnen. Sie müssen den Beweis erbringen und zwar über den verursachten Schall. Das wird schwierig, langwierig und teuer. Und wenn ein Richter entscheidet, der Schall sei hinzunehmen bleibt alles. Zur Not verspricht der Nachbar, etwas gegen Blähungen zu nehmen damit er leiser furzt und sie müssen damit leben. Wenn der Nachbar ein Stinkstiefel ist und weiß dass sie sich ärgern, wir er nachts nicht nur pinkeln, sondern auch mehrmals an die Wand schlagen damit sie das auch merken.
  4. Hoffnung in Sicht!

    Hallo zusammen! Ich komme gerade vom Anwalt und habe mich beraten lassen!

    1. : der Nachbar darf die bestehende einschalige Kommunwand nicht verändern! Also, keine Wasser oder Abwasser oder sonst welche Rohre in die Wand einbauen (§ 922 Absatz 3 BGBAbk.)

    2. : Lt. Baugesetz darf er nicht einmal an dieser Stelle ein Bad einbauen! (Schallschutz) Sanitäreinrichtungen dürfen nicht neben schützenswerten Räume gebaut werden! Zu schützenswerten Räumen gehören Schlaf und Wohnzimmer!

    3. : Lt. Bauplänen und Baugenehmigungen, die mir vorliegen, war dort auch ein Schlafzimmer! Mit dem Einbau des Bades hat er die Bestimmung des Raumes geändert was ebenfalls nicht zulässig ist! (Klar, in seinem Eigentum kann er machen was er will, solange er damit niemanden stört! Wo kein Kläger kein Richter) 4 4: : Mit dieser Baumaßnahme führt er eine Wertminderung meines Eigentums durch (Geräuschbelästigung) welche ich nicht hinnehmen muss!

    5. : Eine Kommunwand ist auch eine Brandschutzwand! Fazit . : Er hat also so ziemlich gegen jede Verordnung verstoßen die es in Bau und Nachbarschaftsrecht gibt! Er müsste zurückbauen und sein Bad an einer anderen Stelle des Hauses bauen!

    Das heißt für uns, das wir eine gute Ausgangspostion haben um uns (hoffentlich) vernünftig zu einigen!

    Und noch meinen Dank an Uwe Tilgner der mir mit seiner Antwort den Mut gegeben hat zum Anwalt zu gehen und nicht einfach zu verzweifeln!

  5. Kommunwand

    in Doppelhäusern oder Reihenhäusern sind Gemeinschaftseigentum über ein einzelnes Bauteil. Reale Aufteilungen in 2x 12 cm gibt es nicht bei diesen einschlägigen Wänden.
  6. Das sollte natürlich

    "einschalige" Wände heißen

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