Abriss und Neubau einer Doppelhaushälfte
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Abriss und Neubau einer Doppelhaushälfte

Hallo :)

Ich habe hier eine Frage zum Haus meiner Eltern. Sie haben eine Doppelhaushälfte, Baujahr. ca. 1910, das mit dem Nachbarhaus eine gemeinsame Giebelwand hatte. Im November letzten Jahres haben die Nachbarn die Doppelhäushälfte abgerissen, danach stand die Baustelle etwa 7 Monate still. Inzwischen steht das neue Haus und zwar wurde dieses um 90 Grad gedreht, sodass nun die Giebelwand des neuen Hauses nach vorne zeigt und die ehemalige Innenwand vom Haus meiner Eltern nun eine Außenwand ist.

Das neu gebaute Haus steht etwa 15 cm vom Haus meiner Eltern entfernt, deren Wand nicht fachgerecht isoliert wurde. Auch die Kellerwand wurde nicht abgedichtet. Der Nachbar hat 4 cm dicke Isoliermatten außen sehr laienhaft auf der Wand aufgebracht und meine Eltern bekommen Null Info, wie die Wand nun abgedichtet werden soll. Da das neue Haus bereits steht, ist auch eine nachträgliche Isolierung nicht mehr möglich. Wir haben nun einen Gutachter angerufen, der kann aber erst Ende nächster Woche kommen. Die Nachbarn wollen nun in Eigenregie den Zwischenraum von vorne und hinten schließen.

Da wir von Bautechnik leider keine Ahnung haben wäre es toll, wenn mir hier jemand sagen könnte, ob da technisch überhaupt die Möglichkeit besteht, diesen Zwischenraum dicht zu bekommen und ob so etwas nicht eine Fachfirma machen muss.

Danke schon mal vorab :)

  • Name:
  • Sally
  1. Alle Bauarbeiten ohne Info und ohne Zustimmung der Nachbarn?

    Krass gelaufen ... Eigentlich hätte die gesamte Anschlussproblematik vorab bzw. unmittelbar nach Abriss geklärt werden müssen, bevor der neue Anbau steht. Schnell noch Fotos zur Beweissicherung machen bevor der Nachbar die Fugen zumacht. (Fotos in den Zwischenraum und Übersichtsbilder) Den Rest sollte dann wirklich ein Sachverständiger klären. Da ist einiges schief gelaufen.
  2. Sind die beiden Gebäude unterkellert?

    Bevor der Nachbar nach Abbruch seiner Doppelhaushälfte mit dem Neubau hätte beginnen dürfen, hätten Ihre Eltern die Chance bekommen müssen die frei liegende Giebelwand neu abzudichten, insbesondere wenn dort Kellerwände vorhanden sind (ansonsten zumindest den Sockel, für den Fall dass mal Oberflächenwasser zwischen die Häuser läuft). Die ehemals gemeinschaftliche Grenzwand hätte zumindest außen ordentlich hergerichtet werden müssen (Mauerwerksöffnungen ordentlich vermörteln, ggf. vorhandene Kamine ordentlich ... usw.)

    15 cm Fuge? Minimum sind 4-6 cm, die dann mit Mineralwolle (Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz) ausgefüllt werden. Wie soll das bei 15 cm Fuge gehen? Glaube ja wohl kaum, dass dort in der gesamten Anschlussfläche 15 cm Mineralwolle fugenlos eingebaut worden sind. Fragen Sie mal beim Bauamt nach, ob das alles so regelkonform ist (egal ob genehmigungsfrei oder nicht  -  die Nachbarn müssen sich mit Ihrem Neubau an die aktuell geltenden Regeln der Technik und die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen halten.)

    Frage: Haben Ihre Eltern dem nachbarlichen Neubau in dieser Art schriftlich zugestimmt? Wenn der Nachbar seine Hälfte abreißt und nicht wieder in gleicher Art anbaut, dann hätte man VORHER aushandeln können, dass er die Kosten für die Dämmung (WDVSAbk.) der freiliegenden Altbau-Giebelwand zu tragen hat. Wie wollen sie dort denn nun dämmen, wenn der Nachbar sein Dach fertig eingedeckt hat?!?! Das wird nun teuer (Spezialrüstung und Schutz des neuen Daches) und es wäre deutlich leichter gegangen, in der Zeit als der Nachbar noch kein Dach drauf hatte!

    Da haben Ihre Eltern offenbar monatelang gepennt. Vermutlich werden Sie nun um sachverständige und anwaltliche Unterstützung nicht drum rum kommen ...

  3. Heute kommt der Anwalt meiner Eltern

    Eine Kommunikation ist schon seit Monaten nur noch über den Anwalt möglich und trotzdem ist hier nichts passiert. Meine Eltern haben über den Anwalt die Wiederherstellung bzw. Herstellung der Giebelwand angemahnt, die nun als Außenwand dient. Die Bauherren haben das der Versicherung als Versicherungsschaden gemeldet und meine Eltern haben einen Kostenvoranschlag eingeholt. Meine Eltern sind davon ausgegangen, dass die Nachbarn die Wand vor dem Bau des Hauses wiederherstellen, die Baustelle lag ja auch lange genug still, sodass hierfür genügend Zeit gewesen wäre. Laut Anwalt haben meine Eltern darauf auch einen Anspruch.

    Auf der Giebelwand meiner Eltern wurden im unteren Bereich diese 4 cm Dämmmatten aufgebracht, zusätzlich sind noch etwa 8-10 cm Platz zwischen den Häusern.

    Auf dem Bauamt unserer Gemeinde haben meine Eltern schon um Hilfe angefragt, leider vergeblich. Da kam dann nur der Hinweis, sie sollen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Einen Gutachter konnte ich nun für nächste Woche Freitag beauftragen. Ich melde mich später nochmal, wenn der Anwalt da war.

    Anhang:

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    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  4. Baustopp

    Wenn der Nachbar nicht reagiert, sollten Sie einen Baustopp erwirken. Bei Neubau von Doppelhaushälften gibt es genaue Vorschriften für Abriss, Neubau und Gestaltung. Lassen Sie sich auch die Baugenehmigung zeigen. Doppelhaus bedeutet "Anbaupflicht" ohne einen Abstand. Auch hätten Sie viel früher eingreifen müssen, der Anstand des Nachbarn hätte ihre Beteiligung erfordert. Ihr Anwalt muss sich im Baurecht auskennen.
  5. parallel zum Baustopp

    sollte man evtl. über ein Beweissicherungsgutachten nach § 485 ZPO nachdenken, welches die Baufehler und deren Behebungsmöglichkeiten inkl. Kostenschätzung zum Inhalt haben sollte.

    Ab ins Bauamt und nachgeschaut, welche Bauunterlagen der Nachbar überhaupt eingereicht hat! Als Betroffene haben Sie bzw. Ihre Eltern ein Recht auf Akteneinsicht der nachbarlichen Bauakte.

    Hat der Nachbar einen bauleitenden Architekten? Dieser sollte ja dann im Bauantrag bzw. in der Bauanzeige vermerkt sein.

  6. Neue Infos / Gutachter war da!

    Sorry, hat leider etwas gedauert.

    Am Freitag war ein Gutachter da, den meine Eltern beauftragt haben.

    Es sieht so aus als wäre das neu gebaute Haus nicht als Doppelhaushälfte, sondern als freistehendes Haus konzipiert. Der Abstand zwischen den Häusern beträgt ca. 20 cm und es ist wohl ein Rätsel, wie dieser Zwischenraum abgedichtet werden soll. Der Anwalt will jetzt auf das schriftliche Gutachten warten und dann wird die Sache wohl vor Gericht landen.

    Ich bin ja echt mal gespannt, wie die Sache enden wird und werde hier auf jeden Fall weiter berichten.

  7. vor Gericht? Das dauert Jahre!

    Bis dahin ist das Haus fertig und Tatsachen geschaffen. Als Einzelhaus hat das Werk keine Genehmigung, also wie vorher ausgeführt sofort zum Bauamt. Das Amt hat die Pflicht, die öffentliche Sicherheit und Ordnung einzuhalten und in diesem Fall einen Schwarzbau zu stoppen.
  8. Foto von der Straßenseite

    Leider ist das Bauamt unserer Gemeinde nicht wirklich hilfsbereit und haben uns an das Baurechtsamt des LRA verwiesen.

    Ich habe jetzt mal ein Foto beigefügt, wie der Neubau von der Straßenseite aussieht und da sieht man auch ganz gut den Raum zwischen den Häusern. Das Gerüst, das angeblich auch dafür aufgestellt wurde, um das Haus meiner Eltern wieder instand zu setzen wurde heute wieder abgebaut. Am Haus meiner Eltern wurde natürlich nichts gemacht ;)

    Für das Grundstück besteht KEIN Bebauungsplan!

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Foto von der Straßenseite" auf die Frage "Abriss und Neubau einer Doppelhaushälfte" im BAU-Forum "Modernisierung / Sanierung / Bauschäden"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

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