Boden abgesackt  -  Risse im Mauerwerk  -  Versicherungsfall?
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Boden abgesackt  -  Risse im Mauerwerk  -  Versicherungsfall?

Hallo!
Ich habe eine Frage zu einem Bauschaden. Dieser begann im Jahr 2003. In diesem Jahr war es sehr sehr trocken. Im Jahr zuvor hatte wir sehr viel Regen wobei auch unser Keller ca. 15 cm unter Wasser stand. Langsam fiel immer mehr auf, dass der Boden im dem Hausbereich, der nicht unterkellert ist (Wohnzimmer, Esszimmer, Küche) begann stellenweise abzusacken. Da wir einen Holzdielenboden haben, kann das Ausmaß des Schadens schlecht beurteilt werden, da die Dielen nicht brechen wie Fließen, sondern sich nur durch biegen. Auch die Wände zeigen Risse. Die Außenmauer hat einen Riss zunächst waagrecht in Bodennähe entlang bis zu einem Fenster. Von dort geht es Senkrecht am Fensterrahmen entlang auf ca. 2,50 m Höhe bis zum Eck des Hauses. Der Riss ist auch innen zu sehen. Auch diverse Innenwände haben waagrechte Risse. Die Türen im Haus gehen teilweise von selbst zu (sind also schief). Eine Schiebetür ist deutlich sichtbar total schief. Die Tür in dem Raum, in dem sich die Außenmauer mit dem großen Riss befindet, war plötzlich so schief, dass sie nicht mehr geschlossen werden konnte, weil sie oben am Rahmen streifte. Von außen sieht es so aus, als ob das Haus auf einer Seite ca. 5 cm aus dem Boden heraus gekommen ist?!
Diese und noch einige mehr Dinge zeigen sich seit den Jahren 2003. Alles in Allem hat es den Anschein, als ob das gesamte Haus in Schieflage geraten wäre. Ich frage mich nun, ob der Schaden von einer Versicherung übernommen werden kann. Es müsste wahrscheinlich ein Gutachten des Schadens erstellt werden. Die Ursache ist vermutlich Wasser, das den nichtunterkellerten Teil des Hauses beeinträchtigt hat.
Wie soll ich in diesem Fall vorgehen? Wer ist dafür zuständig? Wo bekomme ich Hilfe? Das Haus steht in Bayern bei Passau.
Gruß Martin
  • Name:
  • Martin
  1. Ggf. sind dies Setzungsrisse

    aber, wie immer, kann dies nicht abschließend aus der Ferne beurteilt werden.
    Aber:
    > "Langsam fiel immer mehr auf, dass der Boden im dem Hausbereich, der nicht unterkellert ist (Wohnzimmer, Esszimmer, Küche) begann stellenweise abzusacken. "<
    ... dies zeigt schon die Richtung. Es dürften allem Anschein nach Fehler bei der Gründung gemacht worden sein. Aber (erneut), hierzu müssen zuerst die Planunterlagen und die Statik eingesehen werden und ein Besichtigungtermin erfolgen. Bedauerlicherweise haben aber zum einen einige Architekten, Ing. und Planer zu wenig Ahnung von der Gründung eines Gebäudes, Statiker sind oftmals schludrig, und zum anderen geht es den Bauunternehmen hinsichtlich der Gründung nicht viel anders und eine sachgerechte Gründung kostet eben auch etwas mehr als eben keine.
    > "Wie soll ich in diesem Fall vorgehen? Wer ist dafür zuständig? Wo bekomme ich Hilfe? Das Haus steht in Bayern bei Passau. "<
    ... zuerst m'ß ein Sachvesrtändiger für Schäden an Gebäuden die Schäden begutachten, ggf. mit Anwalt, da 2003 problematisch ist (Gewährleistungsfall wohl vorbei) und Verschulden nachgewiesen werden muss. Die Versicherung kommt eher zum Schluss.
    Ich bin so frei (auch wenn man niecht Eigenwerbung betreiben soll): Sie können sich gerne an mein Büro wenden. Wir sind u.a. bayernweit tätig. (
  2. Bauwerk heben

    Sehr geehrter Herr Martin,
    Häuser lassen sich durchaus heben.
    Bei dem Professorenhaus in Wiesbaden wurde der Boden punktuell gehoben, sodass sich auch die Risse im Dachgeschoss noch geschlossen haben.
    In Frankfurt wurden so das Haus auch angehoben. Hier war die Ursache eine Suffusion ausgelöst durch Abwasserkanalleckagen.
    Aufgrund des eindeutigen Nachweis mittels Gutachten hat hier die Versicherung bezahlt.
    Damit die Sanierung langfrist erfolgreich ist, muss grundsätzlich die Ursache erkannt sein und eine Lösung erfolgen.
    Da oft auch von vereidigten Sachverständigen die Risse falsch definiert werden und die Statik nicht richtig gemacht wird, machen wir grundsätzlich unser eigenes Gutachten. So wäre in Brandenburg z.B. das Haus angeblich außen zu heben gewesen, obwohl nur innen eine Sackung war. Die Sackung innen verursachte nicht Risse am Außenfundament, sondern nur Risse in der aufgegenden Außenmauer. Grund war die Verwölbung der Bodenplatte innen, die über die innerer Fundamentaußenkante die Außenmauer gehoben hat. etc. ...
    MfG Netrafting Beck GmbH

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