Fragen zu laufender Bad-Sanierung/Abdichtung
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Fragen zu laufender Bad-Sanierung/Abdichtung

Hallo,
ich frage mich, ob folgendes Vorgehen beim Verlegen von Fliesen in einem Duschbad akzeptabel ist:
Die Baufirma streicht "flüssige, elastische Dichtfolie auf Dispersionsbasis" auf den Untergrund und verlegt nach vielleicht 3 Stunden darauf die Fliesen mit Flexkleber.
Lt. Herstellerdatenblatt

Meine Frage ist folgende:
Handelt die Firma in Rahmen ihrer sicher gegebenen Erfahrungswerte tolerabel (möglicherweise ja vorstellbar: "die Erfahrung hat gezeigt, dass die Trocknungszeiten gar nicht eingehalten werden müssen, es hat dabei noch nie Probleme gegeben"), oder MUSS davon ausgegangen werden, dass die nicht ausgetrocknete Abdicht-Dispersion auch niemals austrocken wird und somit eine Zwischenschicht eingeschränkter Anhaftung für die Fliesen bedeutet?
Evtl. noch eine weitere Frage:
In den vertikalen Ecken der Dusche wurden keine "Abdichtbänder" verwendet. "Darf" man das so ohne machen? Oder hat man ohne Abdichtbänder auf alle Fälle die Undichtigkeit zu Gemäuer/GKT schon zwingend eingebaut?
Ich will nicht den kleinlichen Detail-Bemängeler machen. Aber gern wissen, inwieweit es sich hier um "in der tatsächlichen Praxis üblich und anerkannte, bewährte Ausführung" handelt, oder rein nicht.
Vielen Dank für etwas Erhellung/Verdunkelung dieser, meiner Sorgen ;-)
Grüße

  1. Badpfusch, Beides ist falsch,

    da
    a) die Flüssigabdichtung tatsächlich durchgetrocknet sein muss
    (aber auch am Boden und unterhalb der Duschwanne, etc. aufgebracht werden muss)
    und
    b) Fugenbänder nach dem Stand der Technik eingebaut werden müssen
    Ihr Unternehmer hat also gepfuscht. Eine Nachbesserung ist nicht mehr möglich, daher bleibt Ihnen nur das Verlangen einer Minderung. Der Unternehmer verbleibt allerding in der Gewährleistung für ggf. auftretende Schäden (auch, wenn diese bei bestimmungsgemäßer Nutzung i.A. nicht zu erwarten sein dürften.), insbesonders für Schäden die auf die mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind.
    Empfehlung:
    Fordern Sie eine Minderung
    MfG
    R. Kaiser
  2. Danke Herr Kaiser für die kurzfristige Rückantwort! ...

    Danke Herr Kaiser für die kurzfristige Rückantwort!
    An einer Minderung ist eigentlich nicht gelegen.
    Wenn schon der ganze Aufwand ein Bad komplett neu zu machen (Grund: die Abdichtung einer Wand im Duschbereich war bekannt zweifelhaft und dem direkten Eigentümer dann der Rundumschlag abgerungen), dann will man doch nun beruhigend dauerhaft dichte Ausführung nach dem Stand der Technik bekommen, wie sie von den Beratern als hoch wichtig in der Akquise angeführt wurde.
    Ein teilweiser Rückbau und anschließende Korrektur der Abdichtung scheint mir allerdings auch keine Lösung: denn eine Firma und Baubetreuung, die nicht von Anfang an richtig vorgeht und überwacht, der traue ich erst recht keine Nachbesserung zu, die viel mehr Zeit, Mühe und Engagement im Detail erfordert, als beim ersten Versuch schon nicht gezeigt werden konnte.
    Ich werde zunächst aber noch ein Gespräch mit den Verantwortlichen führen. Mir lieber eigentlich wenn man doch zu einem Konzept kommt, wie man die Sanierung sanieren kann. Wenn das nicht fruchtet, dann spreche ich das Thema der Minderung (bei voller Gewährleistung) an. (Blöd nur: wenn die Firma morgen pleite ist, dann ist eh Essig mit Gewährleistung)
    Vielen Dank nochmal, und Grüße
  3. Pfusch bleib Pfusch

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    besonders bei mangelhafter Abdichtung. Folgeschäden hinterher vor Gericht zu beweisen ist schwieriger und teurer, als ein kompletter Rückbau. Auch eine Gewährleistung bringt nur etwas, wenn ihr Vertragspartner solvent bleibt. In der Baubranche ist es üblich (wie in der Immobilienbranche auch) bei drohenden großen Zahlungen eine günstigere Insolvenz durchzuführen und eine andere Firma aufzumachen.

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