Feuchte Wände, ohne feuchten Sockel aus Keller möglich?
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Feuchte Wände, ohne feuchten Sockel aus Keller möglich?

Vermutlich vom feuchten Keller zog Wasser in die Wand in meiner Erdgeschosswohnung. Allerdings ist am Sockel nichts zu sehen, erst etwas oberhalb. Kann so etwas sein? Der Bauträger verweigert nämlich die Schadensbeseitigung mit dem Argument, die Mieter müssten falsch geheizt / gelüftet haben, da man am Sockel nichts sehe. Eine Horizontalsperre wurde zwar nach dem der Schaden auftrat eingefügt, aber der ursächliche Zusammenhang zur feuchten Wand wurde nicht akzeptiert.
Was tu ich nun am besten?
Bundesland: Sachsen
Danke
  • Name:
  • Klaus Werner
  1. ohne Sachverständigen

    wird es schwer, denn dann diskutieren alle über Ansichten und nicht über Tatsachen. Vielleicht einigen Sie sich mit dem Bauträger über eine Kostenteilung des Sachverständigenhonorars und lassen das einen Fachmann untersuchen und entscheiden. Der wird prüfen, wie lange die nachträgliche Horizontalsperre schon drin ist, ob die mauern seit dem genug Zeit zum Austrocknen hatten, ob eventuell hygroskopische Salze die Feuchteanreicherung hervorgerufen haben oder ob die Feuchte nur an der Wandoberfläche vorhanden ist und vielleicht durch eine Wärmebrücke (z.B. Außenwandecke eines alten ungedämmten Vollziegel-Mauerwerks) zurück zu führen ist.
    Gruß aus Berlin
  2. Horizontalsperre wurde eingefügt?

    Habe ich Sie da richtig verstanden: Der Bauträger hat nachträglich eine Horizontalsperre eingefügt? Auf seine Kosten?
    Wenn dem so ist, hat er seine Verantwortung ja bereits anerkannt und ist auch für die Folgeschäden verantwortlich. Folgeschäden: Die Wand wurde anfangs durch die aufsteigende Feuchtigkeit belastet, damit hatte sie, auch nach dem Einbringen der Horizontalsperre, eine entgegen der Planung höhere Feuchtigkeit und damit eine schlechtere Wärmedämmung (bis zu ~50 % bei 3 % mehr Feuchtigkeit). Durch die schlechtere Wärmedämmung entsteht dann mehr Tauwasser als geplant in der Wand und kann nicht richtig abgeführt werden ...
    Meiner Meinung (keine Rechtsberatung) nach muss der Bauträger die Wand auf seine Kosten trocknen lassen bzw. den dazu nötigen Heizenergiemehraufwand bezahlen.
    Vorgehen: Schriftliche Mahnung mit Frist zur Mängelbeseitigung als Einschreiben. Wenn's nicht hilft: siehe Uwe Tilgner, allerdings würde ich dafür sorgetragen, dass der Bauträger die Sachverständigenrechnung voll zahlt, wenn er verantwortlich ist.
  3. Die Frage war doch  -  ist es möglich, dass durch die feuchten Kellerwände auch die Wände im EG feucht werden.

    Foto von Edmund Bromm

    ganz eindeutig ja.
    Es ist alles richtig was oben beschrieben ist, aber daraus abgeleitet ergibt sich auch schon die Antwort.
    Wenn nämlich die Mauern feucht sind haben diese eine wesentlich "bessere" Wärmeleitfähigkeit.
    Dies führt dazu, dass die erdberührenden Sockelbereiche auch sehr lange "kalt" bleiben. Wenn nun die Tagestemperaturen ansteigen kommt es zu Tauwasserausfall.
    Und dabei ist es zunächst gleich, welche Sperre eingebaut ist.
    Wenn jedoch die Feuchteaufnahme (z.B. Tauwasser) in einer Zeiteinheit höher ist als verdunsten kann wird eine Mauer feucht bleiben.
    Nur wenn es gelingt  -  durch eine sichere Horizontalsperre dies zu unterbinden besteht die Möglichkeit, dass so eine Wand austrocknen kann. Damit wird auch die Wärmeleitfähigkeit wesentlich reduziert. Wenn dann noch, wie meine Vorschreiber auch schon berichtet haben, die Randbedingungen stimmen, dann hat so eine Wand die Chance auszutrocknen.
  4. Entweder

    die Feuchte steigt auf, was sie im allgemeinen nur bis zur Mörtelfuge tut, dann ist's Sache des Vermieters, oder die Feuchtigkeit kondensiert von innen an der Wand, dann ist es von Ihnen eingebrachte Feuchtigkeit und somit sind Sie Verursacher. Würd ich jetzt einfach mal aus meiner Sicht so sehen.
  5. Dem Herrn Abraham ist unbedingt beizupflichten!

    Und zu den Zusammenhängen rund umdie nur angeblich aufsteigende Feuchte kann man sich bei Bedarf auf dem Link informieren:

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