Mechanische Rückstausicherung für fäkalienhaltiges Wasser
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Mechanische Rückstausicherung für fäkalienhaltiges Wasser

Mechanische Rückstausicherung für fäkalienhaltiges Wasser
  1. Fragen zu rein mechanischen Klappen

    Fragen zu rein mechanischen Klappen
  2. Halo Herr Tilgner, danke für Ihre Antwort. Zu ...

    Halo Herr Tilgner, danke für Ihre Antwort. Zu ...
  3. Was heißt das denn jetzt genau?

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,

    dies ist mein erster Beitrag hier.

    Zuerst: Ja, ich weiß, dass laut DINAbk. eine mechanische Rückstausicherung für fäkalienhaltiges Wasser nicht erlaubt ist.

    Allerdings will ich wissen warum. Ich habe etwas recherchiert und interessanterweise ist es in den USA, Canada und auch der Schweiz scheinbar vollkommen üblich und anerkannt (gesetzlich und von den Versicherungen) auch bei fäkalienhaltigem Abwasser eine mechanische Rückstausicherung zu nutzen. Entweder als einfache oder als doppelte Klappe, auch mit zusätzlicher manueller Betätigung.

    Bei unserem Neubau ohne Keller, an einem leichten Gefälle, wird vom Fertighaushesrteller der nächsthöhere Kanaldeckel als Rückstauebene angesehen. Normalerweise fließt das Abwasser aber natürlich nicht den Berg rauf.

    Regenwasser wird in einen separaten Kanal geführt. Es geht also "nur" um Schmutzwasser, und hier auch nur aus dem EGAbk..

    Ich habe die Möglichkeit mir vom Fertighaushersteller den Einbau einer Rückstausicherung für das EG des EFHs (gibt auch WC im OGAbk./DGAbk.) nur vorbereiten zu lassen und den Einbau der Rückstausicherung bauseits zu erledigen bzw. erledigen zu lassen.

    Ich scheue nicht nur die hohen Kosten einer möglicherweise unnötigen elektrischen betätigten und elektronisch gesteuerten Rückstauklappe, sondern auch die erforderliche Wartung zwei mal im Jahr durch einen Fachbetrieb. Diese wird auf die Finanzierungsdauer des Hauses ein Vielfaches der eigentlichen Klappe inkl. Einbau etc. kosten.

    Deswegen meine Frage: Wenn in anderen Ländern der ersten Welt eine mechanische Klappe ausreicht, warum soll das bei uns nicht auch funktionieren? Ich wäre ohne Weiteres bereit mich nicht an die DIN zu halten, wenn das damit verbundene Risiko in der Praxis zu vernachlässigen ist.

    Bin auf Eure qualifizierten Meinungen gespannt.

    Grüße

    1. Woher weiß der Nutzer, wann die Klappe wegen Druck von außen dicht macht? Woher wissen die Hausnutzer dann, dass sie kein Abwasser mehr produzieren dürfen? Woher wissen die Nutzer, wie lange dieser Zustand dann andauert und ab wann sie mal wieder spülen dürfen oder Die WaMa weiter laufen darf?

    2. Wer wartet diese klappen und prüft regelmäßig deren Funktionsfähigkeit für den Ernstfall? Der Hauseigentümer, weil der Wartungsdienst zu teuer ist?

    Mir ist die HU und die AU für mein Auto auch immer zu teuer (und vor allem die damit verbundenen Nebenkosten evtl. erforderlicher Reparaturen) trotzdem sind sie erforderlich um ein Mindestmaß an Betriebssicherheit zu sichern. Halo Herr Tilgner, danke für Ihre Antwort. Zu Halo Herr Tilgner,

    danke für Ihre Antwort.

    Zu Ihren Fragen:

    1. Die Nutzer würden wohl merken, wenn wegen geschlossener mechanischer Klappe das Abwasser nicht mehr abfließt. Sei es in der Toilette oder in der Spüle bzw. im Waschbecken. Waschmaschine ist bei uns im OG/DG oberhalb

    Wen der Rückstau nicht mehr besteht, steht in den Abflüssen kein Wasser mehr und man kann die Entwässerungsanschlüsse wieder, zuerst vorsichtig, nutzen. Zu kurz gedacht?

    2. Ja, die Kontrolle und Reinigung einer mechanischen Klappe sollte auch für einen technisch versierte Laien kein Problem sein. in USA und Kanada zum Beispiel verlangt niemand, auch nicht die Versicherer, dass deswegen ein Fachbetrieb kommt. Ich habe es nachgelesen.

    HU und AU sind vielleicht kein so guter Vergleich. Hier habe ich wirklich keine Wahl. Es steht klar im Gesetz (nicht in einer DIN) das ich da hin muss und wenn ich es nicht mache gibt es Bußgeld und Punkte.

    Allerdings verbietet mir niemand Reparaturen am Auto auch selbst durchzuführen, solange ich das kann. Ich kenne viele fachfremde Schrauber, die bessere Mechaniker sind als so mancher Gesell. Und das sage ich als jemand, der einen Gesellenbrief als KfZ-Mechaniker hat, allerdings seit 22 Jahren nicht mehr in dem Beruf arbeitet, aber trotzdem ab und an selber schraubt. Auch deswegen denke ich die mechanische Rückstauklappe würd mich technisch nicht vor unüberwindbare Hindernisse stellen.

    Übrigens: Selbst die Firma Kessel schreibt in Ihrem englischen Prospekt "Backwater Protection" (einfach mal googlen auf eine 24, dass deren mechanische Klappe auch für Fäkalien geeignet ist, nur mit dem Hinweis, sie jeweiligen technischen Vorschriften des Landes zu prüfen ... Ein Schelm wer denkt, die Lobby hat hierzulande auf die DIN in ihrem Sinne Einfluss genommen ...

    Beste Grüße Das Haus steht mit der Oberkante des fertigen Bodenbelages tiefer als die Straßenoberkante?
    Wenn das so ist, dann sind halt nur motorische Rückstausicherungen zugelassen, oder halt eben Hebeanlagen mit Rückstauschlaufe!

  4. Zu kurz gedacht

    Zu kurz gedacht
  5. Versicherung

    Versicherung
  6. @Markus Reinartz, was das genau heißt weiß ...

    @Markus Reinartz, was das genau heißt weiß ...
  7. zu kurz gedacht?

    zu kurz gedacht?
  8. Versicherung?

    Versicherung?
  9. Dafür fehlen ein paar Angaben

    Foto von Markus Reinartz

    "1. Die Nutzer würden wohl merken, wenn wegen geschlossener mechanischer Klappe das Abwasser nicht mehr abfließt. Sei es in der Toilette oder in der Spüle bzw. im Waschbecken. Waschmaschine ist bei uns im OGA/DGA oberhalb "

    Die Wama im OGAbk. wird unverdrossen ihr Wasser abpumpen. Auch wenn die Klappe geschlossen ist.

    Die Folge ist aber, dass das Wasser der Wama im EGAbk. aus dem Waschbecken und anderen Einlässen wieder herausdrückt.

    Ob das tieferliegende EG gegenüber dem Kanaldeckel ein Problem werden kann, hängt wesentlich davon ab, wieviel tiefer das EG liegt, ob die Straße ein nennenswertes Gefälle hat, Misch- oder Getrenntsystem (Mischsystem, Getrenntsystem) vorliegt und ob oberhalb viele Nachbarn angeschlossen sind.

    Wenn man vor Überflutung wirklich sicher sein will, bleibt nur, das gesamte Wasser im EG zu sammeln und über einen Bogen hochzupumpen. Aber auch hier müsste man eine zweite Pumpe vorsehen und den Schacht regelmßig reinigen. Fragen Sie doch einfach mal Ihre Versicherung ob Sie im Schadensfall eintritt (was alles passieren kann würde ja beschrieben) wenn Sie so eine Klappe einbauen. @Markus Reinartz, was das genau heißt weiß @Markus Reinartz,

    was das genau heißt weiß ich auch noch nicht. Für mich erstmal, dass selbst die Fa.K. in Ihren Prospekten für den ausländischen Markt die mechanische Klappe für Fäkalien anbietet. Technisch scheint es also zu gehen. Es ist damit tatsächlich wohl nur eine Frage der DINAbk. und des Versicherungsschutzes. Allerdings: Wenn die Rückstausicherung funktioniert, werde ich die Versicherung zu dem Thema auch nicht in Anspruch nehmen müssen.

    Der Fertigfußboden wird nur dann unterhalb der Rückstaubene liegen, wenn man diese als den nächsten höher gelegenen Kanaldeckel an der Straße annimmt. Auf Höhe des Hauses, wo wir in den Kanal einleiten, haben wir kein Problem. Außerdem haben wir noch einen Revisionsschacht am Grundstück, dessen Deckel auch Unterhalb unserer Entwässerungsanschlüsse im EG liegt. Es müsste also viel schief gehen, bevor es bei uns im EG rausdrückt. Dennoch besteht der Hausanbieter auf die Sicherung. Aus deren Sicht verständlich. Aus meiner ein Stück weit auch. Aber die bescherte DIN ärgert mich trotzdem, da es im Ausland millionenfach anders gemacht wird und offensichtlich auch funktioniert. Aber wir Deutschen lieben unsere Regeln und lassen uns auch gerne bevormunden. Werde mich da wohl nie so ganz dran gewöhnen ... @ Pauline Neugebauer

    Ich glaube nicht, dass Sie mit der WaMa im OG recht haben. Die Rückstauklappe wäre nur für das EG. Das OG wird an der Klappe vorbei separat entwässert. Alles andere würde ja keinen Sinn machen. Und das OG liegt über dem nächsthöheren Kanal die Straße rauf. Da käme das Schmutzwasser aus dem OG im Falle eines Falles also raus.

    Ansonsten liegt ein Getrenntsystem vor, die Straße hat ein Gefälle, .

    Meiner Meinung nach müsste der Abwasserkanal vor dem Haus komplett verstopft sein dass es zum Rückstau kommen könnte. Und dann müsset es das Wasser eigentlich oben aus dem Revisionsschacht rausdrücken, der liegt vor dem Haus und ist tief genug. Nur wenn das auch nicht klappt, wäre der nächste Kanaldeckel die Straße hoch relevant. Und dann bräuchten wir für das EG eine Rückstausicherung. Lt. DIN eine elektrische. Lt. der Firma K., tut es zumindest im Ausland auch die mechanische ...

    Sorry, wenn ich das wiederhole. Aber ich finde wir lassen uns als Verbraucher in D echt zu viel gefallen.

    Zu Ihrem letzten Satz: auch das stimmt glaube ich nicht. Wenn das EG mit Rückstauverschluss gesichert ist, und das OG über der Rückstauebene liegt dann sehe ich keine Notwendigkeit einer Hebeanlage um vor Rückstau ins Haus zu schützen. Klar, im EG wären währen des Rückstaus keine Entwässerung möglich.

    Grüße @ Karsten Zänkers

    ich verstehe ehrlich gesagt den Hinweis auf den Versicherungsschutz nicht so recht. Wenn die Rückstausicherung funktioniert, werde ich keine Versicherung in Anspruch nehmen müssen.

    Deswegen geht es mir hier primär darum herauszufinden, was funktioniert und was nicht.

    Da die Physik sich nicht von DIN und Versicherungsbedingungen beindruckend lässt, können wir diese Punkte für diese Diskussion gerne mal ausklammern.

    Trotzdem danke für Ihren Beitrag

    Grüße Am Revisionsschacht kann wohl kaum etwas entwässern, wenn dass Grundleitungssystem als geschlossenes System verlegt ist. Für gewöhnlich haben Revisionsöffnungen, wenn Sie als geschlossenes System eingebaut werden einen Deckel, der sie verschließt und damit funktioniert sie bei Rückstau nicht.
    Angaben zum Revisionsschacht und den darin verbauten Bauteilen gibt es bislang vom Fragesteller nicht.

    Ebenso noch einmal die Frage. Auf welchem Höhenniveau liegt denn nun die Oberkante des fertigen Erdgeschossbodens, gemessen an dem Niveau der Oberkante Kanaldeckel in der Straße.
    Ein paar Fotos wären sehr hilfreich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  10. @ Markus Reinartz

    @ Markus Reinartz
  11. Doch, haben Sie (gehört)!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo Herr Reinartz,

    danke für Ihre Hilfe.

    Bilder habe ich aktuell keine. Dennoch denke ich können wir uns der Lösung gemeinsam nähern.

    Die erste Frage ist ja ob eine Rückstausicherug überhaupt gebraucht wird. Da ragten Sie nach der Höhe des fertigen Fußboden im EGAbk.. Diese liegt unter Straßenniveau vor dem Haus und natürlich auch unter dem nächsthöhere gelegenen Kanaldeckel auf der Straße. Die Straße vor dem Haus hat ein Gefälle, also wird der nächst höhere gelegene Kanaldeckel angenommen.

    Allerdings an dieser Stelle eine Frage zum Verständnis: Warum ist die Höhe des Fußbodens relevant und nicht die Höhe der Entwässerungsanschlussöffnungen im EG, welche allesamt deutsch über dem Fußboden liegen?

    Der Revisionsschacht lenkt hier wohl nur vom Thema ab. Ich bin auf Grund einer Aussage der Stadtwerke davon ausgegangen, dass dieser ein offenes Gerinne hat und Lüftungsöffnungen im Deckel über die zur Not Rückstau entwichen könnte. Allerdings habe ich selbst noch nicht in den Schacht reinschauen können. Der Deckel hat nur vier relativ kleine Öffnungen im Randbereich, wo man den Deckelheber ansetzen kann. Ich werde bei Gelegenheit mal schauen on das Gerinne offen ist und ggfs. ein Bild vom Deckel einstellen.

    Worum es mir bei der Erstellung dieses Themas aber eigentlich ging, ist die Frage, warum es laut DINAbk. eine elektrische Klappe sein muss, und ob eine mechanische, unabhängig von DIN, Versicherungsschutz etc. in der Praxis nicht genauso gut funktionieren kann. Im Ausland geht es ja wohl auch und selbst die Firma K. beschreibt es so in ihrem englischsprachigen Prospekt.

    Momentan tendiere ich dazu die elektrische Klappe vom Fertighaushersteller verbauen zu lassen (der würde ohnehin nichts einbauen, was nicht DIN konform ist) aber die regelmäßige Kontrolle und Reinigung selbst zu übernehmen.

    Trotz allem habe ich bis jetzt keine guten Gründe gehört, warum eine dafür konstruierte mechanische Klappe, wie sie im Ausland Standard ist, nicht sicher funktionieren sollte. Und zwar zu einem Bruchteil der Kosten.

    Beste Grüße Sie können aus dem EG nicht entwässern, wenn die händisch zu schließende Rückstausicherung per Hand geschlossen worden ist.
    Ein zweiter Grund ist, dass Sie im Rückstaufall zu Hause sein müssen um die Rückstausicherung händisch schließen zu können.
    Nach DIN dürfen sie eine händisch zu schlie0 Ende Rückstausicherung nicht verwEnden.
    Ihre Gebäudeversicherung wird im Schadenfall nicht bezahlen und ist frei von der Leistung, es sei denn, Sie hätten es geschafft dies vorher, vor oder bei Vertragsschluss mit der Versicherung vereinbaren können, dass die Versicherung trotzdem zahlen muss, was stark bezweifelt werden darf, dass Ihnen dies gelingen wird.
    Also bislang vier hier schon mehrfach aufgezählte Gründe.
    Wenn wir  -  als Fachleute  -  wissen, wo die Oberkante des fertigen Fußbodens liegt, dann wissen wir, bei normaler Ausstattung, um wie viel höher der Waschtisch und die Toilette steht und in welcher Höhe sich daran die möglichen Austrittsöffnungen befinden.
    Jetzt fehlt uns immer noch eine Maßangabe von dem Höhenunterschied?
    Zu wissen, auf welcher Höhe die Kanalsohle des städtischen Abwasserkanals innerhalb der Straße gemessen wiederum am fertigen Belag im Erdgeschoss wäre ebenso hilfreich? Reden wir über Meter oder Zentimeter?
    Offenes Gerinne oder geschlossenes System innerhalb des Revisionsschachtes?
    Rückstausicherungen die draußen  -  außerhalb des Hauses verbaut werden sind teurer als welche die innen verbaut werden können! Wo verbauen Sie Ihre?

    Fragen über Fragen! Ein zielstrebige Beantwortung des Fragestellers  -  der hier gestellten Fragen- wäre ebenso hilfreich.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  12. @ Markus ReinartzMarkus Reinartz

    @ Markus ReinartzMarkus Reinartz
  13. Natürlich können Sie das EG auch ...

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo nochmal,

    Sie haben mich in mindestens einem Punkt missverstanden. Es geht mir nicht um eine manuell zu schließende Klappe, sondern um eine automatisch mechanisch bzw. hydraulisch schließende Klappe. Davon gibt es mehrere Variante. z.B. die Variante Staufix SWA der Fa.K. (die laut deren Prospekt, ich wiederhole mich, auch für Fäkalien geeignet, allerdings in D nicht zugelassen ist). Oder die Variante mit Schwimmerkugel in einem Schacht, bei welcher der Schwimmer die Klappe schließt oder die kanadische Variante Mainline Backwater Valve (normally open), bitte googlen.

    All dies sind automatische, aber motorlose Klappen.

    Ich bleibe dabei, sie haben mir nicht erklärt warum sowas nicht funktioniert (!), nur dass es nicht DIN-gerecht ist und dass die Versicherung nicht zahlen würde. Für mich die interessanteste Frage ist aber: Warum sollte es nicht funktionieren. Darauf habe ich von den Fachleuten hier eine Antwort erwartet.

    Auch bei einem elektrischen Rückstauverschluss wie z.B. Staufix FKA kann ich im EGAbk. nicht entwässern so lange die Klappe zu ist. Trotzdem ist das laut DIN "erlaubt", da nur die Entwässerung im EG nur von untergeordneter Bedeutung ist.

    Wie gesagt, wenn ich das nächste Mal am Grundstück bin, schaue ich ob der Revisionsschacht ein offnes Gerinne hat oder nicht.

    Wo ich die Rückstausicherung verbaue hängt davon ab welches System es wird und wer sie einbaut. Wenn direkt vom Fertighaushersteller dann direkt im Haus und nach DIN.

    Die Alternative wäre außerhalb des Hauses und mechanisch (nicht manuell!), entgegen DIN.

    Allerdings wird es wohl die elektrische Variante im Haus werden. Obwohl ich überzeugt bin, dass es einfacherer und günstigere Lösungen gibt, die auch geeignet wären.

    Kontrollieren und reinigen werde ich dann regelmäßig selbst. Dass die Versicherung dann ggfs. nicht zahlen würde nehme ich in Kauf.

    Wenn ich schon eine teure Rückstausicherung habe und diese regelmäßig kontrolliere und reinige dann müsste es doch mt dem Teufel zugehen, wenn es trotzdem zu einem Schaden durch Rückstau kommen sollte.

    Grüße Natürlich können Sie das EG auch gegen den Rückstau entwässern.
    Sie müssen nur den richtigen Typ der Rückstausicherung auswählen.
    Kessel Pumpfix F (zum Beispiel, sodann ein Freispiegelgefälle vorhanden ist)
    Pumpt gegen Rückstau und entsorgt Oberflächenwasser Die Rückstaupumpanlage Pumpfix F sichert einzelne Entwässerungs-Gegenstände wie Toilette, Dusche, Waschbecken, Waschmaschine und Kellertreppenaußenabgang unterhalb der Rückstauebene. Das Abwasser wird kontinuierlich und energiefrei zum Kanal hin mit freiem Gefälle entsorgt. Im Rückstaufall wird durch automatische Zuschaltung der Pumpe sicher auch gegen den Rückstaudruck entwässert. Ein Schneidrad sorgt dafür, dass bei fäkalienhaltigem Abwasser auch Feststoffe zerkleinert und gegen den Rückstaudruck in den Kanal gefördert werden. Mit dieser Funktion ist der Pumpfix F der Einzige, der gegen Rückstau pumpt!

    Also können Sie denn dann doch gegen den Rückstau entwässern, wenn Sie dass denn dann schlussendlich wollen und die entsprechend erforderliche Kohle dafür im Vorfeld auslegen.
    Die DIN schützt Ihr Habe und Gut, was unter Umständen, wählt man die Billigvariante, halt eben mit Einschränkungen verbunden ist, sodann man nicht die exklusivere Variante auswählt und einbauen lässt.
    Wie schon gesagt, wenn das Unwetter Kommt und Sie nicht zu Hause sind, wird automatisch nichts geschlossen. Das reicht doch schon als Begründung, dass Sie immer da und vor Ort sein müssen, wenn Sie Schaden abwenden möchten.

    Ferner …
    DIN 1986  -  100
    6.7 Schächte (Auszug; ich kürze das ab)
    Schächte unterhalb der Rückstauebene = geschlossenes Rohrsystem und kein offenes Gerinne, es sei denn, der Schacht ist Dicht und hat eine Abdeckung, die dass Austreten von Wasser unmöglich macht. Und 5 m von Fenstern, Aufenthaltsräumen, Terrassen und Türen weg oder zusätzlich das austreten von Kanalgasen verhindern.
    13.1.1
    Oberhalb der Rückstauebene anfallendes Abwasser ist mit freiem Gefälle in die Kanalisation zu entwässern.
    13.1.2 Ablaufstellen Schmutzwasser
    Rückstauverschlüsse müssen … bla, bla, bla … entsprechen und dürfen nur verwendet werden wenn.
    .- bla, bla, bla
    .- die Räume von untergeordneter Bedeutung sind
    .- der Nutzerkreis klein ist und ein anderes WC oben zur Verfügung steht
    .- auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann
    Ablaufstellen oberhalb der Rückstauebene, die im freien Gefälle entwässert werden können, dürfen nicht über eine Hebeanlage oder einen Rückstauverschluss entwässert werden.
    13.1.3 Ablaufstellen für Regenwasser
    Ablaufstellen für Regenwasser unterhalb der Rückstauebene ist über Hebeanlage zu führen … es sei denn, die Flächen sind klein, dann geht auch eine Rückstausicherung
    DIN EN 12056  -  1
    4.2 Schwerkraftentwässerung
    Das Abwasser von Bodenabläufen und Entwässerungsgegenständen oberhalb der Rückstauebene darf nicht über Rückstauverschlüsse geführt werden. … nur in außergewöhnlichen Fällen, wie z.B. Sanierungsfällen ist das zulässig ...
    … Sanitäre Entwässerungsgegenstände und Bodenabläufe unterhalb der Rückstauebene sind mittels Abwasserhebeanlagen zu entwässern. Nur im Fall der untergeordneter Nutzung dieser Entwässerungsgegenstände ist es zulässig, sie über Rückstauverschlüsse zu entwässern (siehe DIN EN 12056  -  4)
    5.5.3 Rückstauschutz
    Abwasser, welches unterhalb der Rückstauebene anfällt, ist über eine automatische Abwasserhebeanlage der Entwässerungsanlage zuzuführen. In Ausnahmefällen sind Rückstauverschlüsse zuwässig (siehe DIN EN 12056  -  4)
    DIN EN 12056  -  4
    4 Schutz gegen Rückstau
    … Der Schutz gegen Rückstau erfolgt durch Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife. Nur die Ausführung mit Rückstauschleife bietet einen hohen Grad an Sicherheit gegen Rückstau …
    Ein Rückstauverschluss kann eingesetzt werden, wenn
    .- Gefälle zum Kanal besteht
    .- die Räume von untergeordneter Nutzung sind, d.h., dass keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Überflutung der Räume beeinträchtigt werden
    .- der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht
    .- bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann
    Sie haben keinen Sanierungsfall, dieser Grund, etwas anderes zu dürfen, entfällt mithin.
    Gringe Sachwerte haben Sie auch nicht nur im EG.
    Somit ist klar, so ein Pumpfix (Schlag mich Tod, wie auch immer, 0815 oder 4711 etc.) stellt also ebenso keine DIN-gerechte Lösung dar! Deren Verwendung ist nicht ausgeschlossen, sollte aber mit der Versicherung abgestimmt werden, weiiiiiil ... … nur in Sanierungsfällen ist der Einsatz derer erlaubt und den Sanierungsfall haben Sie nicht.

    Die Entwässerungsgegenstände unterhalb der Rückstauebene immer schön mit Rückstauschleife Am Entwässerungssystem anschließen
    Die Rückstauschliefe ist bis über die Rückstauebene zu heben. Im vorliegenden Fall, höher als die Straßenoberkante.
    Bild Rückstauschleife

    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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