Bauvoranfrage abgelehnt, weil Erschließung von falscher Straße erfolgt  -  was tun?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauvoranfrage abgelehnt, weil Erschließung von falscher Straße erfolgt  -  was tun?

Hallo,
ich habe schon ziemlich viel hier im Forum gestöbert und bin auch sehr angetan von den Informationen, die sich im Laufe der Zeit angesammelt haben. Auch habe ich bereits einige Beiträge zum Thema Hinterlandbebauung gelesen, jedoch keinen gefunden, der mir meine Frage beantworten kann.
Wir haben eine Bauvoranfrage gestellt für eine Hinterlandbebauung. Unser Vorhaben liegt im Bereich des § 34, es gibt keinen Bebauungsplan, auf dem Nachbargrundstück steht bereits ein Haus in Hinterlandbebauung, auf dem Grundstück daneben auch, alle Abstandsflächen würden eingehalten, ebenso GFZAbk., GRZAbk. und so weiter. Unser Architekt hat sich richtig Mühe gegeben und in meinen Augen vieles beachtet. Eigentlich sind wir davon ausgegangen, dass wir schnell einen positiven Bescheid bekämen, da es ja bereits 2 Häuser in Hinterlandbebauung gibt und wir uns diesen anpassen.
Dennoch wurde unsere Voranfrage abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass wir unser Grundstück von einer anderen Straße erschließen würden als es bei den vorhandenen Häusern der Fall ist. Die bestehende Hinterlandbebauung wird über kleine Einfahrten von der Hauptstraße erschlossen. Unser Grundstück würden wir allerdings von einer etwa rechtwinklig davon abgehenden Seitenstraße erschließen. Angeblich würde sich daraus ein Präzedenzfall ergeben und alle Nachbarn der Seitenstr. würden auch auf die Idee kommen, ihre Grundstsücke bebauen zu wollen.
Hat von Euch jemand einen Tipp, wie wir weiter vorgehen sollen? Architekt sagt Widerspruch einlegen, weil die Straße, von der die Erschließung ausgehen soll, unwichtig sei. Schließlich sehe man später nicht, wie welche Rohre unter den Grundstsücken verlaufen und damit würde das Erscheinungsbild auch nicht beeinträchtigt. Was haltet Ihr davon? Fallen Euch weitere Argumentationshilfen ein?
Vielen vielen Dank,
Monika Schilfert
  • Name:
  • Monika Schilfert
  1. Das Gespräch mit dem Bauamt suchen

    Auch beim Umgang mit Ämtern gilt der oberste Grundsatz des Bauens: Zuerst miteinander sprechen, dann schreiben. Das erste allgemeine Gespräch mit dem Bauamt sollte der Bauherr bereits führen, bevor er den Architekten beauftragt, in jedem Fall bevor die Bauvoranfrage eingereicht wird. Wenn eine offizielle Ablehnung erfolgt, ist bereits vieles schief gelaufen. Einem guten Architekten unterläuft dies nicht  -  zumal er dann kein Honorar beanspruchen kann.
    Empfehlung im konkreten Fall: das persönliche Gespräch unter vier Augen suchen. In der Regel ist man danach wesentlich klüger. Erschließungsprobleme sollte man nicht unterschätzen, besonders nicht den Abwasserkanal. Auch hier vorher mit allen zuständigen Dienststellen sprechen (Strom, Telefon, Kabelfernsehen, Frischwasser, Gas ) und sich Lagepläne geben lassen. Hierbei auch über die Kosten sprechen. Dies macht jeder Bauherr am besten persönlich. Für die Architektenhonorare bei Einfamilienhäuser darf man nicht zu viel Aufwand beim Architekten erwarten.
    Hans-Joachim Wienert, Kronberg
  2. naja ...

    naja eine Sichtweise. Eine andere hier im Forum oft vertretende: Der Fachmann kann mit den Fachleuten meist besser. Ein BH macht oft durch falsches Auftreten und "Profilaienwissen" was kaputt auf dem Amt. Wenn Ihr Architekt die Sachbearbeiter kennt, dann besser mit ihm zusammen dahin und reden (DAS ist wirklich richtig). Die Mühe, die sich ein Architekt bei sowas gibt ist sicherlich individuell unterschiedlich, prinziell sollte es einem guten Architekt aber nicht egal sein, was aus seinen Anträgen wird.
  3. Argumentation

    Foto von Martin G. Halbinger

    die Argumentation des Amtes ist nicht komplett falsch.
    Bei der Beurteilung nach § 34 ist die Bautiefe oft maßgeblich (insbes. bei Bebauung in 2. Reihe); und die wird z.T. auf die Erschließungsstraße bezogen. näheres ist nur mit Ortskenntnis beurteilbar ...
  4. von Fachmann zu Fachmann? Vertrauen sollte Grenzen haben

    Zum vorherigen Kommentar:
    Ich bin auch Fachmann, aber misstrauisch, wenn ein Fachmann etwas in den Sand gesetzt hat wie hier die Bauvoranfrage. Warum hat der Architekt nicht vor dem Bescheid Kontakt mit dem Sachbearbeiter gesucht? Warum hat dieser den Architekt nicht angerufen und auf die Probleme hingewiesen. Ich kann nur jedem Bauherrn raten, selber das Gespräch zu suchen und nicht auf die Gesprächen von Fachmann zu Fachmann zu vertrauen.
    Hans-Joachim Wienert
  5. Werter Herr Wienert ...

    woher wissen Sie denn, dass der Kollege da Murks gemacht hat. Sie kennen den Auftrag an den Architekt doch nicht, oder?

    Und als Laie zu den Bauordner ohne Hilfe kann auch ganz böse daneben gehen.
    Die sind nämlich  -  anders als Finanzbeamte  -  nicht verpflichtet, alle legalen "Löcher" und "Winkelzüge" des Baurechts aufzuzeigen.

    • **
  6. Die Sinne der Bauherren vor den Risiken schärfen

    Sehr geehrter Herr Dühlmeyer,
    es ist schade das Architekten auf Kritik an ihrem Berufsstand so empfindlich reagieren, sie graben sich dadurch das eigene Wasser ab.
    Ich möchte nur die Sinne der Bauherren vor den Risiken schärfen.
    Die Bauherrenformulierung "Unser Architekt hat sich richtig Mühe gegeben und in meinen Augen vieles beachtet. " spricht in meinen Augen mehr für einen arbeitslosen Jungarchitekten aus der Nachbarschaft ohne Vorlagenberechtigung, dem ein Taschengeld als Honorar versprochen wurde.
    Ansonsten bleibe ich bei meiner Empfehlung, 4-Augengespräche ohne Architekten nicht zu scheuen. Ich habe hier private Bauherren vor Augen, die ihr Grundstück nicht so ausschöpfen wollen, dass ihr Architekt die "legalen Löcher und Winkelzüge des Baurechts" benötigt.
  7. Empfindlich ...

    reagiere ich, wenn sich Luftblasenschreiber wie folgt äußern:
    Für die Architektenhonorare bei Einfamilienhäuser darf man nicht zu viel Aufwand beim Architekten erwarten.
    Sie wollen doch nur dem Bauherren mit solcher Polemik einen Auftrag für Projektsteuerung aus dem Kreuz leiern.
    Und dann auf Ihrer Seite so halbseidene Versprechungen wie  -  die Hälfte der Kosten tragen in der Regel die Handwerker und Architekten  -  machen, die  -  wie Sie genau wissen  -  ohne entsprechende Vereinbarung gar nicht durchsetzbar sind.
  8. man kann erst kritisieren

    Herr wienert, wenn man die Hintergründe kennt. da sie diese nicht kennen, hat Kollege Dühlmeyer  -  meiner Ansicht nach zu recht  -  darauf hingewiesen.
    sie schreiben in ihrer ersten Antwort, das der Bauherr sich zunächst allein zum Bauamt begeben sollte. dies ist meiner Erfahrung nach völlig falsch. in den ersten Gesprächen werden die weichen gestellt, der Architekt kann oft nur noch Kompromisse erreichen wenn schon Gespräche gelaufen sind. ob der Architekt falsch gehandelt hat, wenn eine Bauvoranfrage abgelehnt wird, hängt ebenfalls von den einzelumständen ab. es gibt durchaus fälle, in denen ich eine Bauvoranfrage sinnvoll erscheint, obwohl Gespräche vorher nicht zum Erfolg führten. erst gegen einen Bescheid kann man schließlich klagen. die Bauvoranfrage ist eben auch manchmal ein taktisches Element. dass der Architekt für eine abgelehnte Bauvoranfrage kein Honorar erhalten soll, ist mir übrigens neu  -  und eigentlich auch unlogisch, oder? . sie verwechseln hier sicherlich etwas: die "Schuldung einer genehmigungsfähigen Planung" ist in anderem Zusammenhang relevant.
    zu ihrem letzten Posting: einen "Jungarchitekten ohne Bauvorlageberechtigung" gibt es nicht. und dass viele Kollegen arbeitslos sind, sollte eher nachdenklich stimmen, als das man diese hier als dumme Jungs hinstellt. vielleicht kommt die hohe Arbeitslosigkeit ja daher, dass einige altingenieure mit eigenartigen honorarkonstellationen hantieren? ;-)
    schöne Grüße

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