Forderungsabtretung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Forderungsabtretung

Hallo!
Ich hoffe ich bin jetzt in der richtigen Kategorie.
Es geht um eine Forderungsabtretung.
Unser Neubau befindet sich in der Rohbauphase (Bundesland NRW).
Unser Bauunternehmer hat dem Rohbauer eine Forderung abgetreten.
Da. h. wir sollten die Rate für den Rohbau direkt an ihn bezahlen.
Wir haben aber nichts dergleichen unterschrieben, dass hat er uns nur so zwischendurch mal gesagt.
Wir waren nicht begeistert, haben aber gedacht wir überweisen dann aber doch einfach an den Generalunternehmer.
Nun ist es so, dass der Rohbauer Mängel zu vertreten hat und
im Moment auch schon seit Wochen nicht weitermacht/die Mängel behebt, obwohl er die Mängel eingesehen hat und beheben wollte.
Nun droht der Generalunternehmer dem Rohbauer mit einer Auflösung des Vertrages (Es wurde noch nichts an den Rohbauer bezahlt) und die Rate haben wir auch noch nicht an den Generalunternehmer bezahlt.
Alle Nachfristen sind verstrichen und nun hat der Rohbauer die letzte Frist bis Montag.
Er (Generalunternehmer) meint jetzt er würde uns ein Schreiben ausstellen, dass uns garantieren würde, dass der Rohbauer nur Forderungen an den Generalunternehmer stellen kann und nicht an uns (obwohl er ihm ja die Forderung eigentlich abgetreten hat). Er möchte uns damit beruhigen. Ist das so richtig?
Da wir uns nun schon Sorgen machen, dass der Rohbauer nun an uns herantritt und uns verklagt oder so wäre ich für eine Info sehr dankbar.
Viele Grüße
Nina
  • Name:
  • Nina
  1. hört sich nicht gut an

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Gegen eine Abtretung könnt ihr euch nicht wehren, außer sie wäre von vorneherein im Vertrag ausgeschlossen worden. Abtretungen muss der Generalunternehmer euch schriftlich anzeigen. Der Abtretungsempfänger, also der neue Gläubiger (Rohbaufirma), muss die Abtretungsvereinbarung vorlegen und kann dann verlangen, dass Zahlungen aus dem betroffenen Vertrag nur noch an ihn geleistet werden. Zahlungen an den alten Gläubiger (den Generalunternehmer) trotz offen gelegter Abtretung führen dann dazu, dass doppelt zu bezahlen ist.
    So lange nichts Schriftliches von den beiden vorliegt, müsst ihr an den Generalunternehmer bezahlen, mit dem ihr den Vertrag habt. Im Gegenteil, eine Zahlung an den Rohbauer nur auf Hörensagen, wäre m.E. nicht schuldbefreiend gewesen und der Generalunternehmer hätte den Betrag nochmal fordern können.
    Existiert bereits eine Abtretungsvereinbarung, kann der Generalunternehmer diese nicht einseitig auflösen. Ein Schreiben, dass der Rohbauer keine direkte Zahlung aus der Abtretung verlangen kann, ist nichts Wert. Es sei denn, der Generalunternehmer hat den Rohbauer inzwischen bezahlt und es gibt keine Forderung mehr.
    Falls der Rohbauer noch gar kein Geld bekommen hat, obwohl ihm Zahlungen definitiv zustehen, verweigert er die Weiterarbeit und die Mangelbeseitigung u.U. zu recht.
  2. Abtretung

    Hallo!
    Vielen herzlichen Dank schon mal für die Info!
    Also es ist so, dass die Zahlung auch noch gar nicht fällig ist
    weder beim Rohbauer noch bei dem Generalunternehmer.
    Die Zahlung wäre erst fällig wenn die Decke auf dem Erdgeschoss drauf ist, was noch nicht der Fall ist, da ja (aus welchen Gründen auch immer) nicht weitergearbeitet wird.
    (scheint wohl eine andere Baustelle dazwischen gekommen sein oder so)
    Aber wenn der Vertrag nun vom Generalunternehmer gekündigt wird, da nicht weitergebaut wird, und die Kündigung dann wirsam ist, dann wird der Rohbauer dann bestimmt an uns herantreten ...
    Das ist meine Sorge.
    Ändert dass vielleicht etwas an der Sache?
    Oh man, es hört sich echt schlecht an, ich hoffe der Rohbauer fühlt sich durch die Drohung der Kündigung animiert weiter zu bauen!
    Vielen Dank im Voraus!
    Viele Grüße
    Nina
  3. Wenn es erstmal so weit ist ...

    das sich die Anwälte Schriftstücke um die Ohren haun, war es das in der Regel.
    Gehen Sie davon aus, dass Sie einen neuen Rohbauer kriegen  -  oder einen neuen Generalunternehmer weil der alte Pleite ist. Evtl auch gleich beides.
    Nochmal, was Bruno schon gesagt hat:
    Ihr Vertragspartner und damit Empfänger von Zahlungen ist Ihr Generalunternehmer.
    Erst wenn Ihnen der Generalunternehmer oder der Rohbauer eine RECHTSKRÄFTIGE Abtretung schriftlich vorlegt und Sie eine Kopie davon bekommen haben (letzeres zu Ihrer Sicherheit) MÜSSEN Sie an den Rohbauer zahlen.
    Machen Sie's anders, zahlen Sie zweimal  -  egal wie rum.
    Mein Rat  -  ganz schnell klären warum:
    a der Rohbauer nicht weitermacht
    b kein Geld bekommt  -  sind's wirklich nur die Mängel oder wird mit den Bauherrengeldern Verschiebebahnhof gespielt
    c warum Generalunternehmer nicht zahlt (Gegenseite auch anhören).
    Ist das nicht in sich schlüssig, ab zum RA, damit Sie nicht zwischen den Mühlsteinen oder im Konkurs zerrieben werden.
    Klingt bös, weiß ich, ist aber  -  leider  -  Tatsache.
  4. Hört sich wirklich nicht gut an

    @ Bruno "Zahlungen an den alten Gläubiger (den Generalunternehmer) trotz offen gelegter Abtretung führen dann dazu, dass doppelt zu bezahlen ist. "
    Sehe ich nicht ganz so, der Bauherr kann m.E. trotz offen gelegter Abtretung weiter an den Generalunternehmer, mit schuldbefreiender Wirkung, zahlen. Anders sieht es nur aus, wenn der Rohbauer sich die Abtretung vom Bauherrn bestätigen lässt.
    @ Bauherr, die Sache wird schwierig, zahlen Sie jetzt an den Generalunternehmer, und dieser zahlt den Rohbauer nicht, wird dieser vermutlich nicht weiter arbeiten und auch keine Mängel bearbeiten.
    Zu den Mängeln, auch wenn der Rohbauer der "Verursacher" ist, Vertragspartner ist der Generalunternehmer. Nur von diesem können Sie Mängelbeseitigung verlangen.
    Versuchen Sie daher, bitte unter zu Hilfenahme eines RA, mit dem Rohbauer eine Vereinbarung zu erzielen, dass dieser nach Zahlung durch Sie (evtl. auch Teilzahlung), die Arbeiten fortführt und die Mängel beseitigt.
    Ohne Rechtsberatung würde ich an keine Seite mehr zahlen, geht sonst vermutlich gründlich in die Hose.
  5. Danke!

    Ich danke Ihnen allen ganz herzlich
    für die Informationen.
    Eine letzte Frage noch,
    Was könnte denn passieren, wenn der Rohbauer nun den Vertrag entzogen bekommt. Es klappt, dass er sich mit dem Generalunternehmer um das Geld streitet und wir außen vor wären, hat das Auswirkungen auf unseren Bau?
    Darf dann nicht von einem anderen Rohbauer weitergebaut werden
    weil das verbaute Material noch nicht bezahlt ist
    und würde der Bau stillstehen bis der Rechtsstreit geklärt ist? (das wäre aus Gründen der Bereitstellungszinsen und einer drohenden MwSt-Erhöhung geldtechnisch nicht ungefährlich)
    Obwohl der Generalunternehmer uns zwar schriftlich garantiert hat, dass er alle Kosten aus der entstehenden Verzögerung durch die Mängel übernimmt. (Er hat sich sogar das Recht auf Einrede (oder wie das heißt) versagt. aber ein Prozess usw. kann ja schon sehr lange dauern ...
    Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende!
    Nina
  6. In der Regel ...

    • Ausnahmen bestätigen dieselbe  -  kann Rohbauer Nr. 2 recht zügig nach der Kündigung weitermachen. Nicht sofort, weil natürlich der Ist-Zustand dokumentiert werden muss, aber mit 1  -  2 Wochen Pause sollte es dann weitergehen.
  7. Weiterbau

    @ Ralf, stimme dir zu, aber ...
    @ Bauherr, wenn der Generalunternehmer klamm ist, scheint ja so zu sein, wenn er seine (noch nicht fällige) Forderung, an den Rohbauer abtreten will, und er vielleicht die Flügel anlegt, dann sind seine Zusagen nichts mehr Wert.
    Sie sollten auf jeden Fall prüfen (oder besser durch RA prüfen lassen) wie es um den Generalunternehmer bestellt ist. Vielleicht steht er ja auch bei anderen Baufirmen so schon in der Kreide, dass keiner mehr mit ihm bauen will.
  8. Immer diese Theater mit der Patchwork-Bauweise!

    Wieso bauen die Leute nicht bevorzugt Fertighäuser, die über solide konstruierte Treuhandkonten abgerechnet werden? Die Rohmontage ist nach spätestens 3 Tagen fertig, das bedeutet, das Haus steht, die Fenster und evtl. die Haustür waren sowieso schon in den vorgefertigten Wänden eingebaut, die restlichen Bausatzmaterialien wie z.B. die Treppe liegen schon im Haus bereit, und die Dacheindeckung benötigt nur noch wenige Stunden.
    Jetzt fließen 70-75 % vom Schlüsselfertigpreis an den Unternehmer. Die sind aber auch auf jeden Fall bereits verbaut worden. Ein Insolvenzrisiko sehe ich hier weit und breit nicht. Wegen der Geschwindigkeit der Vorgänge und wegen der wirkungsvollen Leistungssicherheiten.
    Erstens baut der Unternehmer das Haus erst, wenn Zahlungssicherheit, hier durch Einlage auf dem Treuhandkonto, besteht, aber zweitens erhält er das Geld erst, wenn er die Rohmontage komplett durchgeführt hat. Und das ist eben nur eine Sache von wenigen Tagen. Dies ist, wie ich finde, eine weit intelligentere Lösung als die mühsame Art, wie die meisten Deutschen immer noch bauen.
    Sorry, das musste mal gesagt werden, weil es wie so oft für das Bessere wenig Lobby gibt.

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