Werkplanung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Werkplanung
Guten Tag, wir bauen in Bayern eine Doppelhaushälfte mit einem Generalübernehmer. Zur Zeit wird der Keller gebaut, nächste Woche kommt die Kellerdecke. Wir haben trotz mehrfacher Aufforderung bisher nur eine vergrößerte Eingabeplanung (1:50, Grundrisszeichnung) erhalten; aber keine Detailplanung (z.B. Gaube, Balkon, Dach). Da insbesondere Schwierigkeiten beim Dach auftreten können (Garage wird direkt an das Haus angebaut, Garagendach stößt an Hausdach), vertreten wir die (Laien-) Auffassung, dass uns als Bauherr bekannt gegeben werden muss, wie z.B. Dach und Gaube gebaut werden. Erste Rechnung (Werkplanung) wurde mit dieser Begründung von uns noch nicht gezahlt, weitere schon. Der Generalübernehmer baut fleißig weiter, plant aber scheinbar immer nur nach Gewerk. Reicht nach Eurer Meinung die Zeichnung schon aus? Haben wir keine Anspruch, etwas anderes zu erwarten? Wie sollen wir uns verhalten? Vielen Dank. Bettina
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Vertrag
Was der Generalübernehmer Ihnen an Plänen zu liefern hat ergibt sich aus dem Vertrag.
Wie z.B. Gaube, Balkon, Garage auszuführen sind müsste doch eigentlich bereits vor Vertragsabschluss besprochen und dokumentiert worden sein, schließlich bestimmen diese Dinge nicht unwesentlich den Baupreis.
Oder auf welcher Basis wurde Ihr Vertrag (vermutlich Festpreis), denn sonst abgeschlossen? -
wie immer halt!
Bitte Sie doch um die Pläne um Details wie Fußbodenbeläge, Steckdosen etc. zu klären.