Bauträger': Bauvertrag ohne Vorentwurf/Grundriss unterzeichnen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauträger': Bauvertrag ohne Vorentwurf/Grundriss unterzeichnen?

Ein Bauträger hat uns ein von ihm vermitteltes Grundstück angeboten (Bauträgerbindung). Wir möchten den Bauträger beauftragen, auf dem Grundstück ein Einfamilienhaus zu bauen und haben ihm unsere Vorstellung über Hausform, den Grundriss und die Ausstattungsdetails genannt.
Der Bauträger hat daraufhin ein Angebot für das Haus kalkuliert (auf Basis unserer Ziel-Wohnfläche) und auch eine Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) vorgelegt, die wir nach einigen Detailänderungen akzeptabel finden.
Der Bauträger ist jedoch erst dann bereit, uns einen Vorentwurf bzw. Grundriss vorzulegen, wenn wir den Bauvertrag gemäß Bau- und Leistungsbeschreibung (Baubeschreibung, Leistungsbeschreibung) unterzeichnen.
Ist diese Vorgehensweise üblich bzw. akzeptabel?
Nach Unterschrift des Bauvertrages würden folgende Kaufpreisraten fällig:
5 % nach Auftragserteilung
5 % nach Fertigstellung der Bauantragsunterlagen und Statik
  • Name:
  • DirkJ
  1. Kostenschätzung und Unterschrift

    Hallo,
    1. die Kosten des Hauses können nur geschätzt sein, nicht kalkuliert, da noch kein Entwurf vorliegt. Schätzungen können von den tatsächlichen Kosten erheblich abweichen, Änderungswünsche noch nicht einbezogen [Ausstattungsänderungen von z.B. Badarmaturen (in der Baubeschreibung festgehalten? , siehe auch Punkt 3) können erheblich sein].
    2. ohne Entwurf würde ich solch einen Vertrag nicht unterschreiben. Erst nach und nach können die Gegebenheiten des Grundstückes und die Wünsche / Bedürfnisse des Bauherrn in einen fertigen Hausentwurf gebracht werden. Änderungen und Extrakosten sind doch schon vorprogrammiert, weil niemand Kosten nach Beschreibungen aufstellen kann. Zeichnungen müssen her! Vielleicht liegt Ihnen die Architektur des Anbieters ja gar nicht oder er kann einfach nicht gut entwerfen, was dann? Aber: der Entwurf muss selbstverständlich bezahlt werden!
    3. ich würde Ihnen raten, die Baubeschreibung mal einem anderen Menschen vom Fach vorzulegen. Sind die Einzelheiten / Ausstattungen / Details / Materialien genau festgehalten, mündliche Zusagen / Absprachen haben keinen Wert, Kleingedrucktes vorhanden?
    4. Referenzobjekte ansehen, ehemalige Bauherren befragen!
    5 ... viel Erfolg!
    Mit freundlichem Gruß
  2. Heiko, wie lautet mein Lieblingsspruch ...

    Heiko, wie lautet mein Lieblingsspruch Mehrkosten.. :-)) ) Um zu ergänzen: also eine maßstabsgerechte Zeichnung (mit Ansichten und Schnitt, usw.) sollte mindestens dabei sein. Aber was meiner Meinung nach viel wichtiger ist: 10 % der Kosten nur für einen Bauantrag? Deftig.
  3. So etwas ...

    Werter Fragesteller
    ist unsittlich (moralisch, nicht unbedingt juristisch ;-)). Was machen Sie, falls Ihnen die Entwürfe des Bauträger gar nicht gefallen?
    Wenn  -  ich möchte hier nichts unterstellen  -  der ein Hundsfot ist, haut er Ihnen irgendeine Zeichnung hin, die Ihnen garantiert nicht gefällt, sagt, dafür könne er ja nichts (fürs Nichtgefallen) und besteht darauf, die 5 % zu behalten, weil er ja "Leistung" erbracht hat.
    Ich dachte immer, erst die Ware, dann das Geld. ;-)) )
    Und 10 % für Bauantrag macht man/Frau nur mit einer Bürgschaft als Absicherung. Das sind bei 200.000 saubere 40.000. Das bekomme ich nicht mal inkl. Ausschreibung und Bauleitung ;-(.
    Bauantrag eingereicht, Bauträger pleite  -  und Sie bauen nicht, weil die Frau des Bauträger mit einem schicken Flitzer rumfährt  -  im Wert von 39.000 €. (Den Tausender hat er für den Bauantrag aufgebraucht)
    Ideen muss man/Frau haben AU WEIA.
  4. vorsicht!

    Genau das was Hr. Dühlmeyer beschreibt ist einem Bekannten soeben passiert. Leichtsinnig solch einen Vertrag unterschrieben, der Unternehmer hat danach einen Entwurf gekritzelt, nach dem dritten Änderungswunsch seitens der Bauherren gab es schon Gemecker und dem eingereichten Bauantrag fehlte die Statik. Der Unternehmer ist nun Pleite, der Bauantrag unvollständig und der Grundriss eigentlich auch nicht ganz so wie gewünscht ... knapp 4500 € Lehrgeld für unsere Bekannten. (Die dummerweise erst mit uns über Ihre Pläne gesprochen haben nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war)
    Machen Sie das auf keinen Fall!
    Wie viele Seiten hat eigentlich die BLB? Es gibt beim Verbraucherschutz eine MusterBLB, die hat > 40 Seiten. Darin ist alles detailliert geregelt.
    Ich kann mir in Ihrem Fall vorstellen das Ihnen 2-3 A4 Seiten vorliegen in denen so Wischiwaschi Aussagen drin stehen wie "Junkers Gastherme oder gleichwertig" "Kunststoffprofilfenster weiß" "Fliesen für 15 € m²" ... das alles öffnet den Bauträger Tür & Tor für Nachforderungen und AUFPREISE

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