Abstand zu Nebengebäude
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Abstand zu Nebengebäude

Wir wollen ein Massiv-Holzhaus bauen. Auf dem Grundstück steht eine alte Holzscheune. Vor der Planung habe ich den Kreisbaumeister (der zufällig mal in dem Dorf war) gefragt, wie groß der Abstand vom Haus bis zur Scheune sein muss. Er hat damals gesagt, wenn Brandschutzklasse F30 beim Haus erfüllt ist, muss der Abstand 6 m betragen.
Wir haben jetzt den Plan eingegeben und vom Landratsamt gesagt bekommen, wenn beide Gebäude aus Holz sind, muss der Abstand 8 m betragen. Das würde bedeuten, dass wir fast an die Straße bauen müssen.
Kann mir jemand sagen, wie groß die Abstände sein müssen? Wo kann ich das nachlesen?
Vielen Dank!
Sabine
  • Name:
  • Sabine
  1. Nachlesen ...

    Nachlesen in der für Ihr Bundesland geltenden Bauordnung (im Internet sicherlich zu finden). Dort gibt es Vorschriften zu Abstandsflächen, ggf. auch zu Brandwänden, wie sie bsplw. neuerdings in Brandenburg Vorschrift sind.
  2. Wir wollen in Bayern bauen Die Bayerische Bauordnung ...

    Wir wollen in Bayern bauen. Die Bayerische Bauordnung habe ich im Netz gefunden, aber schlau werde ich daraus nicht! Vielleicht kann mir das mal jemand "übersetzen", der sich damit auskennt? :-)
    Danke!
    Sabine
  3. BayBO

    Foto von Martin G. Halbinger

    In Ihrem Fall trifft eine Kombination zu.
    • Abstandsflächen (Art. 6 BayBoAbk.)

    Vor den Außenwänden sind Abstandsflächen von Bebauung freizuhalten. Die ist abhängig von der Wandhöhe und muss mindestens 3 m betragen. Daher die 6 m (3+3).

    • Brandschutz: (Art. 29 BayBO)

    Gebäude mit Außenwänen ohne Feuerwiderstandsdauer aus brennbaren Baustoffen müssen ... zu Gebäuden mit feuerhemenden (F30) Außenwänden einen Abstand von mind 8 m einhalten.
    Vermutlich ist der Stall nicht F30; somit hat das Landratsamt recht.
    Was sagt denn Ihr Planer dazu?
    Bestimmte Holzkonstruktionen gelten auch als F30. Vielleicht passt der Stall ja entsprechend ...


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