Vorbeugender Brandschutz im Hochbau
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Vorbeugender Brandschutz im Hochbau

Hallo und ein Danke für die Beantwortung meiner Fragen! 1 Wann und bei welchen Gebäuden greift der Brandschutz? 2 Hat die Gebäudehöhe Einfluss, wenn ja welchen? 3 Ist bei Wohngebäuden die Anzahl der Wohneinheiten entscheidend? 4. Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn die haustechnische Installation über mehrere Geschosse, in einen Versorgungsschacht, oder frei auf der Wand verlegt werden, a. bei brennbaren, b. bei nicht brennbaren Leitungen? 5. Sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich wenn eine Lüftungsleitung mit im Schacht verlegt ist? 6. Wo kann ich dieses Thema betreffend nachschlagen?
Falls der Brandschutz nicht bundeseinheitlich ist, ich wohne in Niedersachsen.
Mit freundlichen Grüßen
  • Name:
  • Albert Toben
  1. hier

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    in der Landesbauordnung und in der Durchführungsverordnung steht im Prinzip alles drin.
    LBOAbk. wohl unter

    DVO = ka
    Grüße
    Stefan Ibold

  2. Fachplanung

    Hallo,
    der Brandschutz ist Baurecht und Landesspezifisch geregelt. Das Brandschutzkonzept muss entweder konkret nach Rechtslage oder über Gutachten ganzheitlich erfüllt werden.
    Ihnen hier einen Schnellkurs in Sachen Brandschutz zu vermitteln, ist wohl kaum möglich.
    Mit freundlichen Grüßen
  3. kostenpflichtig

    Brandschutz ist eine Ingenieursleistung, die nach HOAIAbk. zu honorieren ist.
    Detaillierte Tipps zu einem konkreten Bauwerk erhalten Sie Bein vorbeugenden Brandschutz der Stadt- oder Kreisverwaltung (Stadtverwaltung, Kreisverwaltung).
  4. Brandschutz-Grundlagen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Der vorbeugende Brandschutz ist bei allen Gebäuden einzuhalten, die Unterschiede sind nur im Umfang.
    • freistehende Einfamilienhäuser (geringer Höhe) sind von den meisten Brandschutzvorschriften ausgenommen, daher können die Anforderungen leicht erfüllt werden (werden oft automatisch erfüllt).
    • für alle sonstigen Gebäude gibt es detaillierte Anforderungen in der LBOAbk. z.B. an Decken, Wände, Dächer, Treppen, usw.
    • Für besondere Gebäude (Hochhäuser, Gaststätten, Garagen usw. gibt es darüber hinaus noch zusätzliche Verordnungen, die weitergehende Anforderungen stellen.
    • Für fast alle Regelungen gibt es Ausnahmeregelungen, um besondere Situationen abdecken zu können.

    Zu Ihren Fragen:
    1. Bei allen, manche Gebäude sind von verschiedenen Vorschriften ausgeonmmen
    2. ja (Unterscheidung geringe / mittlere Höhe / Hochhaus
    3. ja (unter 2 WEAbk. viele Ausnahmen)
    4. je nach Gebäude.
    5. siehe 4.
    6. LBO mit ergänzenden Vorschriften, betreffende Fachbücher
    Hinweis: der Vorbeugende Brandschutz muss, wie dei Statik auch, von einem entsprechend Nachweisberechigten erstellt werden. Je nach Gebäude wird sie von der Behörde geprüft.


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