Doppelhaushälfte neu bauen  -  mit Garage dazwischen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Doppelhaushälfte neu bauen  -  mit Garage dazwischen

Liebe Forenmitglieder,

wir planen den Neubau einer Doppelhaushälfte (die anderen Hälfte bleibt stehen). Einen Bebauungsplan gibt es nicht.

Könnte es zulässig sein, an die andere Hälfte zunächst eine Garage anzubauen, und dann erst das eigene neue Haus? anbei ein Foto. Sozusagen, die Garage zwischen die beiden Häuser zu schieben, sodass unser neues Haus freistehend wird (In der Umgebung sind überwiegend freistehende Häuser).

Reichen dann die 3-3,5 Meter Abstand zur Grenze, oder müssen wir zusätzlich 3 Meter Abstandsfläche des Nachbarn übernehmen und insgesamt 6 Meter Abstand mit unserem neuen Haus halten?

viele Dank für eure Tipps,

Anhang:

  • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Frage "Doppelhaushälfte neu bauen  -  mit Garage dazwischen" im BAU-Forum "Bauplanung / Baugenehmigung"
Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Johannes
  1. der alten Ansicht nach

    handelt es sich um ein schönes, wohl proportioniertes Doppelhaus. Die Idee, das in der Mitte auseinander zu reißen, ist sträflich. Ein halbes, amputiertes Haus würde bleiben und daneben irgend was fremdes stehen.

    Wenn die Doppelhaushälfte unbedingt weggenommen werden soll, was vermutlich nicht genehmigt wird, müsste die Abstandsfläche des Nachbarn auf das eigene Grundstück übernommen werden.

    Ich empfehle dringend eine Sanierung bzw. die Neuherstellung in alter Kubatur.

  2. muss

    An ein Doppelhaus muss angebaut werden und vornehmlich so, als würde man die bestehende Seite spiegeln. Damit stellt sich die Frage nach einer anderen Version nicht. Auch mit einem geringen Abstand mit einem Rail zu bauen ist unzulässig. Es wäre sträflich wie der Vorredner schon bemerkte.
  3. muss angebaut bleiben,

    Foto von wiki

    oder angebaut ersetzt werden. Ansonsten droht der Tatbestand der "Verunstaltung". Auch wenn bei vielen Deutschen das Auto im "Mittelpunkt" steht. Das "Angebaut" hat auch energetische Vorteile, da der Anteil der Außenwandflächen geringer ist und der inneren Wärmequelle durch "Erhitzung der Gemüter" aus Nachbargeräuschen. ;-)
  4. Abstandsflächen

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die Verunstaltung lass ich mal so stehen, ist aber baurechtlich schwer nachzuweisen und daher eher kein Ablehnungsgrund. Abstandsflächen aber schon ... Für Gebäude mit Aufenthaltsräumen sind Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze und zu anderen Gebäuden einzuhalten. Bei Doppelhäusern gilt dies ausnahmsweise nicht, da sie ja wie ein Haus wirken.

    Wenn Sie nun Ihre Hälfte abreißen und nicht wieder anbauen, schaffen Sie für die verbleibende Hälfte eine baurechtswidrige Situation. Nebenbei auch energetische und andere bautechnische Probleme (Abdichtung, Dachanschluss usw.) Bevor nun ein Neubau mit Abstand genehmigt werden kann, müssen Sie zusätzlich (!) die nun neu erforderlichen Abstandsflächen der bestehenden Hälfte "heilen" je Nach Wandhöhe können da auch 4 m oder mehr einzuhalten sein. erst dann dürften die Abstandsflächen Ihres Neubaus beginnen.

    Ob solch eine Baukörperanordnung in der Umgebung vorhanden ist und sich somit einfügt (vgl. § 34 BauGB) wäre zu prüfen.

    Denkbar wäre es, wenn die neue Garage an der Grenze in einen Baukörper integriert ist, der das Bestehende Gebäudeprofil übernimmt. Ob sich dann aber der insgesamt größere Baukörper wieder einfügt?


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