Brandschutzkonzept
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Brandschutzkonzept

Wer ist für die Prüfung des Brandschutzkonzeptes zuständig: Bauamt oder Feuerwehr oder ...?

Müssen dem beauftragten Brandschutz-Berater alle Aufgaben komplett bis zum Bauabnahme beauftragt werden, oder kann auch nur Teilleistung sein?

Wie teuer könnte die Honorar sein bei Bausumme von z.B. 100000,-?

Ist hier ein Fachmann oder hat jemand Erfahrung?

  1. Fachfirmen mit ständiger Weiterbildung

    Brandschutzkonzepte werden von Fachfirmen durchgeführt, die bei der jeweiligen Bauaufsicht zugelassen sein müssen. Eventuell gibt es auch bundesweite Zulassungen. Der Aufgabenbereich muss genau umrissen sein und eine Überwachung während der Ausführung und eine Schlussbescheinigung ist Pflicht. Ohne mängelfreie Abnahme gibt es keine Betriebsgenehmigung. Für das Honorar gilt die HOAIAbk.. Anweisungen des Bauherrn nimmt der Brandschutzbeauftragter nicht entgegen. Bitte beachten sie auch die Haftung des BSSV.
  2. Was, welches Bundesland

    Foto von Martin G. Halbinger

    Für die Beantwortung sind weitere Informationen erforderlich. Der Begriff "Brandschutzkonzept" wird z.T. für verschiedene Unterlagen verwendet.

    1. Um welche Maßnahme handelt es sich? Neubau, Umbau, Nutzungsänderung? Beurteilung des Bestandes? Welche Nutzungen / Größen?

    2. Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens?

    3. Welches Bundesland?

    4. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren oder Sonderbau? ggf. welche Gebäudeklasse?

    5. Wenn die Wahlmöglichkeit: Prüfung durch die Behörde oder durch private Prüfsachverständige

    Kurze Erläuterung. Es gibt betriebliche Brandschutzkonzepte die z.B. aus dem Arbeitsschutz kommen. (hat dann erstmal nichts mit Baurecht zu tun)

    Es gibt Brandschutznachweise, die je nach Schwierigkeit teilweise einfach in den Plänen enthalten sind und manchmal auch 300 Seiten haben. Je nach Verfahren und Bundesland, muss manchmal nur jemand unterschreiben, das der Nachweis gemacht wurde (z.B. der Architekt) bis hin, das der Nachweis von einem Fachplaner erstellt und von einem unabhängigen Prüfsachverständigen geprüft und die Bauausführung überwacht und abschließend bescheinigt werden muss.

    Teilweise sind dann auch noch Begriffe in den Bundesländern unterschiedlich definiert ...

    Honorar ist stark abhängig von Umfang und Schwierigkeit.

    @Herr Kirschner ... Stimmt so nicht in allen Bundesländern oder Konstellationen.

  3. Eingangsfrage

    Nach der Eingangsfrage handelt es sich um ein Bauprojekt mit geringem Umfang (oder Nullen vergessen?) und eine Bauauflage, sonst wäre der Begriff nicht genannt. Normalerweise macht das bei kleinen Bauwerken der Architekt so nebenher mit. Das Bauamt prüft nicht und die Feuerwehr berät nur im Rahmen einer Brandschutzschau. Ein Brandschutzkonzept ist schon eine aufwendige Sache meist für einen Sonderbau. Eine Erfahrung aus der Praxis ist: Der vorbeugende Brandschutz der Feuerwehr wird nur auf Anweisung der Bauaufsicht tätig und der Bauaufsicht genügt es, wenn ein Architekt schreibt: keine Brandschutzmängel vorhanden.
  4. oder aber ...

    Foto von Martin G. Halbinger

    @Herr Kirschner Könnte aber genauso gut ein Umbau / Nutzungsänderung zu einer Gaststätte (usw.) sein, die dann als Sonderbau geprüft wird. Schauen wir mal, ob das der Fragesteller noch konkretisiert ...

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