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  • Bauplanung / Baugenehmigung

  • 15659: Angeblicher Schwarzbau - Rechte der Behörde

Bauplanung / Baugenehmigung

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im ges. Forum "Bauplanung / Baugenehmigung" - weitere Infos »

Angeblicher Schwarzbau - Rechte der Behörde 19.02.2021    

Wir haben vor 20 Jahren ein Grundstück mit einer Laube und Nebengelass gekauft, die zu DDR-Zeiten errichtet worden und wir haben die Laube lediglich innen saniert. Weiterhin haben wir eine Terrassenüberdachung aus Wellasbest gegen Holz ausgetauscht. Das alles vor 20 Jahren. Nun hat uns ein missgünstiger Nachbar wegen angeblicher Schwarzbauten angezeigt. Als das Bauordnungsamt zur Besichtigung kam, blieb unsere Frage, um welches Gebäude es den ginge, unbeantwortet. Stattdessen besichtigten sie unser ganzes Grundstück. Jetzt nach 4 Monaten werden wir aufgefordert, einen vermassten Lageplan einzureichen. Ist das rechtens? Wir wissen immer noch nicht, was denn "schwarz" gebaut sein soll. Muss der angebliche Schwarzbau in der Anzeige nicht direkt benannt werden oder geht das so global? Laut meinen Recherchen im Internet gibt es gar keinen vermassten Lageplan, nur einen einfachen und einen architektischen. Sind wir verpflichtet jetzt Geld auszugeben, um einen Vermessungsingenieur zu beauftragen? Wir haben das nicht vor. Wie ist die Rechtslage?

Name:

  • Wuschel
  1. Zeichnung 19.02.2021    

    Da würde ich eine Zeichnung (per Hand oder mit irgendeinem Programm erstellt) einreichen aus dem Lage und Maße der Gebäude im Grundstück hervorgehen. Also Maße des Grundstücks, Maße der Gebäude (auch Höhe), der Terrasse etc. und die Abstände zu den Grundstücksgrenzen. Das mussten wir damals auch machen, als wir in unserem Kleingarten ein neues Häuschen gebaut haben (24 m²).

    Was für ein Grundstück ist es denn, Laubenpieper? Da gibt es natürlich Regeln, die hätten aber schon beim Kauf umgesetzt werden müssen. Wenn da wirklich Verstöße festgestellt werden muss nachgebessert werden

    Und der nächste zulässige Kompost kommt natürlich auf die Seite des Nachbarn :-)

    Name:

    • Karsten Zänkert
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  2. Können wir mal vorn anfangen? 19.02.2021    

    Sie haben vor 20 Jahren ein Grundstück mit Bebauung erworben? Sie waren nie im Bauamt und haben nachgesehn, welche Dokumente dort vorliegen (Lageplan) und welche der gekauften Bauten denn beim BA angezeigt waren also legal waren?

    Sie sind Eigentümer. Damit haben Sie ein Recht auf Einsicht in die Bauakte zu ihrem Grundstück. Lassen Sie sich den darin vermutlich enthaltenen Lageplan rauskopieren und tragen sie dort alle "fehlenden" Bauten nach und reichen Sie diesen ein.

    "Vermaßter Lageplan" heiß ja erstmal nur, dass die Grundrissabmessungen aller Gebäude eingetragen werden sollen (Länge/Breite) und das die Abstände der Gebäude zu beiden Grundstücksgrenzen eingetragen werden. Das würde ich ganz dreist erstmal alleine machen, da steht doch nix von Vermesser oder "Architekten-"Lageplan, oder?

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Antwort von Wuschel 19.02.2021    

    Danke erst einmal für die Antworten.

    Es handelt sich um ein Privatgrundstück zur Erholung und Freizeit im Aussenbereich, kein Gartenverein.

    Die Unterlagen wie Katasterauszug, Liegenschaftskarte und Kopie des Grundbuches hat die Behörde von uns schon vor Monaten bekommen. Dazu Bilder vom Grundstück zu DDR-Zeiten und jetzt. Da sind keinerlei Veränderungen bis auf die ausgewechselte Asbestplatte beim Verandadach erfolgt, aber diese ist auf der Liegenschaftskarte ja nur als Überdachung zu sehen, nicht, aus welchem Material.

    Name:

    • Wuschel
  4. Legal zu DDR-Zeiten? 21.02.2021    

    Wenn zu DDR-Zeiten ein Gebäude legal war, kann es jetzt nicht illegal werden. Somit hat die Baubehörde alles zur Beurteilung bekommen.

    Es ist allerdings normal, dass das gesamte Grundstück besichtigt wird.

    • Zu prüfen wäre, wieso ein Nachbar eine Anzeige machen kann?
    • Hat der Wissen von früher oder ist es nur Missgunst?
    • Haben sie einen alten Grundbuchauszug?
    Allerdings sagt ein Katasterplan nichts über den Gebäudestatus aus, auch bei uns sind illegale Gebäude im Katasterplan enthalten.

    Sie brauchen eine Beratung über Baurecht im Einigungsvertrag. Sie haben versäumt, das Gebäudeproblem im Kaufvertrag vor 20 Jahren zu regeln oder vom Verkäufer regeln zu lassen.

    Name:

    • Klaus Kirschner
  5. Wenn Sie klare Antworten haben wollen 22.02.2021    

    sollten Sie auch eindeutige Aussagen auf unsere Fragen treffen:
    1. Im Bauamt liegt ein alter Lageplan vor?
    2. Gibt es auf dem Grundstück mehrere Gebäude?
    3. Sind alle vorhandenen Gebäude auf dem alten Lageplan eingetragen?
    Wenn 3 x Ja, dann brauchen Sie doch für das BA gar keine weitere Arbeit machen. Erst bei den nächsten Baumaßnahmen müssten sie dann einen aktualisierten Architektenlageplan einreichen mit Bestandsgebäuden und neuen Bauvorhaben.

    Sollten ein vorhandenes Gebäude auf dem alten Lageplan nicht enthalten sein, dann tragen sie dieses vermaßt in einer Kopie des alten Planes nach und reichen diesen erneut ein.

    Name:

    • Uwe Tilgner
    • E-Mail-Adresse anzeigen

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